Vergeben, aufheben oder zurückversetzen? Die Möglichkeiten eines öffentlichen Auftraggebers
Normen
§ 63 VgV
§ 17 VOB/A EU
Gerichtsentscheidung
BGH Beschl. v. 26.9.2006, Az. X ZB 14/06
VK Hessen, Beschl. v. 24.5.2018, Az. 69d-VK-27/2017
VK Bund, Beschluss vom 6.5.2020, Az. VK 1-32/20
Zeitschrift
Heft
10
Jahr
2023
Seite(n)
170-177
Titeldaten
- Shevchuk, Yaroslaw
- Vergabe News
-
Heft 10/2023
S.170-177
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz
§ 63 VgV, § 17 VOB/A EU
BGH Beschl. v. 26.9.2006, Az. X ZB 14/06, VK Hessen, Beschl. v. 24.5.2018, Az. 69d-VK-27/2017, VK Bund, Beschluss vom 6.5.2020, Az. VK 1-32/20
Elias Könsgen, Gasunie Deutschland Transport Services GmbH, Hannover
Abstract
Der Autor stellt die Handlungsoptionen von öffentlichen Auftraggebern im Zusammenhang mit der Aufhebung und Zurückversetzung von Vergabeverfahren dar. Die einzelnen Tatbestände des § 63 VgV werden beleuchtet und mit Beispielen aus der Rechtsprechung erläutert. Sodann werden die Rechtsfolgen der Aufhebung erörtert. Schließlich geht der Autor auf das nicht gesetzlich geregelte Instrument der Rückversetzung (bzw. Teilaufhebung) des Verfahrens ein, das als milderes Mittel zur Aufhebung in vielen Fällen vorzugswürdig sein kann.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja