Knockin’ on Heaven’s Door: Streitwertberichtigung nach Beschwerdeinstanz am Beispiel rechtswidriger Direktvergaben

Autor
Kujawski, Hendrik
Jäger, Johannes
Heft
6
Jahr
2024
Seite(n)
323-328
Titeldaten
  • Kujawski, Hendrik; Jäger, Johannes
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 6/2024
    S.323-328
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Linda Siegert, ESCHE SCHÜMANN COMMICHAU Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB, Hamburg
Abstract
Der Beitrag befasst sich mit der Frage, ob und inwieweit eine Streitwertberichtigung im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren möglich ist. Dabei werden von den Autoren die bestehenden und die aus ihrer Sicht rechtspolitisch wünschenswerten Optionen beleuchtet, eine Streitwertkorrektur zu erreichen. Die Autoren stellen fest, dass jedenfalls gegen die Kostenentscheidung der Vergabekammer im Wege der sofortigen Beschwerde an das Oberlandesgericht als nächste Instanz vorgegangen werden kann. Dies geschehe aber nicht immer, da sich in den meisten Fällen auf die Beschwerde bezüglich der Hauptsacheentscheidung und nicht auf die Nebenentscheidungen konzentriert werde. Das hänge auch mit den kurzen Fristen zusammen, die das Vergaberecht vorsieht. Hingegen sei die Streitwertbeschwerde gegen die Entscheidung eines Oberlandesgerichts jedoch aufgrund des § 66 Abs. 3 Satz 2 GKG nicht möglich, da eine Beschwerde zum BGH, als nächsthöherem Gericht, ausgeschlossen ist (§ 66 Abs. 3 Satz 3 GKG). Die einzige verbleibende Möglichkeit sei daher ein Antrag auf Berichtigung des Streitwerts von Amts wegen nach § 63 Abs. 3 GKG. Der Erfolg eines solchen Antrags ist zwar nicht ausgeschlossen, die Erfolgschancen sind im Ergebnis aber gering, denn es besteht kein Anspruch auf Tätigwerden des Gerichts und die Entscheidung ist auch nicht mehr angreifbar. Der Antragsteller könne nur darauf hoffen, dass das erkennende Gericht den Antrag als Anlass nimmt, die eigene Streitwertfestsetzung von Amts wegen zu überprüen und unter Umständen zu ändern. Die Autoren kommen zum Ergebnis, dass in einer solchen Situation eine prozessuale Rechtsschutzlücke bestehe. Auch nach dem letztinstanzlichen Urteil bestehe nach dem Gebot des effektiven Rechtsschutzes Interesse an der Rüge des Streitwerts, durch eine Streitwertbeschwerde. Nur wenn dies möglich sei, könne der gewollte Schutz des Mittelstands (§ 97 Abs. 4 GWB) effektiv gewährleistet werden. Insbesondere mit dem Hintergrund der kurzen Fristen im Hauptsacheverfahren soll gegen die prozessualen Nebenentscheidungen auch im Anschluss an die Hauptsacheentscheidung noch vorgegangen werden können. Die zusätzliche Arbeitsbelastung des obersten Gerichtshofs des Bundes solle hier den Autoren zufolge zurücktreten oder eine gesetzliche Zuweisung an einen anderen Senat des betroffenen Oberlandesgerichts stattfinden. Bis zu einer solchen Veränderung bleibt den betroffenen Unternehmen aber lediglich der (selten erfolgreiche) Antrag nach § 63 Abs. 3 GKG beim Oberlandesgericht.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Die Auftragswertschätzung bei Planungsleistungen

Autor
Kapfelsperger, Vitus
Normen
§ 3 Abs. 7 VgV
Heft
3
Jahr
2024
Seite(n)
209-214
Titeldaten
  • Kapfelsperger, Vitus
  • ZfBR - Zeitschrift für deutsches und internationales Bau- und Vergaberecht
  • Heft 3/2024
    S.209-214
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 3 Abs. 7 VgV

Dr. Stephen Lampert, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München
Abstract
Der Verfasser wendet sich gegen eine differenzierte Betrachung von Planungsleistungen bei der Auftragswertermittlung. Dazu bestehe spätestens seit der Streichung des § 3 Abs. 7 S. 2 VgV aF keine Grundlage. Es sei nach einer funktionalen Sichtweise zu verfahren. Leistungen des Objektplaners dienten der Projektkoordination und könnten bei der Auftragswertermittlung nicht gesondert betrachtet werden. Die gegenteilige Praxis speziell im Freistaat Bayern sei vergaberechtswidrig.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Scoping Coverage of Above-Threshold Contracts in the Procurement Act 2023: Towards Uniformity, Simplification and Flexibility

Autor
Butler, Luke
Brunning, Steven
Heft
3
Jahr
2024
Seite(n)
193-146
Titeldaten
  • Butler, Luke; Brunning, Steven
  • PPLR - Public Procurement Law Review
  • Heft 3/2024
    S.193-146
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Elisa Steinhöfel, BLOMSTEIN, Berlin
Abstract
Der Artikel bietet eine detaillierte Analyse des Procurement Act 2023, der das öffentliche Beschaffungswesen im Vereinigten Königreich nach dem Brexit reformierte. Die Autoren untersuchen die wesentlichen Änderungen zur vorhergehenden Rechtslage und bewerten deren Effektivität in Bezug auf Einheitlichkeit, Vereinfachung und Flexibilität. Der Artikel beginnt mit dem Kontext der Gesetzesreform, insbesondere der Notwendigkeit, internationale Handelsverpflichtungen zu erfüllen, während gleichzeitig eine Abkehr von der EU-Rechtslage erfolgt(e). Die Autoren analysieren ausführlich die zentralen Definitionen des Procurement Act 2023. Weiterhin werden u.a. die Regelungen zu Vertragswerten sowie die eingeführten Flexibilitätsklauseln beleuchtet. Besondere Aufmerksamkeit schenken die Autoren auch bestimmten Ausnahmeregelungen, wie etwa den Vorschriften für Verteidigungs- und Sicherheitsverträge sowie dem Umgang mit sog. "light touch"-Regimen. Der Artikel hebt insgesamt die Fortschritte des Procurement Act 2023 in Richtung eines einheitlichen und vereinfachten vergaberechtlichen Rahmens hervor, betont jedoch, dass einige bestehende Probleme ungelöst bleiben und neue Herausforderungen entstanden sind. Die Autoren verweisen darauf, dass für die Praxis noch unklar sei, inwieweit das neue Gesetz substantielle Verbesserungen in der Anwendung bringen werde.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Vergabe- und vertragsrechtliche Fragen der 3D-Seismik

Autor
Naumann, Daniel
Timmermann, Jade
Normen
§ 100 Abs. 1 GWB
§ 102 Abs. 3 Nr. 2 GWB
§ 631 BGB
§§ 114 ff. BBergG
§ 120 BBergG
Heft
EnK-7/2024
Jahr
2024
Seite(n)
010365
Titeldaten
  • Naumann, Daniel; Timmermann, Jade
  • Heft EnK-7/2024/2024
    S.010365
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 100 Abs. 1 GWB, § 102 Abs. 3 Nr. 2 GWB, § 631 BGB, §§ 114 ff. BBergG, § 120 BBergG

Daniel Bens, avocado rechtsanwälte, München
Abstract
Die Autoren beschäftigen sich mit vergabe- und vertragsrechtlichen Fragen der 3D-Seismik. Bei der 3D-Seismik handele es sich um das Herzstück jeder Machbarkeitsstudie für Geothermieprojekte, sodass insoweit besondere Praxisrelevanz bestehe. Da viele kommunale Stadtwerke bei solchen Projekten im Bereich der Wärmeversorgung als Sektorenauftraggeber tätig seien, unterlägen diese den Vorgaben des Vergaberechts. Zudem würden solche Geothermieprojekte auch häufig gefördert, sodass vergaberechtliche Vorgaben zudem über die (Neben-) Bestimmungen des Fördermittelgebers relevant würden. Bei einer solchen Ausschreibung sei zunächst ein besonderes Augenmerk auf die Wahl der Verfahrensart zu legen. Hier empfiehlt sich nach Ansicht der Autoren ein Verhandlungsverfahren durchzuführen, da nachträgliche Anpassungen des Leistungsgegenstandes und der vertraglichen Bedingungen möglich seien. Weiter seien insbesondere Mindestanforderungen im Hinblick auf Referenzen zu stellen, da derzeit in Europa nur eine geringe Anzahl an Unternehmen die 3D-Seismik fachgerecht umsetzen könnten. Aus vertraglicher Perspektive sollten Auftraggeber auf eine konkrete Festsetzung des Leistungssolls und des Leistungserfolgs achten und daher einen Werkvertrag nach § 631 BGB vereinbaren. Beim Leistungssoll sei insbesondere auf die Konformität mit dem Zuwendungsbescheid zu achten. Zudem empfehlen die Autoren klare Regelungen zu Haftungsfragen, da durch oberflächliche Sprengungen und Vibrationssignale mit Schäden an Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen zu rechnen sei. Hierfür hafte nach Ansicht der Autoren der Auftraggeber als Inhaber der Aufsuchungserlaubnis nach §§ 144 ff. BBergG i.V.m. der Bergschadensvermutung nach § 120 BBergG. Insofern sei neben den üblichen Risiko- und Haftungszuweisungen aus Kostengründen zu erwägen, mit den Bietern über Haftungsbeschränkungen zu verhandeln, um die Angebotspreise geringer zu halten. In ihrem Resümee fordern die Autoren dann den Gesetzgeber auf, die Durchführung von Geothermieprojekten zu erleichtern, indem insbesondere eine Ausnahme von der Bergschadensvermutung kodifiziert werde.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Rechtsprechung zur kommunalen Bauplatzvergabe im Einheimischenmodell - ein Beitrag zum aktuellen Sachstand

Autor
Weinmann, Bernd
Peteler, Amelie
Heft
7
Jahr
2024
Seite(n)
183-185
Titeldaten
  • Weinmann, Bernd ; Peteler, Amelie
  • VBlBW - Verwaltungsblätter für Baden Württemberg
  • Heft 7/2024
    S.183-185
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Stephen Lampert, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München
Abstract
Der Beitrag erläutert aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung der baden-württembergischen Gerichte zur Vergabe kommunaler Baugrundstücke. Diese Rechtsprechung erlaubt Abweichungen vom Leitlinienkompromiss (2017) bzw. Fortschreibungen, die von städtebaulichen und bevölkerungsstrukturellen Erwägungen getragen sind und keine Ermessensfehler aufweisen. Die Verfasser begrüßen diese Entwicklung, geben einen Überblick über das Verfahren und inhaltliche Anforderungen an das Punktemodell und gehen auf verbleibende offene Detailfragen ein (wie bei der Bepunktung von ehrenamtlicher Mitarbeit und bei Sonderlisten).
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Wie geht Wettbewerb im Mobilfunkmarkt?

Autor
Maier-Rigaud, Frank
Block, Lukas
Klein, Daniel
Heft
NZKart • Neue Zeitschrift für Kartellrecht
Jahr
2024
Seite(n)
280-289
Titeldaten
  • Maier-Rigaud, Frank ; Block, Lukas ; Klein, Daniel
  • Heft NZKart • Neue Zeitschrift für Kartellrecht/2024
    S.280-289
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Charlotte Thönißen, FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten mbB, Frankfurt am Main
Abstract
Anlässlich des erwogenen Verzichts einer Dienstanbieterverpflichtung (DAV) bei der anstehende Frequenzvergabe im Jahr 2025 befassen sich die Autoren in ihrem Aufsatz mit der Wettbewerbssituation auf dem Mobilfunkmarkt. In ihrer Einführung beleuchten die Verfasser zunächst das Verhältnis von Mobilfunknetzbetreibern (MNOs) sowie Dienstanbietern und Service Providern (MVNOs und SPs). Aufgrund des Deregulierungskurses der BNetzA wollen die Verfasser in ihrem Beitrag aufzeigen, dass eine Frequenzvergabe ohne Zugangsauflagen an vertikal integrierte MNOs zwingend zu einer Verschlechterung der wettbewerblichen Situation führt. Anhand von Beispielsrechnungen wird herausgearbeitet, dass die fehlende strukturelle Trennung zwischen Vorleistungs- und Endkundenmarkt einen Anreiz für vertikal integrierte MNOs schafft, nicht auf dem Vorleistungsmarkt tätig zu werden. Eine Lösung bieten die Verfasser mit Blick auf die Regulierungsmaßnahmen in Frankreich und Großbritannien, wo das Problem des diskriminierungsfreien Zugangs zu Vorleistungsprodukten durch Verhaltensauflagen bzw. strukturelle Auflagen adressiert wurde. In ihrem dritten Abschnitt beleuchten die Autoren den Netzzugang der Marktteilnehmer ohne eigenes Netz unter Berücksichtigung des regulatorischen Rahmens in Deutschland im Zeitverlauf und arbeiten so den Wettbewerbstrend heraus. Anhand von aktuellen Beispielen werden die Markteintrittsbarrieren aufgezeigt, die maßgeblich auf den nicht diskriminierungsfreien Zugang zurückzuführen seien. In ihrem Fazit kommen die Autoren zu dem Schluss, dass die Anreize der vertikal integrierten MNOs implizieren, dass Zugang zu Vorleistungsprodukten nicht ohne entsprechende Zugangsregulierung zu erwarten ist.
Rezension abgeschlossen
ja

Das Vergaberecht im Rechtssystem und die Einflüsse anderer Rechtsgebiete

Autor
Müller, Sven
Heft
2a
Jahr
2024
Seite(n)
239-244
Titeldaten
  • Müller, Sven
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 2a/2024
    S.239-244
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, BMDS, Berlin
Abstract
Der Verfasser untersucht in seinem Beitrag, wie das Vergaberecht in das Rechtssystem einzuordnen ist und welche Wechselwirkungen sich im Verhältnis zu anderen Rechtsgebieten ergeben. Zunächst ordnet er das Vergaberecht als Teil des Wirtschaftsverwaltungsrechts ein und nimmt eine Abgrenzung zum Vertragsrecht vor. Weiter stellt er die Einflüsse des Haushaltsrechts und des Preisrechts dar. Anschließend stellt er die Wechselwirkungen zwischen dem Vergaberecht und anderen Rechtsgebieten dar. Einleitend stellt er eine Auswahl von Rechtsprechung vor, die die vergaberechtliche Relevanz von Fachrecht bejaht oder abgelehnt hat. Die Darstellung beginnt mit dem Abfallrecht und endet beim Zuwendungsrecht. In seinem abschließenden Ausblick weist er auf die Empfehlung des Europäischen Rechnungshofs an die EU-Kommission hin, in der er mangelnden Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge kritisiert.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Die Entwicklung des Vergaberechts seit 2023

Autor
Csaki, Alexander
Heft
21
Jahr
2024
Seite(n)
1479-1486
Titeldaten
  • Csaki, Alexander
  • NJW - Neue Juristische Wochenschrift
  • Heft 21/2024
    S.1479-1486
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, BMDS, Berlin
Abstract
Der traditionelle Jahresüberblick ist ein Klassiker in der vergaberechtlichen Berichterstattung. Der Beitrag gibt einen Überblick zur vergaberechtlich relevanten Rechtsprechung des vergangenen Jahres. Diese wird aufgeteilt nach Ober- und Unterschwellenvergaberecht und in die vergaberechtlichen Prozesse gegliedert kurz und prägnant leitsatzartig dargestellt. Neben der Rechtsprechung berichtet der Verfasser auch über gesetzgeberische Aktivitäten sowie über Entwicklungen in bestimmten Warengruppen sowie im vergaberelevanten Fachrecht im Abschnitt Sondervergaberecht. In seinem abschließenden Fazit steht die zu erwartende Rechtsprechung im Nachgang zur Haushaltssperre im Mittelpunkt.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Aktuelle Rechtsprechung zu Dringlichkeits- und Interimsvergaben

Autor
Beiersdorf, Hendrik
Heft
2a
Jahr
2024
Seite(n)
201-211
Titeldaten
  • Beiersdorf, Hendrik
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 2a/2024
    S.201-211
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, BMDS, Berlin
Abstract
Der Verfasser beleuchtet in seinem Beitrag die vergaberechtliche Rechtsprechung zur Dringlichkeits- und Interimsvergabe nach § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV. Zunächst stellt der Verfasser klar, dass die Dringlichkeitsvergabe und die Interimsvergabe zwei verschiedene Folgen anstreben. Eine Interimsvergabe stelle eine Übergangslösung im Kontext eines weiteren Vergabeverfahren dar. Anschließend stellt er die aktuelle Rechtsprechung anhand OLG Rostock v. 09.12.2020 – 17 Verg 4/20; BayObLG v. 20.01.2022 – Verg 7/21; KG v. 10.05.2022 – Verg 1/22, BayObLG v. 31.10.2022 – Verg 13/22, OLG Frankfurt v. 24.11.2022 – 11 Verg 5/22 und OLG Düsseldorf v. 15.02.2023 – Verg 9/22 zur Interimsvergabe dar. Er zeigt auf, dass die Frage, ob in den Fällen der Daseinsvorsorge im Rahmen des § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV tatsächlich der Aspekt der Zurechenbarkeit und Vorhersehbarkeit hinter die Notwendigkeit der Kontinuität der Leistungserbringung zurücktreten kann, weiterhin streitig ist. Als Lösungsweg weist er darauf hin, dass die Mitgliedstaaten basierend auf Art. 2e) Abs. 2 RL 89/665/EWG vorsehen könnten, dass die Nachprüfungsstelle einen Vertrag nicht als unwirksam erachtet, selbst, wenn der Auftrag rechtswidrig, d.h. in nicht legitimierter Weise ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union, vergeben wurde, wenn die Nachprüfungsstelle nach Prüfung aller einschlägigen Aspekte zu dem Schluss kommt, dass zwingende Gründe eines Allgemeininteresses es rechtfertigen, die Wirkung des Vertrags zu erhalten.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja