Keine Flucht in Sicherheitsinteressen!

Untertitel
Art. 346 AEUV als Ultima Ratio
Autor
Mösinger, Thomas
Juraschek, Oliver
Normen
Art. 346 AEUV
§§ 104, 117 GWB
Gerichtsentscheidung
EuGH NZBau 2018, 478.
Heft
2
Jahr
2019
Seite(n)
93-95
Titeldaten
  • Mösinger, Thomas; Juraschek, Oliver
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 2/2019
    S.93-95
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Art. 346 AEUV, §§ 104, 117 GWB

EuGH NZBau 2018, 478.

Dr. Stephen Lampert, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München
Abstract
Die Verfasser zeigen anhand der EuGH-Entscheidung zur österreichischen Staatsdruckerei (C-187/16) auf, dass sich eine Direktvergabe mittels Sicherheitsinteressen nur in engen Ausnahmefällen begründen lässt. VSVgV und VOB/A VS stellten einen umfassenden vergaberechtlichen Rahmen bereit, mit denen diese Interessen trotz Vergabeverfahren gewahrt und vertraglich abgesichert werden könnten (z. B. mittels Vertraulichkeitsvereinbarungen). Einer stärkeren Nutzung von Art. 346 AEUV bei Beschaffungsmaßnahmen der Bundeswehr seien somit enge Grenzen gesetzt.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Das Verhältnis von Vergabe- und Zuwendungsrecht: Ein Abgrenzungsversuch

Untertitel
Zugleich kritische Anmerkung zu OLG Düsseldorf, Beschl. v. 11.07.2018 – VII-Verg 1/18
Autor
Lipinsky, Julia
Plauth, Melanie
Normen
§ 23 BHO/LHO
§ 44 BHO/LHO
§ 55 BHO/LHO
§ 103 Abs. 1 GWB
Gerichtsentscheidung
OLG Düsseldorf, Beschl. v. 11. Juli 2018 - VII-Verg 1/18
Heft
1
Jahr
2019
Seite(n)
1-7
Titeldaten
  • Lipinsky, Julia ; Plauth, Melanie
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 1/2019
    S.1-7
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 23 BHO/LHO, § 44 BHO/LHO, § 55 BHO/LHO, § 103 Abs. 1 GWB

OLG Düsseldorf, Beschl. v. 11. Juli 2018 - VII-Verg 1/18

Dr. Christopher Wolters, BLOMSTEIN Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Berlin
Abstract
Der Beitrag nimmt die seitens des OLG Düsseldorfs erfolgte Einordnung gemeindlich finanzierter Flüchtlingsversorgung als Zuwendung zum Anlass, um über Grenzen der gemeindlichen Wahlfreiheit zwischen Zuwendung und Vergabe und deren Abgrenzung zu reflektieren. Es werden hierfür zunächst die haushaltsrechtlichen Grundlagen des Zuwendungsbegriffs dargestellt und sich aus dem Haushaltsrecht selbst ergebende Beschränkungen der kommunalen Wahlfreiheit herausgearbeitet. Besonderes Augenmerk liegt hierbei auf dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Verwaltung und der gemäß § 55 BHO vorgesehenen Nutzung des Wettbewerbs. Spiegelbildlich hierzu erfolgt im Anschluss die Abgrenzung zwischen Zuwendung und öffentlichem Auftrag aus Sicht des Vergaberechts unter näherer Betrachtung des Kriteriums des Beschaffungsinteresses. Im Zuge dieser parallelen Betrachtung von Vergabe- und Haushaltsrecht kommen die Verfasser - unter Einbeziehung der oberlandesgerichtlicher Rechtsprechung und der europarechtlichen Grundsätze - zu dem Ergebnis, dass die Entscheidung des OLG Düsseldorf systemwidrig ist.
Rezension abgeschlossen
ja

Blockchain, Smart Contracts und die Digitalisierung des Vergabeverfahrens

Autor
Wanderwitz, Maximilian
Normen
§ 8 Abs. 1 VgV
Heft
1
Jahr
2019
Seite(n)
26-36
Titeldaten
  • Wanderwitz, Maximilian
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 1/2019
    S.26-36
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 8 Abs. 1 VgV

Peter Oriwol, CMS Hasche Sigle, Leipzig
Abstract
Vergabeverfahren werden zunehmend vollelektronisch durchgeführt. Der Beitrag beleuchtet, ob Blockchains und Smart Contracts die Durchführung von Vergabeverfahren unterstützen können. Der Autor stellt die Funktionsweise dieser Technologien dar und untersucht die vergaberechtlichen Rahmenbedingungen sowie die technischen Grenzen ihres Einsatzes. Der Beitrag gelangt zu dem Schluss, dass private und permissioned Blockchains die vergaberechtlichen Anforderungen an die Vertraulichkeit und Integrität der Datenspeicherung erfüllen und deshalb zur Dokumentation des Vergabeverfahrens eingesetzt werden können. Weiter kann nach Auffassung des Autors die mathematisch-quantitative Bewertung von Sachverhalten auf Smart-Contract-Technologie übertragen werden. Der Autor regt den Einsatz dieser Technologien an, zweifelt aber, ob der Einsatz von Vergabeblockchains technisch machbar und der Einsatz von Smart Contracts von den Auftraggebern gewollt ist.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen

Autor
Bulla, Simon
Heft
1
Jahr
2019
Seite(n)
8-25
Titeldaten
  • Bulla, Simon
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 1/2019
    S.8-25
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Thorsten Schätzlein, Law and Engineering, Düsseldorf
Abstract
Der Autor gibt in seinem Beitrag einen Überblick über die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen im Ober- und Unterschwellenbereich. Einleitend geht er auf die Schätzung des Auftragswerts ein und beleuchtet die deutsche Sonderregelung bei der Addition nicht gleichartiger Planungsleistungen einschließlich der Rechtsprechung des EuGH und des OLG München. Als Besonderheiten verweis er auf das 20%-Kontingent und die Abgrenzung zu sozialen und anderen besonderen Dienstleistungen. Im Anschluss widmet er sich der Wahl des Vergabeverfahrens und der Möglichkeit, ohne besondere Begründung ein Verhandlungsverfahren zu wählen. In diesem Zusammenhang stellt der Autor klar, dass die Ausführungsplanung bei einer Umsetzung der Genehmigungsplanung ohne kreatives Moment, die reine Objektüberwachung und Gutachterleistungen wie Vermessung, Schallschutz, Wärmebedarfsberechnung beschreibbar sind und dementsprechend nicht dem Privileg des § 74 VgV unterfallen. Der Autor geht des Weiteren auf den Sonderfall einer Direktvergabe bei urheberrechtlich geschützten Bauwerken ein. Er hält eine solche Direktvergabe grundsätzlich für möglich, verweist allerdings in diesem Zusammenhang auf die von der Rechtsprechung erarbeiteten Grenzen des Urheberrechts bei nachträglichen Änderungen am Bauwerk. Gegen Ende seines Beitrags wendet sich der Autor der Unterschwellenvergabeverordnung zu und der erstmals in § 50 UVgO geregelten Vergabe freiberuflicher Leistungen. In diesem Zusammenhang verweist er auch auf länderspezifische Besonderheiten und geht auf die Sonderregelungen in Bayern ein. Er schließt seinen Beitrag mit einem Hinweis auf eine Vergabepflicht wegen Binnenmarktrelevanz.
Rezension abgeschlossen
ja

Modernising Public Procurement: The Approach of EU Member States

Herausgeber
Treumer, Steen
Comba, Mario
Jahr
2018
Seite(n)
352
Titeldaten
  • Treumer, Steen, Comba, Mario [Hrsg.]
  • 2018
    S.352
    European Procurement Law
  • ISBN 978-1788114530
Zusätzliche Informationen:
Fachbuch

Reihe
European Procurement Law
Abstract
Aus der Monatsinfo 2/2019: Das Buch ist ein weiteres Gemeinschaftswerk der European Procurement Law
Group. An dieser Stelle wurden bereits mehrere Veröffentlichungen dieser europaweit verorteten Gruppe
von Vergaberechtlern besprochen. Dargestellt werden die Umsetzungen der EU-Vergaberichtlinie des
Vergabepakets 2014 für klassische öffentliche Auftraggeber (Richtlinie 2014/24/EU) in Dänemark
(Treumer), Estland (Simovart/Härginen), Finnland (Halonen), Frankreich (Lichère), Deutschland
(Wolff/Burgi), Italien (Comba/Richetto), Polen (Bogdanowicz), Rumänien (Dragos/Neamtu), Slowenien
(Ferk/Ferk), Spanien (Fernández), Schweden (Sundstrand/Ågren), Großbritannien (Sanchez-Graells). In
einem abschließenden Kapitel werden die Trends bei der Umsetzung der Richtlinie beschrieben; dort
werden die Variationen bei der Umsetzung in einer zusammenfassenden Analyse beschrieben. Das Buch
knüpft an die Darstellung der Richtlinie selber durch die gleiche Gruppierung an und stellt jeweils die
nationalen Einflüsse und Besonderheiten vor. Ein Schwerpunkt der Darstellungen liegt jeweils bei den
allgemeinen Rahmenbedingungen und Vorgehensweisen bei der Umsetzung. Außerdem werden
überschießende Regelungen (sog. gold-plating) behandelt und es wird untersucht, inwieweit die in der
Richtlinie 2014/24/EU vorgegebenen Wahlmöglichkeiten ausgenutzt wurden.
ISBN
978-1788114530
Rezension abgeschlossen
nein

KonzVgV einschließlich VergStatVO und Sonderregelungen

Autor
Müller-Wrede, Malte
Braun, Christian
Jahr
2019
Seite(n)
XLVI, 1025
Titeldaten
  • Müller-Wrede, Malte; Braun, Christian
  • Bundesanzeiger Verlag
    Köln, 2019
    S.XLVI, 1025
  • ISBN 978-3-8462-0523-5
Zusätzliche Informationen:
Kommentar

Ort
Köln
Abstract
Aus der Monatsinfo 2/2019: Der neue Praxiskommentar bietet dem Leser ein umfassendes Kompendium
des gesamten Konzessionsvergaberechts einschließlich Statistikpflichten und Spezialregelungen für die
Konzessionsvergabe auf dem aktuellen Stand der Rechtsetzung und Rechtsprechung. Neben der
fundierten systematischen Darstellung der Regelungsinhalte des Konzessionsvergaberechts haben sich die
beiden Herausgeber und ihre 25 Mitautoren zum Ziel gesetzt, mit dem neuen Kommentar eine bislang
vermisste Rechts- und Arbeitshilfe für den Nutzer zu schaffen, die allen rechtlichen und praktischen
Anforderungen des Konzessionsvergaberechts genügt. Nachdem die grundlegenden Vorgaben der
Richtlinie 2014/23/EU vom 26.02.2014 über die Konzessionsvergabe im Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen, Vierter Teil Aufnahme gefunden haben, stehen die in die neu geschaffene
Verordnung über die Vergabe von Konzessionen (Konzessionsvergabeverordnung – KonzVgV)
umgesetzten Verfahrensregelungen des EU-Rechts im Einzelnen auf 550 Druckseiten im Vordergrund des
neuen Kommentars. Daran an schließt sich die Darstellung und Erläuterung der Vorschriften der
Verordnung zur Statistik über die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen
(Vergabestatistikverordnung – VergStatVO) auf 54 Druckseiten. Dem Textabdruck der einzelnen
Vorschriften beider Verordnungen ist eine detaillierte Inhaltsübersicht vorangestellt, der die systematische
Kommentierung der Vorschrift folgt. Hervorzuheben sind die vielen Fußnoten im Text mit weiterführenden
Hinweisen zur Rechtsprechung und Literatur. Den dritten Teil mit 385 von rund 1.070 Druckseiten des
Kommentars nehmen die darin aufgenommenen wichtigsten, bei der Konzessionsvergabe zu
berücksichtigenden Sonderregelungen ein. Hier öffnet sich ein weites Feld, beginnend mit Breitband- und
Bodenabfertigungskonzessionen über Konzessionen für Carsharing-Fahrzeuge, Strom- und
Gasversorgung, Gewerbe und Glücksspiel, Rettungsdienste und sozialrechtliche Konzessionen bis zu
ÖPNV-Konzessionen und Baukonzessionen unterhalb der EU-Schwellenwerte. Auch in diesem Teil sind
jeweils die einschlägigen Rechtsvorschriften und eine Inhaltsübersicht vorangestellt, an die sich die
Erläuterungen anschließen. Die üblichen Verzeichnisse, insbesondere auch ein ausführliches
Regelwerkeverzeichnis, runden den Band ab.
ISBN
978-3-8462-0523-5
Rezension abgeschlossen
ja

Vergaberecht

Untertitel
Beck'scher Vergaberechtskommentar Band 2: VgV, SektVO, KonzVgV, VOB/ A-EU, VS-VgV, VS-VOB/ A
Herausgeber
Burgi, Martin
Dreher, Meinrad
Jahr
2019
Seite(n)
XL, 2582
Verlag
Titeldaten
  • Burgi, Martin, Dreher, Meinrad [Hrsg.]
  • C.H. Beck
    München , 2019
    S.XL, 2582
  • ISBN 978-3-406-69952-8
Zusätzliche Informationen:
Kommentar

Ort
München
Abstract
Aus der Monatsinfo 2/2019: Mit dem in 3. Auflage 2019 soeben erschienenen Band 2 dieses Kommentars
zum Vergaberecht in der Reihe der Beck’schen Großkommentare steht das zweibändige Werk nun wieder
abgeschlossen auf dem aktuellen Stand der Rechtsetzung, Literatur und Rechtsprechung zur Verfügung.
Wie schon im Band 1 in der 3. Auflage 2017 (s. Monatsinfo 07/17, S. 310), war auch beim Band 2 die
Vergaberechtsreform 2016 Auslöser und Schwerpunkt der Neuauflage. Während Band 1 auf 1.762
Druckseiten die Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, Vierter Teil, Vergabe
öffentlicher Aufträge behandelt, setzen sich die insgesamt 44 Autoren im Band 2 auf 2.622 Druckseiten im
Einzelnen mit den Vorschriften der vergaberechtlichen Verordnungen und der Vergabeordnung VOB/AEU
und VOB/A-VS auseinander. Band 2 ist demgemäß in sechs Teile in dieser Reihenfolge gegliedert:
Vergabeverordnung (VgV), Sektorenverordnung (SektVO), Konzessionsverordnung (KonzVgV), Vergabeund
Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil A (VOB/A-EU), Vergabeverordnung Verteidigung und
Sicherheit (VSVgV) und Vergabebestimmungen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/81/EG
(VOB/A-VS). Die Darstellung und Erläuterung dieses Regelwerks folgt einem einheitlichen Schema. An den
Abdruck der jeweiligen Vorschrift schließt sich eine Inhaltsübersicht zur Einführung in die nachfolgende
Kommentierung an. Sie beginnt mit einem ausführlichen Literaturverzeichnis, der Entstehungsgeschichte
und den Rechtsvorgaben, z.B. zum Zweck der Vorschrift. Wissenschaftlich fundiert, ohne aber die Praxis zu
vernachlässigen, wird sodann die Vorschrift inhaltlich im Einzelnen unter kritischer Würdigung der
Rechtsprechung und der (wirtschaftlich) politischen Entwicklungen abgehandelt. Zahlreiche Fußnoten zum
Text geben Hinweise auf zusätzliche Informationen.
ISBN
978-3-406-69952-8
Rezension abgeschlossen
ja

Einwirkung des Kartellrechts in das Verfahren der öffentlichen Auftragsvergabe

Untertitel
in: Europäisches, deutsches und internationales Kartellrecht : Festschrift für Dirk Schroeder (Kakott,, Juliane [Hrsg.]; Pohlmann, Petra [Hrsg.]; Polley, Romina [Hrsg.])
Autor
Jaeger, Wolfgang
Jahr
2018
Seite(n)
XX, 1013
Titeldaten
  • Jaeger, Wolfgang
  • Dr. Otto Schmidt
    Köln, 2018
    S.XX, 1013
  • ISBN 978-3-504-06050-3
Zusätzliche Informationen:
Fachbuch

Ort
Köln
ISBN
978-3-504-06050-3
Rezension abgeschlossen
ja

Vertragsänderung – mit oder ohne erneute Durchführung eines Vergabeverfahrens? – Teil 1

Autor
Gölles, Hans
Heft
12
Jahr
2018
Seite(n)
505-511
Titeldaten
  • Gölles, Hans
  • ZVB - Zeitschrift für Vergaberecht und Bauvertragsrecht
  • Heft 12/2018
    S.505-511
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Johannes Schramm , Herausgeber und Schriftleiter der „Zeitschrift für Vergaberecht und Bauvertragsrecht“ (ZVB) , Wien
Abstract
Wir haben das zehnjährige Jubiläum des EuGH-Urteils vom 19.06.2008; C-454/06 – „Pressetext“. Mit
diesem Urteil wurde bewusst gemacht, dass ein von den Vergaberichtlinien der EU erfasster Auftraggeber
für Änderungen von laufenden Verträgen vergabegesetzliche Regeln zu beachten hat, die durch die
Vergabegrundsätze vorgegeben sind. Wie können Änderungen von Verträgen bzw.
Rahmenvereinbarungen vergeben werden? Entweder nach vertragsrechtlichen Regeln kombiniert mit
vergaberechtlichen Regeln? Oder nur nach vergabegesetzlichen Regeln? Mit § 365 BVergG 2018 erfolgte
eine detaillierte Regelung zur Vertragsänderung und somit eine vergabegesetzliche Klarstellung des
Rahmens einer Vertragsänderung ohne erneutes Vergabeverfahren.
Rezension abgeschlossen
ja