Rechtsberatung strukturiert vergeben

Untertitel
Grundregeln für die Vergabe von anwaltlichen Dienstleistungen
Autor
Krämer, Martin
Normen
§ 1 VOF
Gerichtsentscheidung
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.04.2010 - VII - Verg 55/09
OLG Hamburg, Beschluss vom 24.09.2010 - 1 Verg 2/10
Zeitschrift
Heft
5
Jahr
2011
Seite(n)
12-14
Titeldaten
  • Krämer, Martin
  • Vergabe Navigator
  • Heft 5/2011
    S.12-14
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 1 VOF

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.04.2010 - VII - Verg 55/09, OLG Hamburg, Beschluss vom 24.09.2010 - 1 Verg 2/10

Sven Tönnemann, Rechtsanwalt, Hamburg
Abstract
Der Autor erläutert, welche Regeln bei der Beschaffung von Rechtsberatungen oberhalb und unterhalb der Schwellenwerte anzuwenden sind. Er zeigt auf, dass nicht alle Rechtsberatungen der VOF unterfallen, da Rechtsberatungen im Einzelfall durchaus auch beschreibbar sein können. Wenn die VOF Anwendung finde, handele es sich jedoch regelmäßig um nachrangige Leistungen, weshalb nur wenige Vorschriften der VOF überhaupt anwendbar seien. Unterhalb der Schwellenwerte bestünden letztlich nur Anforderungen aus dem Haushaltsrecht, die jedoch kaum einen Regelungsgehalt besäßen. Sodann führt der Autor aus, welchen Überlegungen und Regeln sich der öffentliche Auftraggeber bereits aus eigenem Interesse unterwerfen sollte, insbesondere solle er den Beratungsbedarf so genau wie möglich beschreiben; Auswahlkriterien sollten festgelegt und eine strukturierte Angebotsabgabe durchgeführt werden.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Die Vergabe von Rettungsdienstleistungen

Untertitel
Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung und ihre Folgen für die Praxis
Autor
Struß, Jantje
Landsberg, Gerrit
Gerichtsentscheidung
EuGH, U. v. 29.04.2010, C-160/08
EuGH, U. v. 10.03.2011, C-274/09
BGH, B. v. 1.12.2008 - X ZB 31/08
Heft
9
Jahr
2011
Seite(n)
321-326
Titeldaten
  • Struß, Jantje; Landsberg, Gerrit
  • KommJur - Kommunaljurist
  • Heft 9/2011
    S.321-326
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

EuGH, U. v. 29.04.2010, C-160/08, EuGH, U. v. 10.03.2011, C-274/09, BGH, B. v. 1.12.2008 - X ZB 31/08

Sven Tönnemann, Rechtsanwalt, Hamburg
Abstract
Die Autoren beschreiben die Entwicklung der Rechtsprechung zur Beschaffung von Rettungsdienstleistungen. Sie erläutern zunächst kurz die Organisation des Rettungsdienstes in Deutschland und die Aufteilung in das Submissions- und das Konzessionsmodell. Zu dem jeweiligen Modell werden sowohl die europarechtliche als auch die nationale Rechtsprechung dargestellt. Daraus leiten die Verfasser Anforderungen an das Vergabeverfahren sowohl für Konzessionen als auch für öffentliche Aufträge ab. Hierbei seien insbesondere die hohe Dynamik und Sensibilität des Rettungswesens und die Erhaltung des Qualitätsniveaus zu berücksichtigen. Schließlich weisen die Autoren darauf hin, dass nach der nationalen Rechtsprechung bestehende Altverträge ihre Wirksamkeit nicht verlören, allerdings könne eine Umstrukturierung des Rettungsdienstes als wesentliche Vertragsänderung eine Neuvergabe erforderlich machen. Zudem bestehe die Möglichkeit, dass die Europäische Kommission bezüglich bestehender Rettungsdienstverträge ein Vertragsverletzungsverfahren einleite.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Das Gebot der Berücksichtigung mittelständischer Interessen im Vergaberecht

Autor
Ortner, Roderic
Normen
§ 97 Abs. 3 GWB
Heft
5
Jahr
2011
Seite(n)
677-682
Titeldaten
  • Ortner, Roderic
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 5/2011
    S.677-682
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 97 Abs. 3 GWB

Sven Tönnemann, Rechtsanwalt, Hamburg
Abstract
Der Verfasser nimmt den Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft zur Evaluation der so genannten "Mittelstandsklausel" (§ 97 Abs. 3 GWB) zum Anlass, die hierzu ergangene Rechtsprechung zu beleuchten. Dabei betrachtet er anhand von Ausarbeitungen des Instituts für Mittelstandsforschung und der Empfehlung der EU-Kommission zunächst die Frage, was unter mittelständischen Interessen zu verstehen sei und untersucht sodann, ob durch die Neuformulierung des § 97 Abs. 3 GWB eine Verstärkung der Mittelstandsklausel erfolgt sei. Der Autor weist darauf hin, dass nur der Zuschnitt der Lose im Beurteilungsspielraum des Auftraggebers liege, nicht jedoch die Entscheidung, ob eine Losteilung erfolge. Schließlich zeigt er Beispiele in der Rechtsprechung zur Ausnahmeregelung auf, wonach eine Gesamtvergabe durch wirtschaftliche oder technische Gründe ausnahmsweise gerechtfertigt sein könne. Diese Gründe müssten erheblich über das hinausgehen, was einer Losteilung immanent sei. Zudem bestünde hierbei für den öffentlichen Auftraggeber ein stark erhöhter Begründungsaufwand.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

In bester Absicht gescheitert

Untertitel
Beim Ingeniurvertrag tut Sorgfalt Not: Der Teufel steckt häufig im Detail
Autor
Welter, Ulrich
Normen
§ 15 HOAI
§ 631 BGB
Gerichtsentscheidung
OLG Karlsruhe, Urt. v. 31.07.2001 - 17 U 140/99
BGH, Urteil vom 24.06.2004 - VII ZR 259/02
BGH, Urteil vom 13.11.2003 - VII ZR 362/02
BGH, Urteil vom 09.06.2005 - VII ZR 84/04
BGH, Urteil vom 23.08.2007 - VII ZR 62/07
LG Köln, Urteil vom 18.02.2011 - 32 O 113/09
OLG Braunschweig, Urteil vom 11.03.2004 - 8 U 17/99
KG Berlin, Urteil vom 16.03.2007 - 6 U 48/06
Zeitschrift
Heft
5
Jahr
2011
Seite(n)
9-12
Titeldaten
  • Welter, Ulrich
  • Vergabe Navigator
  • Heft 5/2011
    S.9-12
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 15 HOAI, § 631 BGB

OLG Karlsruhe, Urt. v. 31.07.2001 - 17 U 140/99, BGH, Urteil vom 24.06.2004 - VII ZR 259/02, BGH, Urteil vom 13.11.2003 - VII ZR 362/02, BGH, Urteil vom 09.06.2005 - VII ZR 84/04, BGH, Urteil vom 23.08.2007 - VII ZR 62/07, LG Köln, Urteil vom 18.02.2011 - 32 O 113/09, OLG Braunschweig, Urteil vom 11.03.2004 - 8 U 17/99, KG Berlin, Urteil vom 16.03.2007 - 6 U 48/06

Dr. Anne Bartsch, Referentin im BMUB, Berlin
Abstract
Laut dem Autor sollten Auftraggeber und Ingenieure Vertragsmustern nicht ohne Weiteres vertrauen, da Missverständnisse die mögliche Konsequenz sein können. Der Ingenieur schulde stets den vereinbarten Erfolg. Dies könne etwa dann zu Problemen führen, wenn die Leistungsphasen “gemäß § 15 HOAI” vereinbart würden, da nunmehr alle in der jeweilig vereinbarten Leistungsphase enthaltenen Grundleistungen geschuldet würden, unabhängig davon, ob diese erforderlich seien. Daher empfiehlt der Autor, vorformulierte Ingenieurverträge mit Vorsicht zu behandeln, für jede Leistungsphase Zieldefinitionen in den Vertrag aufzunehmen sowie der Festlegung der Honorarzonen und der Objektbildung besondere Sorgfalt zu widmen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Sozialstandards bei der Vergabe öffentlicher Aufträge in Berlin und Brandenburg

Autor
Rechten, Stephan
Herausgeber
Röbke, Marc
Normen
§ 1 BerlAVG
§ 3 Abs. 1 BbgVergG-E
Gerichtsentscheidung
EuGH, Urteil vom 03.04.2008 - C-346/06
Heft
8
Jahr
2011
Seite(n)
337-343
Titeldaten
  • Röbke, Marc [Hrsg.]
  • Rechten, Stephan
  • LKV - Landes- und Kommunalverwaltung
  • Heft 8/2011
    S.337-343
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 1 BerlAVG, § 3 Abs. 1 BbgVergG-E

EuGH, Urteil vom 03.04.2008 - C-346/06

Dr. Anne Bartsch, Referentin im BMUB, Berlin
Abstract
Der Beitrag betrachtet die Regelungen für die Vorgabe von Sozialstandards bei Vergabeverfahren (insbes. Mindestlohn- und Tariftreueforderungen) des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes sowie des Entwurfs des Brandenburger Vergabegesetzes. Grundlegend werden hierzu zunächst die diesbezügliche bisherige Rechtslage in Berlin und Brandenburg, das entscheidende Rüffert-Urteil des EuGH sowie mögliche Sozialvorgaben außerhalb der landesrechtlichen Sonderregelungen dargelegt. Im Weiteren werden dann die entsprechenden Landesregelungen vorgestellt, das bestehende Spannungsverhältnis der Regelungen in ihren sozial-politischen Zielen zu den wirtschaftlichen Grundfreiheiten des Europarechts und dem Grundsatz der wirtschaftlichen Auftragsvergabe erörtert sowie abschließend Hinweise für die Vergabepraxis gegeben.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Probe aufs Exempel

Untertitel
Im Check: Sinnvolle Vorgaben im Leistungsverzeichnis für Bauaufträge
Autor
Noch, Rainer
Zeitschrift
Heft
5
Jahr
2011
Seite(n)
27-29
Titeldaten
  • Noch, Rainer
  • Vergabe Navigator
  • Heft 5/2011
    S.27-29
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Anne Bartsch, Referentin im BMUB, Berlin
Abstract
Erstellen Auftraggeber das benötigte Leistungsverzeichnis nicht selbst und übernehmen dieses unbesehen von externen Planern, so sind Konflikte und Folgekosten häufig vorprogrammiert. Einigen der typischen Problemstellen geht der Verfasser daher im vorliegenden Beitrag nach. So wird u.a. auf mögliche Probleme bei Flachdächern, Trittschalldämmung, Brandschutz und Bestandsschutz hingewiesen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Unerwünschte Folgen der HOAI 2009

Untertitel
AHO-Gutachten: Reform führt zu Preisunsicherheit und Nachtragsanstieg
Autor
Herholz, Ronny
Zeitschrift
Heft
5
Jahr
2011
Seite(n)
7-8
Titeldaten
  • Herholz, Ronny
  • Vergabe Navigator
  • Heft 5/2011
    S.7-8
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Anne Bartsch, Referentin im BMUB, Berlin
Abstract
Die 6. HOAI Novelle hat nach dem Verfasser einige Diskussionen herauf beschworen. Insbesondere sei die Herausnahme der sog. Beratungsleistungen aus der HAOI kritisch zu betrachten. Diese Maßnahme sowie deren Auswirkungen auf die Vergabepraxis untersucht der Verfasser daher eingehend; auch andere diskutierte Schwachstellen werden erörtert.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Politisch korrekte Auftragsvergabe

Untertitel
Was das neue NRW-Vergabegesetz Vergabestellen und Bietern abverlangt
Autor
Krämer, Martin
Zeitschrift
Heft
5
Jahr
2011
Seite(n)
5-7
Titeldaten
  • Krämer, Martin
  • Vergabe Navigator
  • Heft 5/2011
    S.5-7
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Christine , forum vergabe e.V. , Berlin
Abstract
Nordrhein - Westfalen bringt mit dem Gesetz über die Sicherung der Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerbs bei der Vergabe öffentlicher Aufträge ein neues Vergabegesetz auf den Weg. Der Verfasser stellt wesentliche Inhalte (Mindestlohnanforderungen, Schaffung einer neuen Prüfbehörde, Nachweispflichten bei der Berücksichtigung sozialer Kriterien, Frauen- und Familienförderung) des Gesetzes dar und unterzieht es einer kritischen Betrachtung. So zeigt er bspw. Probleme für die Betriebe hinsichtlich der Einhaltung der Mindestlohnvorgaben auf. Er befürchtet auch, dass durch die weitere Aufblähung von zu beachtenden Vorschriften, geforderten Erklärungen und Nachweisen insbesondere kleinere Firmen davon abgehalten werden, sich um kommunale Aufträge zu bewerben.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Keine Verdrängung speziellen EU-Verkehrsvergaberechts aus Gründen der Unionstreue

Autor
Michaels, Sascha
Normen
Art. 5 Abs. VO 1370/2007
§ 15 Abs. 2 AEG
Art. 2 lit. i VO 1370/2007
§ 99 Abs. 1 GWB
Art. 1 Abs. 4 RL 2004/18/EG
Art. 17 RL 2004/18/EG
Gerichtsentscheidung
BGH, Beschluss vom 08.02.2011 - X ZB 4/10
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.07.2010 - VII-Verg 19/10
OLG Brandenburg, Beschluss vom 02.09.2003 - Verg W 3/03 und 5 /03
Heft
16
Jahr
2011
Seite(n)
969-974
Titeldaten
  • Michaels, Sascha
  • NVWZ - Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht
  • Heft 16/2011
    S.969-974
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Art. 5 Abs. VO 1370/2007, § 15 Abs. 2 AEG, Art. 2 lit. i VO 1370/2007, § 99 Abs. 1 GWB, Art. 1 Abs. 4 RL 2004/18/EG, Art. 17 RL 2004/18/EG

BGH, Beschluss vom 08.02.2011 - X ZB 4/10, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.07.2010 - VII-Verg 19/10, OLG Brandenburg, Beschluss vom 02.09.2003 - Verg W 3/03 und 5 /03

Stefan Bahrenberg , Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e.V. (VDV) , Köln
Abstract
Der Beitrag setzt sich kritisch mit der Entscheidung des BGH, Beschluss vom 08.02.2011 - X ZB 4/10, auseinander, wobei insbesondere die Ausführungen des BGH hinsichtlich der Abgrenzung von Dienstleistungsauftrag und Dienstleistungskonzession hinterfragt werden. Der Autor spricht sich nach Sichtung der geltenden Vorschriften (z. B. GWB, VgV, VO 1370/2007, RL 2004/18/EG) und bisher ergangener Rechtsprechung für eine mehr normativ begründete Abgrenzung aus, die bei der Bewertung des bei der Dienstleistungskonzession übergehenden wirtschaftlichen Risikos neben einer rein quantitativen Bemessung Beachtung finden müsse. Da für diese normative Abgrenzung im Verkehrsbereich spezielle Regeln des gemeinschaftsrechtlichen EU-Verkehrsvergaberechts ins Verhältnis zum allgemeinen Vergaberecht zu stellen seien, wäre diese Auslegungsfrage letztlich auch vom zuständigen EuGH zu klären.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Die Beachtung des Geheimwettbewerbs im Vergabeverfahren bei Parallelangeboten konzernverbundener Unternehmen

Autor
Mager, Stefan
Recke, Barbara Frfr v. d.
Normen
§ 16 VgV
Gerichtsentscheidung
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.04.2011 - VII-Verg 4/11
Heft
9
Jahr
2011
Seite(n)
541-544
Titeldaten
  • Mager, Stefan; Recke, Barbara Frfr v. d.
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 9/2011
    S.541-544
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 16 VgV

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.04.2011 - VII-Verg 4/11

Jan Sulk, AOK-Bundesverband, Berlin
Abstract
Der Artikel behandelt die Problematik der Sicherstellung des Geheimwettbewerbs durch Bieter und Auftraggeber vor dem Hintergrund eines Beschlusses des OLG Düsseldorf vom 13.04.2011. Die Autoren führen aus, dass das OLG in seiner Entscheidung einen Verstoß gegen den Grundsatz des Geheimwettbewerbs feststellt, wenn gesicherte Erkenntnisse über eine Wettbewerbsbeeinträchtigung bestehen. Eine ausdrückliche Verständigung der Unternehmen sei hierzu nicht erforderlich. Parallelangebote von Bietern, bei denen Schnittstellen bestehen, begründeten eine Vermutung zugunsten einer Verletzung des Geheimwettbewerbs, deren Widerlegung den Bietern jedoch ermöglicht werden müsse. Im Anschluss erfolgt der Hinweis auf eine vom OLG Düsseldorf durchgeführte Übertragung seiner Rechtsprechung von Doppelbewerbungen auf die Bewertung der Teilnahme konzernverbundener Unternehmen an der Ausschreibung.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja