Abfallarme Beschaffung im Spannungsfeld zwischen Kreislaufwirtschaftsrecht und Vergaberecht
Heft
6
Jahr
2019
Seite(n)
274-285
Titeldaten
- Dieckmann, Martin
- AbfallR - Zeitschrift für das Recht der Abfallwirtschaft
-
Heft 6/2019
S.274-285
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz
Dr. Florian Wolf, BLOMSTEIN Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Berlin
Abstract
Der Beitrag stellt das Zusammenspiel von abfallrechtlichen und vergaberechtlichen Regelungen vor dem
Hintergrund des Ziels einer abfallarmen Beschaffung dar. Zunächst gibt der Autor einen Überblick über
umweltbezogene Regelungen des Vergaberechts, z.B. im Rahmen von Leistungsbeschreibung,
Eignungskriterien und Angebotswertung. Anschließend werden die abfallrechtlichen Vorgaben für die
öffentliche Beschaffung etwa im Kreislaufwirtschaftsgesetz oder dem Verpackungsgesetz dargestellt. Der
Autor arbeitet sodann heraus, in welchem Verhältnis vergaberechtliche und abfallrechtliche Regelungen
stehen und kommt zu dem Ergebnis, dass das Vergaberecht, z.B. in der Form des Verbots produktneutraler
Ausschreibung, im Grundsatz keine beschränkende Wirkung auf die fachgesetzlichen Regelungen des
Abfallrechts hat. Abschließend erläutert der Beitrag die Berücksichtigung abfallrechtlicher Vorgaben im
Vergabeverfahren. Dabei wird vor allem die Frage diskutiert, ob abfallrechtliche Vorschriften
Bestimmungen über das Vergabeverfahren i.S.d. § 97 Abs. 6 GWB sind, wozu der Autor tendiert.
Hintergrund des Ziels einer abfallarmen Beschaffung dar. Zunächst gibt der Autor einen Überblick über
umweltbezogene Regelungen des Vergaberechts, z.B. im Rahmen von Leistungsbeschreibung,
Eignungskriterien und Angebotswertung. Anschließend werden die abfallrechtlichen Vorgaben für die
öffentliche Beschaffung etwa im Kreislaufwirtschaftsgesetz oder dem Verpackungsgesetz dargestellt. Der
Autor arbeitet sodann heraus, in welchem Verhältnis vergaberechtliche und abfallrechtliche Regelungen
stehen und kommt zu dem Ergebnis, dass das Vergaberecht, z.B. in der Form des Verbots produktneutraler
Ausschreibung, im Grundsatz keine beschränkende Wirkung auf die fachgesetzlichen Regelungen des
Abfallrechts hat. Abschließend erläutert der Beitrag die Berücksichtigung abfallrechtlicher Vorgaben im
Vergabeverfahren. Dabei wird vor allem die Frage diskutiert, ob abfallrechtliche Vorschriften
Bestimmungen über das Vergabeverfahren i.S.d. § 97 Abs. 6 GWB sind, wozu der Autor tendiert.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja