Das neue Tariftreue- und Vergabegesetz NRW

Autor
Osing, Johannes
Heft
8
Jahr
2017
Seite(n)
321-327
Titeldaten
  • Osing, Johannes
  • NWVBl - Nordrhein-Westfälische Verwaltungsblätter
  • Heft 8/2017
    S.321-327
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Thorsten Schätzlein, Law and Engineering, Düsseldorf
Abstract
Der Autor setzt sich mit den Änderungen durch das neue Tariftreue- und Vergabegesetz NRW auseinander. Er geht hierbei auf die teilweise geänderten Schwellenwerte, die Tariftreuepflicht und Mindestlohn, die Berücksichtigung von Aspekten des Umweltschutzes und der Energieeffizienz, die Berücksichtigung der ILO-Kernarbeitsnormen, die Frauenförderung und die Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie ein. In diesem Zusammenhang weist er auch auf kritische Regelungen hin, verzichtet aber aufgrund der breiten Darstellungen auf einen zu hohen Detaillierungsgrad. Am Ende seines Beitrags geht der Autor auf das Bestbieterprinzip, die Kontrolle durch den öffentlichen Auftraggeber und den Ausschluss von der Vergabe durch den öffentlichen Auftraggeber ein. Er gelangt zu dem Fazit, dass sich trotz der Änderungen und der Verschiebung von Paragraphen inhaltlich nicht allzu viel verändert hat, begrüßt aber ausdrücklich, dass die Struktur übersichtlicher gestaltet und logischer geworden ist. Auch das Bestbieterprinzip stellt aus seiner Sicht einen positiven Ansatz dar.
Rezension abgeschlossen
ja

Sustainable Procurement: A Compliance Perspective of EU Public Procurement Law

Autor
Telles, Pedro
Skovgaard Ølykke, Grith
Heft
3
Jahr
2017
Seite(n)
239-252
Titeldaten
  • Telles, Pedro ; Skovgaard Ølykke, Grith
  • EPPPL - European Public Private Partnership Law
  • Heft 3/2017
    S.239-252
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Ausgehend von einer Begriffsdefinition stellen die Verfasser die verschiedenen Bereiche der Compliancetheorie (unternehmensbezogen, staatliche und regulatorische Compliance) dar und untersuchen, wie diese in der Vergabekoordinierungsrichtlinie RL 2014/24 EU in Erscheinung treten. Sie arbeiten heraus, dass alle drei Bereiche in der Richtlinie 2014/24/EU zum Ausdruck kommen. Insbesondere die staatlichen und regulatorischen Stränge der Compliance-Theorie sind sehr weit verbreitet. Diese Regelungen betreffen insbesondere die Vorgaben zur Nachhaltigkeit und betreffen damit Bereiche die eigentlich außerhalb des Kaufprozesses liegen. Ausgehend von ihren Ergebnissen regen die Verfasser weitere Untersuchungen an, die sich insbesondere mit den Fragen befassen sollten, warum das öffentliche Beschaffungswesen als ein Compliance-Mechanismus verwendet wird und warum die Compliance-Anforderungen im Laufe der Zeit gewachsen sind.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
nein

Pflicht zur Mitteilung aller Wertungsgrundlagen spätestens mit der Aufforderung

Untertitel
Anm. zu VK Brandenburg, Beschl. v. 1.3.2017, VK 2/17
Autor
Greb, Klaus
Gerichtsentscheidung
VK Brandenburg, Beschluss vom 1.3.2017, VK 2/17
Zeitschrift
Heft
4
Jahr
2017
Seite(n)
6-11
Titeldaten
  • Greb, Klaus
  • VergabeFokus
  • Heft 4/2017
    S.6-11
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

VK Brandenburg, Beschluss vom 1.3.2017, VK 2/17

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Der Verfasser berichtet über eine Entscheidung der VK Brandenburg (Beschluss vom 01.03.2017 - VK 2/17). Die VK Brandenburg beschäftigte sich in dem Beschluss mit der Frage, ob und inwieweit ein Auftraggeber im Nachhinein Wertungsgrundlagen definieren darf und wie der Maßstab bei der Dokumentation des Verfahrens ist. Die Vergabekammer entschied im vorliegenden Fall (Fahrzeugbeschaffung), dass nicht nur die Gewichtung der für die Zuschlagserteilung maßgebenden Kriterien und Unterkriterien, sondern auch die Ausgestaltung der Wertungsmatrix zwingend vor Ablauf der Angebotsabgabefrist bekannt zu geben sei, sofern die Kenntnis die Angebotsgestaltung beeinflussen könne.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Die neuen Regelungen zur eVergabe in der UVgO

Autor
Adams, Werner
Zeitschrift
Heft
4
Jahr
2017
Seite(n)
14-21
Titeldaten
  • Adams, Werner
  • VergabeFokus
  • Heft 4/2017
    S.14-21
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Der Beitrag erläutert die neuen Regelungen der UVgO zur eVergabe. Dabei geht der Verfasser zunächst auf die rechtlichen Anforderungen an die elektronischen Kommunikationsmittel ein. Er weist darauf hin auf, dass nach dem neuen Regelungsrahmen die Kommunikationsmittel auch barrierefrei ausgestaltet sein müssen. Anschließend erläutert er die weiteren Vorgaben zur Abgabe elektronischer Angebote und Teilnahmeanträge. Abschließend geht er auf die Umsetzungsfristen und Ausnahmeregelung ein. In seinem Fazit begrüßt er den nunmehr entstandenen Gleichklang der Regelungen mit den Bestimmungen
Rezensent
Rezension abgeschlossen
nein

Strafbarkeit wegen Untreue nach § 266 StGB bei unterlassener oder fehlerhafter Ausschreibung?

Autor
Feldmann, Henning
Normen
§ 266 StGB
Heft
5
Jahr
2017
Seite(n)
571-580
Titeldaten
  • Feldmann, Henning
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 5/2017
    S.571-580
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 266 StGB

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Der Beitrag befasst sich mit der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen für Mitarbeiter der öffentlichen Hand bei vorsätzlichen Vergaberechtsverstößen ein Strafbarkeitsrisiko wegen Untreue gemäß § 266 Abs. 1 StGB besteht. Dabei steht die Fallgestaltung des vorsätzlichen Unterlassens eines wettbewerblichen Auswahlverfahrens im Rahmen der Direktvergabe im Mittelpunkt der Betrachtung. Zunächst untersucht der Verfasser den Missbrauchstatbestand (1. Alt.). Er arbeitet heraus, dass der Anwendungsbereich Vergabestellenleiter von Kommunen oder sonstigen öffentlichen Stellen erfasst. Nicht erfasst seien hingegen nachgeordnete Mitarbeiter ohne Vertretungs- oder Zeichnungsbefugnis. Bei diesen komme jedoch eine Beihilfe zur Untreue in Betracht. Sodann zeigt er auf, dass der Missbrauchstatbestand des § 266 Abs. 1 StGB schon dann vorliegt, wenn die Voraussetzungen für ein Verhandlungsverfahren bzw. eine freihändige Vergabe ohne Teilnahmewettbewerb nicht vorlagen. Auch der Treuebruchtatbestand sei in diesen Fällen erfüllt. Ein Vermögensschaden könne durch das Unterlassen einer wettbewerblichen Ausschreibung zwar vermutet, müsse im Einzelfall jedoch konkret nachgewiesen werden. Auf der subjektiven Tatbestandsseite reiche zur Bejahung des Vorsatzes aus, dass ein Vergabestellenleiter billigend in Kauf nimmt, den Auftrag zu einem überhöhten Preis direkt zu vergeben. Weitere Fallgestaltung der Untreue könnten sich zudem aus dem vorsätzlichen Aufstellen von Eignungsanforderungen, die so hoch sind, dass nur ein einzelner Bieter sie erfüllt, oder aus der von vornherein geplante Benachteiligung der übrigen Bieter in einem Verhandlungsverfahren mit mehreren Teilnehmern ergeben. Abschließend befasst er sich mit dem Strafbarkeitsrisiko wegen Untreue auf der Auftragnehmerseite.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
nein

Die Verwendbarkeit von (Umwelt-)Gütezeichen in Vergabeverfahren

Autor
Knauff, Matthias
Normen
§ 34 VgV
Heft
5
Jahr
2017
Seite(n)
553-559
Titeldaten
  • Knauff, Matthias
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 5/2017
    S.553-559
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 34 VgV

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Der Verfasser erläutert die Neureglungen zur Verwendung von Gütezeichen im Vergabeverfahren. Er zeigt auf, dass nach der Neuregelung nunmehr Gütezeichen ausdrücklich als Nachweis dafür, dass die angebotene Leistung die geforderten Anforderungen erfüllt, gefordert werden können. Dadurch sei der Rechtsprechung des EuGH in der Rechtssache Max Havelaar (EuGH, Urt. v. 10.05.2012 – C-368/10) die Grundlage entzogen worden. Nach dieser Entscheidung waren nach dem bisherigen Regelungsrahmen die konkreten Spezifikationen aufzuführen, die durch das Gütezeichen nachgewiesen werden sollten. Anschließend stellt er die Voraussetzungen für die Verwendung eines Gütezeichens im Vergabeverfahren dar. Dabei geht er insbesondere auf den notwendigen Bezug zum Beschaffungsgenstand und auch auf wettbewerbsbeschränkende Auswirkungen durch die Verwendung von Gütezeichen ein.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
nein

Die Beschaffung von Straßenfahrzeugen

Autor
Schäffer, Rebecca
Zeitschrift
Heft
4
Jahr
2017
Seite(n)
2-9
Titeldaten
  • Schäffer, Rebecca
  • VergabeFokus
  • Heft 4/2017
    S.2-9
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Sven Tönnemann, Rechtsanwalt, Hamburg
Abstract
Die Autorin betrachtet die zu beachtenden Vergaberegeln für die Beschaffung von Straßenfahrzeugen insbesondere im Hinblick auf die Festlegung des Beschaffungsbedarfes, die Beschreibung der Leistung und die Aufstellung einer Bewertungsmatrix. Hierbei werden Praxistipps gegeben, worauf ein besonderes Augenmerk zu legen sei, wie zum Beispiel die Vorgabe von exakten Bandbreiten anstelle von ca.-Angaben im Leistungsverzeichnis oder die Verwendung von zwingenden und ergänzenden Öko-Kriterien in der Bewertungsmatrix. Im Ergebnis sei vor allem fachlicher Sachverstand wichtig für eine erfolgreiche Beschaffung.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Supply Chain Liability of the Public Buyer?

Autor
Ulfbeck, Vibe
Jahr
2017
Seite(n)
325-332
Titeldaten
  • Ulfbeck, Vibe
  • 2017
    S.325-332
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Sven Tönnemann, Rechtsanwalt, Hamburg
Abstract
Die Autorin analysiert, inwieweit eine Verantwortlichkeit bei den Beschaffern der öffentlichen Hand besteht, auf die Einhaltung von Arbeitsplatzbedingungen bei Auftragnehmern zu achten. Dies sei im Ergebnis mit einigen Schwierigkeiten behaftet, insbesondere wenn es um Arbeitsplätze in Ländern geht, in denen der öffentliche Auftraggeber nicht seinen Sitz hat. Auf der anderen Seite seien die öffentlichen Auftraggeber in einer sehr guten Position, um auf die Arbeitsplatzbedingungen in der Lieferantenkette Einfluss zu nehmen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Das Open-House-Modell – Möglichkeiten für eine praxisgerechte Verfahrensausgestaltung

Autor
Portner, David
Rechten, Stephan
Gerichtsentscheidung
EuGH, 02.06.2016 - C-410/14
Jahr
2017
Seite(n)
587-592
Titeldaten
  • Portner, David; Rechten, Stephan
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • 2017
    S.587-592
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

EuGH, 02.06.2016 - C-410/14

Karsten Voigt, Rechtsanwalt, Hamburg
Abstract
Der Artikel zeigt auf, wie die vom EuGH dargestellten Möglichkeiten des Open House Verfahrens genutzt werden können. Der Artikel setzt sich mit der Frage der Bekanntmachung auseinander und kommt zu dem Ergebnis, dass eine europaweite Bekanntmachung ex-ante nötig sei. Zudem ist eine ex-post Bekanntmachung der tatsächlich abgeschlossenen Verträge nötig, die in der bisherigen Praxis sehr oft unterbleibt. Gefordert wird auch ein völliger Verzicht auf Verhandlungen mit den potenziellen Vertragspartnern, auch wenn die Verfasser einräumen, dass der EuGH dieser Anforderung des OLG Düsseldorf ausdrücklich nicht zustimmt, sondern im Gegenteil bei Verhandlungen lediglich Transparenz und Nichtdiskriminierung fordert; die Verfasser folgen hier dennoch der Haltung des BKartA und des OLG Düsseldorf, die weitaus strenger sind als der EuGH. Interessant sind die sehr praktischen Tipps zum Umgang mit den eigentlich unpassenden Formularen im TED, die Open House weder als Verfahrensart kennen, noch mit den Besonderheiten der Transparenzanforderungen noch des Rechtsweges zurechtkommen. Die Verfasser fordern daher entsprechende Formulare.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja