Abfallarme Beschaffung im Spannungsfeld zwischen Kreislaufwirtschaftsrecht und Vergaberecht

Autor
Dieckmann, Martin
Heft
6
Jahr
2019
Seite(n)
274-285
Titeldaten
  • Dieckmann, Martin
  • AbfallR - Zeitschrift für das Recht der Abfallwirtschaft
  • Heft 6/2019
    S.274-285
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Florian Wolf, BLOMSTEIN Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Berlin
Abstract
Der Beitrag stellt das Zusammenspiel von abfallrechtlichen und vergaberechtlichen Regelungen vor dem
Hintergrund des Ziels einer abfallarmen Beschaffung dar. Zunächst gibt der Autor einen Überblick über
umweltbezogene Regelungen des Vergaberechts, z.B. im Rahmen von Leistungsbeschreibung,
Eignungskriterien und Angebotswertung. Anschließend werden die abfallrechtlichen Vorgaben für die
öffentliche Beschaffung etwa im Kreislaufwirtschaftsgesetz oder dem Verpackungsgesetz dargestellt. Der
Autor arbeitet sodann heraus, in welchem Verhältnis vergaberechtliche und abfallrechtliche Regelungen
stehen und kommt zu dem Ergebnis, dass das Vergaberecht, z.B. in der Form des Verbots produktneutraler
Ausschreibung, im Grundsatz keine beschränkende Wirkung auf die fachgesetzlichen Regelungen des
Abfallrechts hat. Abschließend erläutert der Beitrag die Berücksichtigung abfallrechtlicher Vorgaben im
Vergabeverfahren. Dabei wird vor allem die Frage diskutiert, ob abfallrechtliche Vorschriften
Bestimmungen über das Vergabeverfahren i.S.d. § 97 Abs. 6 GWB sind, wozu der Autor tendiert.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Standardformulare ausfüllen - Standardfehler vermeiden

Autor
Summa, Hermann
Heft
6
Jahr
2019
Seite(n)
205-215
Titeldaten
  • Summa, Hermann
  • vpr - Vergabepraxis & -recht
  • Heft 6/2019
    S.205-215
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Thorsten Schätzlein, Law and Engineering, Düsseldorf
Abstract
Der Autor setzt sich in seinem Beitrag mit dem Ausfüllen der Standardformulare auseinander und gibt
hierzu hilfreiche Hinweise. Er orientiert sich in seinem Aufsatz an der Struktur des Standardformulars und
geht dem folgend auf die einzelnen – wesentlichen – Punkte ein. Hierbei erwähnt er zum Teil
vergaberechtliche Selbstverständlichkeiten. So darf beispielsweise der Link zum Download der Unterlagen
nicht ins Nirvana verweisen oder auf die Startseite des Anbieters, von welcher aus sich der Bieter mit
erheblichem Aufwand und möglicherweise sogar mit einer Anmeldung erst durch alle aktiven
Bekanntmachungen zu den richtigen Vergabeunterlagen klicken muss. Aber gerade diese Hinweise sind
es, welche dem Beitrag eine hohe praktische Relevanz geben. Dies gilt auch für die Hinweise zu den
Eignungskriterien. An dieser Stelle bestehen eine hohe Fehleranfälligkeit und damit auch ein erheblicher
Wert der Hinweise. Die Ausführungen zur Rechtsbehelfsbelehrung dürften allerdings auch aus rechtlicher
Sicht bedeutend sein. Der Autor vertritt hier die Auffassung, dass die Angabe der Vergabekammer als
Stelle für Auskünfte falsch ist. Ebenso vertritt er die Auffassung, dass ein bloßer Hinweis auf § 160 Abs. 3
S. 1 Nr. 4 GWB nicht als ordnungsgemäße Rechtsbehelfsbelehrung ausreicht. Ob der Autor ein
vollständiges Zitat des § 160 Abs. 3 GWB ausreichen lässt, wird nicht erkennbar, er formuliert seinen
Vorschlag allerdings abweichend von einem bloßen Zitat. Die Relevanz ergibt sich vor allem daraus, dass
in vielen Bekanntmachungen zu beobachten ist, dass die Vergabekammer als Stelle für Auskünfte benannt
ist und darüber hinaus ausschließlich der Wortlaut des § 160 Abs. 3 GWB zitiert wird. Soweit hier Bedenken
gegen die Zulässigkeit bestehen, würde das eine ordnungsgemäße Rechtsbehelfsbelehrung in Frage
stellen, was für den Auftraggeber die Gefahr heraufbeschwört, dass ein Bieter kurz vor Zuschlag
unpräkludiert ein Nachprüfungsverfahren durchführen kann. Ungeachtet dieses Risikos hat der Autor
bereits einleitend klargestellt, dass die Gefahr durch ein Nachprüfungsverfahren für einen öffentlichen
Auftraggeber vergleichsweise gering ist. Letztlich besteht nur die Gefahr der Verzögerung. Etwas anderes
gilt allerdings, wenn Fördermittel betroffen sind. Stellt sich erst nach Jahr und Tag heraus, dass die
Bekanntmachung in erheblichem Umfang fehlerhaft war, kann das zur Rückforderung von Fördermitteln
führen.
Rezension abgeschlossen
ja

WTO GPA Coverage of Sovereign Wealth Funds: Ways forward for Kazakhstan

Autor
Solomonyan, Astghik
Heft
1
Jahr
2019
Seite(n)
42-53
Titeldaten
  • Solomonyan, Astghik
  • PPLR - Public Procurement Law Review
  • Heft 1/2019
    S.42-53
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Peter Oriwol, CMS Hasche Sigle, Leipzig
Abstract
Die Republik Kasachstan beabsichtigt infolge ihres Beitritts zur Welthandelsorganisation WTO im Jahr
2015, nun auch dem unter der Schirmherrschaft der WTO stehenden Übereinkommen über das öffentliche
Beschaffungswesen (GPA) beizutreten. Im Zuge der anstehenden Beitrittsverhandlungen wird es auch um
die Einbeziehung des kasachischen Staatsfonds „Samruk-Kazyna“ gehen, einer Investitionsholding, die als
Mehrheitsgesellschafter auf eine Reihe großer Unternehmen im Land staatlichen Einfluss ausübt. Der
Beitrag nimmt die Beitrittsverhandlungen mit Kasachstan zum Anlass, abstrakt den Einfluss von
Staatsfonds auf die nationale und internationale Wirtschaft sowie ihre Bedeutung für die öffentliche
Auftragsvergabe zu diskutieren. Im Detail beleuchtet die Autorin den norwegischen Staatsfonds, der dem
GPA unterworfen ist und als Muster für Transparenz bei der Auftragsvergabe gilt. Es werden verschiedene
Szenarien einer Einbeziehung des kasachischen Staatsfonds im Ganzen oder in Teilen unter das GPA
dargestellt.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Der Konzern im Vergabeverfahren

Untertitel
Eignung und Ausschluss verbundener Unternehmen im Spannungsfeld vergaberechtlicher Grundsätze und konzernspezifischer Wertungen
Autor
Hadžiefendić, Emir
Jahr
2019
Seite(n)
XVI, 244
Verlag
Titeldaten
  • Hadžiefendić, Emir
  • Dr. Kovac
    Berlin, 2019
    S.XVI, 244
    Schriftenreihe Schriften zum Bau- und Vergaberecht, Band 30
  • ISBN 978-3-339-11156-2
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Ort
Berlin
Reihe
Schriftenreihe Schriften zum Bau- und Vergaberecht
Abstract
Dissertation, Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, 2019
Band
30
ISBN
978-3-339-11156-2
Rezension abgeschlossen
ja

The EFTA Court’s Fosen-Linjen Saga on Procurement Damages:

Untertitel
A There and Back Again Walk
Autor
Sanchez-Graells, Albert
Heft
4
Jahr
2019
Seite(n)
248-254
Titeldaten
  • Sanchez-Graells, Albert
  • EPPPL - European Public Private Partnership Law
  • Heft 4/2019
    S.248-254
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, BMDS, Berlin
Abstract
Der EFTA-Gerichtshof hat sich in zwei Urteilen mit der Haftungsschwelle für Schadensersatzansprüche
wegen Verstößen gegen das EU/EWR-Vergaberecht befasst. In dem Urteil „Fosen-Linjen I“ (EFTAGerichtshof,
31.10.2017.- E-16/16) stellt der Gerichthof noch fest, dass gemäß Art. 2 Abs. 1 c) Richtlinie
89/665/EWG ein einfacher Verstoß gegen das Vergaberecht an sich schon die Haftung des öffentlichen
Auftraggebers begründen müsse. In dem Urteil Fosen-Linjen II (EFTA-Gerichtshof, 01.08.2019 - E-7/18 )
habe der EFTA-Gerichtshof diese Rechtsprechung wieder aufgegeben und entschieden, dass die
Rechtsmittelrichtlinie nicht verlange, dass das alleinige Vorliegen eines Verstoßes gegen die für das
öffentliche Auftragswesen geltenden Bestimmungen ausreichen müsse, um einer durch diesen Verstoß
geschädigten Person Schadensersatz für einen entgangenen Gewinn zuzuerkennen (sog. einheitliche
These). In seinem Fazit fordert er, dass der EuGH diese These ebenfalls so bald wie möglich bestätigen
solle.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
nein

Die HOAI ist tot – es lebe die HOAI!

Untertitel
Das Urteil des EuGH macht alles anders. Die Planer müssen reagieren
Autor
Welter, Ulrich
Zeitschrift
Heft
5
Jahr
2019
Seite(n)
14-16
Titeldaten
  • Welter, Ulrich
  • Vergabe Navigator
  • Heft 5/2019
    S.14-16
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, BMDS, Berlin
Abstract
Der Beitrag befasst sich mit den Folgen des EuGH-Urteils vom 04.07.2019 – C-377/17. Der Verfasser zeigt auf, dass, da nunmehr kein Planer mehr im Nachhinein nach den Mindestsätzen abrechnen kann, auf dem Markt mit einer Dumpingphase zu rechnen sei. Da Planungsleistungen weiterhin weder eindeutig noch erschöpfend beschreibbar seien, müssten die Auftraggeber nun eine aussagekräftige Bedarfsplanung (z.B. nach DIN 18205) für eine tragfähige Angebotskalkulation erstellen. Die Planungsbüros hingegen müssten nun alle denkbaren Risiken zuvor identifizieren und bewerten. Abschließend skizziert er eine mögliche Ausgestaltung von Honorarvereinbarungen auf Basis der HOAI-Mindestsätze.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja