Vergabe von Dienstleistungsaufträgen an Sachverständige durch die öffentliche Hand

Autor
Schaller, Hans
Heft
12
Jahr
2022
Seite(n)
320-322
Titeldaten
  • Schaller, Hans
  • Heft 12/2022
    S.320-322
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Der Verfasser untersucht in seinem Beitrag, welchem Vergaberegime die Vergabe von Dienstleistungsaufträgen an Sachverständige unterfällt. Zunächst geht er auf den Bereich unterhalb der Schwellenwerte ein und erläutert die Abgrenzung von freiberuflichen zu gewerblichen Leistungen sowie die Auswirkungen auf die anzuwendenden Vergabevorschriften. Anschließend arbeitet er die Anforderungen an eine Auftragsvergabe außerhalb der UVgO nach den Vorgaben der Haushaltsordnungen heraus. Sodann geht er auf die Anforderungen oberhalb der Schwellenwerte ein. Abschließend behandelt er Fragen des Zuwendungsrechts und die Projektantenproblematik.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
nein

Datentransfer mit den USA auf der Grundlage der Executive Order von Präsident Biden vom 7.10.2022

Autor
Lejeune, Mathias
Gerichtsentscheidung
EuGH Urt. v. 06.10.2015 – C-362/14 „Schrems-I“
EuGH Urt. v. 16.07.2020 – C-311/18 „Schrems-II“

Heft
12
Jahr
2022
Seite(n)
775-785
Titeldaten
  • Lejeune, Mathias
  • CR - Computer und Recht
  • Heft 12/2022
    S.775-785
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

EuGH Urt. v. 06.10.2015 – C-362/14 „Schrems-I“ , EuGH Urt. v. 16.07.2020 – C-311/18 „Schrems-II“

Daniel Bens, avocado rechtsanwälte, München
Abstract
Der Verfasser beschäftigt sich in seinem Aufsatz mit der Executive Order „on Enhancing Safeguards For Unites States Signals Intelligence Activities“. Diese von US-Präsident Biden am 07.10.2022 erlassene Order soll es der EU-Kommission ermöglichen, einen neuen Angemessenheitsbeschluss nach Art. 45 DSGVO zu erlassen, um so den Datenaustausch zwischen der EU und den USA zu vereinfachen und zu erleichtern. Der Beitrag stellt dabei zunächst die wesentlichen Inhalte der Executive Order vor, welche lediglich aus fünf Ziffern besteht. Kern der Executive Order sind dabei Ziffer 2, in welcher der Rahmen festgelegt wird, in welchem die Sicherheitsbehörden tätig werden können und Ziffer 3, die einen zweistufigen Rechtsmittelmechanismus beinhaltet. Daran anknüpfend bewertet der Autor die Belastbarkeit der Executive Order insbesondere im Hinblick auf ein neues Verfahren vor dem EuGH. Hierbei konstatiert der Autor, dass die USA die Kritik des EuGH aus dessen Schrems-II Urteil ernst genommen hätten. Insbesondere seien Maßnahmen der Sicherheitsbehörden daher nur noch für bestimmte Ziele zulässig und für andere Ziele ausdrücklich verboten. Darüber hinaus räume die Executive Order nun explizite Garantien ein, dass Überwachungsmaßnahmen nur bei echter Notwendigkeit zulässig sind und zudem auch verhältnismäßig sein müssen. Hierbei seien auch die Privatsphäre und die Bürgerrechte angemessen zu berücksichtigen. Zwar bliebe eine gewisse Unsicherheit im Einzelfall und grundsätzlich sei auch eine anlasslose Massenüberwachung zulässig, insgesamt dürfte nach Ansicht des Autors die Regelung jedoch die Zweifel des EuGH in seiner Schrems-II Entscheidung ausräumen können. Auch aus struktureller Sicht sei eine Executive Order als Rechtsgrundlage, der DP Review Court als unabhängige und unparteiische Instanz für ein faires Verfahren und auch die Verfahrensregelungen grundsätzlich ausreichend, um den Anforderungen des EuGH zu genügen. Nachfolgend beschreibt der Autor dann das weitere Vorgehen, das nun notwendig ist, damit die EU-Kommission eine Angemessenheitsentscheidung erlassen kann. Der Beitrag endet mit einer kritischen Betrachtung des Autors zum Umgang mit den USA zum Thema Datenschutz.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Wann ist ein Angebot annahmefähig?

Untertitel
Neue Serie "Evergreens" - Teil 1: Die Prüfung der Angebotspreise
Autor
Kiesewetter, Nina
Zeitschrift
Heft
1
Jahr
2023
Seite(n)
5-9
Titeldaten
  • Kiesewetter, Nina
  • Vergabe Navigator
  • Heft 1/2023
    S.5-9
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Charlotte Thönißen, FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten mbB, Frankfurt am Main
Abstract
Der Beitrag stellt die aktuelle Rechtsprechung zur Preisprüfung nach § 60 VgV dar. Nach einer kurzen Einleitung werden zunächst die vier Schritte der Preisprüfung ausführlich dargestellt. Zunächst wird die erste Stufe der Preisprüfung dargestellt. Hier wird auf eine aktuelle Entscheidung des EuGH aus dem Jahr 2022 verwiesen, wonach der Auftraggeber sämtliche Gesichtspunkte bei der Bewertung, ob ein unangemessen niedriger Preis vorliegt, berücksichtigen muss. Anhaltspunkte können danach nicht nur aufgrund des preislichen Abstandes zwischen zwei Angeboten festgestellt werden, sondern auch die Abweichung von Preisangaben in einem anderen Vergabeverfahren sein. Auch Kostenschätzungen sind bei der Prüfung heranzuziehen. In Schritt zwei muss sich der Auftraggeber die Frage stellen, wie ein ungewöhnlich niedriges Angebot aufzuklären ist. Bezugnehmend auf eine Entscheidung der VK Sachsen aus dem Jahr 2022 werden beispielhaft die Punkte aufgelistet, die sich in der Aufforderung zur Aufklärung finden sollten. Im Anschluss wird auf eine weitere Entscheidung der VK Sachsen verwiesen, in der bestätigt wird, dass die Darlegungs- und Beweislast auf den Bieter übergeht und dieser die Auskömmlichkeit des Angebotes nachzuweisen habe. In einem dritten Schritt sind die vom Bieter gemachten Angaben zu überprüfen. Unter Verweis auf verschiedene Entscheidungen aus den Jahren 2021 und 2022 stellt die Autorin dar, wie die Überprüfung stattzufinden hat. Im Anschluss wird erneut unter Bezug auf die Entscheidung der VK Sachsen aus dem Jahr 2022 dargestellt, dass die Erteilung des Zuschlags grundsätzlich verboten ist, wenn Zweifel über die Angemessenheit des Preises verbleiben. Am Ende weist der Beitrag auf die Dokumentation der Preisprüfung hin, sowie darauf, dass die Rechtmäßigkeit der Preisprüfung auch von den Nachprüfungsinstanzen überprüft werden kann.
Rezension abgeschlossen
ja

Vergaberechtlicher Vertraulichkeitsgrundsatz und kommunale Beschlussfassung öffentlich oder nicht-öffentlich?

Autor
Büdenbender, Martin
Zeitschrift
Heft
1
Jahr
2023
Seite(n)
2-6
Titeldaten
  • Büdenbender, Martin
  • Vergabe News
  • Heft 1/2023
    S.2-6
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Michael Pilarski, Rechtsanwalt Pilarski, Nienburg(Weser)
Abstract
Der Autor befasst sich in seinem Beitrag mit Fragen im Spannungsfeld zwischen dem vergaberechtlichen Vertraulichkeitsgrundsatz und der kommunalen öffentlichen/nicht öffentlichen Beschlussfassung. Zunächst geht er auf die kommunalrechtlichen Regelungen in diesem Spannungsfeld ein und sodann auf die vergaberechtlichen Grundsätze, insbesondere diejenigen der Vertraulichkeit und des Wettbewerbs. In der Folge beschäftigt er sich mit Einschränkungen des Vertraulichkeitsgrundsatzes. Des Weiteren wird konkret auf Runderlasse und Rechtsprechung zu der Thematik eingegangen. Im Anschluss folgen die Bewertung der Problematik und Ausführungen zum Rechtsschutz der Bieter für den Fall, dass diese durch die Verletzung des Vertraulichkeitsgrundsatzes in ihren Chancen auf den Erhalt des Zuschlags beeinträchtigt werden. Zuletzt zieht er das Fazit, dass jedenfalls eine Beschlussfassung über Vergabeentscheidungen im öffentlichen Teil einer Sitzung eines kommunalen Vertretungsorgans grundsätzlich unzulässig sei und einen Verstoß gegen den vergaberechtlichen Vertraulichkeitsgrundsatz darstelle.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Existing and Potential Use Cases for Blockchain in Public Procurement

Autor
Telles, Pedro
Normen
RL 2014/24/EU
Heft
3
Jahr
2022
Seite(n)
179-189
Titeldaten
  • Telles, Pedro
  • EPPPL - European Public Private Partnership Law
  • Heft 3/2022
    S.179-189
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

RL 2014/24/EU

Elias Könsgen, Gasunie Deutschland Transport Services GmbH, Hannover
Abstract
Der auf Englisch verfasste Artikel beschäftigt sich mit der Frage, welchen Nutzen die sogenannte BlockchainTechnologie im Rahmen des öffentlichen Beschaffungswesens haben kann. Dabei betrachtet der Autor drei potenzielle Anwendungsfälle aus Spanien, Kolumbien und Peru. Zunächst gibt der Autor eine Definition des Begriffs „Blockchain“ und erklärt die dahinterstehende Technologie und deren bisherige Anwendungsfälle. Vor- und Nachteile werden dargestellt. Zudem werden rechtliche Rahmenbedingungen kurz dargestellt. Der Autor beleuchtet bereits existierende Anwendungsfälle bei der öffentlichen Beschaffung und beginnt mit dem Beispiel der Gebietskörperschaft Aragon in Spanien, welche bei Beschaffungsvorgängen eine sogenannte Hyperledger Blockchain eingesetzt habe. Diese übernahm Aufgaben im Bereich der E-Vergabe. Vor- und Nachteile dieses Vorgehens werden dargestellt. Das zweite Beispiel setzt sich mit einem Projekt des Weltwirtschaftsforums auseinander, das in Kolumbien gestartet wurde. Die dargestellten Beispiele werden eingeordnet. Schließlich arbeitet der Autor heraus, welches Potential in der Blockchain Technologie unter den gesetzlichen Bedingungen der EU Richtlinie 2014/24/EU denkbar wären.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Risiko Reaktionszeit

Untertitel
Wie darf die Geschwindigkeit der Störungsbeseitigung bewertet werden?
Autor
Noch, Rainer
Normen
§ 46 Abs. 2 EnWG
§ 1 EnWG
Gerichtsentscheidung
OLG Schleswig, Urteil v. 7.3.2022 – 16 U 166/21Kart
KG, Beschluss v. 21.11.2017 – Verg 22/13
K Bund, Beschluss v. 12.1.2018 – VK 2-148/17
Zeitschrift
Heft
1
Jahr
2023
Seite(n)
23-24
Titeldaten
  • Noch, Rainer
  • Vergabe Navigator
  • Heft 1/2023
    S.23-24
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 46 Abs. 2 EnWG, § 1 EnWG

OLG Schleswig, Urteil v. 7.3.2022 – 16 U 166/21Kart, KG, Beschluss v. 21.11.2017 – Verg 22/13, K Bund, Beschluss v. 12.1.2018 – VK 2-148/17

Christian Below, kbk Rechtsanwälte, Hannover
Abstract
Der Beitrag thematisiert anhand einer Entscheidung des OLG Schleswig, wie Reaktions- und Wiederherstellungszeiten bei Störungsfällen als Zuschlagskriterium abgefragt werden können. Der Autor weist darauf hin, dass sich die Erwägungen des OLG Schleswig, denen ein Energie-Konzessionsverfahren nach § 46 Abs. 2 EnWG zugrunde lag, auf klassische Vergabeverfahren nach dem GWB übertragen ließen. In dem zugrundeliegenden Fall waren einerseits die maximale Zeit bis zum Eintreffen am Störungsort und andererseits die maximale Reparaturdauer bewertet worden. Der Rüge, dass diese Ausgestaltung nicht sachgerecht sei, folgte das OLG Schleswig und teilte zur maximalen Reparaturdauer die Auffassung, dass die Qualitäten der Bewerber nicht allein an ihrer denkbar schlechtesten Leistung zu bemessen seien. Auch müsse bei der Gewichtung berücksichtigt werden, wenn einer der abgefragten Zeiträume deutlich kürzer sei als der andere. Der Autor spricht sich dafür aus, Anreise- und ggf. Übernachtungszeiten des Entstörpersonals zu berücksichtigen oder alternativ die maximale Anreisezeit festzulegen. Auch die eigentliche Reparaturdauer müsse berücksichtigt werden. Geografische Nachteile einzelner Bieter müssten dabei von der Vergabestelle nicht ausgeglichen werden.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Formerfordernis für zivilrechtliche Vergabeverträge

Autor
Graevenitz, Albrecht von
Jahr
2022
Seite(n)
215-218
Titeldaten
  • Graevenitz, Albrecht von
  • ZRP - Zeitschrift für Rechtspolitik
  • 2022
    S.215-218
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Linda Siegert, ESCHE SCHÜMANN COMMICHAU Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB, Hamburg
Abstract
Der Beitrag befasst sich mit dem (fehlenden) Formerfordernis in vergaberechtlichen Kontexten. Die Autoren stellen fest, dass grundsätzlich keine wirksamkeitsregelnden Formerfordernisse bei Vergaben durch die öffentliche Hand bestehen. Da zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und dem Auftragnehmer in der Regel ein zivilrechtlicher Vertrag geschlossen wird, ist der Vertragsschluss nach den Vorschriften des BGB grundsätzlich formlos und konkludent möglich. Sodann gehen die Autoren auf verschiedene Normen der einschlägigen Vergabegesetze ein, aus denen sich teilweise zwar ein Textformerfordernis ergebe, aber dies gelte nur für einzelne Aspekte des Vergabeverfahrens, z.B. die Angebotsabgabe nach § 53 Abs. 6 VgV. Ein Hindernis, dass darüber hinaus, auch ohne Einhaltung der Textform, mündlich oder konkludent Vereinbarungen getroffen werden können, ergebe sich daraus jedoch nicht. Am Ende des Beitrags steht ein Vorschlag der Autoren, wonach im Gesetz normiert werden sollte, dass Verträge öffentlicher Körperschaften wie Bund, Länder und Gemeinden zu ihrer Wirksamkeit der Textform nach § 126b BGB bedürfen. Dies diene der Abschluss- und Inhaltsklarheit und damit auch dem Schutz des Rechtsverkehrs.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Ausschluss von Vergabeverfahren trotz Konzernprivileg?

Autor
Friton, Pascal
Ader, Ramona
Normen
§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB
Gerichtsentscheidung
EuGH, 15.9.2022, C-416/21
Heft
1
Jahr
2023
Seite(n)
11-14
Titeldaten
  • Friton, Pascal; Ader, Ramona
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 1/2023
    S.11-14
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB

EuGH, 15.9.2022, C-416/21

Dr. Stephen Lampert, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München
Abstract
Die Verfasser besprechen die Entscheidung des EuGH vom 15.09.2022 in Sachen „Landkreis Aichach-Friedberg", in der es um die Auslegung des Art. 57 Abs. 4 UA 1 d) RL 2014/24/EU (entspricht § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB) insbesondere im Lichte des Art. 101 AEUV geht. Für den EuGH kann der Ausschluss auch bei Unternehmen erfolgen, die kartellrechtlich eine wirtschaftliche Einheit bilden. Die Verfasser begrüßen diese Klarstellung, weisen aber auf Folgefragen hin. Soweit der EuGH einen Ausschluss in bestimmten Fallgruppen der Verletzung des Geheimwettbewerbs nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz verlangt, bleibe die Frage nach der Umsetzbarkeit im System des § 124 Abs. 1 GWB. Um den Anforderungen des Transparenzgrundsatzes und des Gesetzesvorbehalts zu genügen, sollte der Gesetzgeber für erforderliche Ausschlüsse nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz eine ausdrückliche Rechtsgrundlage schaffen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Proving Compliance with the Condition of Economic Dependence in In-House Contracts

Autor
Soltysinska, Aleksandra
Heft
3
Jahr
2022
Seite(n)
158-167
Titeldaten
  • Soltysinska, Aleksandra
  • EPPPL - European Public Private Partnership Law
  • Heft 3/2022
    S.158-167
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Charlotte Thönißen, FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten mbB, Frankfurt am Main
Abstract
Der Aufsatz befasst sich mit dem Nachweis der wirtschaftlichen Abhängigkeit bei der Inhouse-Vergabe. Zwar sei das Thema und Konzept der Inhouse-Vergabe in der vergaberechtlichen Rechtsprechung nicht neu, aufgrund der verschiedenen rechtlichen Lösungswege der einzelnen Mitgliedstaaten sei aber hier noch keine Einheitlichkeit hergestellt. Von vielen Unternehmen werde negativ gesehen, dass hier Aufträge ohne eine Ausschreibung vergeben werden. Deshalb komme es dann zu Nachprüfungsverfahren bei denen Unternehmen die öffentlichen Auftraggeber zwingen wollen, eine Ausschreibung durchzuführen. Nach Ansicht der Autorin beschränke sich die Rechtsprechung des Gerichtshofes auf die Klärung der Fragen, wann eine organisatorische Abhängigkeit besteht und wie Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Auftraggebern zu definieren sei. Die Autorin ist der Auffassung, dass die Auslegung des Begriffs der wirtschaftlichen Abhängigkeit und der Berechnung des Wertes der für den Auftraggeber ausgeführten Tätigkeiten vereinheitlicht werden sollte. Hierbei sei die Frage zu klären, wie der Umsatz zu definieren sei. Berücksichtigt werden müsse der gesamte Umsatz. Auch der Umsatz aus einem Auftrag, der im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens vergeben wurde, könne Teil der Einnahmen aus den vom öffentlichen Auftraggeber übertragenen Aufgaben sein. Damit wäre er bei der Berechnung der von der kontrollierten juristischen Person im Auftrag des öffentlichen Auftraggebers ausgeführten Tätigkeiten einzurechnen. Abschließend verweist die Autorin auf die Möglichkeit der einzelnen Mitgliedstaaten, eigene Regeln für die Vergabe von Inhouse-Verträgen einzuführen, um die Freiheit der öffentlichen Auftraggeber bei der Anwendung einzuschränken.
Rezension abgeschlossen
ja

§ 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV – unbekanntes Instrument zur Flexibilisierung der Beschaffung

Autor
Weirauch, Moritz
Heft
1
Jahr
2023
Seite(n)
28-33
Titeldaten
  • Weirauch, Moritz
  • ZfBR - Zeitschrift für deutsches und internationales Bau- und Vergaberecht
  • Heft 1/2023
    S.28-33
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Moritz Philipp Koch, Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW), Düsseldorf
Abstract
Der Autor widmet sich in seinem Beitrag der Vorschrift des § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV. Die Regelung eröffne öffentlichen Auftraggebern die Möglichkeit, bei Vorliegen ihrer Voraussetzungen ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchzuführen, wenn Dienstleistungen beschafft werden sollen, die an einen Erstauftrag anknüpfen und sich als Wiederholung gleichartiger Leistungen darstellen. In diesem Fall werde nur das Unternehmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert, das den ersten Auftrag erhalten habe. Die Vorschrift sei insofern eine flexible und vergleichsweise einfache Variante, zusätzliche Dienstleistungen zu beschaffen. Der Autor möchte mit seinem Beitrag dazu beitragen, öffentliche Auftraggeber zu einer häufigeren Anwendung der Regelung zu motivieren. Zunächst vergleicht der Autor die Regelung mit anderen Flexibilitätsinstrumenten und widmet sich sodann umfassend und sehr detailliert ihrem Regelungsgehalt. Einen besonderen Blick wirft er dabei auf die Voraussetzung der „Gleichartigkeit“. Gleichartigkeit setze eine starke Ähnlichkeit, aber keine Identität im Sinne einer Wiederholung voraus; ausreichend sei ein funktionelles Anknüpfen an die bereits vergebene Dienstleistung. Nach Hinweisen zur Verfahrensdurchführung schließt der Autor mit einer Gesamtbewertung und zusammenfassenden Ausführungen.
Rezension abgeschlossen
ja