Drei Worte des EuGH: Schadensersatz ohne Verschulden!
Untertitel
Zur gemeinschaftsrechtskonformen Auslegung des § 126 S. 1 GWB
Normen
§ 126 S. 1 GWB
Art. 2 Abs. RL 89/665/EWG
Gerichtsentscheidung
EuGH, Urteil vom 30.09. 2010 - C-314/09
Heft
1
Jahr
2011
Seite(n)
21-23
Titeldaten
- Prieß, Hans-Joachim; Hölzl, Franz Josef
- NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
-
Heft 1/2011
S.21-23
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz
§ 126 S. 1 GWB, Art. 2 Abs. RL 89/665/EWG
EuGH, Urteil vom 30.09. 2010 - C-314/09
Sven Tönnemann, Rechtsanwalt, Hamburg
Abstract
Die Autoren setzen sich mit den Auswirkungen der EuGH Entscheidung (Urt. v. 30.09. 210 - C-314/09) zum Schadensersatz ohne Verschulden auf das deutsche Recht auseinander. Durch die Entscheidung des EuGH sei die schwierigste Hürde auf dem Weg zum Schadensersatz gefallen. Diese entspräche zwar auch der Auffassung des BGH zu § 126 GWB, wonach ebenfalls kein Verschulden des öffentlichen Auftraggebers erforderlich sei, allerdings sei das Merkmal "echte Chance" auf den Zuschlag in § 126 GWB mit dem Verständnis des EuGH vom Schadensersatzanspruch nicht in Einklang zu bringen. Es wäre nach deutschem Recht immer noch zu schwierig, Schadensersatz zu erlangen. Eine Disziplinierung der öffentlichen Auftraggeber zu vergaberechtskonformen Verhalten sei dadurch ebenfalls problematisch.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja