Besondere Kategorien personenbezogener Daten in Vergabeverfahren

Untertitel
Mögliche Verarbeitung von Gesundheitszeugnissen?
Autor
Schippel, Robert
Heft
2
Jahr
2020
Seite(n)
78-80
Titeldaten
  • Schippel, Robert
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 2/2020
    S.78-80
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Aline Fritz, FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten, Berlin
Abstract
Der Aufsatz beleuchtet die vergaberechtliche Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten. Zu Beginn erfolgt eine kurze Bestandsaufnahme über den Bedeutungszuwachs der DSGVO im Vergaberecht. Nach der Wiedergabe der Regelung für die vergaberechtlich notwendige Verarbeitung personenbezogener Daten, nimmt der Autor beispielhaft die Verarbeitung von Gesundheitszeugnissen in Blick, um die Frage aufzuwerfen, wie besondere Kategorien personenbezogener Daten vor diesem Hintergrund zu behandeln sind. Zunächst stellt der Autor die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten dar. Sodann stellt der Autor heraus, in welchen Schritten des Vergabeverfahrens die Verarbeitung personenbezogener Daten relevant wird und wann es sich um Gesundheitsdaten im Sinne der DSGVO handelt. Dem Autor gelingt dabei ein nachvollziehbarer Problemaufriss, warum die Verarbeitung von besonderen Kategorien personenbezogener Daten grundsätzlich unzulässig ist. Sodann geht der Autor anhand des Art. 9 Abs. 2 DSGVO durch, welche Ausnahmetatbestände die Vorlage von Gesundheitszeugnissen im Vergabeverfahren rechtfertigen könnten. Nach Prüfung von berechtigten Interessen des Auftraggebers, der Erforderlichkeit der Datenverarbeitung und einer Einwilligung der Bieter kommt der Autor zu dem Ergebnis, dass keiner der Gründe greife und die Einhaltung gesundheitsrechtlicher Vorschriften Aufgabe der Gewerbe- und Gesundheitsämter sei. Die Vorlage eines Gesundheitszeugnisses könne im Ergebnis also nur dann verlangt werden kann, wenn der öffentliche Auftraggeber von vornherein auf die Freiwilligkeit der Vorlage hinweise und klar angebe, dass eine Nichtvorlage auch vergaberechtlich keine Konsequenzen nach sich ziehen werde. Der Aufsatz bietet einen Kompaktüberblick über die vergaberechtlich relevante Entwicklung der DSGVO. Der Autor schafft in knapper und übersichtlicher Weise eine Einordnung der Problemstellung und zeigt praxistaugliche Lösungsmöglichkeiten auf.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Aktuelle Entwicklungen im Vergaberecht

Autor
Portz, Norbert
Heft
2
Jahr
2020
Seite(n)
45-49
Titeldaten
  • Portz, Norbert
  • KommJur - Kommunaljurist
  • Heft 2/2020
    S.45-49
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Aline Fritz, FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten, Berlin
Abstract
Der Aufsatz beleuchtet die aktuellsten Entwicklungen im Vergaberecht. Zu Beginn erfolgt eine kurze Bestandsaufnahme der aktuellen Auftragslage in Deutschland unter Darstellung der Herausforderungen, denen insbesondere Kommunen derzeit ausgesetzt sind. Nach der Wiedergabe der seit dem 01.01.2020 geltenden EU-Schwellenwerte, nimmt der Autor einen dezidierten Blick auf die wesentlichsten Neuerungen der neuen VOB/A unter Bezugnahme auf die einschlägigen Rechtsvorschriften aus der VOB/A vor. Sodann stellt der Autor drei praxisrelevante und im letzten Jahr immer wiederkehrender Themen zur Angabe der Eignungskriterien in der Auftragsbekanntmachung, zur Risikoverteilung bei elektronischen Angebotsabgaben, sowie zum Angebotsausschluss wegen Beifügen eigener AGB unter jeweiliger Heranziehung der relevanten Entscheidungen der Vergabekammern, Vergabesenate und des BGH vor. Dem Autor gelingt dabei ein nachvollziehbarer Problemaufriss. Zuletzt geht der Autor auf das anhängige EU-Vertragsverletzungsverfahren zur Auftragswertberechnung bei Planungsleistungen sowie auf das EUGH-Urteil zu der EU-Rechtswidrigkeit der HOAI Mindest- und Höchstsätze und seine rechtlichen Auswirkungen näher ein. Öffentlichen Auftraggebern werden dabei praktische Hinweise zum Umgang mit dem anhängigen Vertragsverletzungsverfahren und zum Umgang mit dem Feststellungsurteil des EUGH mit gegeben. Der Aufsatz bietet einen Kompaktüberblick über die neusten Entwicklungen aus dem Vergaberecht. Der Autor schafft in knapper und übersichtlicher Weise einen kurzen Rundumschlag zu den wichtigsten vergaberechtlichen Themen aus 2019.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Rahmenvereinbarungen – zwischen Effizienz und formalen Zwängen

Autor
Orf, Daniel Lucas
Gesing, Simon
Normen
§ 21 Abs. 1 Satz 2 VgV
Gerichtsentscheidung
EuGH Urt. v. 19.12.2018, Rs. C-216/17
Zeitschrift
Heft
2
Jahr
2020
Seite(n)
18-22
Titeldaten
  • Orf, Daniel Lucas; Gesing, Simon
  • Vergabe News
  • Heft 2/2020
    S.18-22
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 21 Abs. 1 Satz 2 VgV

EuGH Urt. v. 19.12.2018, Rs. C-216/17

Silke Renner, AOK-Bundesverband, Berlin
Abstract
Die Autoren untersuchen in ihrem Aufsatz die Auswirkungen der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 19.12.2018 (Rs. C-216/17) zum Erfordernis der Festlegung von abrufbaren Höchstmengen beim Abschluss von Rahmenvereinbarungen auf deren Flexibilität. Drei im Nachgang zum Urteil des EuGH ergangene Entscheidungen zeigen, dass die Nachprüfungsinstanzen in Deutschland (1. VK-Bund, Beschl. v. 19.07.2019, VK 1-39/19; 2. VK Bund, Beschl. v. 29.07.2019, VK 2-48/19; OLG Celle, Urt. v. 19.03.2019, 13 Verg 7/18) noch keine einheitliche Linie hinsichtlich der Notwendigkeit der Festlegung einer fixen Höchstmenge bei Rahmenvereinbarungen gefunden haben. Das Ziel des EuGH, der Gefahr der missbräuchlichen Verwendung von Rahmenvereinbarungen entgegenzuwirken, wird nach Ansicht der Autoren durch die Deckelung der abrufbaren Gesamtmenge bei Rahmenvereinbarungen erreicht. Sollte der Auftragswert nur schwer festlegbar sein, so müsse mit Sicherheitszuschlägen oder Optionen, die wiederum im Sinne der Transparenz Höchstmengen aufweisen müssten, gearbeitet werden.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Kein Angebotsausschluss trotz Beifügung von Bieter-AGB

Autor
Hettich, Lars
Heft
2
Jahr
2020
Seite(n)
80-82
Titeldaten
  • Hettich, Lars
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 2/2020
    S.80-82
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Florian Wolf, BLOMSTEIN Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Berlin
Abstract
Der Beitrag bespricht das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 18.06.2019 (X ZR 86/17), in dem der Gerichtshof sich zu der Frage äußerte, ob bei einem Angebot in einem Vergabeverfahren das Beilegen eigener allgemeiner Geschäftsbedingung durch den Bieter zu einem zwingenden Ausschluss des Bieters wegen einer unzulässigen Änderung an den Vergabeunterlagen führt. Der Autor stellt zunächst den Sachverhalt und die tragenden Erwägungen der Entscheidung dar. Er ordnet ferner die Entscheidung ein und stellt insbesondere den Vorrang der Angebotsauslegung und der Angebotsaufklärung vor einem Ausschluss dar. Anschließend kritisiert der Autor die Unterscheidung des Bundesgerichtshofs zwischen ergänzenden und ändernden Modifikationen an den Vergabeunterlagen. Der Beitrag schließt mit einem Fazit.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Der Rechtsschutz nach § 47 EnWG im Konzessionsvergabeverfahren

Autor
Dümke, Christian
Normen
§ 47 EnWG
Zeitschrift
Heft
4
Jahr
2019
Seite(n)
142-145
Titeldaten
  • Dümke, Christian
  • ER-EnergieRecht
  • Heft 4/2019
    S.142-145
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 47 EnWG

Dr. Jan Helge Mey, LL.M. (McGill), BHO Legal, Köln
Abstract
Der Verfasser stellt das Rechtsschutzsystem für Konzessionsvergabeverfahren der Gemeinden nach § 46 Abs. 2 EnWG vor und geht den Rechtsfragen nach, die mit dem 2017 eingeführten Rügeregime des § 47 EnWG verbunden sind. Das Grundkonzept der Regelung sehe frühzeitige Rügen gegenüber der ausschreibenden Gemeinde und Präklusionsvorschriften vor, um die Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu erhöhen und die Überprüfung der Konzessionsvergabe nicht erst im Rahmen der Netzherausgabe von Alt- an Neukonzessionär streitig werden zu lassen. Der Aufsatz liefert sodann einen Überblick über das Rügeverfahren sowie den gerichtlichen Rechtsschutz, insbesondere hinsichtlich der Darlegungs- und Beweislast, dem Umfang der gerichtlichen Verfügung, der Präklusions- und Bindungswirkung sowie der Vollstreckung. Einen Schwerpunkt bilden die in der Literatur und der Rechtsprechung divergierenden Auffassungen zur Reichweite der zur Konzessionsvergabe ergangenen Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutz für ein etwaiges Hauptsacheverfahren und eine spätere Netzherausgabeklage. Die zahlreichen Unklarheiten des neuen Rügeregimes könnten bei falscher Anwendung den gesetzgeberischen Zweck einer zeitnahen und rechtssicheren Beanstandung gefährden.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

"Vender Lock-in" in IT Contracts - What to Consider When Choosing and Using IT Systems

Autor
Matuszewska-Pautsch, Karolina
Heft
1
Jahr
2020
Seite(n)
1-15
Titeldaten
  • Matuszewska-Pautsch, Karolina
  • PPLR - Public Procurement Law Review
  • Heft 1/2020
    S.1-15
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, BMDS, Berlin
Abstract
Der Beitrag befasst sich mit den Ursachen und Folgen einer Lieferantenabhängigkeit bei IT-Systemen von
öffentlichen Auftraggebern sowie möglichen Lösungsansätzen zur Auflösung dieser Abhängigkeit.
Zunächst arbeitet die Verfasserin heraus, dass durch umfassende Schutzrechte der Hersteller im IT-Sektor
häufig ein Anbieterwechsel ausgeschlossen und die Anschlussfähigkeit der Systeme verhindert wird.
Aufgrund der Investition in die IT-Systeme und die Integrationsaufwände entsteht dann eine langjährige
wirtschaftliche oder faktische Abhängigkeit des öffentlichen Auftraggebers. Bei Systemerweiterungen und
-ergänzungen sei dann in der Folge auch kein Wettbewerb mehr möglich. Daher geht sie sodann der Frage
nach, ob vergaberechtliche Vorgaben einer solche Abhängigkeit entgegenstehen könnten. Dabei
untersucht sie auch die Möglichkeiten und Grenzen von Auftragserweiterungen während der Laufzeit. Sie
stellt fest, dass der Lieferantenabhängigkeit im Wesentlichen nur bei der Konzeption der Ausschreibung
begegnet werden kann. So müssten die wirtschaftlichen Folgen bereits dort untersucht werden.
Abhängigkeiten können in erster Linie durch Rückgriff auf Open Source Produkte begegnet werden.
Zumindest sollte jedoch die Ausgestaltung der Schutzrechte in der Wertung berücksichtigt werden. Das
Grundproblem der Lieferantenabhängigkeit könne jedoch nur durch den Gesetzgeber beseitigt werden,
in dem er Vorgaben zur Interoperabilität schaffe.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
nein

Grenzfragen des Anwendungsbereichs und international einheitliche Auslegung des UN-Kaufrechts (CISG)

Untertitel
Zugleich Anmerkung zu Appellationsgericht Basel-Stadt vom 24.8.2018 – ZB.2017.20 (AG.2018.557)
Autor
Schroeter, Ulrich G.
Heft
4
Jahr
2020
Seite(n)
133-136
Titeldaten
  • Schroeter, Ulrich G.
  • IHR - Internationales Handelsrecht
  • Heft 4/2020
    S. 133-136
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Annett Hartwecker, PricewaterhouseCoopers Legal AG Rechtsanwaltsgesellschaft, Berlin
Abstract
Der Autor bespricht in seinem Beitrag den Entscheid des Appellationsgerichts des Kantons Basel-Stadt
vom 24.08.2018 – ZB.2017.20 (AG.2018.557). Das Appellationsgericht hatte über eine Klage einer
schweizerischen öffentlich-rechtlichen Anstalt zu entscheiden, die im Jahre 2003 durch Ausschreibung
einen Lieferanten für elektronische Stromzähler gesucht hatte. Mit ihrer Klage begehrte die Auftraggeberin
vom slowenischen Auftragnehmer und seinem schweizerischen Tochterunternehmen Rückzahlung des
gesamten Kaufpreises Zug-um-Zug gegen Herausgabe der mangelhaften Stromzähler sowie
Schadensersatz. Der Autor bespricht drei von fünf vom Appellationsgericht entschiedene Fragen, nämlich
ob das UN-Kaufrecht (CISG) auf durch Ausschreibung angebahnte/abgeschlossene Kaufverträge sowie auf
Mehrparteienverträge Anwendung findet und, ob CISG-Verträgen wegen Irrtums über
Wareneigenschaften anfechtbar sind. Abschließend würdigt der Autor das methodische Vorgehen des
Appellationsgericht, welches sich im Hinblick auf die Auslegungsziele des Art. 7 Abs. 1 CISG der
herrschenden Meinung anschließt. Die herrschende Meinung geht davon aus, dass das Übereinkommen
anwendende Gericht die Rechtsprechung der Gerichte anderer Staaten zum CISG, wenn auch nicht
bindend, zu berücksichtigen haben.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja