Das Submissionskartell – Wann verjähren Preisabsprachen über die Vergabe

Autor
Junker, Florian
Kappel, Jan
Normen
§ 298 StGB
§ 21 OWiG
Heft
7
Jahr
2018
Seite(n)
274-278
Titeldaten
  • Junker, Florian; Kappel, Jan
  • NZWiSt - Neue Zeitschrift für Wirtschafts-, Steuer- und Unternehmensstrafrecht
  • Heft 7/2018
    S.274-278
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 298 StGB, § 21 OWiG

Dr. Stephen Lampert, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München
Abstract
Der Beitrag erläutert die zeitlichen Grenzen der Verfolgung von Submissionsabsprachen im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht. Die Verfasser erörtern dafür zunächst das Verhältnis von § 298 StGB zu Kartellordnungswidrigkeiten (§ 81 GWB i.V.m. § 1 GWB). Diese seien nach § 21 OWiG subsidiär. Da die Strafbarkeit bereits mit Abgabe des Angebots eingreift, verblieben für den Anwendungsbereich des Ordnungswidrigkeitenrechts nur die Fälle, in denen es trotz wettbewerbswidriger Absprache nicht zur Angebotsabgabe kommt. Auch für die Verfolgungsverjährung müsse bei dem abstrakten Gefährdungsdelikt des § 298 StGB richtigerweise auf die Angebotsabgabe abgestellt werden. Die 5-jährige Verfolgungsfrist beginne daher mit der Angebotsabgabe, nicht erst mit dem Zuschlag oder der Erteilung der Schlussrechnung.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Verwaltungsrecht meets Vergaberecht – Konzessionen zwischen Vergaberecht und Verwaltungsrecht

Autor
Willenbruch, Klaus
Heft
5
Jahr
2018
Seite(n)
189-193
Titeldaten
  • Willenbruch, Klaus
  • NordÖR - Zeitschrift für Öffentliches Recht in Norddeutschland
  • Heft 5/2018
    S.189-193
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Marc Pauka, HFK Rechtsanwälte LLP, Frankfurt am Main
Abstract
Einleitend ordnet der Autor das Verwaltungs- und Vergaberecht im Öffentlichen Recht ein und gibt einen Ausblick auf den Aufsatz. Anschließend stellt er den Begriff der öffentlich-rechtlichen Konzessionen dar und erläutert die oftmals rechtlichen Zufällen folgende Abgrenzung von vergaberechtlichen und verwaltungsrechtlichen Konzessionen. Daraufhin wird auf die aus dieser Einteilung resultierenden unterschiedlichen Folgen für die Konzessionsbewerber eingegangen, zunächst im Hinblick auf das Verfahren und die Auswahl des Konzessionsnehmers und sodann schwerpunktmäßig hinsichtlich der unterschiedlich ausgestalteten Rechtsschutzmöglichkeiten. Besonderer Fokus wird dabei auf die unterschiedlichen Ansätze des Rechtsschutzes gelegt. Während das vergaberechtliche Nachprüfungsverfahren seiner Konzeption nach vorbeugenden Rechtsschutz gewährt, geht das Verwaltungsrecht vom Grundsatz nachträglichen Rechtsschutzes aus. Anschließend werden die Auswirkungen auf die Effizienz des Rechtsschutzes gegenübergestellt. Die gewonnenen Erkenntnisse werden abschließend im Rahmen eines Resümees dargestellt.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Gärtnerei ist (k)eine Kunst

Untertitel
Personalbezogene Zuschlagskriterien sind bei Standardleistungen unzulässig
Autor
Noch, Rainer
Zeitschrift
Heft
4
Jahr
2018
Seite(n)
33-35
Titeldaten
  • Noch, Rainer
  • Vergabe Navigator
  • Heft 4/2018
    S.33-35
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Aline Fritz, FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten, Berlin
Abstract
Der Autor analysiert die Entscheidung der VK Brandenburg VK 1/18 vom 23.02.2018 vor dem Hintergrund der Neuregelung des § 52 II Nr. 2 VgV. Nach dieser Regelung könne die Qualifikation von Mitarbeitern als Zuschlagskriterium dann berücksichtigt werden, wenn sie erheblichen Einfluss auf das Niveau der Auftragsausführung haben kann. Die strikte Trennung von Eignungs- und Leistungskriterien sei durch diese gesetzliche Neufassung aufgelockert worden. Dies stünde insbesondere im Einklang mit der jüngeren Rechtsprechung des EuGH, der eine Berücksichtigung eines „Mehr an Eignung“ nicht mehr grundsätzlich ausschließe. Nach VK Brandenburg würden herkömmliche landschaftsgärtnerische Leistungen wie Erd- und Pflasterarbeiten, welche von jedem einschlägig ausgebildeten Mitarbeiter durchgeführt werden können, allerdings nicht in den Anwendungsbereich der Neuregelung fallen. Die Entscheidung der VK Brandenburg zeige die Unklarheiten bezüglich des Umfanges der Berücksichtigungsfähigkeit auf und zeige auf, dass die Neuregelung nur unter speziellen Bedingungen anwendbar ist. Sie stelle eben eine Ausnahmeregelung dar.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
nein

Zentralen Beschaffungs- und Vergabestellen – Einrichtung, Aufbau, Organisation und Gestaltung

Autor
Schaller, Hans
Normen
§ 120 Abs. 4 GWB, § 4 VgV, § 16 UVgO
Heft
8
Jahr
2018
Seite(n)
348-350
Titeldaten
  • Schaller, Hans
  • LKV - Landes- und Kommunalverwaltung
  • Heft 8/2018
    S.348-350
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 120 Abs. 4 GWB, § 4 VgV, § 16 UVgO

Silke Renner, AOK-Bundesverband, Berlin
Abstract
Der Beitrag zeigt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Zentralisierung von Beschaffungs- und Vergabestellen mit dem Ziel einer effizienten Beschaffung und Vergabe auf. So enthält § 120 Abs. 4 GWB die Rahmenbedingungen für die Einrichtung einer zentralen Beschaffungsstelle, die dauerhaft Liefer- und Dienstleistungen für andere öffentliche Auftraggeber beschafft und diese entweder anschließend an den/die öffentlichen Auftraggeber weiterveräußert oder als Vermittler tätig wird, indem sie Vergabeverfahren im Namen und auf Rechnung der anderen öffentlichen Auftraggeber durchführt. § 4 Abs. 1 und 2 VgV regelt hingegen gelegentliche gemeinsame Auftragsvergaben verschiedener öffentlicher Auftraggeber mit einer punktuellen Zusammenarbeit bei der Vergabe einzelner öffentlicher Aufträge. Daneben enthalten Richtlinien von Bund und Ländern zur Verhütung von Manipulation und Korruption Vorgaben für die Organisation der Tätigkeiten bei der Vergabe öffentlicher Aufträge.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Social Services and Contract Changes: The Legality of Social Service Outsourcing Practices in EU Procurement Law

Autor
Hansen, Ole
Andhov, Marta
Normen
Art. 74 bis 77 RL 2014/24/EU
Heft
5
Jahr
2018
Seite(n)
217-233
Titeldaten
  • Hansen, Ole; Andhov, Marta
  • PPLR - Public Procurement Law Review
  • Heft 5/2018
    S.217-233
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Art. 74 bis 77 RL 2014/24/EU

Dr. Christopher Wolters, BLOMSTEIN Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Berlin
Abstract
Der Aufsatz befasst sich mit der Zulässigkeit von Vertragsänderungen im Rahmen von Aufträgen für soziale und andere besondere Dienstleistungen im Sinne der Artikel 74 bis 77 der Vergaberichtlinie 2014/24/EU. Auf der Grundlage der Umsetzungen insbesondere in Deutschland, Skandinavien und UK stellt er dazu im ersten Abschnitt zunächst die verschiedenen Typen von Klauseln vor, die in derartigen Verträgen eine (nachträgliche) Vertragsänderung ermöglichen („risk allocation clauses“ und „unilateral variation clauses“). Zudem bewertet er im Anschluss – kursorisch – die vertragsrechtliche Zulässigkeit dieser Klauseltypen. Im folgenden Abschnitt stellt der Beitrag kurz dar, welches Regelungsregime auf Vertragsänderungen im Rahmen von Aufträgen für soziale und andere besondere Dienstleistungen anwendbar ist. Im abschließenden Abschnitt bewertet der Aufsatz dann, inwieweit Vertragsänderungen – auf Grundlage der im ersten Abschnitt vorgestellten Klauseltypen und unabhängig davon – nach dem im zweiten Abschnitt erarbeiteten Rechtsregime in dem Sinne zulässig sind, dass sie zu keiner Neuausschreibung führen.
Rezension abgeschlossen
ja

Instate-Geschäfte

Untertitel
Die Ausschreibungspflicht horizontaler öffentlich-öffentlicher Kooperationen
Autor
Siegel, Thorsten
Normen
§ 108 Abs. 6 GWB
Heft
9
Jahr
2018
Seite(n)
207-210
Titeldaten
  • Siegel, Thorsten
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 9/2018
    S.207-210
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 108 Abs. 6 GWB

Dr. Rajiv Chandna , Rechtsanwalt , Frankfurt am Main
Abstract
In seinem Beitrag geht der Autor der Frage nach, ob und inwieweit Kooperationen zwischen verschiedenen Verwaltungsträgern einer Ausschreibungspflicht nach dem Vergaberecht unterliegen. Nach einer ersten begrifflichen und dogmatischen Einordnung von „Instate-Geschäften" wird der unionsrechtliche Rechtsrahmen anhand der Rechtsprechung des EuGH und der Regelungen im Richtlinienpaket 2016 dargestellt. Schwerpunktmäßig werden sodann die in § 108 Abs. 6 GWB umgesetzten Anforderungen an eine Ausnahme von der Ausschreibungspflicht erörtert. Am Ende wird noch kurz der Frage nachgegangen, ob sich die Grundsätze zu „Instate-Geschäften" auch auf das unterschwellige Haushaltsvergaberecht übertragen lassen. Der Beitrag endet mit einem Fazit.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Aggregated Procurement under Directive 2014/24/EU: Lessons from the Defence Sector

Autor
Heuninckx, Baudoin
Normen
Art. 37-39 RL 2014/24/EU
Art. 10, 13 lit. c RL 2009/81/EG
Heft
5
Jahr
2018
Seite(n)
189-217
Titeldaten
  • Heuninckx, Baudoin
  • PPLR - Public Procurement Law Review
  • Heft 5/2018
    S.189-217
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Art. 37-39 RL 2014/24/EU, Art. 10, 13 lit. c RL 2009/81/EG

Dr. Jan Helge Mey, LL.M. (McGill), BHO Legal, Köln
Abstract
Der Autor versteht „aggregated procurement" als Synonym für eine ganze Reihe von Begrifflichkeiten wie etwa „central, centralised, joint, common, collaborative or cooperative procurement". Angesichts eines starken Trends hin zu solch gebündelter Beschaffung im zivilen Bereich und einer langjährigen Praxis im Verteidigungssektor, setzt sich der Autor mit der Frage auseinander, welche Erfahrungen übertragbar sind und generiert eine Art praktischen Leitfaden, mit dem Lücken in den Regelungen der EU-Vergaberichtlinien bei der Umsetzung geschlossen werden sollen. Nach einem Überblick der wesentlichen Vorschriften der EU-Vergaberichtlinien (zentrale Beschaffungsstellen, gelegentlich gemeinsame Beschaffung, grenzüberschreitende Beschaffung) stellt der Autor die Organisations- und Managementstrukturen von Kooperationen im Verteidigungsbereich und die damit einhergehenden Vergabeprozesse vor. Im nächsten Teil werden vier verschiedene Rechtsbeziehungen analysiert, die sich bei „aggregated procurment" sowohl im zivilen Bereich als auch im Verteidigungsbereich identifizieren lassen. Sodann stellt der Autor die aus dem Verteidigungssektor abgeleiteten Empfehlungen für eine praktische Umsetzung zusammen. Er betont vor allem die Bedeutung der Vorbereitungsphase, in der „aggregated procurement" gründlich durchdacht werden müsse.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Umgang mit nachträglichem Änderungsbedarf an den Vergabeunterlagen

Autor
Leinemann, Eva-Dorothee
Zeitschrift
Heft
8
Jahr
2018
Seite(n)
122-124
Titeldaten
  • Leinemann, Eva-Dorothee
  • Vergabe News
  • Heft 8/2018
    S.122-124
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Aline Fritz, FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten, Berlin
Abstract
Eva-Dorothee Leinemann analysiert die aktuelle Rechtslage zur nachträglichen Änderung der Vergabeunterlagen. Änderungen vor Ende der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist bewertet sie regelmäßig als unproblematisch, wohingegen nach Ablauf der Frist immer der Wettbewerbsgrundsatz tangiert würde. Alle Änderungen fänden ihre Grenze im Charakter des Beschaffungsgegenstandes. Dies gilt auch im Verhandlungsverfahren, in welchem Änderungen immanent seien. Berichtigungen der Bekanntmachung führen in vielen Fällen zu Verlängerungen der Fristen. Unabhängig davon ob eine Rückversetzung selbst- oder fremdbestimmt ist, sei sie als milderes Mittel der Aufhebung vorzuziehen. Die Rückversetzung setze voraus, dass keine Pflicht zur Aufhebung besteht, die Rechtfertigung vorliegt und keine wesentliche Änderung des Beschaffungsgegenstandes beabsichtigt sei. Die Aufhebung solle die Ausnahme bleiben. Die Heilung von Vergabefehlern sei hingegen oftmals lediglich auf den einzelnen Bieter bezogen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Die Entwicklung des Vergaberechts seit 2017

Autor
Byok, Jan
Heft
26
Jahr
2018
Seite(n)
1856-1865
Titeldaten
  • Byok, Jan
  • NJW - Neue Juristische Wochenschrift
  • Heft 26/2018
    S.1856-1865
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Der Verfasser gibt auch in diesem Jahr einen umfassenden Überblick über die vergaberechtliche Entwicklung im Berichtszeitraum 2017. Anhand wichtiger Entscheidungen obergerichtlicher Rechtsprechung stellt er zunächst die Entwicklung des Oberschwellenvergaberechts dar. Sodann skizziert er kurz die Entwicklung im Bereich der Unterschellenvergaben. Anschließend geht er auf die gesetzgeberischen Aktivitäten der EU sowie in Bund und Ländern ein. Unter der Rubrik Sondervergaberecht stellt er abschließend die wichtigsten Entwicklungen in den Bereichen Öffentliche Personenverkehrsdienste, Sicherheit und Verteidigung, Energie und Wasserwirtschaft, Gesundheitswesen, Informationstechnologie und E-Vergabe dar. In seinem Ausblick auf die anstehende Berichtsperiode sieht er die Frage, ob sich ein – mit dem Oberschwellenrechtsschutz vergleichbarer – Unterschwellenrechtsschutz entwickelt, im Mittelpunkt.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja