Sanctionable Misconduct in the Procurement Legislation of Azerbaijan

Autor
Aliyev, Teymour
Heft
1
Jahr
2019
Seite(n)
55-62
Titeldaten
  • Aliyev, Teymour
  • EPPPL - European Public Private Partnership Law
  • Heft 1/2019
    S.55-62
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Peter Oriwol, CMS Hasche Sigle, Leipzig
Abstract
Der Beitrag beleuchtet das Recht der Republik Aserbaidschan gegen Korruption, wettbewerbswidrige Absprachen, Nötigung, Betrug sowie Fälschung und stellt dar, welche Folgen solch unlauteres Verhalten für die Teilnahme an Vergabeverfahren hat. Es werden das Recht Aserbaidschans mit den Vergaberichtlinien der Weltbank verglichen und dabei Regelungslücken des nationalen Rechts erörtert. Der Autor berichtet über die internen Vergaberichtlinien der Staatlichen Energiegesellschaft Aserbaidschans SOCAR und erarbeitet in diesem Zusammenhang Vorschläge für einen konsequenteren Ausschluss von Bietern bei Wettbewerbsverstößen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Berechnungsmethode zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes

Autor
Gramlich, Simon
Heft
2
Jahr
2019
Seite(n)
152-154
Titeldaten
  • Gramlich, Simon
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 2/2019
    S.152-154
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Thorsten Schätzlein, Law and Engineering, Düsseldorf
Abstract
Inhaltlich legt der Autor den Finger in die Wunde der Wertungssysteme. Unabhängig von der Wertungsmethode wird häufig übersehen, dass der wesentliche Teil der Vergütung für die Leistung gezahlt wird, welche durch die Mindestanforderungen des Leistungsverzeichnisses repräsentiert wird. Die Leistungspunkte werden erst dann vergeben, wenn die Mindestanforderungen überschritten sind. Bei der Wertung wird hierdurch das Verhältnis zwischen Preis und Leistung zusätzlich verzerrt. Als Lösung präsentiert der Autor eine Wertungsmethode des Bundesamts für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr. Diese Formel basiert auf der einfachen Richtwertmethode. Im Nenner sieht sie allerdings zusätzlich zur erreichten Punktzahl die Addition einer Konstanten vor, die den wirtschaftlichen Wert der angebotenen Basisleistung verkörpert. Im weiteren Beitrag geht der Autor noch auf die Möglichkeit zusätzlicher Gewichtungsfaktoren ein.
Rezension abgeschlossen
ja

Generalunternehmervergaben durch öffentliche Auftraggeber

Autor
Hänsel, Tobias
Heft
4
Jahr
2019
Seite(n)
108-109
Titeldaten
  • Hänsel, Tobias
  • NJW - Neue Juristische Wochenschrift
  • Heft 4/2019
    S.108-109
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Eric Schneider, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Berlin
Abstract
Der Autor schildert die Anforderungen an eine Generalunternehmervergabe. Entgegen weit verbreiteter Auffassung sei eine Beschaffung von Planungs- und Bauleistungen „aus einer Hand“ nicht in jedem Fall unzulässig. Die Generalunternehmervergabe stehe im Ermessen des Auftraggebers und könne von diesem gewählt werden, wenn sie „nach Abwägen aller Umstände zweckmäßig“ ist. Dies soll vor allem bei komplexen Bauvorhaben, die funktional ausgeschrieben werden, der Fall sein. Als Verfahrensarten bieten sich das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb und der Wettbewerbliche Dialog an, da diese den Flexibilitäts-Anforderungen von komplexen Bauvorhaben gerecht werden. Ob dem Vergabeverfahren ein Planungswettbewerb vorgeschaltet werden soll, steht nach Ansicht des Autors im Ermessen des Auftraggebers. Eine losweise Vergabe sei nicht erforderlich, wenn mittelständische Interessen dadurch gewahrt würden, dass der erfolgreiche Generalunternehmer Subunternehmer in mittelstandsfreundlicher Art und Weise einbindet. Der Autor schließt mit dem Fazit, dass Generalunternehmervergaben keine Regelverfahren nach der VOB/A seien, die Hürden für eine solche Ausschreibung jedoch nicht unüberwindbar sind.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Ein gelungenes Werk

Untertitel
Die neue VwV Beschaffung 2018 in Baden-Württemberg
Autor
Krämer, Martin
Normen
Verwaltungsvorschrift Beschaffung baden Württemberg (VwV Beschaffung)
UVgO
Zeitschrift
Heft
2
Jahr
2019
Seite(n)
12-14
Titeldaten
  • Krämer, Martin
  • Vergabe Navigator
  • Heft 2/2019
    S.12-14
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Verwaltungsvorschrift Beschaffung baden Württemberg (VwV Beschaffung), UVgO

Daniel Bens, avocado rechtsanwälte, München
Abstract
Der Autor stellt in einem Kurzbeitrag die neue Verwaltungsvorschrift (VwV Beschaffung) der Landesregierung Baden-Württemberg vor, mit welcher u.a. auch die UVgO für Auftragsvergaben unterhalb der Schwellenwerte eingeführt wurde. Nach Ansicht des Autors ist die neue VwV Beschaffung mehr als eine Sammlung von Vorschiften. Sie enthielte vielmehr eine Art Leitfaden, welcher chronologisch durch ein Vergabeverfahren führe und konkrete Hilfestellungen gebe. Im Laufe des Kurzbeitrags beschreibt der Autor ein paar Aspekte der neuen VwV Beschaffung, wie etwa die Wertgrenzen und die nachhaltige Beschaffung.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Datenschutz im Vergabeverfahren

Untertitel
Die Auswirkungen der DSGVO auf das Vergabeverfahren / Teil II – Eignung
Autor
Hattig, Oliver
Oest, Tobias
Normen
Art. 5, 6 DSGVO; § 122 Abs. 1 GWB
Zeitschrift
Heft
2
Jahr
2019
Seite(n)
8-12
Titeldaten
  • Hattig, Oliver; Oest, Tobias
  • Vergabe Navigator
  • Heft 2/2019
    S.8-12
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Art. 5, 6 DSGVO; § 122 Abs. 1 GWB

Silke Renner, AOK-Bundesverband, Berlin
Abstract
Die Autoren befassen sich in einer Artikelserie mit dem Thema „Datenschutz und Vergaberecht“. Der Teil 2 beschäftigt sich mit ausgewählten vergaberechtlichen Fragen, die im Zusammenhang mit der Eignungsprüfung durch den öffentlichen Auftraggeber stehen. Es wird zunächst darauf hingewiesen, dass sich die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Eignungsprüfung auf einen Rechtfertigungstatbestand des Art. 6 DSGVO stützen können muss. Häufig komme dabei Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO (betreffend die Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen) in Betracht. Der Rechtfertigungsgrund des Art. 6 Abs. 1 c) DSGVO greife immer dann ein, wenn eine zwingende Rechtspflicht vom Auftraggeber gerade die Erfassung, Speicherung oder Weitergabe von Daten verlange. Im Folgenden werden einzelne Eignungskriterien und eine mögliche datenschutzrechtliche Rechtfertigung für das Verlangen entsprechender Daten dargestellt, wobei auch die Thematik der Angabe von personenbezogenen Daten Dritter wie beispielsweise Mitarbeitern und Referenzgebern untersucht wird. Weitere Ausführungen sollen im nächsten Teil der Artikelserie folgen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Die Vergabe von IT-Leistungen – Besondere Anforderungen und besondere Flexibilität? (Teil I und II)

Autor
Reichling, Ingrid
Scheumann, Kristin
Heft
1/2
Jahr
2019
Titeldaten
  • Reichling, Ingrid; Scheumann, Kristin
  • GewArch - Gewerbe Archiv
  • Heft 1/2/2019
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Aline Fritz, FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten, Berlin
Abstract
Der Beitrag führt in seinen zwei Teilen in die Vergabe von IT-Leistungen (Beschaffung von Hardware, Software und IT-Dienstleistungen) ein. Bei komplexen IT-Beschaffungen würden aufgrund der höheren Flexibilität häufig Verhandlungsverfahren mit oder ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Zudem sei auch der wettbewerbliche Dialog geeignet, da hier in Dialogphasen (§ 18 Abs. 6 VgV) gemeinsam mit den Bietern ermittelt werde, wie die Bedürfnisse am besten erfüllt werden können. Darüber hinaus würden bei IT-Vergaben häufig auch Teststellungen und Präsentationen eingesetzt, um Produkte und Eignung im Verfahren zu testen. Auch die Variante der Rahmenvereinbarung (zweistufige Beschaffung) mit einem oder mehreren Vertragspartnern sei zu beachten, denn dadurch können wiederkehrende Leistungen ohne neues Verfahren abgerufen werden. Hierbei müsse der Auftraggeber das Auftragsvolumen nur so genau wie möglich ermitteln, § 21 Abs. 1 VgV. Eine große Herausforderung berge die Leistungsbeschreibung bei IT-Vergaben, aufgrund des Spannungsverhältnisses zwischen dem Leistungsbestimmungsrecht und der Produktneutralität. Abweichungen von der Produktneutralität müssten jedenfalls vom Auftragsgegenstand gerechtfertigt sein. Zudem würden bei IT-Vergaben häufig die „Unterlagen für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen“ (UfAB 2018) des BMI verwendet. Hierin würden drei Bewertungsmethoden empfohlen. Nicht zu vergessen seien zudem weitere Aspekte wie die No-Spy-Klausel, die ILO-Kernarbeitsnormen sowie datenschutzrechtliche Anforderungen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Generalunternehmervergaben durch öffentliche Auftraggeber

Autor
Hänsel, Tobias
Normen
§ 3a EU VOB/A; § 3b EU VOB/A; § 7b EU VOB/A; § 7c EU VOB/A; § 78 VgV; § 97 GWB
Gerichtsentscheidung
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Juni 2013 – VII-Verg 7/13
Vergabekammer des Landes Brandenburg, Beschluss vom 08. April 2009 – VK 17/09
Heft
4
Jahr
2019
Seite(n)
108-109
Titeldaten
  • Hänsel, Tobias
  • NJW Spezial - Neue Juristische Wochenschrift
  • Heft 4/2019
    S.108-109
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 3a EU VOB/A; § 3b EU VOB/A; § 7b EU VOB/A; § 7c EU VOB/A; § 78 VgV; § 97 GWB

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Juni 2013 – VII-Verg 7/13 , Vergabekammer des Landes Brandenburg, Beschluss vom 08. April 2009 – VK 17/09

Eric Schneider, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Berlin
Abstract
Der Autor schildert die Anforderungen an eine Generalunternehmervergabe. Entgegen weit verbreiteter Auffassung sei eine Beschaffung von Planungs- und Bauleistungen „aus einer Hand“ nicht in jedem Fall unzulässig. Die Generalunternehmervergabe stehe im Ermessen des Auftraggebers und könne von diesem gewählt werden, wenn sie „nach Abwägen aller Umstände zweckmäßig“ ist. Dies soll vor allem bei komplexen Bauvorhaben, die funktional ausgeschrieben werden, der Fall sein. Als Verfahrensarten bieten sich das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb und der Wettbewerbliche Dialog an, da diese den Flexibilitäts-Anforderungen von komplexen Bauvorhaben gerecht werden. Ob dem Vergabeverfahren ein Planungswettbewerb vorgeschaltet werden soll, steht nach Ansicht des Autors im Ermessen des Auftraggebers. Eine losweise Vergabe sei nicht erforderlich, wenn mittelständische Interessen dadurch gewahrt würden, dass der erfolgreiche Generalunternehmer Subunternehmer in mittelstandsfreundlicher Art und Weise einbindet. Der Autor schließt mit dem Fazit, dass Generalunternehmervergaben keine Regelverfahren nach der VOB/A seien, die Hürden für eine solche Ausschreibung jedoch nicht unüberwindbar sind.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Datenerhebung und -abforderung in Vergabeverfahren unter Berücksichtigung der DSGVO – Teil 2

Autor
Leinemann, Eva-Dorothee
Hohensee, Marco
Zeitschrift
Heft
3
Jahr
2019
Seite(n)
42-45
Titeldaten
  • Leinemann, Eva-Dorothee; Hohensee, Marco
  • Vergabe News
  • Heft 3/2019
    S.42-45
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Filip Lewandowski, Richter (Verwaltungsgericht), Frankfurt (Oder)
Abstract
Anknüpfend an Teil 1 beschäftigen sich die Autoren auch in diesem Beitrag mit den Anforderungen der DSGVO, die es im Rahmen eines Vergabeverfahrens zu beachten gilt. Zuerst wird herausgearbeitet, dass es für jegliche Datenverarbeitung grundsätzlich der Einwilligung der betroffenen Personen bedarf. Sind die Bewerber bzw. Bieter ausnahmsweise natürliche Personen, kann die Einwilligung im Vergabeverfahren konkludent durch die Einreichung des Angebots/des Teilnahmeantrags erteilt werden. Auch ohne eine solche Einwilligung könne aber eine Datenverarbeitung im Vergabeverfahren bei Vorliegen der in Art. 6 Abs. 1 b), c) und f) DSGVO genannten Erlaubnisgründe rechtmäßig sein. Dabei sei jedoch stets zwischen unternehmensbezogenen Daten und Mitarbeiterdaten zu differenzieren, sowie jeder Einzelfall gesondert zu prüfen. Des Weiteren wird festgestellt, dass der öffentliche Auftraggeber gemäß Art. 4 Nr. 7 DSGVO „Verantwortlicher“ für die Datenverarbeitung und somit zur Einhaltung der Vorgaben der DSGVO eigenverantwortlich verpflichtet ist, Art. 5 Abs. 2 DSGVO. Soweit es sich bei dem öffentlichen Auftraggeber um eine Behörde oder etwa eine Anstalt öffentlichen Rechts handelt, werde die Nichteinhaltung der Vorgaben aufgrund von Art. 83 Abs. 7 DSGVO i.V.m. nationalem Recht aber nicht mit Bußgeldern sanktioniert. Die Rechte der Betroffenen auf Auskunft, Löschung oder Berichtigung blieben davon unberührt. Ferner wird auf die Informationspflichten gegenüber Betroffenen nach Art. 13, 14 DSGVO eingegangen. Im Falle öffentlicher Vergaben sei besonders Art. 14 mit seinen Ausnahmen in Absatz 5 relevant. Danach werde der öffentliche Auftraggeber bei einer Erhebung von Daten bei einem Unternehmen von seiner Informationspflicht befreit, wenn diese einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordere und bereits geeignete Schutzmaßnahmen bestünden. Schließlich wird darauf hingewiesen, dass öffentliche Auftraggeber ein schriftliches Verzeichnis über alle vorgenommenen Datenverarbeitungsvorgänge zu führen haben und dieses der Aufsichtsbehörde auf Anfrage zu Verfügung stellen müssen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Can Intermediary Central Purchasing Bodies be Subjekts to Competition Law

Autor
Balshoj, Kristensen
Heft
2
Jahr
2019
Seite(n)
59-69
Titeldaten
  • Balshoj, Kristensen
  • PPLR - Public Procurement Law Review
  • Heft 2/2019
    S.59-69
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Annett Hartwecker, PricewaterhouseCoopers Legal AG Rechtsanwaltsgesellschaft, Berlin
Abstract
Die Autorin beschäftigt sich in ihrem Beitrag mit der Frage, ob die Aktivitäten einer zwischengeschalteten Beschaffungsstelle (CBPs) nicht nur dem Vergaberecht und den Regeln des freien Verkehrs im AEUV, sondern auch dem Wettbewerbsrecht unterfallen können. Hierfür müssten die Aktivitäten laut Verfasserin wirtschaftlicher Natur sein, was sie im weiteren Verlauf des Beitrages aufzeigt. Zunächst beschreibt die Autorin ausführlich die einflussreiche Rolle von CBPs als vermittelnde Stelle zwischen öffentlichem Auftraggeber und Anbieter bei der Beschaffung von Waren oder Leistungen. Anschließend widmet sie sich dem Begriff des Unternehmens auf europäischer Ebene, dessen Definition vor allem durch entsprechende Rechtsprechung erfolgte. Dabei stellt die Verfasserin den Aspekt der wirtschaftlichen Betätigung besonders heraus und beleuchtet im Weiteren, welche Formen staatlichen Handelns als wirtschaftlich betrachtet werden könnten. Als stärkstes Indiz für Wirtschaftlichkeit benennt die Autorin hier die Entgeltlichkeit erbrachter Leistungen. In Verbindung mit öffentlicher Beschaffung bespricht die Autorin u.a. die Entscheidungen des EuGH FENIN (T-319/99 und C-205/03) und den darin enthaltenen Ansatz zur Ermittlung von Wirtschaftlichkeit, der lediglich auf den Verwendungszweck des Beschafften abstellt. Schlussendlich kommt sie jedoch zu dem Ergebnis, dass durch die organisatorische und finanzielle Unabhängigkeit der CBPs ein eigener Markt eröffnet wird und so doch auf das Kriterium der Entgeltlichkeit der von CPBs erbrachten Leistungen bei der Ermittlung der Wirtschaftlichkeit und somit der Anwendbarkeit von Wettbewerbsrecht zurückgegriffen werden muss.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
nein

Delikate Doppelrollen

Untertitel
Zum vergaberechtlichen Umgang mit Interessenskollisionen
Autor
Rainer Noch
Normen
§ 46 VgV
§ 5 KonzVgV
§ 6 Abs. 1 SektVO
Gerichtsentscheidung
OLG Karlsruhe, Beschluss v. 30.10.2018 – 15 Verg 6/18
VK Bund, Beschluss v. 30.7.2018 – VK 1-61/18
VK Westfalen, Beschluss v. 30.1.2018 – VK 1-42/17
VK Bund Beschluss v. 14.5.2018 – VK 1-39/18
OLG Frankfurt, Beschluss v. 29.3.2018 (11 Verg 16/17)
Zeitschrift
Heft
2
Jahr
2019
Seite(n)
29-31
Titeldaten
  • Rainer Noch
  • Vergabe Navigator
  • Heft 2/2019
    S.29-31
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 46 VgV, § 5 KonzVgV, § 6 Abs. 1 SektVO

OLG Karlsruhe, Beschluss v. 30.10.2018 – 15 Verg 6/18, VK Bund, Beschluss v. 30.7.2018 – VK 1-61/18, VK Westfalen, Beschluss v. 30.1.2018 – VK 1-42/17, VK Bund Beschluss v. 14.5.2018 – VK 1-39/18, OLG Frankfurt, Beschluss v. 29.3.2018 (11 Verg 16/17)

Christian Below, kbk Rechtsanwälte, Hannover
Abstract
Der Autor widmet sich der vergaberechtlichen Problematik der Interessenskonflikte in unterschiedlichen Konstellationen auf Seiten öffentlicher Auftraggeber und von Bieterunternehmen. Anhand neuerer Rechtsprechung setzt er sich mit der (mittelbaren) Doppelberatung eines öffentlichen Auftraggebers und eines Bieters durch einen beratenden Experten auseinander. Die Problematik eines Mitarbeiter- oder Führungskräftewechsels von einem öffentlichen Auftraggeber oder einem Bieterunternehmen zu einem anderen Bieterunternehmen wird erörtert und hierbei der konkrete Stand eines Vergabeverfahrens für die Prüfung eines Interessenskonfliktes betrachtet. Der Autor weist auf eine Entscheidung der VK Bund hin, nach der ein Ausschluss eines Bieters mangels Eignung auf Grund eines Interessenkonfliktes von der Regelung in § 46 Abs. 2 VgV als rechtmäßig angesehen wurde. Neben der Besprechung der verschiedenen Konstellationen von Interessenskonflikten anhand weiterer Rechtsprechung werden durch den Autor die Grenzen der Beurteilung eines Interessenkonfliktes aufgezeigt und Lösungsansätze vorgestellt, die für den vergaberechtlichen Umgang mit dieser in der Praxis teilweise schwer zu beurteilenden Frage herangezogen werden können.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja