Öffentliche Beschaffungen: EuGH untersagt den Ausschlusss von Anbietern von Arzneimitteln aus dem Ausland gewonnen Humanblutplasma

Untertitel
Anmerkungen
Gerichtsentscheidung
EuGH, Urteil vom 08.06.2017 - C-296/15
Heft
3
Jahr
2018
Seite(n)
123-124
Titeldaten
  • npoR - Zeitschrift für das Recht der Non Profit Organisationen‎
  • Heft 3/2018
    S.123-124
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

EuGH, Urteil vom 08.06.2017 - C-296/15

Rezension abgeschlossen
nein

Zurückversetzung von Vergabeverfahren

Autor
Herrmann, Alexander
Heft
2
Jahr
2018
Seite(n)
196-206
Titeldaten
  • Herrmann, Alexander
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 2/2018
    S.196-206
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Filip Lewandowski, Richter (Verwaltungsgericht), Frankfurt (Oder)
Abstract
Der Autor beschäftigt sich in seinem Beitrag mit der Zurückversetzung von Vergabeverfahren, einem Gestaltungsmittel zur Wiederholung eines oder mehrerer Abschnitte eines Vergabeverfahrens. Unterschieden werde zwischen der selbst- und der fremdbestimmten Zurückversetzung, je nachdem ob der Auftraggeber zur Zurückversetzung durch äußere Einflüsse motiviert wurde. Durch die Zurückversetzung habe der Auftraggeber die Möglichkeit, Fehler im Vergabeverfahren zu heilen. Die Zurückversetzung des Vergabeverfahrens bedürfe zum Schutz der Bieterrechte einer gesonderten Rechtfertigung des Auftraggebers. Die Zurückversetzung des Vergabeverfahrens sei mit einer (Teil-)Aufhebung gleichzusetzen. Daher gelte auch für die Zurückversetzung die Unterscheidung zwischen Wirksamkeit und Rechtmäßigkeit. Abschließend behandelt der Beitrag die Möglichkeiten des Rechtsschutzes gegen eine Zurückversetzung des Vergabeverfahrens. Werde eine Zurückversetzung als unwirksam angegriffen, könne im Nachprüfungsverfahren der Antrag auf Aufhebung der Zurückversetzung gerichtet werden. Ist eine Zurückversetzung wirksam, jedoch rechtswidrig, könne im Nachprüfungsverfahren allenfalls ein diesbezüglicher Feststellungsantrag mit dem Ziel einer Bindungswirkung für einen möglichen zivilrechtlichen Schadensersatzprozess gestellt werden.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Wettbewerbsregister und Selbstreinigung im Spannungsfeld zwischen Arbeits- und Vergaberecht

Untertitel
Risiko Fremdpersonaleinsatz
Autor
Brüggemann, Michael
Vogel, Jan-Patrick
Normen
§ 124 GWB
§ 124 GWB
Gerichtsentscheidung
VK Südbayern, Beschluss vom 7.3.2017 - Z3-3-3194-1-45-11/16
Heft
5
Jahr
2018
Seite(n)
263-268
Titeldaten
  • Brüggemann, Michael; Vogel, Jan-Patrick
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 5/2018
    S.263-268
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 124 GWB, § 124 GWB

VK Südbayern, Beschluss vom 7.3.2017 - Z3-3-3194-1-45-11/16

Annett Hartwecker, PricewaterhouseCoopers Legal AG Rechtsanwaltsgesellschaft, Berlin
Abstract
Die Autoren befassen sich in ihrem Beitrag mit dem Risiko des Fremdpersonaleinsatzes von Unternehmen im Hinblick auf einen möglichen Ausschluss von Vergabeverfahren nach den §§ 123, 124 GWB. Nach einer Einführung und der Erörterung der möglichen strafrechtlichen Ahndung der fehlerhaften Einschätzung über den Fremdpersonaleinsatz, gehen sie vertieft auf den zwingenden Ausschlussgrund wegen Nichtabführung von Steuern oder Sozialabgaben (§ 123 Abs. 4 GWB) und den fakultativen Ausschlussgrund wegen des Verstoßes gegen sozial- und arbeitsrechtliche Verpflichtungen bei der Aus-führung öffentlicher Aufträge (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB) ein. Anschließend folgt ein kurzer Abriss über die erhöhte Aufdeckungswahrscheinlichkeit bei der Eintragung von Verstößen gegen „sozial- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen“ in das Wettbewerbsregister. Die Eintragungsvoraussetzungen, Abfragepflichten und die Lösch- und Sperrfristen werden allgemein erörtert. Danach widmen sich die Autoren der Selbstreinigung (§ 125 GWB) und Compliance-Maßnahmen. Die Autoren besprechen hierbei die speziellen Selbstreinigungsmaßnahmen durch Nachverbeitragung (§ 123 Abs. 4 Satz 2 GWB), das Verhältnis der speziellen Selbstreinigungsmaßnahme zur allgemeinen Selbstreinigung nach § 125 GWB und die Voraussetzungen der allgemeinen Selbstreinigung. In diesem Zusammenhang geben sie Beispiele für konkrete Compliance-Maßnahmen technischer, organisatorischer und personeller Art, die geeignet sind, weitere Straftaten oder weiteres Fehlverhalten zu vermeiden.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Rahmenverträge richtig ausgestalten

Untertitel
Flexibilität der Rahmenvereinbarung vs. eindeutige Leistungsbeschreibung
Autor
Steiniger, Robert
Normen
§ 7 EU Abs. 1 VOB/A
§ 4a (EU) VOB/A
§ 21 VgV
§ 4 VOL/A
§ 15 UVgO
§ 19 SektVO
§ 14 VSVgV
§ 103 Abs. 5 GWB
Zeitschrift
Heft
3
Jahr
2018
Seite(n)
11-16
Titeldaten
  • Steiniger, Robert
  • Vergabe Navigator
  • Heft 3/2018
    S.11-16
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 7 EU Abs. 1 VOB/A, § 4a (EU) VOB/A, § 21 VgV, § 4 VOL/A, § 15 UVgO, § 19 SektVO, § 14 VSVgV, § 103 Abs. 5 GWB

Christian Below, kbk Rechtsanwälte, Hannover
Abstract
Der Autor problematisiert das Spannungsverhältnis zwischen einer flexiblen Gestaltung von Rahmenvereinbarungen und dem Grundsatz der eindeutigen und erschöpfenden Leistungsbeschreibung. Dabei geht er auf die jeweiligen Regelungen in VOB/A, VgV, UVgO, VOL/A und SektVO ein. Das Verhältnis von Rahmenvereinbarung und Einzelauftrag wird skizziert, und es werden Hinweise zur Festlegung des Leistungsgegenstandes gegeben. Auf Einzelheiten zur Vergabe der Einzelaufträge, zum Missbrauchsverbot (§ 4a Abs. 1 Satz 3 VOB/A) sowie zur Festlegung der Preisberechnungsparameter wird ebenso eingegangen wie auf die zulässige Laufzeit der Rahmenvereinbarung. Hierzu gibt der Autor jeweils Praxis- und Formulierungsbeispiele. Abschließend wird auf die Auftragswertschätzung und die Zuschlagskriterien bei Rahmenvereinbarungen eingegangen. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass der Abschluss von Rahmenvereinbarungen für Auftraggeber mit sich wiederholendem Beschaffungsbedarf erhebliche Vorteile mit sich bringe.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Gestaltungsmöglichkeiten im Verhandlungsverfahren

Autor
Gesing, Simon
Kirch, Thomas
Normen
§ 119 Abs. 5 GWB
§ 14 VGV
§ 17 VgV
§ 3a EU VOB/A
Zeitschrift
Heft
5
Jahr
2018
Seite(n)
74-77
Titeldaten
  • Gesing, Simon; Kirch, Thomas
  • Vergabe News
  • Heft 5/2018
    S.74-77
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 119 Abs. 5 GWB, § 14 VGV, § 17 VgV, § 3a EU VOB/A

Elias Könsgen, Gasunie Deutschland Transport Services GmbH, Hannover
Abstract
Die Autoren stellen in ihrem Beitrag die Möglichkeiten des öffentlichen Auftraggebers im recht frei gestaltbaren Verhandlungsverfahren vor. Zunächst ordnen sie das Verhandlungsverfahren in die Systematik des seit 2016 geltenden, „neuen“ Vergaberechts ein und grenzen es von den anderen Verfahrensarten ab. Sodann erläutern sie, was „Verhandeln“ in diesem Zusammenhang heißt, nämlich das Finden einer interessengerechten Lösung in einem dynamischen Prozess. Die Vorteile dieser Verfahrensart, wie etwa die Reduktion des Bieterkreises oder die Findung einer individuell passenden Lösung, kämen danach besonders in komplexen Großprojekten positiv zum Tragen. Gerade im IT-Bereich seien komplexe Dienstleistungen nur durch Verhandlungsrunden bedarfsgerecht zu präzisieren und zu erklären. Schließlich gehen die Autoren auf das Spannungsverhältnis zur bloßen Markterkundung und die Grenzen des Verhandlungsverfahrens ein, welche sich in den allgemeinen Prinzipien des Vergaberechts fänden.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Losweise Vergabe vs. gesamthafte Ausschreibung

Untertitel
Grenzen, Gestaltungsmöglichkeiten und Bedürfnisse öffentlicher Auftraggeber im Planungsund Baubereich
Autor
Buhr, Barbara
Gerichtsentscheidung
OLG Koblenz, Beschluss vom 04.04.2012 - 1 Verg 2/11
OLG Düsseldorf Beschluss vom 11.01.2012 - VII-Verg 52/11
Heft
2a
Jahr
2018
Seite(n)
207-210
Titeldaten
  • Buhr, Barbara
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 2a/2018
    S.207-210
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

OLG Koblenz, Beschluss vom 04.04.2012 - 1 Verg 2/11, OLG Düsseldorf Beschluss vom 11.01.2012 - VII-Verg 52/11

Virginia Meyer, PricewaterhouseCoopers Legal AG Rechtsanwaltsgesellschaft, Berlin
Abstract
Der Beitrag befasst sich mit der losweisen Vergabe von Aufträgen und geht auf Besonderheiten und Ausnahmen zur Bündelung von Losen im Planungs- und Baubereich ein. Zunächst wird die Intention des Grundsatzes der Losvergabe erläutert, nämlich insbesondere die Unterstützung kleiner und mittelständischer Unternehmen. Die Autorin stellt unterschiedliche Interessen des öffentlichen Auftraggebers bei der Bündelung von Losen dar und befasst sich mit den möglichen Bündelungsmöglichkeiten im Planungs- und Baubereich. Ein Abweichen vom Grundsatz der Losvergabe sei möglich, wenn die Gründe für die Abweichung im Einzelfall überwiegen. Einer losweisen Vergabe immanente Gründe, wie höherer Koordinierungsaufwand des öffentlichen Auftraggebers oder eine Vielzahl an Vertragspartnern, seien für sich genommen grds. nicht ausreichend, um eine Abweichung vom Grundsatz der Losvergabe zu rechtfertigen. Ein Sonderfall könne ausnahmsweise gelten, wenn bei Befolgung des Grundsatzes eine unwirtschaftliche Loszersplitterung droht. Hierzu werden zwei Beispiele aus der Rechtsprechung angeführt, wonach bei einem Losauftragswert von lediglich 10 % (OLG Düsseldorf Beschl. v. 11.01.2012, VII-Verg 52/11) bzw. 7 % (OLG Koblenz, Beschl. v. 04.04.2012, 1 Verg 2/11) des Gesamtauftragswerts eine Zusammenfassung von Losen angenommen wurde. Abschließend empfiehlt die Autorin bei der Bündelung von Losen im Rahmen von geförderten Projekten eine Abstimmung mit der Fördermittelbehörde.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
nein

Zur funktionalen Annäherung des Haushaltsvergaberechts an das Kartellvergaberecht durch die UVgO: Wächst zusammen, was zusammengehört?

Autor
Siegel, Thorsten
Normen
§ 2 UVgO
Heft
2a
Jahr
2018
Seite(n)
183-189
Titeldaten
  • Siegel, Thorsten
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 2a/2018
    S.183-189
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 2 UVgO

Dr. Stephen Lampert, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München
Abstract
Der Beitrag untersucht den Stand der konzeptionellen Annäherung der Unterschwellenvergabe an das Kartellvergaberecht am Beispiel der UVgO. Während bei Begrifflichkeiten, Ausnahmen, allgemeinen Grundsätzen (§ 2 UVgO) und der Wahl der Zuschlagskriterien Fortschritte bis hin zu Übereinstimmungen erzielt worden seien, blieben grundsätzliche Unterschiede bestehen (insbesondere beim sachlichen und persönlichen Anwendungsbereich, den Verfahrensarten, Fehlerfolgen und Rechtsschutz). Die Gründe verortet der Verfasser v.a. in der unterschiedlichen Zielsetzung beider Vergabebereiche und der Zweigleisigkeit von UVgO und VOB/A 2016.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Mehr Schein als Sein

Untertitel
Die Gewichtung von Preis und Leistung – Teil III
Autor
Ferber, Thomas
Zeitschrift
Heft
3
Jahr
2018
Seite(n)
5-12
Titeldaten
  • Ferber, Thomas
  • Vergabe Navigator
  • Heft 3/2018
    S.5-12
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Sven Tönnemann, Rechtsanwalt, Hamburg
Abstract
Der Autor erläutert im dritten Teil seiner Aufsatzreihe die Auswirkung von Notenskalen auf die Gewichtung in der Angebotsbewertung. Dabei zeigt er anhand von Beispielen auf, dass unterschiedliche Notenskalen innerhalb einer Angebotsbewertung zu Verzerrungen führen können und daher zu vermeiden seien. Diese Erkenntnisse wendet er dann in weiteren Beispielen auf die einfache und die erweiterte Richtwertmethode an und zeigt die Verzerrungen auf. Im Ergebnis stellt der Verfasser fest, dass die Anzahl der Notenstufen als auch die Abstände der Notenstufen (linear, progressiv, regressiv) Einfluss auf die Gewichtung habe.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Die Falle Mehrwertsteuer

Untertitel
In manchen Fällen muss der Auftraggeber die Steuer ausrechnen
Autor
Noch, Rainer
Zeitschrift
Heft
3
Jahr
2018
Seite(n)
30-33
Titeldaten
  • Noch, Rainer
  • Vergabe Navigator
  • Heft 3/2018
    S.30-33
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Aline Fritz, FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten, Berlin
Abstract
Der Verfasser bespricht ausgehend vom Grundsatz, dass der Brutto-Preis im Vergabeverfahren gewertet werden muss, die Entscheidung der VK Bund, Beschluss vom 18.09.2018- VK 2-94/17 und beleuchtet hierbei die Wirkung des Reserve-Charge-Verfahrens auf die Bildung des Wertungspreises. Der Entscheidung liegt ein Vergabeverfahren zu Grunde, in dem der Auftraggeber die Netto-Preise sowie den jeweiligen Umsatzsteuersatz abfragte. Während ein deutscher Bieter das entsprechende Formular ausfüllte und den Umsatzsteuersatz von 19 % angab, benannte ein ausländischer Bieter den Umsatzsteuersatz mit 0 %, obgleich er in seinem Heimatland nicht von dieser befreit war. Im Zuge der Angebotsauswertung erhöhte der Auftraggeber den angegebenen Netto-Preis um 19 %, der Preis des ausländischen Bieters wurde hingegen nicht erhöht. Hiernach wurde dem deutschen Bieter ein Absageschreiben übersandt. Mit seiner hiergegen gerichteten Rüge erreichte er zunächst nur, dass die Preise überprüft wurden. Weiterhin rügte der Bieter zu einem späteren Zeitpunkt, dass der ausländische Bieter ebenfalls ausgeschlossen werden müsse, weil dieser offensichtlich einen falschen Umsatzsteuersatz angegeben hatte. Dieser Ansicht folgte die Vergabekammer des Bundes nicht und begründete dies damit, dass das Formularblatt so zu verstehen gewesen sei, dass „der jeweils einschlägige Umsatzsteuersatz“ angegeben werde, also derjenige, der im Auftragsfall dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werde. Da der ausländische Bieter weder Umsatzsteuer vereinnahmt noch abführen muss, § 13b UStG, sei die Angabe „0%“ zutreffend gewesen. Da der Auftraggeber aber aus steuerrechtlichen Gründen dennoch Umsatzsteuer entrichten müsse, müsse dieser bei einem ausländischen Bieter die Steuer selbst hinzurechnen, während der nationale Bieter dies selbst tun müsse. Hiervon ausgehend stellt der Verfasser unter Bezugnahme auf die Entscheidung dar, in welchem Umfang der Auftraggeber gehalten ist, die Umsatzsteuerangaben der Bieter auf Richtigkeit hin zu überprüfen. Dabei weist er auch darauf hin, dass gerade im Bereich der Universalpostdienstleistungen Leistungen auch innerhalb eines Auftrags beinhaltet sein können, die teilweise oder insgesamt von der Umsatzsteuer befreit sind. Der Verfasser steht dabei dem von der Rechtsprechung teilweise vorgeschlagenen Weg, dass der Auftraggeber in einem solchen Fall von den Bietern verlangen müsse, von den zuständigen Finanzämtern entsprechende Bescheinigungen zu verlangen, kritisch gegenüber. Selbiges gilt für die Vorgabe, als Auftraggeber selbst entsprechende Auskünfte einzuholen. Der Verfasser schlägt demgegenüber vor, als Auftraggeber nicht den Netto-Preis abzufragen, sondern den Brutto-Preis vorbehaltlich möglicher Änderungen des Umsatzsteuergesetzes und damit Änderungen am Brutto-Entgelt im Grundsatz nur bei Änderungen des Umsatzsteuergesetzes zuzulassen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Nachhaltige Beschaffung als ganzheitlicher Ansatz

Autor
Beneke, Ilse
Normen
§ 97 Abs. 3 GWB
Heft
2a
Jahr
2018
Seite(n)
227-236
Titeldaten
  • Beneke, Ilse
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 2a/2018
    S.227-236
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 97 Abs. 3 GWB

Aline Fritz, FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten, Berlin
Abstract
Ausgehend von der These, dass die Frage, was eigentlich Nachhaltigkeit sei und was dies für den tatsächlichen Beschaffungsvorgang bedeute, im Beschaffungsalltag nicht präsent sei, beleuchtet die Autorin den Begriff der Nachhaltigkeit und stellt die Rahmenbedingungen insbesondere aus politischer Sicht dar. Hierbei erörtert die Autorin verschiedene Nachhaltigkeitsmodelle und -konzepte und setzt sich dabei insbesondere mit dem „Brundtland-Bericht“ auseinander. Zudem befasst sie sich mit den Nachhaltigkeitsstrategien auf internationaler wie auch auf nationaler Ebene und geht dabei besonders auf die Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung aus dem Jahr 2002 und deren Nachfolgestrategien ein. Hieran anschließend setzt sich die Autorin mit § 97 Abs. 3 GWB auseinander. Hierin wurden die Grundlagen nachhaltiger Beschaffung nun auch gesetzlich verankert. Anknüpfend hieran beleuchtet die Autorin die Begriffe Markterkundung und Diskriminierungsverbot und stellt dabei das Spannungsverhältnis zwischen Diskriminierungsverbot und Leistungsbestimmungsrecht des Auftraggebers dar, wobei sie hierbei die Ansicht vertritt, dass auch Nachhaltigkeitsaspekte die Wahl eines bestimmten Leistungsgegenstandes rechtfertigen können. Zudem beleuchtet die Autorin die §§ 31, 34 VgV und setzt sich mit möglichen Gütezeichen zur Nachweisführung von umweltbezogenen und sozialen Standards auseinander. Anschließend macht die Autorin auf § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB aufmerksam, wonach ein Bieter wegen Verstoßes gegen umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden kann. Für die Festlegung von umweltbezogenen Aspekten im Vergabeverfahren weist die Autorin auf § 49 VgV hin und unterstreicht, dass das wirtschaftlichste Angebot gem. § 127 Abs. 1 GWB unter umweltbezogenen und sozialen Aspekten zu ermitteln ist. Schließlich plädiert die Autorin in strategischer Hinsicht für eine frühe Einbeziehung von Bedarfsträgern, Haushältern und Beschaffern und weist auf die praktische Möglichkeit einer entsprechenden Dienstanweisung hin. Hierzu könne auch das Umweltbundesamt Unterstützung anbieten.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja