Der vergaberechtliche Dreiklang: Beschaffungsbedarf - Kostenschätzung – Zuschlag oder Ausschluss

Autor
Neitzke, Klaus
Heft
2a
Jahr
2024
Seite(n)
218-222
Titeldaten
  • Neitzke, Klaus
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 2a/2024
    S.218-222
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Elisa Steinhöfel, BLOMSTEIN, Berlin
Abstract
In dem Beitrag werden die drei zentralen Aspekte eines Vergabeverfahrens überblicksartig betrachtet: die Festlegung des Beschaffungsbedarfs, die Kostenschätzung und der Zuschlag oder Ausschluss von Angeboten. Der Autor erläutert zunächst, welche Vorgaben hinsichtlich des Beschaffungsbedarfs zu beachten sind und welche Aspekte von Nachprüfungsinstanzen überprüfbar sind. Hierbei wird u.a. auf die Autonomie des öffentlichen Auftraggebers verwiesen, jedoch betont, dass diese durch das Gebot der produktneutralen Ausschreibung eingeschränkt ist. Ausnahmen seien unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Im zweiten Abschnitt des Aufsatzes wird die Bedeutung der Kostenschätzung hervorgehoben. Der Autor erklärt, dass die Auftragswertschätzung sich mit dem Beschaffungsbedarf decken, aktuell sein, sowie den tatsächlichen Marktbedingungen entsprechen muss. In der Praxis sei oft eine Aktualisierung der Kostenschätzung notwendig, insbesondere bei langen Angebotsphasen. Abschließend erörtert der Beitrag Anforderungen an die Information der Bieter über den Ausschluss ihrer Angebote nach § 134 GWB. Insbesondere ungewöhnlich niedrige Angebote erfordern eine gründliche Prüfung. Im Fazit hebt der Autor die Notwendigkeit einer sorgfältigen Dokumentation und nachvollziehbaren Begründung aller Entscheidungen im Vergabeverfahren hervor.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Ausschlussgründe und Vergabesperren

Untertitel
Vergaberechtliche Compliance auf dem Holzweg?
Autor
Friton, Pascal
Normen
§ 123 GWB
§ 124 GWB
Gerichtsentscheidung
EuGH, Urteil vom 15.09.2022 - C-416/21
EuG, Urteil vom 05.10.2022 - T-761/20
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.06.2022 - VII-Verg 36/21
BGH, Urteil vom 03.06.2020 - XIII ZR 22/19
Heft
2a
Jahr
2024
Seite(n)
211-218
Titeldaten
  • Friton, Pascal
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 2a/2024
    S.211-218
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 123 GWB, § 124 GWB

EuGH, Urteil vom 15.09.2022 - C-416/21, EuG, Urteil vom 05.10.2022 - T-761/20, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.06.2022 - VII-Verg 36/21, BGH, Urteil vom 03.06.2020 - XIII ZR 22/19

Peter Oriwol, CMS Hasche Sigle, Leipzig
Abstract
Der Beitrag untersucht die Ausschlussgründe der §§ 123 und 124 GWB und zeigt dabei insbesondere die Schwächen der Regelungen auf. Anhand von vier aktuellen Entscheidungen erläutert der Autor seine Einschätzung, dass die Ausschlussgründe teilweise unklar ausgestaltet und die Tatbestände teilweise zu offen formuliert seien. Er befürwortet die Vorgabe klarer Prüfungsmaßstäbe durch die vergaberechtliche Rechtsprechung, die sich jedoch – wie der Autor anhand der Entscheidungen belegt – häufig auf Einzelfallentscheidungen beschränke, ohne allgemeine Maßstäbe für die Prüfung der Ausschlussgründe zu entwickeln.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Basic Rationale for Airport BOT Projects in Cyprus

Autor
Demetris Savvides,
Heft
1
Jahr
2024
Seite(n)
22-38
Titeldaten
  • Demetris Savvides,
  • EPPPL - European Public Private Partnership Law
  • Heft 1/2024
    S.22-38
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Elisa Steinhöfel, BLOMSTEIN, Berlin
Abstract
Der Beitrag stellt die Ergebnisse einer Studie vor, in der untersucht wurde, wie verschiedene Aspekte öffentlich-privater Partnerschaften (PPP) die Umsetzung der Flughafeninfrastrukturentwicklung in der Republik Zypern beeinflussen können. Zu Beginn beschreibt der Autor die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, die Zypern dazu bewogen haben, private Investitionen in den Betrieb öffentlicher Flughäfen zu fördern. Besonders hervorgehoben wird das für PPP-Projekte viel genutzte Modell Build-Operate-Transfer (BOT), das Investitionen, Technologie und Managementexpertise von privaten Akteuren einbringt. Der Beitrag beleuchtet die rechtlichen und institutionellen Rahmenbedingungen, die für die erfolgreiche Implementierung von BOT-Projekten notwendig sind. Der Autor analysiert die Vorteile der BOT-Projekte, wie etwa die Mobilisierung von Kapital, Risikoteilung und bessere Managementpraktiken. Ein zentrales Ergebnis der Studie ist, dass die Einbindung privater Akteure die Wettbewerbsfähigkeit und Effizienz der Flughafeninfrastruktur in Zypern verbessert. Herausforderungen wie Korruption, eine unzureichende Datenlage und die Notwendigkeit qualifizierter Experten werden ebenfalls angesprochen. Der Beitrag schlägt vor, diese Hindernisse durch transparente Verfahren, stärkere rechtliche Rahmenbedingungen und internationale Kooperation zu überwinden. Abschließend kommt der Autor zu dem Schluss, dass die Transformation des Verwaltungssystems von einem staatlichen zu einem kooperativen Modell wesentlich für die nachhaltige Entwicklung der Flughafeninfrastruktur in Zypern ist.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Basic Rationale for Airport BOT Projects in Cyprus

Autor
Demetris Savvides,
Heft
1
Jahr
2024
Seite(n)
22-38
Titeldaten
  • Demetris Savvides,
  • EPPPL - European Public Private Partnership Law
  • Heft 1/2024
    S.22-38
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Elisa Steinhöfel, BLOMSTEIN, Berlin
Abstract
Der Beitrag stellt die Ergebnisse einer Studie vor, in der untersucht wurde, wie verschiedene Aspekte öffentlich-privater Partnerschaften (PPP) die Umsetzung der Flughafeninfrastrukturentwicklung in der Republik Zypern beeinflussen können. Zu Beginn beschreibt der Autor die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, die Zypern dazu bewogen haben, private Investitionen in den Betrieb öffentlicher Flughäfen zu fördern. Besonders hervorgehoben wird das für PPP-Projekte viel genutzte Modell Build-Operate-Transfer (BOT), das Investitionen, Technologie und Managementexpertise von privaten Akteuren einbringt. Der Beitrag beleuchtet die rechtlichen und institutionellen Rahmenbedingungen, die für die erfolgreiche Implementierung von BOT-Projekten notwendig sind. Der Autor analysiert die Vorteile der BOT-Projekte, wie etwa die Mobilisierung von Kapital, Risikoteilung und bessere Managementpraktiken. Ein zentrales Ergebnis der Studie ist, dass die Einbindung privater Akteure die Wettbewerbsfähigkeit und Effizienz der Flughafeninfrastruktur in Zypern verbessert. Herausforderungen wie Korruption, eine unzureichende Datenlage und die Notwendigkeit qualifizierter Experten werden ebenfalls angesprochen. Der Beitrag schlägt vor, diese Hindernisse durch transparente Verfahren, stärkere rechtliche Rahmenbedingungen und internationale Kooperation zu überwinden. Abschließend kommt der Autor zu dem Schluss, dass die Transformation des Verwaltungssystems von einem staatlichen zu einem kooperativen Modell wesentlich für die nachhaltige Entwicklung der Flughafeninfrastruktur in Zypern ist.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Cloud vs. On-Prem: Zulässige Vergabeverfahrensgestaltungen

Autor
Schmidt, Moritz
Zeitschrift
Heft
4
Jahr
2024
Seite(n)
58-62
Titeldaten
  • Schmidt, Moritz
  • Vergabe News
  • Heft 4/2024
    S.58-62
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Moritz Philipp Koch, Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW), Düsseldorf
Abstract
Der Beitrag greift die gestiegene Bedeutung von Cloud-Lösungen auf und fokussiert die Frage, ob diese als Gegenstück der On-Premises-Installation zulässig alternativer Gegenstand eines Vergabeverfahrens sein können. Die Beliebtheit von Cloud-Computing sei vor allem auf die Flexibilität sowie die Möglichkeit, Ressourcen hinsichtlich eigener IT-Hardware einzusparen, zurückzuführen. Bei On-Premises-Varianten seien ihre Zuverlässigkeit, die Sicherheit und ein hohes Maß an Kontrolle hervorzuheben, sodass beide Formen eigene Vor- und Nachteile hätten. Im Mittelpunkt des Beitrags stehe daher die Frage, ob sich ein Auftraggeber bereits vor der Ausschreibung der gewünschten Lösung festlegen müsse, ob er eine Cloud-Lösung oder eine On-Premises-Lösung fordere. Die Autoren erläutern zunächst die genaue Bedeutung von On-Premises und von Cloud-Computing. Nach diesen begrifflichen Klärungen werden vergaberechtliche Herausforderungen im Einzelnen skizziert. Bei einem Nebeneinander von Cloud- und On-Prem-Lösungen seien in den meisten Fällen sehr unterschiedliche Leistungsbestandteile angebotsgegenständlich. Daher stelle sich die Frage, ob ein Angebot über On-Prem-Leistungen mit einem Angebot über Cloud-Leistungen hinreichend vergleichbar sei. Die Thematik wird umfassend diskutiert, wobei auch auf die tatsächliche Praxis Bezug genommen wird. Als mögliche Gestaltungswege werden das Zulassen von Nebenangeboten und die Durchführung eines Wettbewerblichen Dialogs bzw. eines Verhandlungsverfahrens näher vorgestellt. Der Beitrag schließt mit einem Fazit.
Rezension abgeschlossen
nein

Reform der Notfallversorgung aus Sicht des kommunalen Rettungsdienstes

Autor
Schwind, Joachim
Normen
§ 75 SGB V
§ 75 b SGB
§ 133 Abs. 2 Nr. 2 SGB V
Gerichtsentscheidung
EuGH, RS. C-465/17, NZBau 2019, 319
BVerwG, Beschl. v. 21.9.2023 – 3 B 44.22, GewArch 2025, 66
Jahr
2024
Seite(n)
70-77
Titeldaten
  • Schwind, Joachim
  • Geo. Wash. Int'l L. Rev - The George Washington International Law Review
  • 2024
    S.70-77
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 75 SGB V, § 75 b SGB, § 133 Abs. 2 Nr. 2 SGB V

EuGH, RS. C-465/17, NZBau 2019, 319, BVerwG, Beschl. v. 21.9.2023 – 3 B 44.22, GewArch 2025, 66

Elias Könsgen, Gasunie Deutschland Transport Services GmbH, Hannover
Abstract
Bei dem Beitrag handelt es sich um einen Vortrag im Rahmen des Herbstsymposiums der Deutschen Gesellschaft für Kassenarztrecht e. V. mit dem Titel „Reform des Not- und Rettungsdienstes“ vom 24.11.2023 in Berlin. Auf Bundesebene werden – so der Autor – derzeit Überlegungen zur Reform der Notfallversorgung angestellt. Der Autor stellt die kommunale Sichtweise mit einem Schwerpunkt auf die Rettungsdienste dar. Der Beitrag geht davon aus, dass es zwar Reformbedarf in der ambulanten Patientenversorgung in Deutschland gibt, kritisiert aber die Reformversuche, die seit 2020 von der Bundesebene angegangen werden, da diese keine grundlegenden Verbesserungen für die Patientinnen und Patienten brächten. Der Beitrag tritt dabei der Tendenz entgegen, im Gesundheitsbereich Aufgaben auf die Bundesebene zu verlagern. Insbesondere äußert er sich kritisch zur 9. Stellungnahme der Regierungskommission für eine modernere und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung. Zunächst beschäftigt sich der Beitrag mit dem TSVG vom 10.5.2019 und übt Kritik an der Regelung des § 75 Abs. 1a Satz 3 SGB V. Ferner betont und begründet der Beitrag, dass Rettungsdienst Ländersache sei und der Bund keine Kompetenz für rettungsdienstliche Regelungen im SGB V habe. Der Autor entkräftet sodann die These, der Rettungsdienst bekomme nur Geld, wenn er ins Krankenhaus einliefere. Der Beitrag entkräftet weitere Argumente des Bundesgesetzgebers in diesem Zusammenhang ausführlich. Vergaberechtliche Bezüge werden insgesamt nur vereinzelt hergestellt. In seinem Fazit fasst der Autor seine Thesen übersichtlich zusammen. Bei der Reform der Notfallversorgung sei „Evolution statt Revolution“ geboten. Der Bund sollte das SGB V an der Schnittstelle zwischen ambulanter Versorgung und Rettungsdienst weiter öffnen, damit die Partner der ambulanten Versorgung in Eilfällen, Rettungsdienst und kassenärztlicher Bereitschaftsdienst, gemeinsam mit dem Landesgesetzgeber örtlich angepasste sektorenübergreifende Lösungen finden können. Ein weiterer Bedarf nach Reformen auf Bundesebene bestehe nicht. Zunächst beschäftigt sich der Beitrag mit dem TSVG vom 10.5.2019 und übt Kritik an der Regelung des § 75 Abs. 1 a Satz 3 SGB V. Ferner betont und begründet der Beitrag, dass Rettungsdienst Ländersache sei und der Bund keine Kompetenz für rettungsdienstliche Regelungen im SGB V habe. Der Autor entkräftet sodann die These, der Rettungsdienst bekomme nur Geld, wenn er ins Krankenhaus einliefere. Der Beitrag entkräftet weitere Argumente des Bundesgesetzgebers in diesem Zusammenhang ausführlich. Vergaberechtliche Bezüge werden insgesamt nur vereinzelt hergestellt.
In seinem Fazit fasst der Autor seine Thesen übersichtlich zusammen. Bei der Reform der Notfallversorgung sei „Evolution statt Revolution“ geboten. Der Bund sollte das SGB V an der Schnittstelle zwischen ambulanter Versorgung und Rettungsdienst weiter öffnen, damit die Partner der ambulanten Versorgung in Eilfällen, Rettungsdienst und kassenärztlicher Bereitschaftsdienst, gemeinsam mit dem Landesgesetzgeber örtlich angepasste sektorenübergreifende Lösungen finden können. Ein weiterer Bedarf nach Reformen auf Bundesebene bestehe nicht.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Rechtsprechungsänderung des EuGH: Vollharmonisierung der Ausschlussgründe

Autor
Friton, Pascal
Schuchert, Moritz
Normen
§ 124 GWB
Heft
4
Jahr
2024
Seite(n)
200-203
Titeldaten
  • Friton, Pascal; Schuchert, Moritz
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 4/2024
    S.200-203
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 124 GWB

Dr. Stephen Lampert, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München
Abstract
Die Verfasser besprechen die jüngste Entscheidung des EuGH vom 21.12.2023 (C-66/22, Infraestruturas de
Portugal) zum Spielraum der nationalen Gesetzgeber bei Umsetzung der Ausschlussgründe in das
nationale Recht. Aus Sicht der Verfasser bedeutet sie einen wichtigen Wendepunkt und eine Aufgabe der
bisherigen La-Cascina-Rechtsprechung. Es bestehe kein Raum mehr für mitgliedsstaatliche Abmilderungen
oder Nichtumsetzungen der fakultativen Ausschlussgründe. Im deutschen Recht betreffe das insbesondere
§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB mit der Einschränkung auf Verstöße gegen geltende umwelt-, sozial- oder
arbeitsrechtliche Verpflichtungen „bei der Ausführung öffentlicher Aufträge“.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Inhouse-Vergabe bei Fördermittelempfängern

Autor
Golz, Marisa-Therese
Hohensee, Marco Michael
Zeitschrift
Heft
5
Jahr
2024
Seite(n)
78-82
Titeldaten
  • Golz, Marisa-Therese ; Hohensee, Marco Michael
  • Vergabe News
  • Heft 5/2024
    S.78-82
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Charlotte Thönißen, FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten mbB, Frankfurt am Main
Abstract
Öffentliche Auftraggeber i.S.d. § 99 Nr. 1–3 GWB haben entsprechend dem Wortlaut des § 108 GWB die Möglichkeit, ohne Beachtung vergaberechtlicher Regelungen Aufträge an juristische Personen des privaten Rechts zu vergeben, wenn die dort genannten Voraussetzungen gegeben sind. Zudem sieht § 138 GWB ebenfalls eine Ausnahme von der Anwendung vergaberechtlicher Regelungen für Sektorenauftraggeber (§ 100 Abs. 1 GWB) vor, wenn diese Aufträge an verbundene Unternehmen vergeben. Im Rahmen dieses Aufsatzes fragen sich die Autoren, ob diese Möglichkeit auch für Fördermittelempfänger und öffentliche Auftraggeber i.S.d. § 99 Nr. 4 GWB gilt? Sie stellen dar, dass grundsätzlich auch private Unternehmen an das Vergaberecht gebunden sind, wenn sie staatliche Mittel zur Beschaffung erhalten. Diese Bindung könne gem. § 99 Nr. 4 GWB oder mittels der Nebenbestimmungen des Zuwendungsbescheides erfolgen. Ausnahmen von der Bindung an das Vergaberecht bei der Inhouse-Vergabe können gem. § 108 GWB bestehen. Die Voraussetzungen dieser Norm kann ein privates Unternehmen per se zwar nicht erfüllen, jedoch dürfe eine Übertragbarkeit auf Fördermittelempfänger und öffentliche Auftraggeber nach § 99 Nr. 4 GWB nicht abwegig sein. Es bestehe grundsätzlich kein Widerspruch zu den vergaberechtlichen Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Eine Ausschreibungspflicht bestehe nur dann, wenn Zuwendungsempfänger Aufträge an Dritte unter Nutzung von Zuwendungsmitteln vergeben. Die Beschaffung über Tochter- oder Schwesterunternehmen ist als Selbstvornahme und nicht als Marktleistung anzusehen. Die Autoren kommen zu dem Ergebnis, dass eine vergaberechtsfreie Vergabe von Aufträgen eines privaten Fördermittelempfängers insofern möglich sein dürfte. Voraussetzung sei, dass der Auftrag von einem privaten Fördermittelempfänger an ein verbundenes Unternehmen vergeben wird. Entscheidend dafür sei ein bestehendes Beherrschungsverhältnis zwischen dem Fördermittelempfänger und dem beauftragten Unternehmen.
Rezension abgeschlossen
ja

Unravelling Critical Success Factors in PublicPrivate Partnership Implementation

Untertitel
A Comprehensive Examination of Kenya's Public-Private Partnership Achievements and Challenges
Autor
Chiswa, Natasha
Heft
1
Jahr
2024
Seite(n)
39-60
Titeldaten
  • Chiswa, Natasha
  • EPPPL - European Public Private Partnership Law
  • Heft 1/2024
    S.39-60
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Charlotte Thönißen, FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten mbB, Frankfurt am Main
Abstract
Öffentlich-private Partnerschaften (ÖPP) haben sich zu einem dynamischen Mittel für Nationen entwickelt, um die Infrastrukturentwicklung zu verbessern, das Wirtschaftswachstum anzukurbeln, Innovationen zu fördern, den Privatsektor einzubinden und die finanziellen Ressourcen zu optimieren. Diese Partnerschaften haben nach Ansicht der Autorin zurecht das Potenzial, die Fähigkeit der Regierungen, umfassende Entwicklungsziele zu erreichen und wichtige Investitionen anzuziehen, zu verändern. Die effektive Umsetzung von ÖPP sei jedoch ein vielschichtiges Unterfangen, das eine gründliche Prüfung der kritischen Erfolgsfaktoren erfordere, um einen dauerhaften Nutzen zu gewährleisten. Diese sind das Herzstück einer erfolgreichen PPP-Umsetzung, prägen den Ablauf von Organisationen und stellen den Erfolg während der Planungs-, Identifizierungs- und Bewertungsphasen sicher. Die Autorin stellt Kenia als ein prominentes Beispiel vor, welches einen transparenten Rechtsrahmen für ÖPP innerhalb seiner Grenzen geschaffen habe. Kenias beharrliche Bemühungen, private Investitionen in die Infrastrukturentwicklung zu katalysieren, stelle ein wertvolles Beispiel dar, welches in dem Aufsatz ausführlich dargestellt wird. Als wesentliche Erfolgsfaktoren für die erfolgreiche Implementierung von ÖPPs seien u.a. politische Stabilität, gutes Management und eine solide rechtliche Basis entscheidend. Trotz der Erfolge bei der Umsetzung gebe es nach Auffassung der Autorin Herausforderungen wie Korruption und mangelnde öffentliche Beteiligung in Kenia, die das Vertrauen der Bevölkerung an die Umsetzung beeinträchtigen. Die Analyse der kenianischen Erfahrungen biete jedoch wertvolle Lektionen für andere Länder, die PPPs einführen möchten, und betont die Bedeutung von Transparenz, guter Rahmenbedingungen und umfassender Stakeholder-Beteiligung.
Rezension abgeschlossen
ja

Zuwendungen und Vergaberecht - aktuelle Vorgaben in Bayern, schwere Vergabeverstöße und Ermessensausübung nach der Rückforderungsrichtlinie

Autor
Gass, Georg
Jahr
2024
Seite(n)
217-222
Titeldaten
  • Gass, Georg
  • BayVBl - Bayerische Verwaltungsblätter
  • 2024
    S.217-222
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Michael Pilarski, Rechtsanwalt Pilarski, Nienburg(Weser)
Abstract
Der Beitrag zu dem Thema "Zuwendungen und Vergaberecht" setzt sich mit den entsprechenden
Vorgaben in Bayern, schweren Vergabeverstößen und der Ermessensausübung nach der aktuellen
bayerischen Rückforderungsrichtlinie auseinander, die zum 01.01.2023 in Kraft getreten ist. Zunächst geht
der Autor auf die Entwicklung der zuwendungsrechtlichen Vergabeauflagen in Deutschland ein. Sodann
werden Vergabeauflagen in Bayern thematisiert, wobei nach kommunalen und nicht kommunalen
Zuwendungsempfängern unterschieden wird. Weiter beschäftigt sich der Beitrag mit den schweren
Vergabeverstößen und deren Konsequenzen. In diesem Zuge wird zu öffentlichen Vergabevorschriften,
den Vergabeauflagen nach ANBest-I/P/K sowie zum Widerruf und der Rückforderung bei Vorliegen von
schweren Vergabeverstößen ausgeführt. Hier legt der Autor auch die Konkurrenz zu den Finanzkorrekturen
bei Vergabeverstößen bei EU-Kofinanzierungen dar. Bevor der Autor zu seinem Fazit kommt, stellt er fest,
dass keine oder nur wenige Vorgaben zur Ermessenslenkung in den Verwaltungsvorschriften auf Bundesbzw.
auf Landesebene vorhanden seien. Schließlich zieht er das Fazit, dass mit den
"Vergabeerleichterungen" und der damit verbundenen Entkoppelung des Zuwendungsrechts vom
Vergaberecht spürbare Maßnahmen zur Entbürokratisierung getroffen worden seien. Für
Zuwendungsempfänger seien Auflagen einfacher zu handhaben und die Gefahr der
Widerrufsentscheidungen sei verringert worden. Wünschenswert sei, dass gleichartige Vergabeauflagen
wie in Bayern bundesweit implementiert und bestehende Vergabeauflagen überarbeitet würden.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja