Der Grundsatz der produktneutralen Ausschreibung
Zeitschrift
Heft
11
Jahr
2008
Seite(n)
122-125
Titeldaten
- Kirch, Thomas; Leinemann, Eva-Dorothee
- Vergabe News
-
Heft 11/2008
S.122-125
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz
Dr. Anne Bartsch, Referentin im BMUB, Berlin
Abstract
Die Vorgabe bestimmter Typen und Fabrikate ist bei öffentlichen Ausschreibungen nur zulässig, wenn dies durch den Auftragsgegenstand bzw. die zu vergebende Leistung gerechtfertigt ist. Wann dies jedoch im Einzelnen der Fall ist, regeln weder die VOL/A noch die VOB/A. Im Aufsatz wird detailliert anhand aktueller Rechtsprechung erläutert, welchen objektiven Anforderungen Rechnung zu tragen ist und wie sich die Folgen eines Verstoßes gegen den Grundsatz der produktneutralen Ausschreibung auswirken.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja