Grenzwertig

Untertitel
Über Sinn und Unsinn von Wertgrenzen - ein Zwischenruf
Autor
Lauterbach, Thomas
Zeitschrift
Heft
2
Jahr
2012
Seite(n)
8-10
Titeldaten
  • Lauterbach, Thomas
  • Vergabe Navigator
  • Heft 2/2012
    S.8-10
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, BMDS, Berlin
Abstract
Der Verfasser gibt zunächst einen Überblick über die Ausgestaltung und Entwicklung der Wertgrenzenregelungen unterhalb der Schwellenwerte. Dabei zeigt er auf, dass die Wertgrenzenregelungen in der Regel an bestimmte Verfahrensarten anknüpfen. Diese Ausgestaltung werde dem eigentlichen Zweck der entsprechenden Verfahrensarten nicht gerecht und führe zu einer Einschränkung des Wettbewerbs. Diese Entwicklung basiere auf einer zu formalen Betrachtungsweise, die dem Wettbewerb und Zweck des Vergaberechts nicht mehr gerecht würde. Der Verfasser spricht sich dafür aus, neben der öffentlichen Ausschreibung allgemeine Wertgrenzen mit der Verpflichtung der Einholung einer Mindestzahl von Angeboten einzuführen. Sofern diese Mindestanzahl nicht erreicht wird, solle dann begründet werden, warum nicht die öffentliche Ausschreibung gewählt wurde.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Liefer- und Abnahmepflichten bei Lieferverträgen und Rahmenvereinbarungen

Autor
Laumann, Daniel Thomas
Scharf, Jan Peter
Heft
2
Jahr
2012
Seite(n)
156-163
Titeldaten
  • Laumann, Daniel Thomas; Scharf, Jan Peter
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 2/2012
    S.156-163
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Sven Tönnemann, Rechtsanwalt, Hamburg
Abstract
Die Autoren stellen die Möglichkeiten und Grenzen im Hinblick auf Liefer- und Abnahmepflichten bei Lieferverträgen und Rahmenvereinbarungen dar. Zunächst wird der Begriff des Liefervertrages anhand des Kaufrechts bestimmt, wonach eine Übereinstimmung von Liefer- und Abnahmepflicht bestehen müsse. Dies korrespondiere mit dem Verbot, dem Auftragnehmer ein ungewöhnliches Wagnis aufzubürden, welches die Autoren auch nach Wegfall der Formulierung in der VOL/A für anwendbar erachten. Eine Ausnahme bestehe nur in engen Grenzen bei Bedarfspositionen, die jedoch nur einen Umfang von 10 bis 15 % ausmachen dürften. Bei Rahmenvereinbarungen sei zwischen solchen zu unterscheiden, die feste Vorgaben und einen Kontrahierungszwang für die Einzelabrufe (Rahmenverträge) vorsehen, und solchen, die noch konkretisiert werden müssen und keinem Kontrahierungszwang unterliegen. Während Letztere ohne jede Abnahmeverpflichtung geschlossen werden könnten, bilde bei Rahmenverträgen das Missbrauchsverbot die Grenze. Aber selbst dies erlaube im Einzelfall eine weitgehende Einschränkung der Abnahmeverpflichtung des öffentlichen Auftraggebers.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Neu: Der Konkurrent im Sicherheits- und Verteidigungsbereich

Untertitel
Zu den praktischen Auswirkungen des „Gesetzes zur Änderung des Vergaberechts für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit“
Autor
Hölzl, Franz Josef
Normen
Richtlinie 2009/81/EG
Heft
2
Jahr
2012
Seite(n)
141-149
Titeldaten
  • Hölzl, Franz Josef
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 2/2012
    S.141-149
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Richtlinie 2009/81/EG

Dr. Stefan el-Barudi,
Abstract
Der Autor setzt sich mit den Konsequenzen des Gesetzes zur Änderung des Vergaberechts für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit auseinander, das am 14.12.2011 in Kraft getreten ist. Er untersucht dessen Auswirkungen und Probleme bei der praktischen Anwendung der neuen Regelungen, die die Vorgaben der EU-Richtlinie 2009/81/EG umsetzen. Zunächst gibt der Autor einen Überblick über die neu gefassten Vorschriften des GWB, die insbesondere die erfassten Leistungen, den Anwendungsbereich, Ausnahmetatbestände, Verfahrensarten und Fragen des Rechtsschutzes betreffen. Im Anschluss werden die Auswirkungen der neuen Regelungen auf das Beschaffungsverhalten der Marktteilnehmer analysiert. Der Autor differenziert hier nach den Konsequenzen für öffentliche Auftraggeber und die Unternehmen als Auftragnehmer und kommt zu dem Schluss, dass das Gesetz einen wesentlichen Schritt zu mehr Wettbewerb im Verteidigungs- und Sicherheitssektor mit sich bringt.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Ausübung von Optionen durch öffentliche Auftraggeber

Untertitel
Muss die Ausübung einer Option an weitere Voraussetzungen geknüpft sein?
Autor
Hackl, Johann
Heft
3
Jahr
2012
Seite(n)
49-51
Titeldaten
  • Hackl, Johann
  • ZVB - Zeitschrift für Vergaberecht und Bauvertragsrecht
  • Heft 3/2012
    S.49-51
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Johannes Schramm , Herausgeber und Schriftleiter der „Zeitschrift für Vergaberecht und Bauvertragsrecht“ (ZVB) , Wien
Abstract
In „Update Vergaberecht und Bauvertragsrecht“ der Kanzlei Schramm Öhler Rechtsanwälte OG, Ausgabe 8/2011, wurde zur Entscheidung BVA 15. 7. 2011, N/0054/10/2011 – 25, (unter anderem) berichtet, dass die Ausübung einer Option, die eine Rahmenvereinbarung über die Laufzeit von drei Jahren hinaus verlängert, nur dann zulässig sei, wenn die Option an weitere Voraussetzungen geknüpft ist. Die Optionsausübung nach bloßem freiem Ermessen des Auftraggebers sei unzulässig.
Rezension abgeschlossen
ja

Reformierter Regelungsrahmen für Beschaffungen im Sicherheits- und Verteidigungssektor

Autor
Byok, Jan
Normen
§ 99 GWB
§ 100 GWB
§ 100c GWB
Heft
2
Jahr
2012
Seite(n)
70-75
Titeldaten
  • Byok, Jan
  • NVWZ - Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht
  • Heft 2/2012
    S.70-75
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 99 GWB, § 100 GWB, § 100c GWB

Dr. Thorsten Schätzlein, Law and Engineering, Düsseldorf
Abstract
Der Autor beschäftigt sich mit dem reformierten Regelungsrahmen für die Beschaffung im Sicherheits- und Verteidigungssektor. Nach einer kurzen Ausführung zum Hintergrund der Reform geht er auf die Änderungen des GWB durch das Gesetz zur Änderung des Vergaberechts für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit ein (BGBl. I 2011, Nr. 64, S. 2570 bis 2575). Dabei stellt er die Änderungen beim Auftragsbegriff (§ 99 Abs. 7 bis 13 GWB) und bei den Ausnahmetatbeständen (§§ 100 und 100c GWB) dar. Unter der Überschrift "Besonderheiten des Vergabeverfahrens" macht der Autor einen kurzen Ausflug zu den Vorgaben der Verteidigungsvergaberichtline für das materielle Vergabeverfahren; er verweist auf die Sicherheit sensibler Informationen und die Versorgungssicherheit, ohne jedoch auf die bereits erfolgte Umsetzung in §§ 6 VS, 8 VS, 16 VS und 19 VS VOB/A einzugehen. Im Anschluss widmet sich der Autor noch den Änderungen beim Rechtsschutz.
Rezension abgeschlossen
ja

Muss die Veräußerung von gemeindeeigenen Grundstücken an einen privaten Investor zum Zwecke der Bebauung öffentlich ausgeschrieben werden?

Autor
Bank, Wilfried J.
Normen
§ 99 Abs. 3 GWB; Art. 1 Abs. 2 lit. b VKR 2004/18/EG
Gerichtsentscheidung
EuGH, Urt. v. 25.03.2010 - Rs. C-451/08
BGH, Urt. v. 22.02.2008 - V ZR 56/07
Zeitschrift
Heft
2
Jahr
2012
Seite(n)
174-183
Titeldaten
  • Bank, Wilfried J.
  • BauR - Baurecht
  • Heft 2/2012
    S.174-183
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 99 Abs. 3 GWB; Art. 1 Abs. 2 lit. b VKR 2004/18/EG

EuGH, Urt. v. 25.03.2010 - Rs. C-451/08, BGH, Urt. v. 22.02.2008 - V ZR 56/07

Dr. Klaus Heuvels , CMS Hasche Sigle , Frankfurt am Main
Abstract
Das Urteil des EuGH vom 25.03.2010 in der Rs. C-451/08 "Helmut Müller", mit dem der EuGH die Alhorn-Rechtsprechung des OLG Düsseldorf zu Grundstücksverkäufen der öffentlichen Hand mit städtebaulichem Hintergrund kassiert hat, hat die Grenzen zwischen ausschreibungspflichtigen und ausschreibungsfreien Grundstücksverkäufen der öffentlichen Hand erheblich verschoben. Der Autor zeigt nach einer einleitenden Darstellung der Rechtsentwicklung seit der Alhorn-Entscheidung des OLG Düsseldorf im Jahre 2007 diesen neuen Grenzverlauf auf und beschäftigt sich daran anknüpfend mit den sich daraus ergebenden rechtlichen Prüfpunkten, die eine Kommune im Vorfeld einer Veräußerung von gemeindeeigenen Grundstücken an einen privaten Investor zum Zwecke der Bebauung abarbeiten muss, um sicherzugehen, auf welcher Seite dieser Grenze das Vorhaben angesiedelt ist. Im Zentrum steht nach der Rechtsprechung des EuGH die Prüfung, ob die Kommune ein unmittelbares eigenes wirtschaftliches Interesse an der Ausführung der Bauleistung bzw. der Bauverpflichtung des Investors hat. Sofern die Kommune dem Investor keine über die ihr im Rahmen der städtebaulichen Regelungszuständigkeit hinausgehenden Vorgaben macht und die Veräußerung eines gemeindeeigenen Grundstücks zum Marktwert erfolgt, sei die Gemeinde bei der Veräußerung nicht an das Kartellvergaberecht gebunden. Einfacher gestaltet sich nach den Feststellungen des Autors ein kommunaler Grundstücksverkauf, wenn das Kartellvergaberecht wegen Unterschreitens des Schwellenwerts keine Anwendung findet. Hier unterliege die Gemeinde nach höchstrichterlicher Rechtsprechung keinen besonderen rechtlichen Bindungen, insbesondere nicht der Pflicht zur Durchführung wettbewerblicher Bieterverfahren oder Interessenbekundungsverfahren, sofern die Veräußerung zu einem sachverständig festgestellten Marktpreis erfolge. Dies sei allerdings notwendig, damit die Grundstücksveräußerung keine europarechtlich unzulässige Beihilfe mit der Konsequenz der Nichtigkeit des Grundstückskaufvertrages darstellt.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Kartellrechtsverstöße als Ausschlussgründe im Vergabeverfahren

Autor
Stein, Roland M.
Friton, Pascal
Huttenlauch, Anna
Heft
1
Jahr
2012
Seite(n)
38-51
Titeldaten
  • Stein, Roland M.; Friton, Pascal; Huttenlauch, Anna
  • WuW - Wirtschaft und Wettbewerb
  • Heft 1/2012
    S.38-51
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Franz Josef Hölzl , Rechtsanwalt , Berlin
Abstract
Die Autoren widmen sich anlässlich des Beschlusses der Vergabekammer Niedersachen (v. 24.03.2011, VgK-4/2011) der Frage, wie sich kartellrechtliche Verstöße auf die Zuverlässigkeit eines Bieters im Vergabeverfahren auswirken. Sie untersuchen u.a., ob jeder kartellrechtliche Verstoß als eine schwere Verfehlung zu bewerten ist, die zu einem Ausschluss im Vergabeverfahren führen kann. Dafür werden zunächst die verschiedenen zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe mit Bezug zu kartellrechtlichen Verstößen dargestellt. Sodann wird die Frage der Zurechnung eines Kartellrechtsverstoßes innerhalb verbundener Unternehmen thematisiert. Dafür wird zwischen vergaberechtlicher und kartellrechtlicher Zurechnung differenziert. Im Lichte des Beschlusses der Vergabekammer Niedersachen wird insbesondere die Konstellation der Zurechnung eines Verstoßes der Muttergesellschaft an ihre Tochtergesellschaft erörtert. Schließlich wird die (einzige) Möglichkeit der Wiedererlangung der Zuverlässigkeit im Wege der Selbstreinigung dargestellt und erläutert.
Rezension abgeschlossen
nein

Die rechtssichere Umsetzung sozialer und ökologischer Zwecke in der Vergabepraxis

Autor
Abate, Constantin
Normen
§ 97 Abs. 4 S. 2 GWB
Heft
2
Jahr
2012
Seite(n)
41-47
Titeldaten
  • Abate, Constantin
  • KommJur - Kommunaljurist
  • Heft 2/2012
    S.41-47
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 97 Abs. 4 S. 2 GWB

Dr. Stephen Lampert, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München
Abstract
Der Verfasser erörtert, mit welchen Instrumenten sich in Vergabeverfahren soziale und ökologische Zwecke verfolgen lassen. Er diskutiert die Eignungsprüfung, die Leistungsbeschreibung, Zuschlagskriterien sowie die besonderen Bedingungen der Auftragsausführung. Über letztere lasse sich am effektivsten Einfluss auf soziale Bedingungen von Produktionsprozessen nehmen (z. B. Verbot von Produkten aus Kinderarbeit). Die von § 97 Abs. 4 Satz 2 GWB verlangte Transparenz könne dadurch sichergestellt werden, dass den Vergabeunterlagen zusätzliche Vertragsbedingungen als Bestandteil des Gesamtvertrages beiliegen und in der Leistungsbeschreibung an prominenter Stelle ein Hinweis darauf erfolgt, dass die Leistung entsprechend den beigefügten Vertragsbedingungen zu erbringen ist.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Möglichkeiten der Direktvergabe im ÖPNV (Schiene und Straße)

Autor
Knauff, Matthias
Normen
Art. 5 VO 1370/2007
Art. 106 Abs. 2 AEUV
Art. 14 AEUV
Art. 87e GG
Art. 106a GG
Art. 12 GG
Art. 28 GG
Art. 2 VO 1370/2007
§ 4 Abs. 3 VgV
Art. 7 VO 1370/2007
Art. 6 VO 1370/2007
§ 40 VwGO
Gerichtsentscheidung
BGH, Beschluss vom 08.02.2011 - X ZB 4/10
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.03.2011 - VII-Verg 48/10
Heft
2
Jahr
2012
Seite(n)
65-74
Titeldaten
  • Knauff, Matthias
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 2/2012
    S.65-74
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Art. 5 VO 1370/2007, Art. 106 Abs. 2 AEUV, Art. 14 AEUV, Art. 87e GG, Art. 106a GG, Art. 12 GG, Art. 28 GG, Art. 2 VO 1370/2007, § 4 Abs. 3 VgV, Art. 7 VO 1370/2007, Art. 6 VO 1370/2007, § 40 VwGO

BGH, Beschluss vom 08.02.2011 - X ZB 4/10, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.03.2011 - VII-Verg 48/10

Stefan Bahrenberg , Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e.V. (VDV) , Köln
Abstract
Einleitend nimmt der Autor eine Bestandsaufnahme im Hinblick auf das gegenwärtige Wettbewerbsmodel im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) vor. Dabei werden ausführlich die Ursachen und Entwicklungen dargestellt, die zum im ÖPNV anzutreffenden Modell des Wettbewerbs um den Markt (im Gegensatz zum Wettbewerb im Markt durch unmittelbar konkurrierende Leistungen) und den dabei prägenden Einfluss der öffentlichen Hand auf die Gestaltung geführt haben. Die grundlegenden Wertungen des primären Europarechts, des deutschen Verfassungsrechts und eine Abgrenzung des Verkehrsvergabe- vom allgemeinen Vergaberecht vorangestellt, werden dann die Zulässigkeit von Direktvergaben im straßengebundenen und Schienenpersonen-Nahverkehr auf Basis der Regelungen der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 (VO 1370/2007) erörtert. Ferner werden auch Durchführungsfragen für die konkrete Direktvergabe erörtert. Im Fazit - unter Berücksichtigung anstehender gesetzgeberischer Initiativen - wird die Erwartung formuliert, dass die VO 1370/2007 in Deutschland – langfristig - sowohl zu einer größeren Einflussnahme der öffentlichen Seite als auch zu einer Zunahme der Wettbewerbsintensität im ÖPNV führen werde, wobei nach Auffassung des Autors die Qualität der Leistung das ausschlaggebende Moment liefern könnte.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja