Die Vergaberechtswidrigkeit von Verträgen wegen wesentlicher Vertragsänderung und deren Folgen
Normen
§ 101b Abs. 2 GWB
§ 314 BGB
Gerichtsentscheidung
EuGH, Urteil vom 19.06.2008 - C-454/06
Zeitschrift
Jahr
2012
Seite(n)
401-409
Titeldaten
- Wagner, Volkmar; Jürschik, Corina
- VergabeR - Vergaberecht
-
2012
S.401-409
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz
§ 101b Abs. 2 GWB, § 314 BGB
EuGH, Urteil vom 19.06.2008 - C-454/06
Dr. Anne Bartsch, Referentin im BMUB, Berlin
Abstract
Die wesentliche Änderung eines dem Vergaberecht unterfallenden Vertrages zieht laut EuGH das Erfordernis einer Neuvergabe des zugrundeliegenden Auftrags nach sich (19.06.2008, C-454/06). Anhaltspunkte dafür, wann eine derartige wesentliche Änderung vorliegen soll, gibt der EuGH zwar im Rahmen des Urteils vor, eine zweifelsfreie Abgrenzung wird damit jedoch nicht ermöglicht. Im Rahmen des vorliegenden Beitrags sollen die ausschlaggebenden Kriterien daher anhand aktueller nationaler und europäischer Rechtsprechung näher beleuchtet werden. So werden die Fallgruppen der Änderung der Person des Auftragnehmers oder Auftraggebers, der Änderung der Vertragslaufzeit sowie der Änderung des sonstigen wesentlichen Vertragsinhalts eingehend mittels praktischer Beispiele erläutert. Schließlich werden auch die Auswirkungen einer Missachtung des Erfordernisses einer Neuausschreibung dargelegt, der Vertrag sei als rechtswidrig vergeben anzusehen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja