Angabe der Höchstmengen bei Abschluss von Rahmenvereinbarungen zwingend!

Autor
Schäffer, Rebecca
Tarampouskas, Demis
Normen
21 VgV
103 Abs. 5 GWB
132 GWB
47 UVgO
Gerichtsentscheidung
EuGH, Urt. v. 19.12.2018, Rs C- 216/17
Zeitschrift
Heft
2
Jahr
2019
Seite(n)
7-8
Titeldaten
  • Schäffer, Rebecca; Tarampouskas, Demis
  • VergabeFokus
  • Heft 2/2019
    S.7-8
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

21 VgV, 103 Abs. 5 GWB, 132 GWB, 47 UVgO

EuGH, Urt. v. 19.12.2018, Rs C- 216/17

Martina Hadasch, avocado rechtsanwälte, München
Abstract
Die Autoren besprechen eine Entscheidung des EuGH im Zusammenhang mit der Verpflichtung zur Angabe von Höchstmengen beim Abschluss von Rahmenvereinbarungen (Urteil v. 19.12.2018, Rs C-216/17). Hierzu stellen sie in einem ersten Schritt den Sachverhalt der zugrunde liegenden Entscheidung kompakt wie nachvollziehbar dar, um in einem zweiten Schritt die wesentlichen Entscheidungsgründe des EuGH zu erläutern. In einem dritten Schritt setzen sie die vom EuGH ausgesprochene Verpflichtung zur Angabe von Höchstmengen beim Abschluss von Rahmenvereinbarungen in den praktischen Kontext der Beschaffung von Büromaterialien und geben konkrete und wertvolle Tipps für die Praxis.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Vergabe von Leistungen im Rahmen eines bergrechtlichen Abschlussbetriebsplans

Autor
Terwiesche, Michael
Normen
§§ 99, 100, 102, 143 GWB; § 53 BBergG
Gerichtsentscheidung
EuGH, Urt. v. 10.04.2008 - C-363/08, Fernwärme Wien
Jahr
2019
Seite(n)
168-170
Titeldaten
  • Terwiesche, Michael
  • 2019
    S.168-170
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§§ 99, 100, 102, 143 GWB; § 53 BBergG

EuGH, Urt. v. 10.04.2008 - C-363/08, Fernwärme Wien

Eric Schneider, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Berlin
Abstract
Der Autor bespricht, ob die Leistungen zur Durchführung eines bergrechtlichen Abschlussbetriebsplans dem Vergaberecht unterliegen und ausgeschrieben werden müssen. Es wird festgestellt, dass Bergbauunternehmer diese Maßnahmen alleine oder zusammen mit der Bergbehörde vor Beendigung des (Kohle-)Abbaus beschaffen müssen, um den Anforderungen an einen Abschlussbetriebsplan gerecht zu werden. Der Artikel arbeitet heraus, dass obwohl Bergbauunternehmen außerhalb ihrer Sektorentätigkeit eigentlich nicht dem Vergaberecht unterliegen, sie bei der Beauftragung von Leistungen nach dem Abschlussbetriebsplan mit Auftragswerten oberhalb der Schwellenwerte die Grundsätze der Nichtdiskriminierung und wettbewerbsorientierten Auftragsvergabe beachten müssen. Abschließend nennt der Artikel einige für die Vergabe der Leistungen nach dem Abschlussbetriebsplan relevante Bestimmungen sowie die Rechtschutzmöglichkeiten für unterlegene Bieter.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Wettbewerbsregister und wettbewerbliche Vergaben

Autor
Dreher, Meinrad
Engel, Lasse
Heft
1
Jahr
2019
Seite(n)
3-39
Titeldaten
  • Dreher, Meinrad; Engel, Lasse
  • ZWeR - Zeitschrift für Wettbewerbsrecht
  • Heft 1/2019
    S.3-39
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Martin Dieckmann, ESCHE SCHÜMANN COMMICHAU, Hamburg
Abstract
Der Aufsatz befasst sich grundlegend und umfassend mit den Regelungen des neuen Wettbewerbsregistergesetzes. Das aufgrund des Gesetzes einzuführende Wettbewerbsregister des Bundes, das voraussichtlich in 2020 durch Rechtsverordnung in Betrieb genommen wird, gibt Auskunft über Rechtsverstöße von Unternehmen, die Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB verwirklichen. Öffentliche Auftraggeber werden ab einem Auftragswert von 30.000,00 EUR (ohne Umsatzsteuer) verpflichtet, darunter berechtigt sein, im Zuge von Vergabeverfahren Auskünfte über Bewerber bzw. Bieter aus dem Register einzuholen. Durch das zukünftige Bundesregister werden mehrere Korruptionsregister nach Landesrecht obsolet. Der Beitrag stellt die wesentlichen Regelungen des Gesetzes eingehend dar und befasst sich mit verschiedenen Auslegungs- und Anwendungsfragen, die es aufwirft.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Integrity Pacts and Corporate Compliance Programmes: Contrary or Complementary?

Untertitel
Emerging Evidence from a Pilot Project in the EU
Autor
Martin, Claire
Heft
1
Jahr
2019
Seite(n)
16-25
Titeldaten
  • Martin, Claire
  • EPPPL - European Public Private Partnership Law
  • Heft 1/2019
    S.16-25
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Filip Lewandowski, Richter (Verwaltungsgericht), Frankfurt (Oder)
Abstract
In ihrem Beitrag behandelt die Autorin die Frage, ob eine Teilnahme an Integritätspakten eine sinnvolle Ergänzung zu firmeninternen Corporate-Compliance-Programmen oder lediglich eine wenig nützliche Dopplung darstellt. Integritätspakte dienen der Prävention von Korruption in Vergabeverfahren. Sie verpflichten Auftraggeber und Bieter zu maximaler Transparenz, wobei die Einhaltung des Integritätspaktes von einem unabhängigen Beobachteter überwacht wird. Zu Beginn widmet sich die Autorin den Corporate-Compliance-Programmen. Durch die seit den 70er Jahren stetig wachsende nationale wie internationale Regelungsdichte auf dem Gebiet der Korruptionsbekämpfung, wuchsen auch für Firmen die Anforderungen an die Etablierung eines Corporate-Compliance-Programms - in verschiedensten Ausprägungen. Für deren Effektivität, aber auch für deren Scheitern, bildeten sich jurisdiktionsübergreifend Schlüsselfaktoren heraus. Im Weiteren werden die Integritätspakte beleuchtet. Hinter der erstmaligen Einführung eines Integritätspakts durch Transparency International im Jahr 1990 stand die Bestrebung, die noch bestehenden Einfallstore für Korruption im Vergaberecht zu überbrücken. Diese Einfallstore hätten sich jedoch im Laufe der Zeit durch fortschreitende Gesetzgebung zunehmend geschlossen. Dennoch sieht die Autorin, gerade im Hinblick auf die besprochenen Gründe des Scheiterns eines Corporate-Compliance-Programms, großes Potential in einer Teilnahme an Integritätspakten, um Problemen im Zusammenhang mit Corporate-Compliance-Programmen in Zukunft besser zu begegnen. Insbesondere dem unabhängigen Beobachter eines Integritätspakts kommt dabei eine wichtige Rolle in Bezug auf Wissensaustausch, Fortbildung, Qualitätssicherung und Beratung zu. Die Autorin schließt mit der Erkenntnis, dass die Teilnahme an einem Integritätspakt mit seinen zusätzlichen Möglichkeiten und Vorteilen eine sinnvolle Ergänzung zu einem bestehenden Corporate-Compliance-Programm ist.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Der Abschluss von Versicherungsverträgen von öffentlichen Ver- und Entsorgungsunternehmen

Untertitel
Wie hat sich das Veragberecht in den vergangenden 20 Jharen ausgewirkt
Autor
Sittner, Elmar
Normen
§ 132 GWB
§ 135 GWB
Heft
3
Jahr
2019
Seite(n)
13-16
Titeldaten
  • Sittner, Elmar
  • Heft 3/2019
    S.13-16
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 132 GWB, § 135 GWB

Elias Könsgen, Gasunie Deutschland Transport Services GmbH, Hannover
Abstract
dem Beitrag beschäftigt sich der Autor mit der Frage, inwieweit das Vergaberecht auf den Abschluss von Versicherungsverträgen für Energieversorgungsunternehmen (EVU) Anwendung findet. Dies kann dann der Fall sein, wenn der Abschluss über ein öffentlich-rechtliches Versicherungsunternehmen oder über einen Kommunalversicherer erfolgt. Anschließend erklärt der Autor, wer in diesem Zusammenhang genau öffentlicher Auftraggeber ist und führt aus, warum die EVU meist Sektorenauftraggeber sind. Die Wichtigkeit der Höhe der Schwellenwerte für eine EU-weite Ausschreibung wird deutlich gemacht. Anschließend werden die Rechtslage und die Erfahrungen aus der Praxis unter Nennung konkreter Zahlen für das Jahr 2018 gegenübergestellt. Der Autor konstatiert anhand der dargestellten Zahlen, dass das formalisierte Vergaberecht in diesem Bereich keine flächendeckende Beachtung findet. Daraufhin zeigt der Autor auf, wo die Gründe hierfür zu finden sind. Praktische und rechtliche Hindernisse werden ausführlich dargestellt und mit Beispielen unterfüttert. Schließlich weist der Autor darauf hin, dass die Einhaltung des Vergaberechts (trotz der dargestellten Probleme) zu deutlich günstigeren Angeboten führen kann.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Die „neue“ VOB/A

Autor
Gesing, Simon
Kirch, Thomas
Normen
VOB/A
Zeitschrift
Heft
4
Jahr
2019
Seite(n)
62-66
Titeldaten
  • Gesing, Simon ; Kirch, Thomas
  • Vergabe News
  • Heft 4/2019
    S.62-66
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

VOB/A

Christian Below, kbk Rechtsanwälte, Hannover
Abstract
Der Beitrag stellt die Neuerungen des 1. Abschnitts der VOB/A vor, die am 01.03.2019 in Kraft getreten ist. Die Autoren gehen insbesondere auf die neu eingeführte Wahlfreiheit zwischen Öffentlicher Ausschreibung und Beschränkter Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb ein; ebenso auf die neue Möglichkeit des Direktauftrages, die Erleichterungen beim Eignungsnachweis und die Möglichkeit zur Zulassung mehrerer Hauptangebote. Weiter thematisieren die Autoren die Pflicht zur Angabe von Zuschlagskriterien, die nunmehr auch unterhalb der Schwellenwerte greift, sowie die neuen Regelungen zur Nachforderung fehlender Unterlagen. Auf die neuen Wertgrenzen für freihändige Vergabe und Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb wird ebenso eingegangen wie auf die Neuregelungen zur Vergabe im Ausland. Die Autoren kommen als Fazit zu dem Ergebnis, dass die Neuregelungen die Flexibilität des öffentlichen Auftraggebers erhöhen und auch die Unternehmen davon profitieren. Bis zur Zusammenführung von Verfahrensregeln für Liefer-/Dienst- und Bauleistungen sei es allerdings noch ein langer Weg.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Ist das Zuschlagsverbot des § 169 Abs. 1 GWB europarechtskonform?

Autor
Chen, Hsi-Ping
Normen
§ 169 Abs. 1 GWB
Heft
2
Jahr
2019
Seite(n)
145-151
Titeldaten
  • Chen, Hsi-Ping
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 2/2019
    S.145-151
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 169 Abs. 1 GWB

Dr. Stephen Lampert, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München
Abstract
Der Beitrag behandelt die Frage, ob § 169 Abs. 1 GWB eine richtlinienkonforme Umsetzung von Art 2 Abs. 3 RMRL ist, da das Zuschlagsverbot nicht bereits mit Einreichung des Nachprüfungsantrags, sondern erst mit Information durch die Vergabekammer einsetzt. Für den Verfasser ist die Umsetzung defizitär, weil sie keinen lückenlosen Primärrechtsschutz sicherstellt, und die Richtlinie unmittelbar als Verbotsgesetz i.S.d. § 134 GWB anwendbar ist. Wird innerhalb der Stillhaltefrist der Nachprüfungsantrag eingereicht, trete das Zuschlagsverbot automatisch mit der Antragseinreichung ein, mit der Folge, dass ein dennoch erteilter Zuschlag unwirksam sei.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Umsetzung der UVgO in den einzelnen Bundesländern – Stand 2019 (Teil 1)

Autor
Wagner, Christian-David
Zeitschrift
Heft
2
Jahr
2019
Seite(n)
12-16
Titeldaten
  • Wagner, Christian-David
  • VergabeFokus
  • Heft 2/2019
    S.12-16
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Aline Fritz, FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten, Berlin
Abstract
Der Autor fasst den Stand der Einführung der UVgO in den Bundesländern zusammen, wobei jeweils Landesbehörden und kommunale Ebene getrennt betrachtet werden. Er bedient sich dabei übersichtlicher Grafiken, die Aufschluss darüber erteilen, ob die UVgO bereits eingeführt wurde, durch welchen Rechtsetzungsakt dies geschehen ist oder wird und ob dies ausnahmslos geschehen ist. Für den Fall, dass der Landesgesetzgeber partielle Ausnahmen vorsieht, werden diese ebenfalls in der Grafik aufgeführt. Der zweiteilige Artikel umfasst in seinem ersten Teil die Bundesländer Baden-Württemberg bis Niedersachsen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Rethinking The Role Of Civil Society In Public Procurement

Autor
Cravero, Carol
Heft
1
Jahr
2019
Seite(n)
40-42
Titeldaten
  • Cravero, Carol
  • EPPPL - European Public Private Partnership Law
  • Heft 1/2019
    S.40-42
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Aline Fritz, FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten, Berlin
Abstract
Die Autorin beschäftigt sich mit der Frage, ob und wie die Zivilgesellschaft eine größere Rolle im Rahmen der Beschaffungspraktiken haben sollte. Hier sieht sie großes Potential, um zu einer größeren Transparenz zu gelangen, aber vor allem auch um Nachhaltigkeit zu fördern. Eine Beteiligung der Zivilgesellschaft im Sinne der Summe der Organisationen und Institutionen, die nicht durch den Staat und seine Organe (Behörden, Verwaltungen) gesteuert und organisiert wird, ist sowohl auf Ebene der Kommunikation, der Beratung sowie der Beteiligung im Verfahren denkbar. Sie beleuchtet auch die Rolle der OECD-MAPS (Evaluierung von nationalen Beschaffungssystemen), die schon in der Version von 2016 vorsehen, dass die Zivilgesellschaft im Vorfeld bei der Vorbereitung des Verfahrens als Berater, sowie während des Verfahrens – z.B. bei der Angebotsöffnung – als Beobachter beteiligt werden soll. Dabei geht es vor allem darum, Wettbewerb, Transparenz und Gleichbehandlung zu fördern. In den aktuellen Dokumenten der OECD wird daneben nun auch ein spezieller Fokus auf die Kontrolle der Nachhaltigkeit bei Beschaffungen gelegt. Auch die Richtlinien der großen multilateralen Entwicklungsbanken wie die Weltbank sehen zum Teil Regelungen zur Beteiligung der Zivilgesellschaft vor, allerdings nur sehr punktuell und nach Meinung der Autorin ausbaufähig. Ein weiterer wichtiger Baustein zur Beteiligung der Zivilgesellschaft, der international genutzt wird, ist der Abschluss sogenannter Integritätspakte, die von Transparency International entwickelt wurden. Ein Integritätspakt ist eine Vereinbarung zwischen Auftragnehmer, Auftraggeber und einer weitere Partei, i.d.R. eine Nichtregierungsorganisation, im Rahmen eines Beschaffungsprojektes. Er verpflichtet alle Vertragspartner auf bestimmte Verhaltensweisen, die durch Sanktionsvereinbarungen abgesichert werden. Der Integritätspakt ist damit vor allem ein Instrument der Korruptionsprävention.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
nein