Schwieriges Nachsicht üben
Untertitel
Im Check: Wie funktioniert das Nachfordern von Unterlagen?
Normen
§ 16 VOL/A
§ 19 VOL/A-EG
§ 16 VOB/A
Zeitschrift
Heft
1
Jahr
2012
Seite(n)
29-30
Titeldaten
- Noch, Rainer
- Vergabe Navigator
-
Heft 1/2012
S.29-30
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz
§ 16 VOL/A, § 19 VOL/A-EG, § 16 VOB/A
Sven Tönnemann, Rechtsanwalt, Hamburg
Abstract
Der Autor setzt sich mit den Möglichkeiten und Grenzen des Nachforderns von Angebotsunterlagen auseinander. Hierzu beschreibt er anhand von Beispielen zunächst, welche Dokumente nachgefordert werden können, um so dann die umstrittenen Probleme anzusprechen. Dabei spricht er sich dafür aus, dass auch im Teilnahmewettbewerb nachgefordert werden könne. Ein pauschales Ausschließen der Nachforderungsmöglichkeit in den Vergabeunterlagen sei ein Ermessensfehler. Schließlich teilt er die Ansicht, dass auch unvollständige oder in falscher Form eingereichte Nachweise nachgefordert werden könnten, einschließlich Unterschriften mit Ausnahme der "Hauptunterschrift", welche das erst Angebot verbindlich macht.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja