Rechtsschutz nach dem Verpackungsgesetz
Untertitel
Türöffner für das öffentliche Vergaberecht und das private Schiedsverfahren
Normen
§ 23 VerpackG
Zeitschrift
Jahr
2019
Seite(n)
1543-1549
Titeldaten
- Roth, Frank ; Kaul, Markus
- BB - Betriebs Berater
-
2019
S.1543-1549
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz
§ 23 VerpackG
Christian Below, kbk Rechtsanwälte, Hannover
Abstract
Der Beitrag behandelt die Neuregelung in § 23 VerpackG, mit der die Grundsätze für die Vergabe von Sammelleistungen (ohne Verwertung) gesetzlich normiert werden. Die Autoren stellen das im VerpackG geregelte „Vergaberecht light" dar, in dem bekannte vergaberechtliche Grundsätze Anwendung fänden, jedoch auch Spezialausprägungen zu beachten seien. Ablauf und Details des Vergabeverfahrens werden dargestellt und mit den Regelungen des klassischen Vergaberechts verglichen. Besonderes Augenmerk wird auf die gesondert geregelte Nachprüfung gelegt, die als Schiedsverfahren ausgestaltet ist.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja