Unbedachter Bieterwechsel
Untertitel
Wenn sich die Mutter bewirbt und die Tochter das Angebot abgibt...
Gerichtsentscheidung
VK Sachsen Beschluss vom 08.07.2011 - 1/SVK/027-11
Zeitschrift
Heft
6
Jahr
2011
Seite(n)
29-30
Titeldaten
- Noch, Rainer
- Vergabe Navigator
-
Heft 6/2011
S.29-30
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz
VK Sachsen Beschluss vom 08.07.2011 - 1/SVK/027-11
Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Der Verfasser berichtet über einen Fall, in dem eine Tochtergesellschaft in einem nichtoffenen Verfahren ein Angebot abgegeben hat, obwohl nur die Muttergesellschaft nach erfolgreichem Teilnahmewettbewerb zur Angebotsabgabe aufgefordert worden war. Die Vergabestelle schloss das Angebot aus. Die Muttergesellschaft wandte sich erfolglos in einem Vergabenachprüfungsverfahren (VK Sachsen, Beschluss vom 08.07.2011 - 1/SVK/027-11) gegen den Ausschluss. Dabei führte sie an, dass die Tochtergesellschaft in Vertretung gehandelt habe, zudem stellte sie darauf ab, dass ein zeitlich nachfolgender Verschmelzungsvertrag zwischen Mutter und Tochtergesellschaft mit rückwirkender Wirkung letztlich doch zur Bieteridentität geführt habe. Der Verfasser geht in diesem Zusammenhang auf die Anforderungen der Stellvertretung bei der Angebotsabgabe ein. Anschließend stellt er fest, dass es nach den Vergabeordnungen keine Aufklärungspflicht, sondern nur ein Aufklärungsrecht für die Vergabestelle gibt. Abschließend zeigt er auf, dass eine rückwirkende gesellschaftsrechtliche Veränderung keine Auswirkungen auf die im vorhergehenden Vergabeverfahren festgestellte fehlende Bieteridentität hat.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja