Zur Rügeobliegenheit bei de-facto-Vergaben

Autor
Wolf, Florian
Wolters, Christopher
Normen
§ 160 Abs. 3 Satz 2 GWB
Jahr
2018
Seite(n)
106-114
Titeldaten
  • Wolf, Florian; Wolters, Christopher
  • VergabeR - Vergaberecht
  • 2018
    S.106-114
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 160 Abs. 3 Satz 2 GWB

Dr. Stephen Lampert, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München
Abstract
Der Beitrag beschäftigt sich mit dem Anwendungsbereich der Ausnahmevorschrift des § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB. Die Verfasser zeigen auf, dass sie nicht nur für Feststellungsanträge nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB gilt, sondern analog auch in Fällen Anwendung findet, in denen die Unterlassung des drohenden Vertragsschlusses beantragt wird. Die Rügeobliegenheit greift dagegen ein, wenn der Antragsteller am Vergabeverfahren beteiligt wurde oder der Auftraggeber eine freiwillige ex-ante-Bekanntmachung nach § 135 Abs. 3 GWB vorgenommen hat.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Das Gebot der Verfahrenstransparenz und die Angebotswertung nach Schulnoten

Autor
Müller-Wrede, Malte
Jahr
2018
Titeldaten
  • Müller-Wrede, Malte
  • VergabeR - Vergaberecht
  • 2018
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Marc Pauka, HFK Rechtsanwälte LLP, Frankfurt am Main
Abstract
Im ersten Teil des Aufsatzes legt der Verfasser unter anderem anhand der „Dimarso-Rechtsprechung“ des EuGH dar, wieso der Auftraggeber nicht verpflichtet ist, die Bewertungsmethode zu veröffentlichen. Sodann wird im Hauptteil die Entwicklung der sog. Schulnoten-Rechtsprechung des OLG Düsseldorf anhand der Beschlüsse vom 30.07.2009 (VII-Verg 10/09), 16.12.2015 (VII-Verg 25/15), 02.11.2016 (VII-Verg 25/16) und 08.03.2017 (VII-Verg 39/16) vorgestellt und analysiert. Für jeden Beschluss werden Zuschlagskriterien und Punktesystem der jeweiligen Ausschreibung, sowie die Entscheidung des Senats dargestellt. Den vorläufigen Schlusspunkt setzt das Urteil des BGH vom 04.04.2017 (X ZB 3/17). Aus der bisherigen Rechtsprechung werden abschließend die folgenden Maßstäbe für die Transparenz der Angebotswertung abgeleitet: keine Verpflichtung zur Formulierung konkreter Zielerfüllungsgrade oder zur „Schließung“ des Bewertungssystems, Erfordernis der Festlegung hinreichend bestimmter Zuschlagskriterien sowie der nachvollziehbaren Dokumentation des Wertungsvorgangs.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Verhängnisvolle Formulierungen

Untertitel
Kleine Fehler im Zuschlagsschreiben können gravierende Folgen haben
Autor
Noch, Rainer
Normen
§ 134 GWB
Gerichtsentscheidung
LG Cottbus, Urteil vom 21.12.2010. 11 O 82/10
OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.2.2017 – 11 Verg 14/16
Jahr
2018
Seite(n)
32-34
Titeldaten
  • Noch, Rainer
  • 2018
    S.32-34
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 134 GWB

LG Cottbus, Urteil vom 21.12.2010. 11 O 82/10, OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.2.2017 – 11 Verg 14/16

Karsten Voigt, Rechtsanwalt, Hamburg
Abstract
Unklare Zuschlagsschreiben sind ein Risikofaktor für beide Parteien. Der Verfasser geht auf die üblichen Formulierungsfehler ein und erklärt, nach welchen Regeln unklare Formulierungen ausgelegt werden. Darüber hinaus geht er noch auf Versuche ein, mit dem Zuschlagsschreiben Angebote zu heilen oder im Sinne des Auftraggebers umzudeuten.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen

Autor
Lübeck, Dagmar
Heft
2a
Jahr
2018
Seite(n)
224-226
Titeldaten
  • Lübeck, Dagmar
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 2a/2018
    S.224-226
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, BMDS, Berlin
Abstract
Die Verfasserin stellt das neue amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen vor. In der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich werden Unternehmen eingetragen, die ihre Eignung für öffentliche Aufträge gegenüber den Präqualifizierungsstellen d.h. Auftragsberatungsstellen oder Industrie- und Handelskammern nachgewiesen haben. Nach abschließender Prüfung durch die zuständige Industrie- und Handelskammer wird das Unternehmen im amtlichen Verzeichnis eingetragen. Bei jeder Angebotsabgabe muss das Unternehmen jetzt nur noch die Urkunde als Kopie beifügen bzw. seinen individuellen Unternehmenscode angeben. Das Zertifikat über die Eintragung in das amtliche Verzeichnis enthält drei Zahlenkombinationen. Die Zertifikatsnummer ermöglicht die Suche nach dem konkreten Unternehmen im amtlichen Verzeichnis und die eindeutige Identifikation. Die Eintragung im amtlichen Verzeichnis schaffe daher sowohl für die Unternehmen als auch für die öffentlichen Auftraggeber eine wesentlich höhere Rechtssicherheit als das Beibringen der Einzelnachweise
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Zugangshindernisse für e-Angebote

Untertitel
Technische Probleme der Vergabeplattformen und ihre Folgen
Autor
Lauterbach, Thomas
Zeitschrift
Heft
3
Jahr
2018
Seite(n)
9-11
Titeldaten
  • Lauterbach, Thomas
  • Vergabe Navigator
  • Heft 3/2018
    S.9-11
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, BMDS, Berlin
Abstract
Der Beitrag befasst sich mit den Konsequenzen von Zugangshindernissen für elektronische Angebote, die durch technische Probleme der Vergabeplattformen entstehen. In der Praxis kommt es vor, dass die Angebotsabgabe über Vergabeplattformen aus technischen Gründen zeitweilig nicht möglich ist. Die Gründe hierfür sind vielfältig, sie können u.a. in Mängeln der Software, in Wartungs- oder Aktualisierungsarbeiten sowie einer möglichen Fehlbedienung des Bieters liegen. Das Vergabeportal habe im Vergabeverfahren die Stellung eines Empfangsboten der Vergabestelle. Fehlfunktionen, welche die Eingabe oder das Hochladen von Angeboten verhindern, seien daher grundsätzlich der Vergabestelle zuzurechnen. Bei der verspäteten Angebotsabgabe aufgrund technischer Probleme liege jedoch die Darlegungs- und Beweislast für das Vertretenmüssen bei dem Bieter. Den Bieter treffe im Vergabeverfahren bei der Angebotsabgabe eine besondere Mitwirkungsverpflichtung die darin bestehe, dass er alles getan haben muss, um sich des Eingangs seines Angebots bei dem in Anspruch genommenen Portal zu vergewissern. Vertraut er darauf, dass sein Angebot eingegangen ist, ohne dass ihm eine übliche Bestätigungserklärung zugegangen ist, habe er den fehlenden Zugang selbst zu vertreten, denn in diesem Fall müsse der Bieter ggf. außerhalb des Portals mit der Vergabestelle Kontakt aufnehmen. Im Fall unverschuldet verspätet eingegangener Angebote, habe die Vergabestelle nur die Möglichkeit das Verfahren aufzuheben, oder auf den Stand nach Bekanntmachung zurückversetzen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
nein

Praxisrelevante Schnittstellen zwischen EU-Beihilfenrecht und Vergaberecht – ein Überblick über die Entscheidungspraxis (Teil 2)

Autor
Wimmer-Nistelberger, Marlene
Heft
4
Jahr
2018
Seite(n)
151-156
Titeldaten
  • Wimmer-Nistelberger, Marlene
  • ZVB - Zeitschrift für Vergaberecht und Bauvertragsrecht
  • Heft 4/2018
    S.151-156
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Johannes Schramm , Herausgeber und Schriftleiter der „Zeitschrift für Vergaberecht und Bauvertragsrecht“ (ZVB) , Wien
Abstract
Privatisierungen und PPP-Projekte sind wesentliche Aspekte im Beihilfenrecht, die jeweils auch stark mit vergaberechtlichen Grundsätzen und Normen in Zusammenhang stehen. Bei beiden Arten von Projekten ist jeweils zu prüfen, ob die Verfahrensvorschriften eingehalten wurden und ob ein (ungerechtfertigter) Vorteil ausgeschlossen werden kann.
Rezension abgeschlossen
ja

Das neue Wettbewerbsregister

Autor
Fülling, Daniel
Freiberg, Tobias
Normen
WRegG
Heft
5
Jahr
2018
Seite(n)
259-263
Titeldaten
  • Fülling, Daniel ; Freiberg, Tobias
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 5/2018
    S.259-263
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

WRegG

Dr. Christopher Wolters, BLOMSTEIN Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Berlin
Abstract
Der Beitrag befasst sich mit dem Wettbewerbsregistergesetz, das nach Plan des zuständigen Bundeswirtschaftsministeriums im Laufe des Jahres 2020 Auswirkungen auf die vergaberechtliche Praxis haben wird. Dazu schildert er zunächst die derzeitige Rechtslage, um daraus im Folgenden die Vorteile der zukünftigen Rechtslage abzuleiten. Im Anschluss erläutert er die gesetzlichen Regelungen der Voraussetzungen, des Verfahrens und der Dauer einer Eintragung. Hiernach geht er auf die Folgen einer Eintragung für Unternehmen im Rahmen ihrer Teilnahme an Vergabeverfahren ein. Schließlich thematisiert der Beitrag die Möglichkeit des Nachweises einer Selbstreinigung gegenüber dem Bundeskartellamt, über die Unternehmen eine vorzeitige Löschung ihres Eintrags aus dem Register erreichen können.
Rezension abgeschlossen
ja

Die Vereinbarung der VOB/B als Ganzes – ein untauglicher Versuch?

Autor
Schmidt, Volker
Normen
§ 8a Abs. 1 S. 1 VOB/A
§ 8a EU Abs. 1 S. 1 VOB/A
§ 310 Abs. 1 S. 3 BGB
Jahr
2018
Seite(n)
236-237
Titeldaten
  • Schmidt, Volker
  • NJW Spezial - Neue Juristische Wochenschrift
  • 2018
    S.236-237
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 8a Abs. 1 S. 1 VOB/A, § 8a EU Abs. 1 S. 1 VOB/A, § 310 Abs. 1 S. 3 BGB

Peter Oriwol, CMS Hasche Sigle, Leipzig
Abstract
Das neue Bauvertragsrecht wirft die Frage nach der AGB-rechtlichen Zulässigkeit einzelner Klauseln der VOB/B neu auf, zu deren Einbeziehung öffentliche Auftraggeber im Anwendungsbereich der VOB/A verpflichtet sind. Nach § 310 Abs. 1 Satz 3 BGB kann der Verwender im unternehmerischen Verkehr die Klauseln einer AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle zwar entziehen, wenn er mit dem Vertragspartner die VOB/B "ohne inhaltliche Abweichungen insgesamt" vereinbart. Der Autor ist aber der Auffassung, dass eine rechtssichere Vereinbarung der VOB/B als Ganzes in der Praxis nahezu unmöglich sei. Der Beitrag verweist auf Beispiele aus der Rechtsprechung.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja