Grenzüberschreitendes Interesse bei Unterschwellenvergaben

Autor
Stein, Roland
Rummel, Leonard von
Heft
10
Jahr
2018
Seite(n)
589-592
Titeldaten
  • Stein, Roland; Rummel, Leonard von
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 10/2018
    S.589-592
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Aline Fritz, FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten, Berlin
Abstract
In ihrem Beitrag analysieren die Autoren die Entwicklung der Rechtsprechung des EuGH zum grenzüberschreitenden Interesse, das gegeben sein muss, um eine Anwendbarkeit von Unionsprimärrecht im Unterschwellenbereich zu begründen.
Sie skizzieren einen Wandeln von einer negativen Abgrenzung, sofern ein solches Interesse nicht auszuschließen sei, zu einem engeren Begriff, der ein eindeutigen Nachweis des grenzüberschreitenden Interesses am konkreten Auftrag erfordern würde.
Auftragswert, Auftragsvolumen und Leistungsort seien die zu berücksichtigenden Indizien. Eine zwischenzeitliche Aufweichung der Anforderungen an den Begriff wurde vom EuGH zwischenzeitlich aufgegeben.
Aus den neueren Entscheidungen des EuGH ergeben sich erhöhte Anforderungen an den Auftraggeber und das vorlegende Gericht: Im Rahmen einer ex-ante Prognose sei der einzelne Auftraggeber in der Pflicht zu prüfen, ob ein Unternehmen aus einem anderen Mitgliedstaat Interesse an dem Auftrag haben könnte und dies sei nunmehr positiv zu belegen sowie umfassend zu dokumentieren.

Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Ungeheuerlich, rechtswidrig, folgenlos

Untertitel
Die überlange Dauer von Nachprüfungsverfahren zum Dritten
Autor
Dabringhausen, Gerhard
Zeitschrift
Heft
5
Jahr
2018
Seite(n)
10-14
Titeldaten
  • Dabringhausen, Gerhard
  • Vergabe Navigator
  • Heft 5/2018
    S.10-14
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Aline Fritz, FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten, Berlin
Abstract
Der Autor analysiert und bewertet aktuelle Entscheidungen vor dem Vergabesenat des OLG Düsseldorf wegen überlanger Verfahrensdauer von Nachprüfungsverfahren vor der VK Rheinland. Im ersten Verfahren erkennt das OLG Düsseldorf eine Untätigkeitsbeschwerde eines öffentlichen Auftraggebers als zulässigen außerordentlichen Rechtsbehelf an, verweigert allerding die Begründetheit, da die „ungeheuerliche“ Personalsituation kein Fehler bei der inneren Arbeitsorganisation sei, sondern auf Entscheidungen der „vorgesetzten“ Dienststelle beruhe. Der Autor stimmt dieser Wertung zu und kritisiert die Personalpolitik des Landes NRW scharf. Er verweist weiter darauf, dass rechtspolitisch betrachtet Schadensersatzansprüche gegen das Land NRW angedacht werden müssten. Im zweiten Fall ging es um eine Beschwerde auf Feststellung des richtigen Spruchkörpers. Der Autor betont, dass der Ausschluss der Anfechtung von Verweisungsbeschlüssen mit den Wertungen der Prozessordnungen im Einklang stehen. Insbesondere führt er die Einordnung der Vergabekammern als lediglich gerichtsähnliche Einrichtungen im Gegensatz zu dem autonom definierten unionsrechtlichen Gerichtsbegriff aus.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Günstig geschätzt –mit teuren Folgen?

Untertitel
Die penible Schätzung des Auftragswertes spart späteren Ärger
Autor
Noch, Rainer
Normen
§ 3 VgV
Zeitschrift
Heft
5
Jahr
2018
Seite(n)
31-35
Titeldaten
  • Noch, Rainer
  • Vergabe Navigator
  • Heft 5/2018
    S.31-35
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 3 VgV

Silke Renner, AOK-Bundesverband, Berlin
Abstract
Der Verfasser stellt in seinem Aufsatz die vergaberechtlichen Anforderungen an die Genauigkeit der Auftragswertschätzung übersichtlich dar. Anhand aktueller Rechtsprechung klärt er die wichtigsten Fragen rund um das Thema: Methodik der Preisermittlung, Zeitpunkt, Marktanalyse, Umgang mit hochvolatilen Preisen, Folgen einer nachlässigen Auftragswertschätzung, Dokumentation und Beweislast.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Ist die Zweiteilung des Vergaberechts noch verfassungskonform?

Autor
Sitsen, Michael
Heft
7
Jahr
2018
Seite(n)
654-659
Titeldaten
  • Sitsen, Michael
  • ZfBR - Zeitschrift für deutsches und internationales Bau- und Vergaberecht
  • Heft 7/2018
    S.654-659
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Florian Wolf, BLOMSTEIN Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Berlin
Abstract
Der Aufsatz behandelt die Frage, ob die Zweiteilung des Vergaberechts noch verfassungskonform ist. Zunächst erfolgt eine Darstellung des derzeitigen Rechtsschutzes unterhalb der Schwellenwerte, wobei mangels Vorliegens einer bundeseinheitlichen Regelung exemplarisch die Rechtslage einiger Bundesländer wie etwa Sachsen-Anhalt und Thüringen geschildert wird. Außerdem wird auf den derzeitigen Rechtsschutz vor den Zivilgerichten eingegangen. Sodann werden bereits diskutierte Überlegungen zur Schaffung bundeseinheitlicher Regelungen anhand von vier Modellen dargelegt. Schließlich wird die verfassungsrechtliche Dimension des Unterschwellenrechtsschutzes in der bisherigen Rechtsprechung des BVerfG seit dem Jahre 2006 dargestellt. Im zweiten Teil wird unter Bezugnahme auf ein obiter dictum in einer Entscheidung des OLG Düsseldorf sowie eine Entscheidung des BVerfG auf eine sich andeutende Trendwende in der Rechtsprechung zum Unterschwellenrechtsschutz hingewiesen. Abschließend nimmt der Autor eine Bewertung der ausgewählten Entscheidungen, insbesondere im Hinblick auf betroffene Auftraggeber einerseits und betroffene Verfahrensfehler andererseits, vor.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Angebote mit unangemessen niedrigen Preisen

Autor
Lausen, Irene
Normen
§ 16d Abs. 1 VOB/A
§ 16d EU Abs. 1 VOB/A
§ 60 VgV
§ 44 UVgO
Gerichtsentscheidung
BGH, Beschluss vom 31. Januar 2017 – X ZB 10/16
Heft
10
Jahr
2018
Seite(n)
585-589
Titeldaten
  • Lausen, Irene
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 10/2018
    S.585-589
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 16d Abs. 1 VOB/A, § 16d EU Abs. 1 VOB/A, § 60 VgV, § 44 UVgO

BGH, Beschluss vom 31. Januar 2017 – X ZB 10/16

Peter Oriwol, CMS Hasche Sigle, Leipzig
Abstract
Häufiger Gegenstand vergaberechtlicher Rügen ist die Unauskömmlichkeit des für den Zuschlag vorgesehenen Angebots, eines Angebots, dessen Preis nicht die anfallenden Kosten deckt. Ein unauskömmliches Angebot ist aus vergaberechtlicher Sicht aus zwei Gründen problematisch: Zum einen mag der Bieter das Angebot mit Marktverdrängungsabsicht in wettbewerbswidriger Weise abgegeben haben. Zum anderen spricht eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür, dass der Bieter in der Vertragsdurchführungsphase in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät und den Auftrag nicht vertragsgemäß ausführen kann. Das Vergaberecht verpflichtet öffentliche Auftraggeber deshalb auf der dritten Stufe der Angebotswertung zu der Prüfung, ob die angebotenen Preise unangemessen niedrig erscheinen; bejahendenfalls haben sie von den Bietern Aufklärung zu verlangen. Der Beitrag setzt sich im Detail mit den betreffenden Vorschriften des Vergaberechts auseinander und wertet die nationale und europäische Rechtsprechung aus, insbesondere im Hinblick auf die sogenannte Aufgreifschwelle und den Drittschutz der Vorschriften. Die Autorin macht auf Unterschiede aufmerksam, die im Umgang mit unangemessen niedrigen Preisen zwischen den einzelnen Vergaberegimen bestehen und spricht sich für eine Vereinheitlichung der Normen aus. Der Beitrag gewährt ein fundiertes Verständnis rund um den Problemkreis.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Verbotene Geschäfte nach dem neuen ungarischen BGB

Autor
Auer, Ádám
Heft
10
Jahr
2018
Seite(n)
294-299
Titeldaten
  • Auer, Ádám
  • WiRO - Wirtschaft und Recht in Osteuropa
  • Heft 10/2018
    S.294-299
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Thorsten Schätzlein, Law and Engineering, Düsseldorf
Abstract
Der Autor setzt sich in seinem Beitrag mit dem neuen ungarischen Bürgerlichen Gesetzbuch und dem dortigen Verbot für bestimmte Geschäfte auseinander. Dabei stellt er anfänglich die grundlegende Regelung dar und untersucht im Anschluss die Anwendung dieser Verbotsregelung mit Bezug auf die vergaberechtlichen Vorschriften. Hierbei untersucht er in einem ersten Schritt, ob die nach einem Vergabeverfahren zustande gekommenen Verträge dem öffentlichen oder dem privaten Recht zuzuordnen sind. Er ordnet sie im Ergebnis dem Privatrecht zu, sodass die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches Anwendung finden. Nachfolgend stellt er die Entwicklung des Vergabegesetzes dar und hebt hervor, dass für die Nichtigkeitsfolge stets ein Beschluss der Schiedskommission erforderlich war. Letztlich kommt er zu dem Ergebnis, dass wohl auch nach der Neuregelung ein entsprechender Beschluss notwendig ist. An diesem Punkt setzt auch die Kritik des Autors an, der eine Effizienzsteigerung sieht, wenn die Nichtigkeit auch ohne einen entsprechenden Beschluss eintreten würde.
Rezension abgeschlossen
ja

Die Beschaffung von Kraftstoffen

Autor
Schäffer, Rebecca
Zeitschrift
Heft
3
Jahr
2018
Seite(n)
2-6
Titeldaten
  • Schäffer, Rebecca
  • VergabeFokus
  • Heft 3/2018
    S.2-6
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Die Verfasserin gibt Hinweise zur Ausgestaltung einer Ausschreibung von Kraftstoffen. Sie zeigt auf, dass aufgrund der Schwankung der Marktpreise bei der Schätzung des Auftragswertes auf den Durchschnittspreis des Oil Market Reports (O.M.R.) zurückgegriffen werden könne. Als Zuschlagskriterien kämen z.B. die Merkmale Tankstellennetz, Lieferfristen sowie Umweltfreundlichkeit und Qualität der eingesetzten Tankfahrzeuge sowie ein Abrechnungskonzept in Betracht. Bei der Beschreibung der Leistung sei insbesondere auf die Verwendung der maßgeblichen DIN-Normen zu achten. Hinsichtlich der Angebotsbepreisung schlägt sie die Vorgabe eines festen Bezugspreises, mit der Abfrage eines Zu- oder Abschlags vor. Bei Rahmenvereinbarungen könne zudem der Preisschwankung durch Preisabfragen während der Vertragslaufzeit Rechnung getragen werden.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
nein

Stichtag 18. Oktober 2018: Kommunikation in EU-Vergabeverfahren nur noch elektronisch!

Autor
Adams, Werner
Zeitschrift
Heft
4
Jahr
2018
Seite(n)
10-14
Titeldaten
  • Adams, Werner
  • VergabeFokus
  • Heft 4/2018
    S.10-14
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Anlässlich des bevorstehenden Endes des Umsetzungszeitraums für die Einführung der E-Vergabe bei Oberschwellenaufträgen gibt der Verfasser einen Überblick über den maßgeblichen Regelungsrahmen und die Auswirkungen der Regelungen in der praktischen Verfahrensdurchführung. Dabei weist er insbesondere darauf hin, dass zukünftig die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren elektronisch zu erfolgen habe. Anschließend erläutert er wie sich die Bieterkommunikation und die Angebotsöffnung in der elektronischen Praxis gestalten. Daran anknüpfend skizziert er die Merkmale der verschiedenen Arten von elektronischen Signaturen. Danach geht er noch auf die Themen Vertraulichkeit und Aufbewahrung im elektronischen Vergabeprozess ein. Abschließend zeigt er auf, dass Vergabeverfahren, die vor dem Stichtag veröffentlicht wurden, auch noch als Papierverfahren zu Ende gebracht werden können.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Datenschutz im Vergabeverfahren

Untertitel
Die Auswirkungen der DSGVO auf das Vergabeverfahren / Teil I – Grundlagen
Autor
Hattig, Oliver
Oest, Tobias
Zeitschrift
Heft
4
Jahr
2018
Seite(n)
5-9
Titeldaten
  • Hattig, Oliver; Oest, Tobias
  • Vergabe Navigator
  • Heft 4/2018
    S.5-9
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Zunächst skizzieren die Verfasser den durch die DSGVO entstandenen neuen datenschutzrechtlichen Rahmen. Anschließend befassen sie sich mit dem Anwendungsbereich der DSGVO und arbeiten heraus, dass im Vergabeverfahren eine Vielzahl personenbezogener Daten verarbeitet werden und die DSGVO mithin anwendbar ist. Sodann untersuchen sie, ob die Erlaubnistatbestände des Art. 6 DSGVO eine Verarbeitung der Daten im Vergabeverfahren legitimieren. Hinsichtlich des Erlaubnistatbestands der „Vertragserfüllung und vorvertraglichen Maßnahmen'' zeigen sie auf, dass dieser nur die Verarbeitung der Bieterdaten, nicht jedoch der Daten von Mitarbeitern oder Unterauftragnehmern legitimiere. Auch bei einer Einwilligung des Bieters nach Art. 6 Abs. 1 a) DSGVO seien ebenfalls noch nicht die Verarbeitung der Daten der Mitarbeiter oder Referenzauftraggeber erfasst. Der Erlaubnistatbestand „Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung" Art. 6 Abs. 1 c) DSGVO lasse eine zulässige Datenverarbeitung zwar als denkbar erscheinen, jedoch müssen die entsprechenden vergaberechtlichen Regelungen den strengen Anforderungen von Art. 6 Abs. 2 und 3 DSGVO erfüllen. Abschließend überprüfen sie das Merkmal „Erfüllung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse" nach Art 6 Abs. 1 e) DSVGO und stellen die möglichen vergaberechtlichen Rechtsgrundlagen für eine Rechtfertigung der Datenverarbeitung dar. In ihrem Fazit raten sie den Vergabestellen dazu, die üblichen Ausschreibungsmustertexte anzupassen bzw. Vergabeunterlagen um entsprechende Einwilligungserklärungen zu ergänzen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Gärtnerei ist (k)eine Kunst

Untertitel
Personalbezogene Zuschlagskriterien sind bei Standardleistungen unzulässig
Autor
Noch, Rainer
Zeitschrift
Heft
4
Jahr
2018
Seite(n)
33-35
Titeldaten
  • Noch, Rainer
  • Vergabe Navigator
  • Heft 4/2018
    S.33-35
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Der Verfasser geht in seinem Beitrag anhand einer aktuellen Entscheidung der VK Brandenburg (Beschluss vom 23.02.2018, VK 1/18) der Frage nach, wie weit der Anwendungsbereich für personalbezogene Zuschlagskriterien § 52 Abs. 2 Nr. 2 VgV ist. Zunächst skizziert er die Entwicklung der Rechtsprechung und des gesetzlichen Regelungsrahmens zu dieser Frage bis zur aktuellen Vergaberechtsreform. Anschließend arbeitet er anhand der Beispielentscheidung und ausgehend vom 94. Erwägungsgrund der Richtlinie 2014/24/EU heraus, dass bei Standardleistungen das allgemeine Ausbildungsniveau eines einschlägigen Mitarbeiters ausreichend sein müsse und nur wenn schöpferische Leistungen den Auftrag maßgeblich prägen, Raum für eine Qualitätsbewertung sei.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja