Um Kleinigkeiten kümmert sich der Prätor nicht! - Relevanz und Konsequenz der Änderung laufender Verträge im Lichte des Vergaberechts
Gerichtsentscheidung
EuGH, Urteil vom 19.06.2008, C-454/06
Zeitschrift
Heft
48
Jahr
2008
Seite(n)
3321-3324
Titeldaten
- Niestedt, Marian; Hölzl, Franz Josef
- NJW - Neue Juristische Wochenschrift
-
Heft 48/2008
S.3321-3324
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz
EuGH, Urteil vom 19.06.2008, C-454/06
Grazyna Fait
, forum vergabe e.V.
, Berlin
Abstract
Die Autoren analysieren in ihrem Beitrag das Urteil des EuGH vom 19.06.2008, C-454/06 (pressetext). In diesem Urteil
befasste sich der EuGH mit der gemeinschaftsrechtlichen Bewertung von Vertragsänderungen ohne erneutes
Vergabeverfahren. Dazu stellt der Beitrag fest, dass die wesentliche Änderung eines bestehenden Vertrags vergaberechtlich
als Neuvergabe zu bewerten ist. Darüber hinaus gibt der EuGH Anhaltspunkte dafür, wann eine wesentliche
Vertragsänderung vorliegt; diese Anhaltspunkte bedürfen nach Ansicht der Autoren noch einer weiteren Konkretisierung.
Als Quintessenz sei der Entscheidung zu entnehmen, dass jede Änderung eines bestehenden Vertrages für sich zu
betrachten sei und es kaum möglich sei, bestimmte Typen von Vertragsänderungen generell als vergaberechtlich irrelevant
einzustufen.
befasste sich der EuGH mit der gemeinschaftsrechtlichen Bewertung von Vertragsänderungen ohne erneutes
Vergabeverfahren. Dazu stellt der Beitrag fest, dass die wesentliche Änderung eines bestehenden Vertrags vergaberechtlich
als Neuvergabe zu bewerten ist. Darüber hinaus gibt der EuGH Anhaltspunkte dafür, wann eine wesentliche
Vertragsänderung vorliegt; diese Anhaltspunkte bedürfen nach Ansicht der Autoren noch einer weiteren Konkretisierung.
Als Quintessenz sei der Entscheidung zu entnehmen, dass jede Änderung eines bestehenden Vertrages für sich zu
betrachten sei und es kaum möglich sei, bestimmte Typen von Vertragsänderungen generell als vergaberechtlich irrelevant
einzustufen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja