Beschaffung von Marketingdienstleistung

Autor
Greb, Klaus
Schäffer, Rebecca
Zeitschrift
Jahr
2015
Seite(n)
2-5
Titeldaten
  • Greb, Klaus; Schäffer, Rebecca
  • VergabeFokus
  • 2015
    S.2-5
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Die Verfasser beschreiben in ihrem Beitrag Eckpunkte für die Vergabe von Marketingleistungen und geben dabei Praxistipps. Einleitend definieren sie den Marketingbegriff. Anschließend gehen sie auf die Schwellenwertberechnung ein. Hier sei nur auf die reine Marketingleistung abzustellen, das Budget für die eigentliche Durchführung des Marketingkonzepts sei nicht zu berücksichtigen. Daran anknüpfend gehen sie auf Aspekte der Losaufteilung ein und skizzieren Argumentationsansätze für eine Gesamtvergabe von Marketingleistungen. Abschließend behandeln sie die Themenbereiche Eignungs- und Zuschlagskriterien. Zunächst arbeiten sie hierbei den Unterscheid zwischen der Eignungsbeurteilung und dem Wertungsprozess heraus, anschließend geben sie konkrete Anhaltspunkte zur Ausgestaltung der Eignungs- und Wertungskriterien bei der Vergabe von Marketingdienstleistung.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Programmatische Überlegungen zu einer möglichen Reform der Preisverordnung für öffentliche Aufträge

Autor
Greiffenhagen, Horst
Jahr
2015
URL
http://www.bvdpw.de/download/14326257081432311926dr._greiffenhagen_reform_fin_.pdf
Titeldaten
  • Greiffenhagen, Horst
  • 2015
Zusätzliche Informationen:

Abstract
Der Autor widmet sich grundsätzlichen Fragen zu Stand und Weiterentwicklung des Preisrechts. Er hält es als Instrument zur Aufrechtungerhaltung der Preisstabilität weiterhin für erforderlich. Erweiterungen des Anwendungsbereiches auf privatwirtschaftlich organisierte Unternehmen, mittelbare wesentliche Leistungen und auf internationale Auftraggeber hält er für möglich. Außerdem geht er auf die Fortentwicklung bei den Preistypen ein, so setzt er sich mit der Schaffung eines „Wettbewerbspreises“ und eines „Festpreises“ auseinander.
http://www.bvdpw.de/download/14326257081432311926dr._greiffenhagen_reform_fin_.pdf
Rezension abgeschlossen
ja

Erhöht sich der Prüfaufwand bei Angeboten von Bietergemeinschaften für die Vergabestellen?

Autor
Leinemann, Eva-Dorothee
Normen
§ 1 GWB
Gerichtsentscheidung
KG Berlin, Beschl. vom 24.10.2013, Verg 11/13
Heft
2a
Jahr
2015
Seite(n)
281-288
Titeldaten
  • Leinemann, Eva-Dorothee
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 2a/2015
    S.281-288
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 1 GWB

KG Berlin, Beschl. vom 24.10.2013, Verg 11/13

Aline Fritz, FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten, Berlin
Abstract
Die Autorin stellt den aktuellen Streitstand zu Bietergemeinschaften dar, vor allem die Entscheidung des KG Berlin vom 24.10.2013, Verg 11/13, und untersucht deren Zulässigkeit aus wettbewerbsrechtlicher Sicht. Sie unterscheidet zunächst zwischen – kartellrechtlich unbedenklichen – vertikalen Bietergemeinschaften und den sog. horizontalen Bietergemeinschaften, die am Maßstab des § 1 GWB zu messen sind. Eine horizontale Bietergemeinschaft, also eine solche zwischen gleichartigen Unternehmen, ist nicht per se unzulässig, sondern kann sowohl aus objektiven Gründen als auch aus subjektiven Gründen gerechtfertigt sein. Für letzteres sei darauf abzustellen, ob die Beteiligung an der Bietergemeinschaft für wirtschaftlich zweckmäßig und vernünftig gehalten wird. Dies kann auch dann gegeben sein, wenn die Bietergemeinschaft nur gebildet wird, um die Zuschlagschancen zu erhöhen oder den Gewinn zu maximieren. Aus dem sich daraus ergebenen Prüfungsaufwand folgt jedoch nicht, dass die Vergabestelle verschärfte Anforderungen an die Bietergemeinschaftserklärung aufstellen darf oder von sich aus die Zulässigkeit jeder Bietergemeinschaft zu prüfen hat. Da Bietergemeinschaften als grundsätzlich zulässig anzusehen sind, muss die Vergabestelle nur bei konkreten Anhaltspunkten für eine wettbewerbswidrige Abrede die betroffene Bietergemeinschaft zur Stellungnahme auffordern. Am Ende geht die Autorin darauf ein, wie mit Rügen zu angeblich unzulässigen Bietergemeinschaften umzugehen ist.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Umweltschutz im EU-Vergaberecht

Autor
Behrend, Katharina
Gerichtsentscheidung
EuGH, Urt. v. 17.09.2002, C-513/99
EuGH, Urt. v. 4.12.2003, C-448/01
EuGH, Urt. v. 10.05.2012, C-368/10
Zeitschrift
Jahr
2015
Seite(n)
233-241
Titeldaten
  • Behrend, Katharina
  • NuR - Natur und Recht
  • 2015
    S.233-241
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

EuGH, Urt. v. 17.09.2002, C-513/99, EuGH, Urt. v. 4.12.2003, C-448/01, EuGH, Urt. v. 10.05.2012, C-368/10

Aline Fritz, FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten, Berlin
Abstract
Die Autorin untersucht die historische Entwicklung der Einbeziehung von Umweltgesichtspunkten in die Vergabeentscheidung. Dabei stellt sie zum einen die maßgeblichen EuGH-Urteile zu diesem Thema vor (Concordia Bus Finland, Wienstrom und Fair Trade), zum anderen die darauf basierenden Reaktionen des Unionsgesetzgebers in den Reformen von 2004 und 2014. Sie begutachtet insbesondere die Regelungen der Richtlinien von 2014, die einen Bezug zu ökologischen Aspekten haben. Sie stellt fest, dass in diesen Richtlinien die Bedeutung der umweltrechtlichen Belange gestärkt wurde und deren Einhaltung in verschiedenen Verfahrensphasen überprüft werden kann.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Die Bewertung des Angebotspreises

Autor
Brackmann, Roswitha
Berger, Matthias
Heft
2a
Jahr
2015
Seite(n)
313-321
Titeldaten
  • Brackmann, Roswitha ; Berger, Matthias
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 2a/2015
    S.313-321
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Ausgehend von der These, dass die Umrechnung des Preises in Punkte zu unerwarteten und rechtlich unzulässigen Effekten führen kann, untersuchen die Verfasser Wertungsmethoden, die Preispunkte verwenden. Einleitend stellen sie den unionsrechtlichen und nationalen Regelungsrahmen für die Angebotswertung dar. Dabei gehen sie auch auf die Neuregelungen der RL 2014/23/EU ein. Anschließend skizzieren sie die Entwicklung der Rechtsprechung zu Wertungsmethoden des Angebotspreises. Sodann wenden sie sich einzelnen Wertungsmethoden zu. Anhand von Beispielsrechnungen zeigen sie auf, dass die Gewichtung des Preises und der Leistung in einem Preis-Leistungs-Verhältnis, das über einen Bruch abgebildet wird, keine Wirkung auf Rangfolge hat. Dies habe in der Praxis dazu geführt, den Preis und die Leistungspunkte in eine Addition zu stellen. Hierfür wurden Methoden entwickelt, mit denen der Preis in Punkte, sogenannte Preispunkte, umgerechnet werden könne. Bei derartigen Wertungssystemen könne sich jedoch ein unwirtschaftliches Wertungsergebnis ergeben, weil der Preis im Zuge der Umrechnung nicht mehr linear gewichtet werde. Nur wenn entgegen der gegenwärtigen Praxis auch die Bewertung der Qualität nach der gleichen Referenzwertmethode erfolge, mit der der Preis bewertet wurde, könne ein doppelt so teures Angebot den Preisnachteil durch eine doppelt so gute Qualität kompensieren. Problematisch sei in jedem Fall, dass das erst nach Submission bekannte beste Angebot die Gewichtung der Zuschlagskriterien derart beeinflusst, dass die veröffentlichte Gewichtung abgeändert werde, ohne dass die Bieter dies im Zeitpunkt der Ausarbeitung der Angebote erkennen könnten. Nach der bisherigen Rechtsprechung der Vergabesenate seien jedoch weder eine Gewichtung des Preises noch die Festlegung von Preispunkten grundsätzlich unzulässig. Dies sei auch mit der Bestimmungsfreiheit öffentlicher Auftraggeber unvereinbar.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Der neue Vergaberechtsrahmen für die Beschaffung von Euro-Banknoten durch

Autor
Gabrie, lMarc
Heft
5
Jahr
2015
Seite(n)
264-268
Titeldaten
  • Gabrie, lMarc
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 5/2015
    S.264-268
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Einleitend erläutern die Verfasser die organisatorischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Herstellung von Banknoten im Eurosystem. Davon ausgehend beleuchten sie den Beschaffungsprozess. Zunächst zeigen sie auf, dass die Beschaffung der Eurobanknoten nach der Rechtsprechung der VK Bund dem Vergaberecht unterfällt. Dieses Regelungsregime wird ergänzt durch interne Leitlinien der EZB. Die Verfasser stellen zunächst die bisherige Leitlinie EZB/2004/18 vor um davon ausgehend die Neuregelung der Leitlinie EZB/2014/44 darzustellen. Kern der Leitlinie EZB/2004/18 sei die Differenzierung zwischen ausschreibenden Zentralbanken und denjenigen Zentralbanken die über In-House-Vergaben die Bedarfsdeckung vornehmen. Die Autoren stellen dar, dass durch das „arm's length principle“ der Leitlinie EZB/2014/44 die Druckereien, die im Wege der Inhouse-Vergabe beauftragt wurden, grundsätzlich von der Teilnahmen an Vergabeverfahren von ausschreibenden Zentralbanken ausgeschlossen sind. Diese Regelung zeige jedoch, dass das Wesentlichkeitskriterium bei Inhouse-Vergaben in ähnlichen Märkten nicht geeignet sei Wettbewerbsbeschränkungen zu vermeiden.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
nein

Das neue Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz

Autor
Tegeler, Elke
Heft
3
Jahr
2015
Seite(n)
402-408
Titeldaten
  • Tegeler, Elke
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 3/2015
    S.402-408
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Felix Zimmermann, Beschaffungsamt des BMI, Bonn
Abstract
Die Autorin stellt die Regelungen des am 01.03.2015 in Kraft getretenen Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes vor. Sie untersucht zudem, inwieweit die Zielsetzungen der Landesregierung umgesetzt worden sind. Der Beitrag gliedert sich dabei in die Teile Anwendungsbereich, Tariftreue, Nachhaltigkeit, Transparenz und mittelständische Interessen. Die Autorin ist der Ansicht, dass nur wenige sprachliche Vereinfachungen und Verbesserungen in den neuen Vorschriften zu finden sind. Insgesamt habe die Komplexität der Regelungsinhalte zugenommen, so dass mehr Bürokratie und Fehleranfälligkeit zu befürchten seien. Die Einführung eines Nachprüfungsverfahrens im unterschwelligen Bereich habe auf den ersten Blick Potenzial, bleibe aber hinter der bisherigen gesetzlichen Regelung zurück und sei insoweit ein „zahnloser Tiger".
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Der reine Preiswettbewerb – wann ist er sinnvoll, wann verboten?

Autor
Stoye, Jörg
Plantiko, Calle B.
Normen
§ 97 Abs. 5 GWB
Art. 53 Abs. 1 RL 2004/18/EG
Heft
2a
Jahr
2015
Seite(n)
309-313
Titeldaten
  • Stoye, Jörg ; Plantiko, Calle B.
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 2a/2015
    S.309-313
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 97 Abs. 5 GWB, Art. 53 Abs. 1 RL 2004/18/EG

Dr. Anne Bartsch, Referentin im BMUB, Berlin
Abstract
Nach § 97 Abs. 5 GWB wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Damit scheint sich der nationale Gesetzgeber gegen eine Zuschlagsentscheidung ausschließlich nach dem Kriterium des niedrigsten Preises festgelegt zu haben. Allerdings besteht Uneinigkeit darüber, ob tatsächlich ein generelles Verbot des reinen Preiswettbewerbs anzunehmen ist. Zur Klärung der Frage, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen das nationale und das europäische Vergaberecht den reinen Preiswettbewerb zulassen, analysieren die Autoren die entsprechenden Vorschriften eingehend. Im Ergebnis lasse sich nach Auffassung der Autoren festhalten, dass öffentliche Auftraggeber im Hinblick auf die Entscheidung, ob sie neben dem Preis weitere Zuschlagskriterien heranziehen möchten, frei seien. Diese Freiheit werde jedoch in bestimmten Sonderkonstellationen begrenzt. Bei Umsetzung der neuen Richtlinien habe der nationale Gesetzgeber allerdings die Möglichkeit, den reinen Preiswettbewerb künftig für alle oder aber nur für bestimmte Leistungsgegenstände oder Auftraggeber zu untersagen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Ausschreibungspflicht und „Bereichsausnahme“ bei der Vergabe von Rettungsdienstleistungen

Autor
Antweiler, Clemens
Normen
Art. 10 RL 2014/24/EU
Art. 10 RL 2014/23/EU
Heft
2a
Jahr
2015
Seite(n)
275-281
Titeldaten
  • Antweiler, Clemens
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 2a/2015
    S.275-281
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Art. 10 RL 2014/24/EU, Art. 10 RL 2014/23/EU

Karsten Voigt, Rechtsanwalt, Hamburg
Abstract
Der Verfasser wendet sich gegen die Ansicht, dass mit der Neufassung der EU-Richtlinien zum Vergaberecht der Bereich des Rettungswesens „vergabefrei" geworden sei. Er untersucht die Richtlinien und differenziert zwischen Rettungsdienstleistungen und Krankenwagentransporten einerseits und Katastrophenschutz, Zivilschutz und Gefahrenabwehr andererseits. Erstgenanntes sei nach den Vergaberegeln „light" des Art. 74 RL 2014/24/EU zu vergeben, ausschließlich letzteres profitiere von der Ausnahme des Art. 10 lit. h) RL 2014/24/EU. Zudem weist der Verfasser darauf hin, dass all dies auch nur dann gelte, wenn eine entsprechende Transformation ins nationale Recht stattfinde, an der es noch fehlt. Und selbst dann sei der zweite Bereich immer noch nach den allgemeinen Regeln des AEUV zu vergeben, also u.a. transparent und diskriminierungsfrei. Der Beitrag endet mit Anmerkungen zu den Anforderungen der Umsetzung ins deutsche Recht.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja