Abfalrahmenvereinbarung

Autor
Frenz, Walter
Heft
5
Jahr
2017
Seite(n)
275-281
Titeldaten
  • Frenz, Walter
  • AbfallR - Zeitschrift für das Recht der Abfallwirtschaft
  • Heft 5/2017
    S.275-281
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Aline Fritz, FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten, Berlin
Abstract
Der Autor betrachtet die zu beachtenden Vergaberegelungen bei Abfallrahmenvereinbarungen, insbesondere im Hinblick auf den Charakter der Rahmenvereinbarung als ausschreibepflichtigen Auftrag. Nach einer Erörterung, weshalb Rahmenvereinbarungen trotz des umstrittenen Auftragscharakters den vergaberechtlichen Vorschriften unterliegen, folgt eine Darstellung der inhaltlichen Mindestangaben und des rechtlichen Rahmens. Grundsätzlich ist die Leistungsbeschreibung klar und eindeutig zu verfassen, das heißt, das in Aussicht genommene Auftragsvolumen ist so genau wie möglich zu ermitteln und anzugeben. Nach einer Auseinandersetzung des Autors mit den Parallelen der Rahmenvereinbarung zum dynamischen Beschaffungssystem nach § 23 VgV und § 4b EU VOB/A, kommt er zur Feststellung, dass es sich bei Rahmenvereinbarungen um ein geschlossenes System handele und eine stärkere Vorfestlegung stattfände, wonach es auch deshalb als ein Auftrag i.S.d. Vergaberechts anzusehen sei. Anschließend werden die Besonderheiten zwischen Rahmenvereinbarungen mit einem Wirtschaftsteilnehmer und mehreren Wirtschaftsteilnehmern dargestellt. Hierbei geht der Autor auf die einzelnen zu beachtenden Besonderheiten bei Rahmenvereinbarungen mit und ohne Aufruf zum Wettbewerb ein und macht abschließend noch eine kurze Ausführung zur Zweistufigkeit des Rechtsschutzes.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Das Wettbewerbsregister

Untertitel
Ein Grund mehr zur (Vor-)Sorge bei der Vermeidung von Rechtsverstößen im Unternehmen
Autor
Haus, Florian
Erne, Sarah
Heft
30
Jahr
2017
Seite(n)
1167-1172
Titeldaten
  • Haus, Florian ; Erne, Sarah
  • NZG - Neue Zeitschrift für Gesellschaftsrecht
  • Heft 30/2017
    S.1167-1172
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Silke Renner, AOK-Bundesverband, Berlin
Abstract
Die Autoren widmen sich in ihrem Beitrag den wesentlichen Fragestellungen, die sich für Unternehmen im Hinblick auf das Wettbewerbsregister, dessen Einrichtung durch das Gesetz zur Einführung des Wettbewerbsregisters (in Kraft getreten am 29.07.2017) beschlossen wurde, stellen. Sie erläutern zunächst unter welchen Voraussetzungen eine Eintragung im Wettbewerbsregister, das beim Bundeskartellamt geführt werden wird, erfolgt. Dabei wird auch die Frage nach der Zurechnung von Fehlverhalten im Konzernverbund untersucht. Ferner stellen die Autoren die Konsequenzen der Eintragung in das Wettbewerbsregister dar. § 6 Abs. 1 WRegG verpflichtet öffentliche Auftraggeber ab einem Auftragswert von 30.000 Euro abzufragen, ob Eintragungen zum Bieter, der für den Zuschlag vorgesehen ist, vorliegen. Ist eine Eintragung vorhanden, entscheidet der Auftraggeber anschließend nach Maßgabe der vergaberechtlichen Vorschriften in eigener Verantwortung über den Ausschluss vom Vergabeverfahren. Schließlich wird dargestellt, wann eine Löschung der Eintragung durch Zeitablauf oder aufgrund von Selbstreinigungsmaßnahmen des Unternehmens erfolgt.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Schulbenotung von Angeboten – Roma locuta, causa finita?

Autor
Delcuvé, Frederic
Normen
§ 97 Abs. 1 S. 1 GWB
§ 97 Abs. 2 GWB
§ 127 Abs. 1 GWB
§ 8 Abs. 1 S. 2 VgV
Gerichtsentscheidung
BGH, Beschluss vom 04.04.2017 – X ZB 3/17
Heft
11
Jahr
2017
Seite(n)
646-651
Titeldaten
  • Delcuvé, Frederic
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 11/2017
    S.646-651
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 97 Abs. 1 S. 1 GWB, § 97 Abs. 2 GWB, § 127 Abs. 1 GWB, § 8 Abs. 1 S. 2 VgV

BGH, Beschluss vom 04.04.2017 – X ZB 3/17

Dr. Christopher Wolters, BLOMSTEIN Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Berlin
Abstract
Der Aufsatz befasst sich mit der Schulnoten-Rechtsprechung zur Angebotswertung anhand des jüngst dazu ergangenen Urteils des BGH. Nach einer kurzen Wiedergabe des zugrundeliegenden Sachverhalts geht er zunächst auf die maßgeblichen Entscheidungsgründe ein. Anschließend befasst er sich mit den für die Einordnung des Urteils als zentral identifizierten Problemkreisen: (i) Verpflichtung zur Aufstellung einer Bewertungsmethode, (ii) Verpflichtung zur Veröffentlichung der Bewertungsmethode, (iii) Verpflichtung zur Bildung von Unterkriterien, (iv) Erfordernis der Vorabbestimmbarkeit des konkreten Zielerreichungsgrads, (v) Zulässigkeit einer relativen Bewertung und schließlich (vi) Zulässigkeit von Punktespannen. Abschließend bewertet der Aufsatz die Entscheidung als praxisgerecht und in der Sache richtig.
Rezension abgeschlossen
ja

EU-Verteidigungsbinnenmarkt durch mehr EU-weite Rüstungsausschreibungen?

Autor
Brauneck, Jens
Normen
Art. 42, 45 EUV
Art. 346 AEUV
Heft
20
Jahr
2017
Seite(n)
1257-1265
Titeldaten
  • Brauneck, Jens
  • DVBl - Deutsches Verwaltungsblatt
  • Heft 20/2017
    S.1257-1265
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Art. 42, 45 EUV, Art. 346 AEUV

Dr. Jan Helge Mey, LL.M. (McGill), BHO Legal, Köln
Abstract
Mit dem Europäischen Verteidigungs-Aktionsplan verfolgt die EU-Kommission das Ziel, den
fragmentierten EU-Verteidigungsbinnenmarkt zusammenzufügen und seine globale
Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen. Nach einer Beschreibung der Ausgangslage in Europa stellt der Autor
die einzelnen Elemente des Aktionsplans dar, nämlich die Einrichtung eines Europäischen
Verteidigungsfonds, die Investitionsförderung von Unternehmen in den Verteidigungslieferketten sowie
den Ausbau des Binnenmarkts für Verteidigungsgüter durch einen stärkeren Fokus der EU-Kommission
auf die Beachtung der Vergaberichtlinie (2009/81/EG) und der Verbringungsrichtlinie (2009/43/EG) im
Bereich Verteidigung und Sicherheit. Der Autor setzt sich mit den für die Umsetzung des Aktionsplans in
Betracht kommenden Rechtsgrundlagen auseinander und analysiert insbesondere, inwieweit die
Mitgliedstaaten auf Art. 346 Abs. 1 b) AEUV als Abwehrgrundlage zur Wahrung wesentlicher
Sicherheitsinteressen zurückgreifen können. Im Ergebnis sei eine ausreichende Rechtsgrundlage für die
geplante Forschungs- und Investitionsförderung aus dem EU-Haushalt unter Einbeziehung der
Europäischen Verteidigungsagentur gegeben. Mit guten Gründen ließe sich eine restriktive Auslegung der
Ausnahmevorschrift des Art. 346 AEUV vertreten und die Zahl ihrer Anwendungsfälle begrenzen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Die FIDIC Agreements 2017

Untertitel
– Die Beziehung zwischen Kunde und Berater im internationalen Geschäft
Autor
Hök, Götz-Sebastian
Heft
7
Jahr
2017
Seite(n)
632-642
Titeldaten
  • Hök, Götz-Sebastian
  • ZfBR - Zeitschrift für deutsches und internationales Bau- und Vergaberecht
  • Heft 7/2017
    S.632-642
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Aline Fritz, FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten, Berlin
Abstract
Der Artikel setzt sich mit den in 2017 veröffentlichten Neuerungen der von der „Fédération International des Ingénieurs Conseils“ geschaffenen international einsetzbaren Vertragsmustern auseinander, bei denen es sich um geeignete, praxisbewährte Vertragsbedingungen zur Unterstützung bei Vergaben von Bauleistungen handele. Nach einer kurzen Darstellung der unterschiedlichen Leistungsbilder für den Umfang der Beratung, die durch rechtliche, kulturelle, technische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen geprägt seien, wird auf die im FIDIC „Procurement Procedures Guide“ enthaltenen verschiedenen Wege, Beraterleistungen auszuschreiben, eingegangen, mit der Empfehlung Planungsleistungen nach Qualitätskriterien zu vergeben. Anschließend geht der Autor ausführlich auf das FIDIC White Book in der 5. Auflage aus 2017 ein, welches die Rechtsbeziehungen zwischen einem Auftraggeber und den unterschiedlichsten baubeteiligten Dienstleistern gestaltet. Nach der grundlegenden Erläuterung des Aufbaus des White Books und der beinhalteten Vertragsformulare, setzt sich der Beitrag mit den Aufgaben des Beraters, der Erfüllung, Haftung und Abwicklung des Vertrages auseinander. Dabei wird auch das völlig neu enthaltene Streiterledigungsregime erläutert. Des Weiteren folgt eine kurze Darstellung des FIDIC Subconsultancy Agreement, welches geeignet sei, Teilleistungen aus dem Leistungspaket eines dem White Book unterliegenden Berater- bzw. Planungsvertrages an einen Subunternehmer zu vergeben. Nach diesen Ausführungen wird das FIDIC Joint Venture Agreement vorgestellt. Dieses behandelt die horizontale Kooperation von Planern und Beratern, die sich als Bietergemeinschaft um Aufträge bewerben. Abschließend kommt der Autor zu dem Schluss, dass die neuen FIDIC Agreements eine sorgfältige Weiterentwicklung, aber kein großer Schritt in die Zukunft seien. Sie bildeten eine verbesserte und belastbare Arbeitsgrundlage, die mehr Sicherheit schaffe, jedoch sei eine individuelle Anpassung der neuen Vertragswerke zu begrüßen, um für einzelfallbedingte Risiken, Anforderungen und rechtliche Rahmenbedingungen klare Aussagen zu schaffen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Entwurf des Bundesvergabegesetzes Konzessionen 2017 (BVergGKonz 2017)

Autor
Pachner, Albert
Heft
9
Jahr
2017
Seite(n)
369-371
Titeldaten
  • Pachner, Albert
  • ZVB - Zeitschrift für Vergaberecht und Bauvertragsrecht
  • Heft 9/2017
    S.369-371
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Johannes Schramm , Herausgeber und Schriftleiter der „Zeitschrift für Vergaberecht und Bauvertragsrecht“ (ZVB) , Wien
Abstract
Erstmals ein Entwurf eines eigenständigen Gesetzes für die Vergabe von Konzessionen. Der Entwurf des BVergGKonz wurde vom Bundeskanzleramt (BKA) im Rahmen des Vergaberechtsreformgesetzes 2017 zur Begutachtung ausgesandt und in weiterer Folge in diesem Rahmen dem Nationalrat zur Beschlussfassung vorgelegt. Der Entwurf dient der Umsetzung der RL 2014/23/EU über die Konzessionsvergabe.
Rezension abgeschlossen
ja