Primärrechtsschutz für Unterschwellenvergaben aus Luxemburg?

Untertitel
Zu den Folgen aus den Äquivalenz- und Effektivitätsforderungen des EuGH
Autor
Huerkamp, Florian
Kühling, Jürgen
Heft
23
Jahr
2011
Seite(n)
1409-1419
Titeldaten
  • Huerkamp, Florian; Kühling, Jürgen
  • NVWZ - Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht
  • Heft 23/2011
    S.1409-1419
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Franz Josef Hölzl , Rechtsanwalt , Berlin
Abstract
Der Aufsatz beschäftigt sich mit dem Rechtsschutz bei Auftragsvergaben im Unterschwellenbereich. Die Autoren erläutern die Rechtsprechung des EuGH zum sog. „Vergabeprimärrecht“. Aus diesem ergeben sich zwar generelle Anforderungen an das Vergabeverfahren, jedoch bisher noch keine deutlichen Maßgaben für den Rechtsschutz außerhalb des EU-/GWB-Vergaberechts. Das gilt insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Primär- und Sekundärrechtsschutz. Zur Beantwortung dieser Frage ziehen die Autoren das Äquivalenz- und das Effektivitätsprinzip heran und kommen – nicht überraschend – zu dem Ergebnis eines grundsätzlichen Vorrangs des Primärrechtsschutzes. Sie prognostizieren, dass sich die Rechtsprechung des EuGH zu einem Stufensystem entwickeln wird, so dass es bei schweren Verstößen gegen Vergabeprimärrecht zu einer Aufhebung geschlossener Verträge kommen kann und bei Verstößen von geringerem Gewicht zu einer Lösung in Form von Schadensersatz. Abschließend befassen sich die Autoren mit legislativen Lösungsmöglichkeiten, die ihrer Ansicht nach mehr Rechtssicherheit versprechen.
Rezension abgeschlossen
ja

Vergaberecht und Bauen auf erworbenem öffentlichen Grund nach Wünschen der öffentlichen Hand

Untertitel
Zugleich Besprechung des Urteils des EuGH vom 25. März 2010 - Rs C-451/08 - Helmut Müller
Autor
Scharen, Uwe
Normen
§ 99 GWB
Art. 1 Abs. 2 lit. b RL 2004/18/EG
§ 11 BauGB
§ 12 BauGB
Gerichtsentscheidung
EuGH, Urteil vom 25.03.2010 - C-451/08
Heft
4
Jahr
2011
Seite(n)
422-433
Titeldaten
  • Scharen, Uwe
  • ZWeR - Zeitschrift für Wettbewerbsrecht
  • Heft 4/2011
    S.422-433
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 99 GWB, Art. 1 Abs. 2 lit. b RL 2004/18/EG, § 11 BauGB, § 12 BauGB

EuGH, Urteil vom 25.03.2010 - C-451/08

Dr. Klaus Heuvels , CMS Hasche Sigle , Frankfurt am Main
Abstract
Bekanntlich hat der EuGH in seinem Urteil vom 25.03.2010 in der Rs. C-451/08 - Helmut Müller - nicht nur die Ahlhorn-Rechtsprechung des OLG Düsseldorf zu Grundstücksverkäufen der öffentlichen Hand mit städtebaulichem Hintergrund kassiert, sondern auch anhand konkreter Fallgruppen ein neues Prüfschema zur Abgrenzung zwischen ausschreibungspflichtigen und ausschreibungsfreien Grundstücksgeschäften der öffentlichen Hand entwickelt. Der Autor sieht darin eine für das Vergaberecht und seine praktische Anwendung sachgerechte Vereinfachung, auch wenn sich bei der Definition des unmittelbaren wirtschaftlichen Interesses des öffentlichen Auftraggebers an der von einem Investor zu erbringenden Bauleistung neue Zweifelsfragen ergeben. So sei nach der Entscheidung des EuGH nicht länger zweifelhaft, dass eine Verknüpfung des Verkaufs eines öffentlichen Grundstücks mit einem städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 BauGB oder mit der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans nebst Durchführungsvertrag gemäß § 12 BauGB nicht zur Pflicht zur europaweiten Ausschreibung des Geschäfts führt. Positiv vermerkt der Autor des Weiteren, dass der geänderte Wortlaut des § 99 GWB zum Begriff des öffentlichen Bauauftrags mit der Grenzziehung des EuGH harmoniert, so dass eine nach nationalem Recht immer mögliche strengere Auslegung der europaweiten Ausschreibungspflicht öffentlicher Grundstücksgeschäfte in diesem Fall nicht in Betracht kommen dürfte.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Public Procurement – An overview of regulation in 38 jurisdictions worldwide

Autor
Prieß, Hans-Joachim
Jahr
2011
Seite(n)
248
URL
www.gettingthedealthrough.com
Titeldaten
  • Prieß, Hans-Joachim
  • Law Business Research Ltd.
    London, 2011
    S.248
Zusätzliche Informationen:

Ort
London
Abstract
Aus der MonatsInfo 12/2011: Gegenüber der Vorauflage erneut erweitert, werden in diesem Buch 38 Gesetzgebungen zum Vergaberecht vorgestellt. Die Darstellung erfolgt in alphabetischer Reihenfolge. Dargestellt sind etwa die Regelungen zum öffentlichen Vergaberecht auch in Nicht GPA- oder EU-Mitgliedern. Behandelt werden: - amerikanische Länder, wie Argentinien, Brasilien, Kanada, Venezuela und die Vereinigten Staaten - Nachfolgestaaten der Sowjetunion Russland, Ukraine - aus dem Mittleren Osten Saudi-Arabien - afrikanische Staaten, wie Südafrika und Kenia - asiatische Staaten China Indien - europäische Staaten außerhalb der EU, wie Albanien und Norwegen - sowie neben einem Überblick zur Rechtsetzung der Europäischen Union insgesamt 17 Mitgliedsstaaten der EU. Ganz überschlägig stehen je Land etwa 6 Buchseiten zur Verfügung, auf denen die Grundzüge und Charakteristika des jeweiligen nationalen Vergaberechts beschrieben werden. Die Autoren sind jeweils landesansässige, im Vergaberecht tätige Rechtsanwälte. Die Darstellungen folgen durchweg einem einheitlichen Aufbau, was die Orientierung und den Vergleich verschiedener Rechtsordnungen erleichtert. Dabei wird jeder Textabschnitt mit einer kurzen Überschrift in Form einer Frage eingeleitet. Zuerst werden der gesetzliche Rahmen und seine Grundlagen beschrieben. Ein kurzer Abschnitt ist meistens den Folgen der Wirtschafts- und Finanzkrise gewidmet. Es folgt ein Überblick über den Anwendungsbereich des Vergaberechts. Regelmäßig behandelt werden Privatisierungen. Danach werden die Grundzüge der Vergabeverfahren dargestellt. Anschließend wird der Rechtsschutz gegen Vergabeverstöße angesprochen. In einem hervorgehobenen Kasten werden Neuerungen und Trends zusammengefasst. Eingeleitet wird das Buch durch einen kurzen historischen Überblick und einige grundsätzliche Hinweise zur Entwicklung im internationalen Bereich. Dem Buch liegt eine CD bei. Diese enthält den Text des Buches als pdf-Datei, was die Recherche nach bestimmten Stichworten deutlich erleichtert.
Rezension abgeschlossen
ja

Handbuch für die IT-Beschaffung : VOL, VgV, GWB, EVB-IT rechtssicher anwenden

Autor
Keller-Stoltenhoff
Leitzen, Werner
Ley, Rudolf
Jahr
2011
Seite(n)
1343
Verlag
Titeldaten
  • Keller-Stoltenhoff; Leitzen, Werner; Ley, Rudolf
  • 6. Aufl.,
  • Rehm
    Heidelberg; München; Landsberg; Berlin, 2011
    S.1343
  • ISBN 978-3-8073-2152-3
Zusätzliche Informationen:
Fachbuch

Ort
Heidelberg; München; Landsberg; Berlin
Abstract
Die jüngste, 6. Aktualisierung des Handbuchs nimmt die Änderung der Vergabeverordnung (VgV) vom 16. August 2011 auf, wonach – dem zunehmenden Stromverbrauch für die Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) auf dem öffentlichen Sektor und seiner Vorbildfunktion entsprechend – Energieverbrauch und Energieeffizienz als zusätzliche Kriterien in der Leistungsbeschreibung und beim Zuschlag zu berücksichtigen sind. Der zweite Schwerpunkt der Lieferung betrifft den EVB-IT-Systemlieferungsvertrag. Sie enthält die Nutzerhinweise zur Erläuterung der Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen dieses Vertrags und den Vertrag selbst, für den neue Muster erstellt wurden, die ebenfalls abgedruckt und erläutert sind. Beispielhaft ist das neue Vertragsmuster ausgefüllt, ebenso wie das diesem beigebene Musterpreisblatt und die für die EVB-IT Systemlieferung neu eingeführten Nutzungsrechtsmatrizen, und bietet damit im Bedarfsfall auch vielfältige praktische Hilfestellung.
Auflage
6
ISBN
978-3-8073-2152-3
Rezension abgeschlossen
nein

Effektive Kontrolle erforderlich

Untertitel
Im Check: Wann und wie Bieter ihre Auftragseignung nachweisen müssen
Autor
Noch, Rainer
Zeitschrift
Heft
6
Jahr
2011
Seite(n)
31-33
Titeldaten
  • Noch, Rainer
  • Vergabe Navigator
  • Heft 6/2011
    S.31-33
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Der Beitrag gibt einen Überblick über die Durchführung der Eignungsprüfung im Vergabeverfahren. Zunächst skizziert der Verfasser den Spielraum der Vergabestelle bei der Aufstellung der Eignungsanforderungen und gibt einen Überblick darüber, welche Erkenntnisse der Auftraggeber darüber hinaus der Eignungsprüfung zugrunde legen kann. Anschließend geht er der Frage nach, welcher Zeitpunkt für die Eignungsprüfung maßgeblich ist. Hierfür sei auf den Zeitpunkt der Angebotsabgabe und nur ausnahmsweise auf die Zuschlagserteilung abzustellen. Auch die neue Nachforderungsmöglichkeit für Eignungsnachweise ändere hieran nichts. Diese sei nur als formales Vervollständigen bereits existierender Eignungsnachweise zu sehen. Abschließend weist er daraufhin, dass die Regelungen der Vergabeordnungen, nach denen grundsätzlich Eigenerklärungen von den Bietern zu verlangen sind, nicht zu einer geringeren Kontrolldichte durch die Vergabestelle führen. Vielmehr müsse die Vergabestelle eine effektive Kontrolle der Angaben des Bieters gewährleisten.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Unbedachter Bieterwechsel

Untertitel
Wenn sich die Mutter bewirbt und die Tochter das Angebot abgibt...
Autor
Noch, Rainer
Gerichtsentscheidung
VK Sachsen Beschluss vom 08.07.2011 - 1/SVK/027-11
Zeitschrift
Heft
6
Jahr
2011
Seite(n)
29-30
Titeldaten
  • Noch, Rainer
  • Vergabe Navigator
  • Heft 6/2011
    S.29-30
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

VK Sachsen Beschluss vom 08.07.2011 - 1/SVK/027-11

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Der Verfasser berichtet über einen Fall, in dem eine Tochtergesellschaft in einem nichtoffenen Verfahren ein Angebot abgegeben hat, obwohl nur die Muttergesellschaft nach erfolgreichem Teilnahmewettbewerb zur Angebotsabgabe aufgefordert worden war. Die Vergabestelle schloss das Angebot aus. Die Muttergesellschaft wandte sich erfolglos in einem Vergabenachprüfungsverfahren (VK Sachsen, Beschluss vom 08.07.2011 - 1/SVK/027-11) gegen den Ausschluss. Dabei führte sie an, dass die Tochtergesellschaft in Vertretung gehandelt habe, zudem stellte sie darauf ab, dass ein zeitlich nachfolgender Verschmelzungsvertrag zwischen Mutter und Tochtergesellschaft mit rückwirkender Wirkung letztlich doch zur Bieteridentität geführt habe. Der Verfasser geht in diesem Zusammenhang auf die Anforderungen der Stellvertretung bei der Angebotsabgabe ein. Anschließend stellt er fest, dass es nach den Vergabeordnungen keine Aufklärungspflicht, sondern nur ein Aufklärungsrecht für die Vergabestelle gibt. Abschließend zeigt er auf, dass eine rückwirkende gesellschaftsrechtliche Veränderung keine Auswirkungen auf die im vorhergehenden Vergabeverfahren festgestellte fehlende Bieteridentität hat.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja