The Revised WTO Agreement on Government Procurement: Evolving Global Footprin, Economic Impact and Policy Significance

Autor
Anderson, Robert
Sporysheva, Nadezhda
Heft
3
Jahr
2019
Seite(n)
71-90
Titeldaten
  • Anderson, Robert; Sporysheva, Nadezhda
  • PPLR - Public Procurement Law Review
  • Heft 3/2019
    S.71-90
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Aline Fritz, FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten, Berlin
Abstract
Der Artikel beschäftigt sich mit den Einflüssen des Government Procurement Agreement (GPA) unter Beachtung ökonomischer und politischer Aspekte. Das GPA setze grundsätzlich Wohlstandsgewinne frei und baue globale Handelsspannungen ab. Der Artikel stellt fest, dass sich die Mitgliederzahl des GPA seit 2014 stetig erhöht habe. Es entstünden dadurch Synergieeffekte, insbesondere mit dem UNICITRAL-Modellgesetz sowie dem Beschaffungsrahmen der Weltbank. Die Prinzipien und Anforderungen des GPA fänden sich daneben auch zunehmend in regionalen Handelsabkommen wieder, was die Reichweite des GPA verdeutliche. Im Rahmen der „vereinbarten Arbeitsprogramme der Vertragsparteien“ schaffe das Abkommen die Möglichkeit des internationalen Austauschs, beispielsweise über aktuelle Fragen der Nachhaltigkeit und der Digitalisierung im öffentlichen Beschaffungswesen. Neben der internationalen Durchmischung der Märkte gebe es weitere Auswirkungen wie die Erhöhung von Direktinvestitionen und die Unterstützung der Regierungen bei der Bewältigung von Korruption und Lieferantenabsprachen. Zudem könne dadurch politischer Rückschritt verhindert werden. Das GPA diene dabei als ergänzendes Regelwerk, stelle aber kein Ersatz für nationale Regelungen und Umsetzungsanstrengungen dar. Allerdings schaffe bereits die Aussicht auf einen Beitritt zum GPA einen positiven Einfluss auf die nationalen Beschaffungssysteme.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Die Entwicklung des Vergaberechts seit 2018

Autor
Byok, Jan
Normen
§ 55 II VgV
§ 20 III VgV
§ 41 VgV
§ 46 I 1 VgV
§ 51 II SektVO
§ 125 I Nr. 2 GWB
§ 127 I Nr. 7 GWB
§ 108 VI GWB
§ 2 VII PersBefG
§ 160 III 1 GWB
Gerichtsentscheidung
OLG München, NZBau 2019, 205
OLG Düsseldorf, NZBau 2019, 129
OLG Düsseldorf, Beschl. v. 19.9.2018 – Verg 37/17, BeckRS 2018, 38967
EuGH, ECLI:EU:C:2018:865 = BeckRS 2018, 26103
OLG München, NZBau 2019, 205
OLG München, NZBau 2019, 138
OLG Karlsruhe, NZBau 2019, 200
BGH, Urteil vom 19. Juni 2018 – X ZR 100/16 –, BGHZ 219, 108-120 = NZBau 2018, 776
OLG Koblenz, NZBau 2018, 381
OLG Düsseldorf, NZBau 2019, 126
VK Niedersachsen, Beschl. v. 30.10.2018 – VgK-41/2018
OLG Frankfurt a. M., EnWZ 2018, 272
Heft
23
Jahr
2019
Seite(n)
1650-1656
Titeldaten
  • Byok, Jan
  • NJW - Neue Juristische Wochenschrift
  • Heft 23/2019
    S.1650-1656
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 55 II VgV, § 20 III VgV, § 41 VgV, § 46 I 1 VgV, § 51 II SektVO, § 125 I Nr. 2 GWB, § 127 I Nr. 7 GWB, § 108 VI GWB, § 2 VII PersBefG, § 160 III 1 GWB

OLG München, NZBau 2019, 205, OLG Düsseldorf, NZBau 2019, 129, OLG Düsseldorf, Beschl. v. 19.9.2018 – Verg 37/17, BeckRS 2018, 38967, EuGH, ECLI:EU:C:2018:865 = BeckRS 2018, 26103, OLG München, NZBau 2019, 205, OLG München, NZBau 2019, 138, OLG Karlsruhe, NZBau 2019, 200, BGH, Urteil vom 19. Juni 2018 – X ZR 100/16 –, BGHZ 219, 108-120 = NZBau 2018, 776, OLG Koblenz, NZBau 2018, 381, OLG Düsseldorf, NZBau 2019, 126, VK Niedersachsen, Beschl. v. 30.10.2018 – VgK-41/2018, OLG Frankfurt a. M., EnWZ 2018, 272

Elias Könsgen, Gasunie Deutschland Transport Services GmbH, Hannover
Abstract
Der Autor führt systematisch die wichtigsten Gerichtsentscheidungen und sonstigen Entwicklungen des letzten Jahres im Vergaberecht auf. Teils sind diese nach Themen, teils nach Rechtsregimen sortiert. Er beschränkt sich dabei nicht nur auf obergerichtliche Entscheidungen, wenngleich hierauf ein Schwerpunkt liegt. Die Inhalte der Entscheidungen werden teils sehr knapp in einem Leitsatz zusammengefasst. Der Autor beschränkt sich auf die übersichtliche Darstellung der Entscheidungen. Hinweise auf abweichende Meinungen oder Kritik werden nicht gegeben. Eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den Entscheidungen leistet der Autor in Anbetracht der großen Zahl an dargestellten Entscheidungen ebenfalls nicht. Der Autor gibt auch kurze Hinweise zu Entwicklungen im Bereich der Gesetzgebung. Zuletzt gibt der Autor einen kurzen Ausblick auf das kommende Jahr.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Tückische Textform

Untertitel
Zur formalen Wirksamkeit elektronischer Angebote
Autor
Rhein, Kay-Uwe
Normen
§ 53 Abs. 1 VgV
§ 10 VgV
§ 38 UVgO
§ 13 Abs. 1 VOB/A
§ 126 BGB
§ 126a BGB
Zeitschrift
Heft
3
Jahr
2019
Seite(n)
13-15
Titeldaten
  • Rhein, Kay-Uwe
  • Vergabe Navigator
  • Heft 3/2019
    S.13-15
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 53 Abs. 1 VgV, § 10 VgV, § 38 UVgO, § 13 Abs. 1 VOB/A, § 126 BGB, § 126a BGB

Christian Below, kbk Rechtsanwälte, Hannover
Abstract
Der Beitrag thematisiert die Formerfordernisse, die im Zuge der E-Vergabe an elektronisch einzureichende Angebote gestellt werden. Der Autor geht anhand einzelner Fallbeispiele auf mögliche Fallstricke bei der elektronischen Angebotsabgabe ein. Unter Heranziehung vergaberechtlicher Kommentarliteratur zeigt er auf, wie unterschiedlich die in § 126b BGB geregelte Textform in Bezug auf die Erkennbarkeit der erklärenden Person, auf Unterschriftserfordernisse oder etwa eine Übermittlung per E-Mail ausgelegt wird. Der Beitrag geht auf mögliche Ausgestaltungen in der Praxis sowie speziell auf die Empfehlungen im Vergabehandbuch des Bundes (VHB) ein. Der Autor empfiehlt angesichts der unterschiedlichen Auffassungen eine Klarstellung zu den konkreten Anforderungen an die Textform in den Vergabeunterlagen. Er zieht das Fazit, dass durch die Einführung der Textform beträchtliche Rechtsunsicherheiten entstanden seien.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Ausschreibungsfreiheit durch Zuwendung?

Autor
Fandrey, Alexander
Normen
§§ 23, 44 BHO/LHO, §103 IV GWB, § 135 I Nr. 2 GWB
Gerichtsentscheidung
OLG Düsseldorf, Beschl. v. 11.7.2018 – VII-Verg 1/18
Heft
6
Jahr
2019
Seite(n)
362-364
Titeldaten
  • Fandrey, Alexander
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 6/2019
    S.362-364
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§§ 23, 44 BHO/LHO, §103 IV GWB, § 135 I Nr. 2 GWB

OLG Düsseldorf, Beschl. v. 11.7.2018 – VII-Verg 1/18

Eric Schneider, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Berlin
Abstract
Der Autor bespricht den Beschluss des OLG Düsseldorf vom 11. Juli 2018 (Az. VII-Verg 1/18, „Flüchtlingshilfe“). Darin wurde entschieden, dass der Begriff des öffentlichen Auftrags voraussetzt, dass durch den Vertrag zwischen Auftraggeber und Unternehmen eine einklagbare Erfüllungsverpflichtung des Auftragnehmers begründet wird. Darüber hinaus ist die öffentliche Auftragsvergabe von der bloßen Finanzierung von Tätigkeiten (Zuwendung) abzugrenzen, die mit der Rückzahlungspflicht der erhaltenen Beträge bei nicht bestimmungsgemäßer Verwendung verbunden sein kann. Der Autor sieht die Entscheidung im Einklang mit der absolut herrschenden Auffassung in der Literatur, die Zuwendungen von öffentlichen Aufträgen abgrenzt. Die Auslegung des OLG finde zudem eine Grundlage in den Erwägungsgründen der Vergaberichtlinie und stütze sich auf Aussagen des EuGH zum Wesen des öffentlichen Auftrags. Der Autor zweifelt jedoch daran, ob die Einklagbarkeit einer Leistung ein belastbares Abgrenzungskriterium des öffentlichen Auftrags darstellt und wünscht sich in diesem Zusammenhang, dass der Fall dem EuGH zur Klärung vorgelegt worden wäre. Auch sei nicht umfänglich vom OLG geklärt worden, ob Vergaberecht bewusst umgangen worden sei. Der Artikel rekurriert auf die abweichenden Überlegungen des OLG Hamburg im sogenannten „Spielbank-Beschluss“. Dem Autor missfällt, dass der Düsseldorfer Vergabesenat eine Divergenzvorlage zum BGH ablehnte. Anschließend weist der Artikel kurz auf den Verwaltungsrechtsweg hin, der einschlägig ist, wenn Zuwendungsbescheide nicht als öffentliche Aufträge im Sinne des GWB gewertet werden. Der Beitrag schließt mit Überlegungen dazu, welche Folgen eine gegenteilige Entscheidung des OLG herbeigeführt hätte und wirft die Frage auf, ob die Entscheidung den Anstoß zur Regelung einer wettbewerblichen Vergabe von Fördermitteln geben wird.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Das neue Vergaberecht: Die Regelung zum Selbstausführungsgebot in § 47 Abs. 5 VgV

Autor
Clodius, Carl-Henning
Normen
§ 47 Abs. 5 VgV
§ 36 VgV
Heft
3
Jahr
2019
Seite(n)
348-352
Titeldaten
  • Clodius, Carl-Henning
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 3/2019
    S.348-352
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 47 Abs. 5 VgV, § 36 VgV

Dr. Stephen Lampert, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München
Abstract
Der Beitrag zeigt die aus §§ 47 Abs. 5 VgV, 6d EU Abs. 4 VOB/A folgenden Anforderungen an die Begründung eines Selbstausführungsverlangens für bestimmte kritische Leistungen auf. Als „kritisch" seien nur solche Aufgaben anzusehen, bei denen es gerade auf die Eignung des Auftragnehmers ankomme und die maßgeblichen Einfluss darauf haben, ob der Vertragszweck erreicht wird oder nicht. Diese Aufgaben seien in den Vergabeunterlagen konkret zu benennen. Um welche Aufgaben es sich handelt müsse der Auftraggeber bereits vor Beginn des Vergabeverfahrens ermitteln und festlegen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Datenschutz im Vergabeverfahren für öffentliche Auftraggeber

Autor
Tegeler, Elke
Jahr
2019
Seite(n)
337-347
Titeldaten
  • Tegeler, Elke
  • 2019
    S.337-347
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Martin Dieckmann, ESCHE SCHÜMANN COMMICHAU, Hamburg
Abstract
Der Aufsatz behandelt umfassend die sich aus der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und dem ergänzenden deutschen Datenschutzrecht des Bundes (BDSG) und der Länder ergebenden datenschutzrechtlichen Anforderungen im Vergabeverfahren. Mit Blick auf den Anwendungsbereich des Datenschutzrechts (Verarbeitung personenbezogener Daten) identifiziert die Verfasserin die typischen Anwendungsfälle und -felder des Datenschutzrechts im Vergabeverfahren (Prüfung von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB; Feststellung der Bietereignung und Angebotswertung mit Bezug zu natürlichen Personen) und erörtert die rechtfertigenden Grundlagen der Datenerhebung und -verarbeitung. Sodann werden die leitenden Grundsätze für den Umgang mit personenbezogenen Daten dargestellt, und es werden die zu treffenden Maßnahmen, insbesondere in Bezug auf die Information betroffener Personen, aufgezeigt. Der Beitrag schließt mit einer Darstellung der Rechtsfolgen datenschutzrechtlicher Verstöße.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Wenn die öffentliche Hand bauen lässt – Grundstücksverkäufe und Bauverpflichtungen

Autor
Jentzsch, Laura
Kirch, Thomas
Zeitschrift
Heft
6
Jahr
2019
Seite(n)
94-96
Titeldaten
  • Jentzsch, Laura; Kirch, Thomas
  • Vergabe News
  • Heft 6/2019
    S.94-96
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Aline Fritz, FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten, Berlin
Abstract
Die Veräußerung eines Grundstücks durch die öffentliche Hand fällt grundsätzlich nicht unter den kartellvergaberechtlichen Auftragsbegriff des § 103 GWB. Wenn allerdings der Erwerb mit einer besonderen Bauverpflichtung zusammenfällt, die öffentliche Hand damit entscheidenden Einfluss auf die Art und Planung der Bauleistung nimmt und dies ihr auch wirtschaftlich unmittelbar zugute kommt, ist eine andere Beurteilung vorzunehmen. Dafür ist erforderlich, dass der öffentliche Auftraggeber einen tatsächlichen Einfluss auf das Projekt nehme. Dies sei insbesondere der Fall bei Maßnahmen, die die Bauleistung definieren oder zumindest einen entscheidenden Einfluss auf die Konzeption haben. Damit sei das Vergaberecht dann anzuwenden, wenn der Auftraggeber konkret auftragsbezogene Maßnahmen ergreife. Bei städtebaulichen Regelungszuständigkeiten (z.B. Festsetzungen im Bebauungsplan) sei dies nicht der Fall, denn es handele sich dabei lediglich um abstrakte Festlegungen des Bauplanungsrechts. Grenzen finde dieser Grundsatz, wenn im Bebauungsplan nicht lediglich „Gemeinbedarf“, sondern ein konkretes Vorhaben (z.B. Museum) festgesetzt werde, denn dadurch nehme der Auftraggeber bereits entscheidenden Einfluss auf das Bauvorhaben. Das unmittelbare wirtschaftliche Interesse iSd § 103 GWB liege vor, wenn der Auftraggeber Eigentümer des Bauwerks werde, wenn er einen Rechtstitel erlange, der ihm die Verfügbarkeit des Bauwerkes sicherstellen soll, oder wenn er wirtschaftliche Vorteile ziehe, die über das Übliche hinausgingen (z.B. symbolischer Kaufpreis).
Rezensent
Rezension abgeschlossen
nein

Ohne gesicherte Finanzierung

Untertitel
Zum Umgang mit einer Zuwendungsauflage
Autor
Beckmann-Oehmen, Katrin
Zeitschrift
Heft
3
Jahr
2019
Seite(n)
9-11
Titeldaten
  • Beckmann-Oehmen, Katrin
  • Vergabe Navigator
  • Heft 3/2019
    S.9-11
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Sven Tönnemann, Rechtsanwalt, Hamburg
Abstract
In Förderrichtlinien wird teilweise die Durchführung eines Vergabeverfahrens vorausgesetzt, um überhaupt einen Förderantrag stellen zu können. Aufgrund fehlender Finanzierung könne der Zuschlag aber erst nach Erhalt des Förderbescheides erfolgen. Dies wiederum widerspricht dem Vergaberecht, da der Zuschlag innerhalb einer überschaubaren Frist erteilt werden müsse. Mit dieser Fragestellung beschäftigt sich die Autorin dieses Aufsatzes. Ihr Lösungsansatz besteht darin, die potentiellen Bieter schon zu Beginn des Vergabeverfahrens auf die bedingte Ausschreibungsreife, die unsichere Auftragserteilung und die möglicherweise längere Frist bis zur Zuschlagserteilung hinzuweisen. Hierzu wird ein Formulierungsvorschlag angeboten und der Hinweis gegeben, dass dennoch ein Risiko einer vergaberechtlichen Nachprüfung bestehen bleibt und auf die Minimierung von Schadensersatzansprüchen zu achten sei.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Optimierung im Angebotsprüfungsprozess – „Vorfilter“ im Oberschwellenbereich

Autor
Grams, Hartmut
Heft
3
Jahr
2019
Seite(n)
353-358
Titeldaten
  • Grams, Hartmut
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 3/2019
    S.353-358
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Silke Renner, AOK-Bundesverband, Berlin
Abstract
Der Aufsatz zeigt öffentlichen Auftraggebern Möglichkeiten zur Minimierung des Aufwandes bei der Angebotsprüfung auf. Gesetzlich geregelte Vereinfachungen des Angebotsprüfungsprozesses, wie das Vorziehen der Angebotsprüfung vor der Eignungsprüfung gemäß § 42 Abs. 3 VgV im offenen Verfahren, werden ebenso dargestellt wie der effektive Umgang mit den Nachforderungsmöglichkeiten von § 56 Abs. 2, 3 VgV. Darüber hinaus erfolgen Überlegungen zur effizientesten Prüfungsreihenfolge und zu den Erfordernissen der Dokumentation der Angebotsprüfung.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Single Source Wars, The Saga Continues 2: The Single Source Contract (Amendment) (No.2) Regulations 2018

Autor
Buttler, Luke
Heft
3
Jahr
2019
Seite(n)
92-107
Titeldaten
  • Buttler, Luke
  • PPLR - Public Procurement Law Review
  • Heft 3/2019
    S.92-107
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Florian Wolf, BLOMSTEIN Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Berlin
Abstract
Der Beitrag in englischer Sprache analysiert die Ende Januar in Großbritannien in Kraft getretene Verordnung „Single Source Contract (Amendment) (No. 2) Regulations 2018“ (kurz SSC(A)R2) beruhend auf dem Defence Reform Act aus 2014. Zunächst stellt der Autor das Gesetzgebungsverfahren vor, in dem die Verordnung entstanden ist. Das Verfahren weise Unklarheiten wie eine unzureichende parlamentarische Kontrolle und Rechenschaftspflicht der Exekutive auf. Anschließend werden die Änderungen dargestellt, die sich aus der neuen Verordnung ergeben. Die wesentlichste Änderung umfasst neue Regelungen für die Fälle, in denen eine preisliche Neubewertung eines nachträglich geänderten Vertrags notwendig wird. Des Weiteren werden die Zuständigkeiten und Rahmenbedingungen zur Preisbestimmung präzisiert und die Mechanismen für eine Preisneubestimmung vorgestellt. Abschließend erfolgt eine Bewertung der erlassenen Änderungen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja