Transforming Public Procurement Law After Brexit: Some Reflections on the Government's Green Paper

Autor
Arrowsmith, Sue
Heft
3
Jahr
2021
Seite(n)
103-123
Titeldaten
  • Arrowsmith, Sue
  • PPLR - Public Procurement Law Review
  • Heft 3/2021
    S.103-123
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Florian Wolf, BLOMSTEIN Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Berlin
Abstract
Der Aufsatz beschäftigt sich mit den aus dem Green Paper der britischen Regierung hervorgehenden Zielsetzungen für die Anpassung des öffentlichen Vergaberechts nach dem Brexit. Diese umfassen v.a. die Beachtung nationaler, sozialer und umweltlicher Interessen, das Preis-Leistungs-Verhältnis, faire Behandlung der Zulieferer, Anti-Diskriminierung und Transparenz. Sodann stellt die Autorin ihre selbst entwickelten Zielsetzungen für ein post-Brexit Vergaberecht dar und untersucht, inwiefern diese im Green Paper beachtet wurden. Diese Prinzipien sind ein offenes Vergabeverfahren, ein einheitliches Rechtssystem, vereinfachte Rechtsetzung mit mehr soft law, Verwendung bereits bekannter Konzepte und Begriffe, Steigerung der Flexibilität und eine effizientere Rechtsdurchsetzung. Im Fazit erkennt die Autorin die meisten ihrer eigenen Prinzipien in den Zielsetzungen der Regierung wieder. Jedoch bemängelt sie, dass einige Regelungen eher zur Erhöhung der Komplexität führen könnten und dass die Vereinheitlichung des Rechts nicht über die bisherigen vier EU-Richtlinien hinausgeht.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Remedies and the Green Paper

Autor
Dobson, Louise
Tucker, Ian
Geldart, Ryan
Parkinson, Charlotte
Heft
3
Jahr
2021
Seite(n)
133-152
Titeldaten
  • Dobson, Louise; Tucker, Ian; Geldart, Ryan; Parkinson, Charlotte
  • PPLR - Public Procurement Law Review
  • Heft 3/2021
    S.133-152
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Jan Helge Mey, LL.M. (McGill), BHO Legal, Köln
Abstract
Anlässlich des am 15.12.2020 von der Regierung des Vereinigten Königreichs veröffentlichten Grünbuchs zur Umgestaltung des öffentlichen Beschaffungswesens (Cabinet Office, Green Paper: Transforming public procurement) führen die Autoren eine Bestandsaufnahme des Rechtsbehelfssystems bei Vergabeverfahren durch und stellen die Reformansätze vor. Diese beinhalten u.a. interventionistischere, auf Beschleunigung ausgerichtete Verfahrensregeln für die bislang ausschließlich von staatlichen Gerichten getragenen Nachprüfungsinstanzen, Entscheidungen im schriftlichen Verfahren, erleichterten Zugang zu Informationen über das Vergabeverfahren sowie Überlegungen zur Einrichtung von administrativen Nachprüfungsinstanzen. Einen Schwerpunkt des Artikels bildet die Darstellung der historischen Rechtsentwicklung zur Frage der Aufhebung von Zuschlagsverboten und der Gewährung von Schadensersatz. Das Grünbuch lasse einen Trend hin zu einer Stärkung der vorvertraglichen Rechtsbehelfe und einer Beschränkung von Schadensersatzansprüchen für Bieter erkennen. Insbesondere wird die grundsätzliche Deckelung auf das 1,5-fache der Angebotskosten kritisch hinterfragt. Im Ergebnis sei das Grünbuch ein guter Startpunkt, für eine Bewertung müssten indes erst weitere konkrete Details vorliegen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Die Vergabestatistikverordnung kann auch den Dritten Sektor betreffen

Autor
Hesse, Werner
Heft
3
Jahr
2021
Seite(n)
141-142
Titeldaten
  • Hesse, Werner
  • npoR - Zeitschrift für das Recht der Non Profit Organisationen‎
  • Heft 3/2021
    S.141-142
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Rajiv Chandna , Rechtsanwalt , Frankfurt am Main
Abstract
Seit dem 01.10.2020 sind Auftraggeber i.S.v. § 98 GWB auf Basis der Vergabestatistikverordnung (VergStatVO) dazu verpflichtet, bestimmte Daten (vgl. § 3 VergStatVO) nach Abschluss des Vergabeverfahrens an das Statistische Bundesamt zu übermitteln. Der Autor greift diese neue Verpflichtung auf und erörtert zunächst die Ziele der Vergabestatistikverordnung. Sodann werden die einzelnen Adressaten der Vergabestatistikverordnung dargestellt. Ein besonderer Fokus liegt hierbei auf öffentlichen Auftraggebern i.S.v. § 99 Nr. 2 und 4 GWB. Daran anknüpfend kommt der Autor zu dem Ergebnis, dass auch privatrechtlich organisierte Einrichtungen des "Dritten Sektors" unmittelbare Adressaten des Vergaberechts und damit auch der Vergabestatistikverordnung sein können.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Vergaberecht: systematische Erläuterung für Praxis und Ausbildung

Autor
Burgi, Martin
Jahr
2021
Seite(n)
XXVI, 340
Verlag
Titeldaten
  • Burgi, Martin
  • 3. Aufl.,
  • C.H. Beck
    München, 2021
    S.XXVI, 340
  • ISBN 978-3-406-76781-4
Zusätzliche Informationen:
Fachbuch

Ort
München
Abstract
Aus der Monatsinfo 5/2021: Das bewährte Konzept dieses Praxis- und Ausbildungshand- und -lehrbuchs
(s. Monatsinfo 08-09/16, S. 364) wurde in der 3. Auflage 2021 unverändert beibehalten. Es waren zahlreiche
neue Nachprüfungsentscheidungen und vorhandene Hinweise im Text zu prüfen bzw. zu aktualisieren, um
sie in den Band einzubringen. Die Unterschwellenvergabeordnung, das neue Wettbewerbsregister und die
elektronische Vergabe haben ebenfalls stärker Eingang in das Buch gefunden. Insgesamt umfasst die 3.
Auflage 2021 weiterhin vier Kapitel in 26 Paragraphen auf 366 Druckseiten. Das erste Kapitel behandelt
die Rechtsgrundlagen des Vergaberechts mit der Einführung, der Zielsetzung und dem Standort dieses
Rechts sowie dem Normenbestand und der Systematik dieses Rechts auf nationaler, EU- und
internationaler Ebene. Das zweite Kapitel dieses Bands enthält die Darstellung des Rechtsrahmens des
GWB-Vergaberechts für Aufträge im Geltungsbereich der allgemeinen EU-Vergaberichtlinien. Umfassend
werden in 17 Paragraphen die Stationen der Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung eines
Vergabeverfahrens einschließlich des notwendigen Rechtsschutzes vorgestellt und erläutert. Im dritten
Kapitel geht es in zwei weiteren Paragraphen um die von den allgemeinen EU-Vergaberichtlinien
ausgenommenen EU-Sonderregelungen für Vergaben in den Sektoren Wasser, Energie und Verkehr, für
ÖPNV-Dienste auf Schiene und Straße, Verteidigung und Sicherheit, Bau- und
Dienstleistungskonzessionen. Das vierte Kapitel zum Haushaltsvergaberecht bzw. Vergaberegime für
Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte einschließlich Rechtsschutz schließt in zwei letzten
Paragraphen den Band ab – abgesehen von den ebenfalls seit der 1. Auflage beibehaltenen Übungsfällen
mit Lösungen als Beleg für die Eignung des Werks als Lehrbuch.
Auflage
3
ISBN
978-3-406-76781-4
Rezension abgeschlossen
ja

Sorgfaltspflichten in Lieferketten

Autor
Scheffler, Eberhard
Heft
8
Jahr
2021
Seite(n)
120-122
Titeldaten
  • Scheffler, Eberhard
  • Heft 8/2021
    S.120-122
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Abstract
Der Verfasser stellt den Referentenentwurf des Gesetztes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten
in Lieferketten vor. Zunächst zeigt er auf, dass die gesetzliche Regelung u.a. dadurch veranlasst wurde,
dass der unverbindliche „Nationale Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte“ aus 2016 nur in geringem
Umfang befolgt wurde. Nun sollen mit dem vorgesehenen Gesetz Verletzungen von Menschenrechten
und umweltbezogenen Pflichten vorgebeugt, verhindert, abgeschwächt oder beendet werden.
Anschließend skizziert er die vom Gesetzentwurf umfassten Menschenrechts- und umweltbezogenen
Risiken und den Begriff der Lieferkette. Sodann erläutert er die sich aus dem Gesetzentwurf ergebenden
Sorgfaltspflichten der Unternehmen, insbesondere das Risikomanagement sowie die Verpflichtung der
Schaffung einer Grundsatzerklärung in Unternehmen und, einer unternehmensinternen Kommunikation
sowie die Kontroll- und Überprüfungsmaßnahmen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
soll die Erfüllung der Vorgaben durch die Unternehmen überwachen und Maßnahmen treffen, um
Verstöße festzustellen und zu beseitigen. Bei schwerwiegenden Verstößen gegen das Gesetz sollen
Unternehmen von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden.
Rezension abgeschlossen
ja

Das neue Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz

Autor
Schnieders, Ralf
Heft
2
Jahr
2021
Seite(n)
58-62
Titeldaten
  • Schnieders, Ralf
  • LKV - Landes- und Kommunalverwaltung
  • Heft 2/2021
    S.58-62
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Der Verfasser erläutert die Regelungen des neuen Berliner Vergabegesetztes. Zunächst untersucht er
ausführlich den Anwendungsbereich des Gesetzes und arbeitet heraus welche Auftraggeber nicht oder
nur teilweise den Regelungen des Vergabegesetzes unterfallen. Er zeigt dabei auf, dass das Land Berlin bei
allen Auftraggebern, die nicht dem Anwendungsbereich unterfallen, im Rahmen einer Bemühungsklausel
auf die Anwendung der Regelung freiwillig hinwirken soll. Anschließend erläutert er den sachlichen
Anwendungsbereich, der sich an den GWB-Ausnahmevorschriften orientiert und eine Härtefallklausel
enthält, die ein Abweichen ermöglicht, falls kein Angebot zu den Bedingungen des Vergabegesetzes
eingeholt werden kann. Sodann werden die Regelungen zur nachhaltigen Beschaffung vorgestellt. Diese
Vorgaben unterteilen sich in Regelungen für die unmittelbare und mittelbare Landesverwaltung und
beinhalte u.a. eine Mindestlohnvorgabe von 12,50 Euro, sofern dieser nicht von Tarifverträgen
überschritten wird, Vorgaben zu ILO-Kernarbeitsnomen, Elemente für Frauenförderung und
Benachteiligungsverbote. Einen Rechtsschutz für Bieter bei der Vergabe im Unterschwellenbereich hat der
Berliner Gesetzgeber nicht geschaffen. In seinem Fazit kritisiert der Verfasser, dass es nicht gelungen sei,
ein einfach verständliches Regelwerk zu schaffen. Der Anwendungsbereich sei abweichend von der
politischen Absicht sehr selektiv ausgestaltet.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Ein besonderes Angebot: Die Bietergemeinschaft im Vergabeverfahren

Autor
Schoof, Timm
Zeitschrift
Heft
4
Jahr
2021
Seite(n)
58-62
Titeldaten
  • Schoof, Timm
  • Vergabe News
  • Heft 4/2021
    S.58-62
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Christian Below, kbk Rechtsanwälte, Hannover
Abstract
Der Beitrag thematisiert die vergaberechtlichen Besonderheiten, die die Bildung von Bietergemeinschaften
in den jeweiligen GWB-Verfahrensarten mit sich bringt. Der Autor empfiehlt den Abschluss von
schriftlichen Bietergemeinschaftsverträgen und thematisiert die Besonderheiten der Bietergemeinschaft
im Rahmen der Eignung. Er geht auf die Problematik von Änderungen in der Zusammensetzung von
Bietergemeinschaften während des Verfahrens ein, die auch durch Insolvenz verursacht sein kann. Unter
Rückgriff auf die Zielrichtung des Kartellvergaberechts thematisiert er außerdem das Verbot
wettbewerbsbeschränkender Abreden.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Ausschlussfristen im System des Unionsprozessrechts

Untertitel
- Zugleich Reformvorschläge zum § 135 Abs. 2 GWB
Autor
Chen, Hsi-Ping
Normen
§ 135 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GWB
§ 135 Abs. 2 S. 2 GWB
§ 101a Abs. 2 S. 1 1.Alt. GWB a.F.
Heft
153-166
Jahr
2021
Seite(n)
153-166
Titeldaten
  • Chen, Hsi-Ping
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 153-166/2021
    S.153-166
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 135 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GWB, § 135 Abs. 2 S. 2 GWB, § 101a Abs. 2 S. 1 1.Alt. GWB a.F.

Daniel Bens, avocado rechtsanwälte, München
Abstract
Der Autor setzt sich in seinem Beitrag mit dem System der Ausschlussfristen gemäß § 135 Abs. 2 GWB auseinander. Er erläutert, inwiefern dieses System von den unionsrechtlichen Anforderungen abweicht und somit nach seiner Ansicht ein legislatorisches Missgeschick darstellt. Zum Abschluss plädiert er für eine Reform des Systems der Ausschlussfristen.

Hierfür beschreibt er zunächst den Stellenwert vergabespezifischer Ausschlussfristen, wobei er das Spannungsfeld zwischen effektivem Rechtsschutz und Stabilität und Rechtssicherheit des Vergabeverfahrens bzw. des Beschaffungsvorgangs darstellt.

Anschließend setzt er sich vertieft mit den Anforderungen an nationale Ausschlussfristen auseinander, wobei er sich insbesondere mit den Anforderungen an den Beginn und das Ende einer Ausschlussfrist beschäftigt. Dieses System unterzieht er einer ausführlichen dogmatischen Prüfung anhand der europarechtlichen Vorgaben der Rechtsmittelrichtlinie. Er kommt hierbei zu dem Ergebnis, dass die absolute Sechs-Monats-Frist des § 135 Abs. 1 GWB für europarechtskonform und sachgerecht sei. Die Ex-Post-Information des § 135 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GWB und die Ex-Post-Bekanntmachung des § 135 Abs.2 S. 2 GWB litten hingegen im Wesentlichen an Transparenzmängeln, da in beiden Fällen nach dem reinen Gesetzeswortlaut eine detaillierte Begründung nicht erforderlich sei, so dass die Erfolgsaussichten eines Nachprüfungsverfahrens nicht sinnvoll beurteilt werden könnten.

Aufgrund dieser Feststellungen plädiert der Autor dann dafür, dass eine subjektive Ausschlussfrist im Sinne des § 101 b Abs. 2 S. 1 1. Alt. GWB a.F. durchaus sinnvoll sei und zu Unrecht nicht ins neue Recht übernommen wurde.

Der Beitrag endet mit einem Vorschlag für eine Reform der Ausschlussfristen zu einem stärkeren Begründungserfordernis der Ex-Post-Information bzw. Ex-Post-Bekanntmachung im Sinne der Rechtsmittelrichtlinie.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Die Anfechtung des Vertrages und die vergaberechtlichen Folgen für den öffentlichen Auftraggber

Autor
Zeller, Philipp
Heft
2
Jahr
2021
Seite(n)
167-173
Titeldaten
  • Zeller, Philipp
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 2/2021
    S.167-173
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Moritz Philipp Koch, Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW), Düsseldorf
Abstract
Der Autor beginnt seinen Beitrag mit einem Blick auf die rechtliche und dogmatische Wirkung der
Anfechtung nach dem BGB und mit dem Hinweis, dass Vergaberecht und Vertragsrecht durch den
Zuschlag verknüpft werden. Er betont, der Zuschlag müsse im Falle einer Anfechtung rückwirkend
entfallen. Hierin sieht der Autor keinen Verstoß gegen § 168 Abs. 1 Satz 2 GWB, da die Anfechtung auf die
rückwirkende Unwirksammachung der Willenserklärung ziele. In einem zweiten Abschnitt beleuchtet der
Autor die vergaberechtlichen Konsequenzen einer Anfechtung und hebt hervor, dass das
Vergabeverfahren wiederauflebe und zu einem erneuten Abschluss gebracht werden müsse. Das Vorgehen
obliege dabei dem öffentlichen Auftraggeber, z.B. mit Blick auf den konkreten Beschaffungsgegenstand
und die gewählte Vergabeart. Der Autor weist aber zutreffend darauf hin, dass sich der konkrete
Beschaffungsbedarf aufgrund der Anfechtung grundsätzlich nicht geändert haben dürfte. Sodann
untersucht er die Fälle einer Änderung der Entscheidung zur Beschaffung am Markt und die Änderung der
Entscheidung über die Vergabeart. Einen genaueren Blick wirft der Autor auf die Art und den Zeitpunkt
der Anfechtung, wobei er insbesondere zwischen einer Anfechtung aufgrund eines Irrtums und einer
solchen aufgrund arglistiger Täuschung differenziert. Vergaberechtliche Konsequenz einer wirksamen
Anfechtung sei jedoch in allen Fällen die Prüfung eines Ausschlusstatbestsandes gegenüber dem früheren
Auftragnehmer in Bezug auf den Anfechtungsgrund. Der Beitrag schließt mit einer kurzen
Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse.
Rezension abgeschlossen
ja

Das Leistungsbestimmungsrecht des öffentlichen Auftraggebers und die Folgen

Autor
Probst, Michael
Heft
3
Jahr
2021
Seite(n)
238-242
Titeldaten
  • Probst, Michael
  • ZfBR - Zeitschrift für deutsches und internationales Bau- und Vergaberecht
  • Heft 3/2021
    S.238-242
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Annett Hartwecker, PricewaterhouseCoopers Legal AG Rechtsanwaltsgesellschaft, Berlin
Abstract
Der Autor setzt sich in seinem Aufsatz mit dem Leistungsbestimmungsrecht des Auftraggebers
auseinander. Nachdem der Autor einleitend das Leistungsbestimmungsrecht skizziert, geht er auf dessen
rechtliche Grundlagen ein. Anschließend widmet er sich ausführlich den Grenzen des
Leistungsbestimmungsrechts. Ausgehend von den das Leistungsbestimmungsrecht beschränkenden,
vergaberechtlichen Grundsätzen, bei denen er ausführlich auf das Gebot der losweisen Vergabe eingeht,
beschäftigt sich der Autor mit der Entwicklung des Leistungsbestimmungsrecht in der Rechtsprechung.
Hier zeigt der Autor auf, dass sich die Entwicklung der Rechtsprechung zu den Grenzen des
Leistungsbestimmungsrechts spezifisch nach den in der Praxis auftretenden Problemen richte. So ergebe
sich bei unterbliebener Losaufteilung andere Grenzen des Leistungsbestimmungsrechts als bei der Rüge
fehlender Produktneutralität. Danach geht der Autor auf Einflüsse von Rechtsnormen außerhalb des
originären Vergaberechts ein. Hier nennt der Autor zuvorderst das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG),
welches in den §§ 6 ff KrWG eine sog. Inzidenzprüfung fordert. Daher sei es Bietern vor den
Nachprüfungsinstanzen möglich, die Verletzung oder eine nicht ausreichende Berücksichtigung
kreislaufwirtschaftsgesetzlicher Vorgaben geltend zu machen und auf Grundlage dieses Vortrags auch eine
Überschreitung der Grenzen des Leistungsbestimmungsrechts zu rügen. Weiter untersucht der Autor die
Auswirkungen des Europa- und Verfassungsrechts auf das Leistungsbestimmungsrecht. Bei letzterem geht
der Autor insbesondere auf die kommunale Selbstverwaltungsgarantie des Art. 28 Abs. 2 GG ein, die auch
bei Beschaffungen kommunaler Auftraggeber auf eine Art zu berücksichtigen sei, die diesen bei der
Leistungsbestimmung beschränke. Abschließend fasst der Autor zusammen, dass das
Leistungsbestimmungsrecht viel Raum zur Rechtsinterpretation gebe. Eine Begreifbarkeit des
Leistungsbestimmungsrechts des öffentlichen Auftraggebers könne wegen der unterschiedlichen
Ausprägungen nur durch eine umfassende Rechtsbetrachtung und Würdigung erfolgen, bei der
insbesondere auch verfassungsrechtliche Aspekte nicht außer Acht bleiben sollten.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja