Kommunen im Energiemarkt - zwischen wettbewerblicher Ausschreibung und Bestandsschutz wirtschaftlicher Verträge

Autor
Ax, Thomas
Heft
7
Jahr
2010
Seite(n)
206-209
Titeldaten
  • Ax, Thomas
  • RdE - Recht der Energiewirtschaft
  • Heft 7/2010
    S.206-209
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Felix Zimmermann, Beschaffungsamt des BMI, Bonn
Abstract
Kommunen müssen ihren Strombezug grundsätzlich nach dem geltenden Vergaberecht ausschreiben. Für Vertragsverlängerungen kommt es auf die jeweilige Fallgestaltung an. In seinem Beitrag bespricht der Autor verschiedene Varianten der Vertragsverlängerung und erörtert, unter welchen Umständen dabei eine erneute Ausschreibung erforderlich ist. Er zeigt die Folgen des Verstoßes gegen eine an sich bestehende Ausschreibungspflicht auf und betont die schwebende Wirksamkeit bis zur Feststellung der Unwirksamkeit in einem Nachprüfungsverfahren. Nach Ansicht des Autors sind die von der Kommune erhobenen Gebühren aufgrund eines vergaberechtswidrigen Energiebezugs allein nicht anfechtbar. Erst bei nachweislich ermessensfehlerhafter Festlegung oder "grob unangemessener Höhe" sei dies denkbar. Eine Pflicht zur Beendigung vergaberechtswidriger Verträge sieht der Autor nicht zwangsläufig - insbesondere nicht aus der Genese bisheriger Streitverfahren vor dem EuGH zu diesem Thema.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

IT-Verträge der öffentlichen Hand - Änderungen durch die Vergaberechtsreform

Autor
Holleben, Kevin Max von
Probst, Peter Michael
Heft
6
Jahr
2010
Seite(n)
349-353
Titeldaten
  • Holleben, Kevin Max von; Probst, Peter Michael
  • CR - Computer und Recht
  • Heft 6/2010
    S.349-353
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Felix Zimmermann, Beschaffungsamt des BMI, Bonn
Abstract
Die Autoren besprechen die bedeutsamsten Änderungen im Bereich des IT-Vergaberechts durch die VOL/A 2009. So zeigen sie etwa Fallgestaltungen auf, in denen mit einer entsprechenden Begründung von der neuen Pflicht zur Losaufteilung abgesehen werden kann. Den Schwerpunkt des Aufsatzes bilden die darauf folgenden Ausführungen zum neu in der VOL/A geregelten Dynamischen Elektronischen Verfahren (DEV). Es handelt sich dabei abhängig vom Auftragswert um ein Offenes Verfahren bzw. eine Öffentliche Ausschreibung, in der die Eignungsprüfung bestandene Bewerber in wiederholten Wettbewerb um (zumeist standardisierte) Produkte zueinander treten. Nachfolgend wird die für Vergaben unterhalb der Schwellenwerte erweiterte Regelung zur Bezeichnung bestimmter Erzeugnisse diskutiert, siehe § 7 Abs. 4 VOL/A 2009. Der bisher verpflichtende Zusatz "... oder gleichwertige Art" wird für die Fälle überflüssig, in denen ein sachlicher Grund die Produktvorgabe rechtfertigt. Die Autoren mahnen aufgrund der noch abzuwartenden Interpretation durch die Rechtsprechung zur Zurückhaltung, empfehlen aber zumindest eine stichhaltige Begründung für das Weglassen des Zusatzes. Schließlich setzen sich die Autoren mit einer Änderung in § 11 Abs. 1 S. 3 VOL/A-EG auseinander, die der Vergabestelle eine größere Flexibilität bei der Vertragsgestaltung erlaubt.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja