Forschungseinrichtungen und andere Subventionsempfänger als Bieter bei öffentlichen Auftragsvergaben – die Frage nach staatlichen Beihilfen
Untertitel
Zugleich Anmerkung zu EuGH, Urteil v. 18.12.2014 – C-568/13 – (Universitätsklinik Careggi)
Normen
Art. 57 Abs. 3 Richtlinie 2004/18/EG
Gerichtsentscheidung
Euch, Urteil v. 18.12.2014 - C-568/13
Jahr
2015
Seite(n)
154-157
Titeldaten
- Hübner Alexander
-
2015
S.154-157
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz
Art. 57 Abs. 3 Richtlinie 2004/18/EG
Euch, Urteil v. 18.12.2014 - C-568/13
Dr. Anne Bartsch, Referentin im BMUB, Berlin
Abstract
Trotz der grundsätzlichen Unvereinbarkeit staatlicher Beihilfen mit dem Binnenmarkt, sieht das geltende Vergaberecht insoweit Ausnahmen vor. So wird geregelt, dass ein ungewöhnlich niedriges Angebot eines staatlich subventionierten Bieters nicht allein wegen seines Beihilfevorteils ausgeschlossen werden darf, wenn der Bieter die Vereinbarkeit der Beihilfe mit dem Binnenmarkt nachweist. Vor diesem Hintergrund erörtert der Verfasser den Rechtsrahmen für die Teilnahme subventionierter Bieter an öffentlichen Auftragsvergaben sowie die Anforderungen an die Prüfung ungewöhnlich niedriger Angebote staatlich subventionierter Bieter.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja