Die Behandlung von Angeboten, die von den ausgeschriebenen Leistungspflichten abweichen
Gerichtsentscheidung
BGH, Urteil vom 16.04.2002 - X ZR 67/00
Zeitschrift
Heft
2a
Jahr
2008
Seite(n)
322-339
Titeldaten
- Stolz, Bernhard
- VergabeR - Vergaberecht
-
Heft 2a/2008
S.322-339
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz
BGH, Urteil vom 16.04.2002 - X ZR 67/00
Dr. Anne Bartsch, Referentin im BMUB, Berlin
Abstract
Der BGH entschied in seinem Urteil vom 16.04.2002 (X ZR 67/00), dass von geforderten Leistungen abweichende Bieterangebote in der Regel auszuschließen sind und nur ausnahmsweise Berücksichtigung finden dürfen. Hiervon ausgehend wird beschrieben, was zu den Verdingungsunterlagen gehört und was genau als „Änderung“ zu qualifizieren ist. Es wird dabei eingehend erläutert, welche Änderungen der Verdingungsunterlagen ausnahmsweise zulässig sind.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja