Business Improvement Districts (BIDs) und Vergaberecht: Ausschreiben! Aber wie?

Autor
Ganske, Matthias
Zeitschrift
Heft
12
Jahr
2008
Seite(n)
1987-1995
Titeldaten
  • Ganske, Matthias
  • BauR - Baurecht
  • Heft 12/2008
    S.1987-1995
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, BMDS, Berlin
Abstract
Der Verfasser untersucht, inwieweit die Initiativen zur Verbesserung von Stadtquartieren, sog. Business Improvement
Districts (Bids), dem Vergaberecht unterfallen und welche Vergabeverfahrensarten Anwendung finden können. Zunächst
unterscheidet er zwei vergaberechtlich relevante Ebenen: Die Auswahl des privaten Partners und die Vergabe von Aufträgen
durch diesen. Er arbeitet heraus, dass der Vertrag zwischen der Gebietskörperschaft und dem privaten Partner einen
Beschaffungsvorgang darstelle und dem Vergaberecht unterfalle. Sodann untersucht er welche Vergabeverfahrensarten auf
dieser Ebene angewendet werden können. Da die Besonderheit bei der Einrichtung von Bids darin bestehe, dass in der
Regel nur ein regional präsenter Partner in Betracht kommt, sei das Verhandlungsverfahren ohne öffentliche
Bekanntmachung oder zumindest das Verhandlungsverfahren nach öffentlicher Bekanntmachung zulässig. Mitunter komme
auch die Durchführung eines Wettbewerblichen Dialogs in Betracht.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Der persönliche Anwendungsbereich des primären EG-Vergaberechts

Autor
Gabriel, Marc
Heft
1
Jahr
2009
Seite(n)
7-14
Titeldaten
  • Gabriel, Marc
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 1/2009
    S.7-14
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Abstract
Ihren Ausgang findet die Untersuchung in einer auslegenden Mitteilung der Europäischen Kommission vom 23.6.2006 (ABl.
Nr. C 179/2 v. 1.8.2006). In dieser wird eine vergabebezogene Anwendung des EG-Vertrages außerhalb des Anwendungsbereiches
der Vergabekoordinierungsrichtlinie angemahnt. Darauf aufbauend wird zu einer Bestimmung des persönlichen
Anwendungsbereiches der vergaberechtlich relevanten Regelungen des EG-Vertrages die Bindung staatlich beherrschter
Unternehmen gem. Art. 86 EGV untersucht. Der Autor führt dafür die Voraussetzungen für ein öffentliches Unternehmen
i.S.v. Art. 86 Abs. 1 EGV auf und gleicht diese mit denen des vergaberechtlichen öffentlichen Auftraggebers i.S.d. § 98 GWB
ab. Anschließend wird eine Bindung staatlich beherrschter Unternehmen durch Art. 86 EGV an die Grundfreiheiten und
Grundsätze des EG-Vertrages anhand der EuGH-Rechtsprechung und Literatur bejahend dargestellt. Eine Bindung nicht
staatlich beherrschter Sektorenauftraggeber oder eine generelle Bindung privater Unternehmen sei jedoch nicht gegeben.
Rezension abgeschlossen
ja

Rechtsmitteländerungsrichtlinie und Folgen einer Vergaberechtswidrigkeit

Autor
Frenz, Walter
Heft
1
Jahr
2009
Seite(n)
1-6
Titeldaten
  • Frenz, Walter
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 1/2009
    S.1-6
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Angelika Krüger , AOK-Bundesverband , Berlin
Abstract
Der Beitrag beschäftigt sich mit den Folgen derjenigen Vergaberechtswidrigkeiten, die durch die Rechtsmitteländerungsrichtlinie
neu geordnet wurden. Dabei geht der Verfasser auf Fälle, die von der Rechtsmitteländerungsrichtlinie – datiert
vom 11.12.2007 - erfasst werden sowie auf Altfälle, auf die sich die Rechtsmitteländerungsrichtlinie nicht bezieht, ein. Der
Verfasser arbeitet zunächst alle Verstöße heraus, die eine Vertragsnichtigkeit zur Folge haben. Er beleuchtet dabei
insbesondere den Fall der de-facto-Vergabe und kommt zu dem Ergebnis, dass diese nicht notwendig der Folge einer
rückwirkenden Vertragsnichtigkeit unterliegt, sondern die Verträge vielmehr aufzuheben sind oder für die Zukunft
gekündigt werden müssen. Für Altfälle sieht der Verfasser eine Vertragsanpassung und Aufrechterhaltung der Teile, die
nicht von einer Vergaberechtswidrigkeit betroffen sind, vor. Eine Vertragsnichtigkeit aus nationalem Recht lehnt der
Verfasser ab.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Die Interessenabwägnung im vergaberechtlichen Eilrechtsschutz gemäß §§ 115 Abs. 2 Satz 1, 118 Abs. 2 Satz 2 und 121 Abs. 1 Satz 2 GWB

Autor
Erdmann, Joachim
Heft
6
Jahr
2010
Seite(n)
908- 918
Titeldaten
  • Erdmann, Joachim
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 6/2010
    S.908- 918
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Grazyna Fait , forum vergabe e.V. , Berlin
Abstract
Der Beitrag analysiert die drei vergaberechtlichen Eilverfahren in §§ 115, 118 und 121 GWB und stellt fest, dass den
Vergabekammern und den Vergabesenaten der Oberlandesgerichte ein von den europarechtlichen Rechtsmittelrichtlinien
geforderte Abwägungsspielraum in einer Art und Weise zur Verfügung steht, der eine differenzierte und sachgemäße
Bewertung des jeweiligen Einzelfalls ermöglicht. Die maßgeblichen Vorschriften seien gestaltungsoffen formuliert und
geben dem Rechtsanwender ausreichend Raum für Differenzierungen und Wirtschaftlichkeitserwägungen an die Hand. Dem
Autor nach verdient der Befund zur prinzipiellen Gleichrangigkeit der widerstreitenden Interessen besondere Beachtung.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Das ausschreibungsfreie Inhouse-Geschäft nach dem Gesetzesentwurf zur Modernisierung des Vergaberechts: Schaffung eines isolierten Verwaltungsmarktes?

Autor
Bussche, Julie Freiin von dem
Heft
6
Jahr
2008
Seite(n)
881-891
Titeldaten
  • Bussche, Julie Freiin von dem
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 6/2008
    S.881-891
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, BMDS, Berlin
Abstract
Die Verfasserin setzt sich kritisch mit der Regelung zur In-House-Vergabe des § 99 Abs. 1 S. 2 GWB-Entwurf vom 13.08.2008
auseinander. Zunächst stellt sie die aktuellen Rechtslage und die Rechtssprechung des EuGH zur in-house Vergabe dar.
Dann untersucht sie, ob die Neuregelung mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar ist. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass § 99
Abs. 1 S. 2 GWB-E nicht mit den - auch auf horizontale Kooperationen anwendbaren – Teckal-Kriterien des EuGH zu
vereinbaren sei. Abschließend prognostiziert sie die wirtschaftlichen Folgen der Regelung.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Vergaberechtlicher Schadensersatz gemäß § 126 GWB

Untertitel
Zugleich eine Anmerkung zu den Entscheidungen BGH vom 1.8.2006 - X ZR 146/03, WRP 2006, 1531 und BGH vom
Autor
Alexander, Christian
Normen
§ 126 GWB
Gerichtsentscheidung
BGH, Urteil vom 01.08.2006 - X ZR 146/03
BGH, Urteil vom 27.11.2007 - X ZR 18/07
Heft
1
Jahr
2009
Seite(n)
28-36
Titeldaten
  • Alexander, Christian
  • wrp - Wettbewerb in Recht und Praxis
  • Heft 1/2009
    S.28-36
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 126 GWB

BGH, Urteil vom 01.08.2006 - X ZR 146/03, BGH, Urteil vom 27.11.2007 - X ZR 18/07

Robert Thiele, MBA, BMDS, Berlin
Abstract
Zunächst untersucht der Verfasser den Schutzzweck der Norm. Sodann stellt er den Tatbestand des § 126 GWB dar. Im
Mittelpunkt der Betrachtungen stehen dabei die „echte Chance“ und das Verschulden. Hinsichtlich dieser Merkmale
untersucht und würdigt er die Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 1.8.2006 - X ZR 146/03, und Urteil vom 27.11.2007 - X
ZR 18/07). Der Verfasser spricht sich im Ergebnis dafür aus, die „echte Chance“ nicht nach der Wahrscheinlichkeit der
Zuschlagserteilung zu bestimmen, sondern danach, ob der Bieter bei ordnungsgemäßem Ablauf der Auftragsvergabe weiter
am Vergabeverfahren hätte teilnehmen dürfen. Hinsichtlich des Verschuldens plädiert er für eine verschuldensabhängige
Haftung des Auftraggebers in der Ausgestaltung als wiederlegbare Verschuldensvermutung.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Die Bedeutung von Art. 6 Abs. 1 EMRK für das Rechtsmittelverfahren im Rahmen des öffentlichen Beschaffungswesens in der Schweiz

Autor
Ziegler, Andreas R.
Heft
4
Jahr
2008
Seite(n)
285-299
Titeldaten
  • Ziegler, Andreas R.
  • Wirtschaft und Verwaltung
  • Heft 4/2008
    S.285-299
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Anne Bartsch, Referentin im BMUB, Berlin
Abstract
Zu Beginn werden in einem Überblick die Entwicklung des Vergaberechts sowie dessen Rechtsgrundlagen in der Schweiz eingehend dargestellt. Anschließend erläutert der Autor Verfahren und Rechtsschutz, wobei insbesondere auf die Bedeutung des Art. 6 Abs. 1 EMRK sowie die diesbezügliche Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte eingegangen wird.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Der Rechtsweg in Vergabefragen des Leistungserbringungsrechts nach dem SGB V

Autor
Thüsing, Gregor
Granetzny, Thomas
Normen
§ 130a Abs. 8 SGB V
§ 130a Abs. 9 SGB V
§ 116 GWB
Heft
44
Jahr
2008
Seite(n)
3188-3191
Titeldaten
  • Thüsing, Gregor; Granetzny, Thomas
  • NJW - Neue Juristische Wochenschrift
  • Heft 44/2008
    S.3188-3191
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 130a Abs. 8 SGB V, § 130a Abs. 9 SGB V, § 116 GWB

Angelika Krüger , AOK-Bundesverband , Berlin
Abstract
Die Verfasser beleuchten die Entscheidung des BSG vom 22.4.2008 und die anders lautende Entscheidung des BGH vom 16.7.2008 zu der Frage, welcher Rechtsweg bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Abschluss von Rabattverträgen nach § 130a VIII SGB V zu beschreiten ist und stimmen im Grundsatz der Entscheidung des BSG - zu Gunsten einer Zuständigkeit der Sozialgerichtsbarkeit - zu. Sie stützen sich dabei auf den Wortlaut des § 130a IX SGB V und des § 116 GWB, den Kontext dieser Normen, sowie auf die Gesetzesgeschichte und den Telos. Dabei kritisieren sie das Vorgehen des BGH, bei der Begründung seiner Entscheidung für die Zuständigkeit der vergaberechtlichen Nachprüfungsinstanzen auch auf die Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts abzustellen. Dem Praktiker raten die Verfasser, den Rechtsschutz bei der Sozialgerichtsbarkeit zu suchen. Denn hier sei – auch wenn ein einzelnes SG den Rechtsweg nicht für gegeben ansehe – die Beschwerdemöglichkeit gem. § 17 a IV GVG gegeben.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Das Protokoll über die Dienste von allgemeinem Interesse und seine Auswirkungen auf das öffentliche Wettbewerbsrecht

Autor
Schorkopf, Frank
Heft
4
Jahr
2008
Seite(n)
253-262
Titeldaten
  • Schorkopf, Frank
  • Wirtschaft und Verwaltung
  • Heft 4/2008
    S.253-262
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Anne Bartsch, Referentin im BMUB, Berlin
Abstract
Nach Art. 86 Abs. 2 EG-Vertrag sind die europäischen Wettbewerbsregeln auch auf Unternehmen anzuwenden, die mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse betraut sind, soweit deren Aufgabenerfüllung dadurch weder rechtlich noch tatsächlich verhindert wird. Grundsatz und Ausnahme dieser Vorschrift stehen für einen Interessengegensatz, der durch das Protokoll Nr.9 zum Vertrag von Lissabon entschärft werden sollte. Im Beitrag wird zunächst der Entwicklungsprozess dargestellt, der die Dienste von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse zu einem zentralen Aufmerksamkeitsfeld der Gemeinschaft gemacht hat. Darauffolgend werden die im Protokoll verkörperten Bemühungen, den europäischen Wettbewerbsgedanken einzuhegen, dargestellt; auch setzt sich der Autor mit den unterschiedlichen Möglichkeiten der Lesart bzw. Interpretation des Protokolls auseinander und stellt im abschließenden Teil die Entwicklungsschritte dar, die sich im Bereich des öffentlichen Wettbewerbsrechts für die Zukunft abzeichnen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja