Die Vergaberechtswidrigkeit von Verträgen wegen wesentlicher Vertragsänderung und deren Folgen

Autor
Wagner, Volkmar
Jürschik, Corina
Normen
§ 101b Abs. 2 GWB
§ 314 BGB
Gerichtsentscheidung
EuGH, Urteil vom 19.06.2008 - C-454/06
Jahr
2012
Seite(n)
401-409
Titeldaten
  • Wagner, Volkmar; Jürschik, Corina
  • VergabeR - Vergaberecht
  • 2012
    S.401-409
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 101b Abs. 2 GWB, § 314 BGB

EuGH, Urteil vom 19.06.2008 - C-454/06

Dr. Anne Bartsch, Referentin im BMUB, Berlin
Abstract
Die wesentliche Änderung eines dem Vergaberecht unterfallenden Vertrages zieht laut EuGH das Erfordernis einer Neuvergabe des zugrundeliegenden Auftrags nach sich (19.06.2008, C-454/06). Anhaltspunkte dafür, wann eine derartige wesentliche Änderung vorliegen soll, gibt der EuGH zwar im Rahmen des Urteils vor, eine zweifelsfreie Abgrenzung wird damit jedoch nicht ermöglicht. Im Rahmen des vorliegenden Beitrags sollen die ausschlaggebenden Kriterien daher anhand aktueller nationaler und europäischer Rechtsprechung näher beleuchtet werden. So werden die Fallgruppen der Änderung der Person des Auftragnehmers oder Auftraggebers, der Änderung der Vertragslaufzeit sowie der Änderung des sonstigen wesentlichen Vertragsinhalts eingehend mittels praktischer Beispiele erläutert. Schließlich werden auch die Auswirkungen einer Missachtung des Erfordernisses einer Neuausschreibung dargelegt, der Vertrag sei als rechtswidrig vergeben anzusehen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Preisregulierung und Wettbewerb in der Arzneimittelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung (Teil 2)

Autor
Schweitzer, Heike
Normen
§ 130c SGB V
Jahr
2012
Seite(n)
533-539
Titeldaten
  • Schweitzer, Heike
  • wrp - Wettbewerb in Recht und Praxis
  • 2012
    S.533-539
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 130c SGB V

Karsten Voigt, Rechtsanwalt, Hamburg
Abstract
Im zweiten Teil 2 des Beitrages wird auf die Änderungen durch das AMNOG, vor allem für die Preisgestaltung bei patentgeschützten Arzneimitteln, eingegangen. Dargestellt werden Rabattverträge nach § 130c SGB V, die frühe Nutzenbewertung und ein Ausblick auf andere Vorschläge, die nicht im AMNOG berücksichtigt wurden. In der abschließenden Würdigung kommen die Verfasser zu dem Schluss, dass für den Generikamarkt ein funktionierendes System geschaffen wurde. Ob die frühe Nutzenbewertung ein ähnliches Ergebnis für patentgeschützte Wirkstoffe zeigen wird, kann noch nicht sicher vorhergesagt werden.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Preisregulierung und Wettbewerb in der Arzneimittelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung (Teil 1)

Autor
Schweitzer, Heike
Becker, Ulrich
Normen
§ 130a Abs. 8 SGB V
Jahr
2012
Seite(n)
382-388
Titeldaten
  • Schweitzer, Heike ; Becker, Ulrich
  • wrp - Wettbewerb in Recht und Praxis
  • 2012
    S.382-388
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 130a Abs. 8 SGB V

Karsten Voigt, Rechtsanwalt, Hamburg
Abstract
Der Beitrag, der in zwei Teilen veröffentlicht wurde, gibt einen umfassenden Überblick über das Thema Arzneimittelmarkt. Die Verfasser beschränken sich dabei keineswegs nur auf die juristischen Grundzüge, sondern führen auch die wirtschaftlichen Konsequenzen und Ausweichverhalten der betroffenen Unternehmen auf. In Teil 1 geht es um Allgemeines zum Pharmamarkt, seine rechtliche Grundordnung und die Mechanismen zur Steigerung des Wettbewerbs unter den Unternehmen, namentlich Ausschreibung von Rabattverträgen und Festbetragssystem.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Kommunale Flächenentwicklung in öffentlich-privater Partnerschaft und Vergaberecht: Entwicklungslinien in Literatur und Rechtsprechung zwei Jahre nach dem EuGH-Urteil „Helmut Müller”

Autor
Tomerius, Stephan
Normen
§ 99 GWB
Gerichtsentscheidung
EuGH, Urteil vom 25.03.2010 - C-451/08
Heft
4
Jahr
2012
Seite(n)
332-340
Titeldaten
  • Tomerius, Stephan
  • ZfBR - Zeitschrift für deutsches und internationales Bau- und Vergaberecht
  • Heft 4/2012
    S.332-340
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 99 GWB

EuGH, Urteil vom 25.03.2010 - C-451/08

Dr. Stephen Lampert, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München
Abstract
Der Beitrag fasst die Diskussion zur Vergabepflicht von städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen mittels ÖPP-Modellen zusammen. Er untersucht zunächst Fälle, in denen die Gründung einer ÖPP-Gesellschaft mit privater Beteiligung wegen des mittelbaren Beschaffungsbezugs eine vergabepflichtige Maßnahme sein kann. Im Mittelpunkt stehen sodann die Konsequenzen für die kommunale Praxis von ÖPP bei der Baulandentwicklung. Zum Kriterium des EuGH "unmittelbares wirtschaftliches Interesse des Auftraggebers" werden verschiedene Fallgruppen vorgestellt. Für den Verfasser wird das wirtschaftliche Interesse bei projektbezogenen Entwicklungsgesellschaften bei mehr als geringer Beteiligung der Kommune regelmäßig erfüllt sein. Allerdings bestehe eine Vergabepflicht nur, wenn die Kommunen rechtsverbindlich eine vertragliche Baupflicht mit der ÖPP-Gesellschaft vereinbart hat und diese auch einklagen kann (faktischer Bauzwang durch Rückkaufsrechte usw. genüge also nicht). Der Beitrag geht abschließend auf Voraussetzungen der Inhouse-Vergabe und Ausschreibungspflichten der ÖPP-Gesellschaft ein.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Unternehmen des Schienengüterverkehrs: Auftraggeber i.S. von § 98 GWB?

Untertitel
Das Beispiel der DB Schenker Rail Deutschland AG
Autor
Prieß, Hans-Joachim
Marx, Friedhelm
Hölzl, Franz Josef
Normen
§ 98 Nr. 2 GWB
§ 98 Nr. 4 GWB
Heft
3
Jahr
2012
Seite(n)
425-439
Titeldaten
  • Prieß, Hans-Joachim; Marx, Friedhelm; Hölzl, Franz Josef
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 3/2012
    S.425-439
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 98 Nr. 2 GWB, § 98 Nr. 4 GWB

Dr. Stephen Lampert, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München
Abstract
Der Beitrag behandelt die Voraussetzungen des § 98 GWB und verneint sie für die DB Schenker Rail Deutschland AG (ehemals u. a. DB Cargo AG), einem Unternehmen des DB AG Konzerns. Grundlage ist ein Gutachten der Autoren für die DB Schenker Rail GmbH. Aus Sicht der Autoren ist der Schienengütertransport keine im Allgemeininteresse liegende Aufgabe. Schenker Rail erbringe seine Logistikdienstleistungen zudem im entwickelten Wettbewerb mit anderen Verkehrsträgern und Schienenverkehrsunternehmen. Es fehle daher an der Wahrnehmung von Aufgaben "nicht gewerblicher Art". Das Unternehmen werde nach privatwirtschaftlichen Grundsätzen mit Gewinnerzielungsabsicht geführt und trage sein unternehmerisches Risiko selbst. Der Beitrag untersucht sodann, ob Schenker Rail Sektorenauftraggeber im Sinne des § 98 Nr. 4 GWB ist. Dies wird im Ergebnis verneint, da Schenker Rail durch das Erbringen von Schienengüterverkehrsleistungen kein Netz im Sinne von Art. 5 Abs. 1 SKR betreibe. § 98 Nr. 4 GWB sei teleologisch zu reduzieren.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Liefer- und Dienstleistungsaufträge der öffentlichen Hand – strenge Regeln für Nachverhandlungen bei förmlichen Verfahren

Autor
Schaller, Hans
Normen
§ 15 VOL/A
§ 18 EG VOL/A
Heft
3
Jahr
2012
Seite(n)
113-116
Titeldaten
  • Schaller, Hans
  • LKV - Landes- und Kommunalverwaltung
  • Heft 3/2012
    S.113-116
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 15 VOL/A, § 18 EG VOL/A

Sven Tönnemann, Rechtsanwalt, Hamburg
Abstract
Der Verfasser erläutert die Grenzen und Möglichkeiten der Aufklärung im Zeitraum zwischen Angebotseingang und Zuschlagserteilung. Dabei stellt er zunächst dar, dass eine Aufklärung bei Zweifeln über das Angebot, den Bietern und der Angemessenheit der Preise erfolgen könne. Hierbei dürfe jedoch weder eine Veränderung des Angebotsinhaltes noch des Preises erfolgen. Schließlich sei es noch möglich, mit den Bietern zu verhandeln, wenn sie dem vergaberechtlichen Regelungsgehalt nicht widersprechen, wie zum Beispiel der Verlängerung der Bindefrist. Eine Ausnahme gelte für freihändige Vergaben und Verhandlungsverfahren, hier dürfe unter Beachtung des Wettbewerbsprinzips und dem Gleichbehandlungsgrundsatz über alle Aspekte des Angebotes verhandelt werden. Abschließend erläutert der Verfasser wie bei der Aufklärung selbst vorzugehen sei, wenn zum Beispiel ein Bieter keine Informationen liefert und wie die Aufklärung zu dokumentieren sei.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Sachverhaltsaufklärung und Schadenswiedergutmachung bei der vergaberechtlichen Selbstreinigung

Untertitel
Selbstreinigung
Autor
Dreher, Meinrad
Hoffmann, Jens
Normen
§ 97 Abs. 4 GWB
§ 6 EG VOL/A
Heft
5
Jahr
2012
Seite(n)
265-275
Titeldaten
  • Dreher, Meinrad; Hoffmann, Jens
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 5/2012
    S.265-275
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 97 Abs. 4 GWB, § 6 EG VOL/A

Sven Tönnemann, Rechtsanwalt, Hamburg
Abstract
Bewirbt sich ein Unternehmen, welches an einem Kartell beteiligt war, wird zur Beurteilung seiner Zuverlässigkeit zusätzlich eine so genannte Selbstreinigung verlangt. Die Autoren erläutern zunächst, was darunter zu verstehen ist und untersuchen, ob die hierfür entwickelten Kriterien, Mitwirkung an der Sachverhaltsaufklärung und Schadenswiedergutmachung, zulässig von einer Vergabestelle gefordert werden können. Im Ergebnis kommen die Autoren dazu, dass eine Schadenswiedergutmachung nur für unstreitige oder zweifelsfreie Forderungen verlangt werden kann. Die Verweigerung, streitige Forderungen zu begleichen, sei lediglich eine berechtigte Wahrnehmung eigener Interessen und habe keine Relevanz für die Prognoseentscheidung der Vergabestelle. Die Mitwirkung an der Sachverhaltsaufklärung zu fordern, sei insoweit zulässig, als dass sie Voraussetzung für personelle und organisatorische Umbaumaßnahmen sei und deren Überprüfung diene. Darüber hinausgehende Aufklärung (z.B. zur Schadenshöhe) habe keine Relevanz für die Prognoseentscheidung, ob der Bieter in Zukunft zuverlässig ist. Schließlich setzen sich die Autoren dementsprechend kritisch mit der Überarbeitung der VKR auseinander, dort solle in Art. 55 IV VKR-Entwurf auch auf diese problematischen Kriterien zurückgegriffen werden.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Der EU-Richlinienvorschlag für Konzessionsvergaben

Autor
Lazay, Anna-Sophia
Leinemann, Eva-Dorothee
Zeitschrift
Heft
5
Jahr
2012
Seite(n)
54-57
Titeldaten
  • Lazay, Anna-Sophia; Leinemann, Eva-Dorothee
  • Vergabe News
  • Heft 5/2012
    S.54-57
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Felix Zimmermann, Beschaffungsamt des BMI, Bonn
Abstract
Der Vorschlag der EU-Kommission vom 20.12.2011 über eine neue Richtlinie zur Konzessionsvergabe, KOM(2011) 897, sorgt für erhebliche - insbesondere politische - Diskussionen. So hat etwa der Bundesrat Anfang März 2012 mit einer Subsidiaritätsrüge bekundet, dass er eine Regelung der Dienstleistungskonzessionsvergabe auf europäischer Ebene nicht für erforderlich hält. Losgelöst von möglichen Einwänden stellen die Autorinnen in ihrem Beitrag kurz die wichtigsten Änderungen vor, die sich aus dem Vorschlag der EU-Kommission ergeben. Dabei gehen sie insbesondere darauf ein, welche Arten von Konzessionen überhaupt von der Regelung erfasst wären, welche Transparenzpflichten bei Auftragswerten ab 2,5 Mio. EUR bzw. ab 5 Mio. EUR zu erfüllen wären und welche Eignungs- und Zuschlagskriterien vorgesehen sind. Bahnbrechende Neuerungen stünden nach Ansicht der Autorinnen insbesondere im Hinblick auf den Rechtsschutz an, da die Überprüfbarkeit von Konzessionsvergaben vor den Nachprüfungskammern beabsichtigt ist.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Die Entwicklung des Vergaberechts seit 2011

Autor
Byok, Jan
Heft
16
Jahr
2012
Seite(n)
1124-1131
Titeldaten
  • Byok, Jan
  • NJW - Neue Juristische Wochenschrift
  • Heft 16/2012
    S.1124-1131
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Karsten Voigt, Rechtsanwalt, Hamburg
Abstract
Eine umfassende Zusammenfassung der Entwicklungen im Vergaberecht seit 2011. Zu den Themen gehören wichtige Gerichtsentscheidungen, Normsetzungen und die Initiativen auf EU-Ebene. Betrachtet werden auch die Entwicklungen im Bereich der Sektorenauftraggeber.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Die Pflicht zur Anwendung des EU-Vergaberechts im Fall von Selektivverträgen am Beispiel der besonderen ambulanten Versorgung nach § 73c SGB V

Autor
Greb, Klaus
Stenzel, Sonja
Normen
§ 73 c SGB V
Gerichtsentscheidung
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.12.2012 - VII-Verg 79/11
Heft
3
Jahr
2012
Seite(n)
409-415
Titeldaten
  • Greb, Klaus; Stenzel, Sonja
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 3/2012
    S.409-415
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 73 c SGB V

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.12.2012 - VII-Verg 79/11

Silke Renner, AOK-Bundesverband, Berlin
Abstract
Die Autoren stellen die Diskussion um die Ausschreibungspflicht von Selektivverträgen, die den Krankenkassen die Möglichkeit bieten, Einzelverträge mit verschiedenen Vertragspartnern abzuschließen, am Beispiel der besonderen ambulanten Versorgung nach § 73 c SGB V dar. Dabei berücksichtigen Sie insbesondere den jüngsten einschlägigen Beschluss des OLG Düsseldorf vom 07.12.2011. Nach einer Einführung zu den Regelungsbereichen und Ausgestaltungsmöglichkeiten von Selektivverträgen nach § 73 c SGB V, zeigen die Autoren die wichtigsten Probleme auf, die bei der Einordnung dieser Verträge als öffentlicher Auftrag diskutiert werden. Sie kommen nach einer Untersuchung der einzelnen Tatbestandsmerkmale des § 99 GWB zu dem Ergebnis, dass Selektivverträge über die besondere ambulante Versorgung regelmäßig dem vierten Teil des GWB unterfallen. Wegen der positiven Wirkung auf den Wettbewerb begrüßen die Autoren die neueste obergerichtliche Rechtsprechung, wonach solche Verträge aufgrund der spezialgesetzlichen Regelung des § 73 c Abs. 3 Satz 3 SGB V in jedem Fall öffentlich auszuschreiben sind.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja