Unternehmens- und Verwaltungsberatung – Ein Überblick

Autor
Deelmann, Thomas
Zeitschrift
Heft
2
Jahr
2018
Seite(n)
8-15
Titeldaten
  • Deelmann, Thomas
  • VergabeFokus
  • Heft 2/2018
    S.8-15
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Marc Pauka, HFK Rechtsanwälte LLP, Frankfurt am Main
Abstract
Einleitend stellt der Verfasser das Berufsbild des Beraters aus gesellschaftlicher Sicht dar. Im zweiten Abschnitt wird der Begriff der Beratung charakterisiert sowie auf Besonderheiten von Beratungsleistungen wie Intangibilität und Interaktion eingegangen. Daraufhin wird die klassische organisationale Beratung von benachbarten Dienstleistungen (Rechts-/Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Marktforschung) abgegrenzt und Umsatzhöhen verglichen. Das dritte Kapitel fokussiert auf die Anbieterseite. Nach einer kurzen Erläuterung des generischen Geschäftsmodells von Beratungen werden unterschiedliche Facetten (Beratungsfelder/-formen) hervorgehoben, um die sehr heterogene Anbieterstruktur besser einschätzen zu können. Das anschließende vierte Kapitel widmet sich der Kundenperspektive und mit ihr zunächst der Besonderheiten der Warengruppe „Beratung“. Sodann werden verschiedene Hebel der Kundenprofessionalisierung im Umgang mit Beratungsdienstleistern skizziert, bevor der Aufsatz mit einem Fazit abschließt. Über den Aufsatz verteilt werden typische Beratungs-Begrifflichkeiten wie Digitalisierung und Automatisierung, Bodyleasing oder Pro bono-Beratung erläutert.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Öffentliches Interesse und Wettbewerb in der Daseinsvorsorge

Autor
Keller, Robert
Hellstern, Mara
Normen
Art. 106 Abs. 2 AEUV
Heft
6
Jahr
2018
Seite(n)
323-327
Titeldaten
  • Keller, Robert ; Hellstern, Mara
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 6/2018
    S.323-327
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Art. 106 Abs. 2 AEUV

Dr. Stephen Lampert, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München
Abstract
Die Verfasser untersuchen die Vergabe von Konzessionen im Bereich der Daseinsvorsorge. Nach ihrer
Ansicht müsse stärker zwischen der Ebene des Auswahlverfahrens und der Ebene des Abschlusses und der
Durchführung des Konzessionsvertrages unterschieden werden (wie bei anderen mehrseitigen
Auswahlverfahren). Die Kontrolle der Auswahlentscheidung sollte den Verwaltungsgerichten zugewiesen
werden, weil sie über Erfahrungen mit den zu beachtenden öffentlich-rechtlichen Bindungen verfügten
(z.B. zur Frage, welches Staatsorgan bei Vergabeverfahren für welche Entscheidung zuständig ist). Dies
würde die zügige und rechtseinheitliche Entscheidung fördern und die Zivilgerichte entlasten. Sinnvoll
wäre eine zweistufige Ausgestaltung des Instanzenzuges mit dem Oberverwaltungsgericht als
Eingangsinstanz.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Rechtssicher in die Biomasse-Ausschreibung 2018

Autor
Christoph Lamy und
Jens Vollprecht
Normen
§ 22 EEG
§ 16 BImSchG
Gerichtsentscheidung
BGH Urteil vom 23.10.2013 – VIII ZR 262/12
OLG Jena Urteil vom 14.2.2007 – 7 U 905/06
Heft
2
Jahr
2018
Seite(n)
54-57
Titeldaten
  • Christoph Lamy und ; Jens Vollprecht
  • IR - InfrastrukturRecht
  • Heft 2/2018
    S.54-57
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 22 EEG, § 16 BImSchG

BGH Urteil vom 23.10.2013 – VIII ZR 262/12, OLG Jena Urteil vom 14.2.2007 – 7 U 905/06

Elias Könsgen, Gasunie Deutschland Transport Services GmbH, Hannover
Abstract
Ausgangspunkt des Beitrages ist die Haltung der Bundesnetzagentur, dass Biomasseanlagen, die vor dem
01.01.2017 nach dem BImSchG genehmigt worden sind, an den bevorstehenden Ausschreibungen nicht
teilnehmen können. Frühestens solle dies erst im Jahr 2019 möglich sein. Nach der ersten
Ausschreibungsrunde (01.09.2017) widmen sich die Autoren nun der Frage, wie Anlagenbetreiber
trotzdem rechtssicher an der nächsten Ausschreibungsrunde am 01.09.2018 für Biomasseanlagen
mitbieten können, sei es, um möglichst zügig die Anlage zu refinanzieren oder sei es, um die
genehmigungsrechtliche Errichtungsfrist einzuhalten. Die Autoren stellen zunächst die Voraussetzungen
für das Vorliegen sog. Übergangsanlagen vor, um dann darzustellen, wie diese Eigenschaft überwunden
werden kann. Einen Ansatz hierfür bietet der Zeitpunkt der Genehmigung. Es folgen Überlegungen, wie
durch Neugenehmigung, Änderungsgenehmigung oder Änderungsanzeige – formal betrachtet – eine
Genehmigung nach dem 31.12.2016 zu erreichen ist, und zwar auch dann, wenn diese eigentlich zu diesem
Zeitpunkt bereits erteilt worden war. Besonderes Gewicht wird hierbei auf die Änderungsgenehmigung
gelegt. Zuletzt werden Überlegungen über die Möglichkeit, schlicht Rechtsschutz gegen das
Ausschreibungsergebnis zu ersuchen, angestellt. Im Hinblick auf den entscheidungserheblichen Zeitpunkt
der Gerichtsentscheidung zeichnen die Autoren ein positives Bild dieser Möglichkeit. Im Ergebnis wird
jedoch die Empfehlung ausgesprochen, sich um eine Änderungsgenehmigung zu bemühen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Wettbewerbsregistergesetz des Bundes - einfacher Ausschluss im Vergabeverfahren?

Autor
Pfannkuch, Benjamin
Heft
4
Jahr
2018
Seite(n)
342-345
Titeldaten
  • Pfannkuch, Benjamin
  • ZfBR - Zeitschrift für deutsches und internationales Bau- und Vergaberecht
  • Heft 4/2018
    S.342-345
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Aline Fritz, FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten, Berlin
Abstract
Das neue bundesrechtliche Wettbewerbsregistergesetz (WRegG)wird vom Autor vor dem Hintergrund der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe in §§ 123, 124 GWB beleuchtet. Mit dem WRegG gäbe es erstmalig eine bundeseinheitliche Abfragestelle für die Bekämpfung von korruptiver und wirtschaftskriminellen Praktiken. Gerade die Konkretisierung der diesbezüglichen Ausschlussgründe mit der RL 2014/24/EU habe nicht zu einer materiellen Rechtsänderung, jedoch zu einer Klarstellung geführt, auf die nun aufgebaut würde. Ziel des WRegG sei eine zentrale Anlaufstelle für die Abfrage von begangenen Wirtschaftsdelikten und eine eventuell erfolgreiche Selbstreinigung zu schaffen gewesen. Der Autor kritisiert, dass im Falle einer erfolgreichen Selbstreinigung die Initiative zur Löschung durch Antrag vom Unternehmen kommen müsse und nicht von Amts wegen erfolgen würde. Alles in Allem sei die Bedeutung des WRegG abhängig davon, wann eine Rechtsverordnung im Sinne des § 10 WRegG in Kraft träte, bis dahin kämen weiterhin die verschiedenen Landesgesetze zur Anwendung.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Ein Einblick in französisches PPP-Recht

Autor
Marais, Bertrand du
Heft
1
Jahr
2018
Seite(n)
39-47
Titeldaten
  • Marais, Bertrand du
  • EPPPL - European Public Private Partnership Law
  • Heft 1/2018
    S.39-47
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Aline Fritz, FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten, Berlin
Abstract
Der Autor gibt einen umfassenden Einblick in das französische Recht der öffentlich-privaten Partnerschaften (PPP) vor dem Hintergrund der sog. "Big Bang Reform" von 2015. Frankreich hätte eine lange Vergangenheit mit PPP-Verträgen die in das 16. Jahrhundert zurückreiche. Der Autor fasst die Situation bis zur Reform zusammen. Er weist auf das Überreguliert komplexe französische Rechtssystem in diesem Bereich hin, welches vordergründig aus case law der französischen Verwaltungsreichte insbesondere dem Conseil d'Etat bestanden hätte. Dabei wäre die Unterschwellenvergabe lange Zeit den gleichen Regelungen wie die Überschwellenvergabe unterlegen. Insbesondere die Definition des PPP-Vertrages sei nicht gesetzlich normiert gewesen. Seine Einordnung als Öffentlicher Vertrag hing unter anderem davon ab, ob ein öffentlicher Auftraggeber beteiligt war und umfasste dadurch nahezu alle Verträge öffentlicher Einrichtungen. Das französische Recht kannte dem Autor zufolge eine unübersichtliche Vielzahl an Vertragsarten in diesem Sektor. Eine Abgrenzung erfolgte überwiegend über die Frage wer die Haupteinnahmequelle des Betreibers ist. Die Missachtung dieser Vorschriften sei mit strafrechtlichen Konsequenzen geahndet worden, was zu einer weiteren Überregulierung geführt hätte.
Mit der sog. "Big Bang Reform" von 2015-2016 seien nun eine Vielzahl von Regelungen in Kraft getreten, die zum einen das französische Recht europarechtskonform ausgestalten und zum anderen eine deutliche Vereinfachung der Reglungen mit sich führte. In Zukunft sei eine gänzliche Kodifizierung dieses Rechtsbereiches nicht nur angedacht, sondern durch die Umsetzungen bereits vorbereitet. Darüber hinaus beschränke sich das französische Recht nun auf zwei größere Vertragstypen, welche über die Risikoverteilung voneinander abgegrenzt würden. Dies würde das juristische "forum shopping" weniger attraktiv machen und ein flexibles Verhandlungsverfahren etablieren.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Unterschwellenvergaben

Autor
Frenz, Walter
Heft
3
Jahr
2018
Seite(n)
245-264
Titeldaten
  • Frenz, Walter
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 3/2018
    S.245-264
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Silke Renner, AOK-Bundesverband, Berlin
Abstract
Der Aufsatz bietet einen Überblick über die einzelnen Regelungen der Unterschwellenvergabeordnung. Dabei werden die Unterschiede zu den vergaberechtlichen Vorgaben für Vergaben im Oberschwellenbereich herausgearbeitet. Darüber hinaus werden die europarechtlichen Vorgaben, die bei Auftragsvergaben im Unterschwellenbereich mit grenzüberschreitendem Interesse zu beachten sind, erläutert.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Self-Cleaning and Leniency: Comparable Objectives but Different Levels of Success?

Autor
Schoenmaekers, Sarah
Heft
3
Jahr
2018
Seite(n)
3-17
Titeldaten
  • Schoenmaekers, Sarah
  • EPPPL - European Public Private Partnership Law
  • Heft 3/2018
    S.3-17
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Florian Wolf, BLOMSTEIN Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Berlin
Abstract
Die Autorin setzt sich in ihrem Aufsatz mit Unterschieden und Gemeinsamkeiten zwischen der Bonusregelung im Kartellrecht und der Selbstreinigung im Vergaberecht auseinander. Trotz zahlreicher Ähnlichkeiten werde letztere nur selten genutzt, was die Autorin auf geringere Anreizwirkungen zurückführt. Diese könnten – wie in den USA geschehen – durch die Flankierung mit einer gesetzlichen Pflicht zur Selbstreinigung verstärkt werden. Außerdem plädiert sie für die Schaffung eines europaweiten Informationsaustausches über die Entscheidungen der jeweiligen Vergabestellen bzgl. der Selbstreinigung eines Unternehmens. Dafür könne das bestehende europaweite IMI-System genutzt werden.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Umsatzsteuerpflicht im Konzern öffentliche Verwaltung Ausnahmetatbeständen des § 2b UStG

Autor
Schulz, Sönke
Normen
§ 2b UStG
§ 108 GWB
Heft
3
Jahr
2018
Seite(n)
264-271
Titeldaten
  • Schulz, Sönke
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 3/2018
    S.264-271
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 2b UStG, § 108 GWB

Dr. Rajiv Chandna , Rechtsanwalt , Frankfurt am Main
Abstract
In seinem Beitrag beleuchtet der Autor das Verhältnis der vergaberechtlich privilegierten Inhouse- Geschäfte i.S.v. § 108 GWB zu den Ausnahmebestimmungen des § 2b UStG. Letztere Vorschrift wurde im Zuge des Steueränderungsgesetzes 2015 in das Umsatzsteuergesetz aufgenommen und regelt dezidiert die umsatzsteuerrechtliche Unternehmereigenschaft von juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Nachdem der Autor zunächst die wesentlichen Regelungsinhalte der beiden Normkomplexe darstellt, werden anschließend die vergabe- und umsatzsteuerrechtlichen Tatbestände ins Verhältnis zueinander gesetzt. Dies gilt vornehmlich in Bezug auf die Regelung in § 2b Abs. 3 Nr. 2 UStG, wonach unter bestimmten Voraussetzungen die Zusammenarbeit öffentlicher Einrichtungen nicht der Umsatzbesteuerung unterliegt. Der Beitrag endet mit einem Fazit und einem konkreten Vorschlag für eine gesetzliche Ergänzung des § 2b Abs. 3 Nr. 2 UStG.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

The World Bank Sanction System: Moving Towards a Present Responsibility Model

Autor
Peirone, Franco
Heft
1
Jahr
2018
Seite(n)
18-29
Titeldaten
  • Peirone, Franco
  • EPPPL - European Public Private Partnership Law
  • Heft 1/2018
    S.18-29
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Jan Helge Mey, LL.M. (McGill), BHO Legal, Köln
Abstract
Der Verfasser analysiert die Sanktionsmechanismen der Weltbank im Umgang mit Verfehlungen und Unregelmäßigkeiten bei Bietern, Auftragnehmern und Unterauftragnehmern. Er untersucht zunächst die institutionellen Rahmenbedingungen und charakterisiert das weit überwiegend angewandte Verfahren zum Ausschluss von Unternehmen als besonders rigide. Es lasse insbesondere wenig Ermessensspielräume, die eine Einzelfallentscheidung ermöglichten. Auf die Darstellung der historischen Entwicklung des Systems der Weltbank folgt ein Vergleich mit dem in den USA verfolgten Modell. Der Verfasser zeigt eine Reihe von Reformansätzen auf, um das Ausschlusssystem der Weltbank nachhaltiger auszurichten. Es müssten vor allem Anreize für Unternehmen gesetzt werden, sich ihrer Verantwortung zu stellen und Selbstreinigungsmaßnahmen zu ergreifen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja