Hippokrates als Dienstleister gemäß den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes

Untertitel
Die Vergabe von integrierten Versorgungsverträgen im Lichte des EuGH-Urteils vom 11.6.2009, Rs. C-30/07 -
Autor
Baumeister, Hubertus
Struß, Jantje
Normen
§ 98 Nr. 2
§ 3 Nr. 3 lit a VOL/A
§ 3 Nr. 4 lit a VOL/A
§ 140a SGB V
§ 1a Nr. 2 Abs. 2 VOL/A
Gerichtsentscheidung
EuGH, Urteil vom 11.6.2009 - C-30/07
Heft
5
Jahr
2010
Seite(n)
247-253
Titeldaten
  • Baumeister, Hubertus; Struß, Jantje
  • NZS - Neue Zeitschrift für Sozialrecht
  • Heft 5/2010
    S.247-253
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 98 Nr. 2, § 3 Nr. 3 lit a VOL/A, § 3 Nr. 4 lit a VOL/A, § 140a SGB V, § 1a Nr. 2 Abs. 2 VOL/A

EuGH, Urteil vom 11.6.2009 - C-30/07

Sven Tönnemann, Rechtsanwalt, Hamburg
Abstract
Die Verfasser nehmen die „Oymanns-Entscheidung“ des EuGH als Ausgangspunkt, um die Ausschreibungsverpflichtung der gesetzlichen Krankenkassen für Verträge über die integrierte Versorgung zu untersuchen. Dabei betrachten sie zunächst die Frage, ob gesetzliche Krankenkassen öffentliche Auftraggeber sind und stellen dann dar, warum Verträge zur integrierten Versorgung öffentliche Aufträge seien. Im Anschluss widmen sie sich der Einordnung der integrierten Versorgung als nicht-prioritäre Dienstleistungen, der Mittelstandsförderung und den Ausnahmetatbeständen in der VOL/A für eine wettbewerbsfreie Vergabe. Schließlich sei nach Auffassung der Autoren die Vergabe von integrierten Versorgungsverträgen ein hilfreiches Element zur Steuerung im Gesundheitswesen, gesetzliche Krankenkassen als auch Leistungserbringer sollten ihre Vorbehalte gegenüber dem Vergaberecht aufgeben.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Präqualifikation und Prüfungssysteme

Autor
Braun, Peter
Zsofia, Petersen
Heft
3
Jahr
2010
Seite(n)
433-440
Titeldaten
  • Braun, Peter; Zsofia, Petersen
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 3/2010
    S.433-440
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, BMDS, Berlin
Abstract
Die Verfasser untersuchen in ihrem Beitrag die Unterschiede und Gemeinsamkeiten der Präqualifikation in den Vergabeordnungen für klassische Auftragsvergaben und des Prüfsystems im Sektorenbereich. Zunächst stellen sie fest, dass beide Systeme die Vereinfachung des Nachweises der Eignung zum Ziel haben. Anschließend arbeiten sie heraus, dass das Prüfsystem anders als das Präqualifikationsverfahren Teil des Vergabeverfahrens sein kann und damit in Gegensatz zur Präqualifikation einen verpflichtenden Charakter hat. Zudem sei die Prüftiefe erheblich weiter als bei der Präqualifikation und könne sich auch auf technische Spezifikationen beziehen. Sie kommen zu dem Ergebnis, dass zwischen beiden Verfahren, wegen ihrer unterschiedlichen Ausgestaltung und Verfahrensfunktion streng unterscheiden werden müsse.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Rückforderungen von europäischen Zuwendungen bei Vergaberechtsverstößen

Autor
Braun, Christian
Heft
5
Jahr
2010
Seite(n)
279-283
Titeldaten
  • Braun, Christian
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 5/2010
    S.279-283
Zusätzliche Informationen:
Fachbuch

Sven Tönnemann, Rechtsanwalt, Hamburg
Abstract
Der Verfasser untersucht die europäischen und nationalen Regelungen zur Rückforderung von Zuwendungen bei Verstoß des Fördermittelnehmers gegen vergaberechtliche Vorschriften. Der Verfasser stellt zunächst die nationalen Regelungen vor und kommt zu dem Ergebnis, dass die europäischen Leitlinien in der Ermessensausübung durch nationale Behörden zu berücksichtigen sind. Im Anschluss werden die Auswirkungen der in 2007 veröffentlichten Leitlinien der Europäischen Kommission zur Rückforderung von Zuwendungen auf die nationale Rückforderungspraxis dargestellt. Hierzu wird erläutert, bei welchen Vergabeverstößen in welcher Höhe die Fördermittel zurückgefordert werden sollen. Die Leitlinien der europäischen Kommission seien eine wertvolle Auslegungshilfe und würden für mehr Rechtssicherheit sorgen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
nein

Keine Ausschreibungspflicht für juristische Beratungsdienstleistungen: Schiffshebewerk Niederfinow

Autor
Würfel, Wolfgang
Normen
§ 8 EG Abs. 1 VOL/A
§ 1 Abs. 1 VOF
§ 1 Abs. 3 VOF
Gerichtsentscheidung
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.04.2010, VII-Verg 55/09
Heft
7
Jahr
2010
Seite(n)
420-422
Titeldaten
  • Würfel, Wolfgang
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 7/2010
    S.420-422
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 8 EG Abs. 1 VOL/A, § 1 Abs. 1 VOF, § 1 Abs. 3 VOF

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.04.2010, VII-Verg 55/09

Robert Thiele, MBA, BMDS, Berlin
Abstract
Der Verfasser untersucht unter Zugrundelegung der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.04.2010, VII-Verg 55/09, wann juristische Beratungsleistungen ausschreibungsbedürftig sind. Zunächst stellt er die Ausführungen des Gerichts zur Anwendbarkeit des § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB auf alle Vergabeverfahren ohne vorherige Bekanntmachung dar. Anschließend geht er der zentralen Fragestellung nach, wann bei der Vergabe freiberuflicher Leistungen die Lösung einer Aufgabe nicht beschreibbar ist, mit der Folge, dass die Regelungen der VOF im Fall von nichtprioritären Dienstleistungen nur partiell anwendbar sind. Er kommt zu dem Ergebnis, dass umso offener der Leistungsgegenstand definiert sei, desto eher sei die Lösung der Aufgabe nicht beschreibbar und die VOF anwendbar. Der Verfasser schränkt diese Auslegung jedoch unter Verweis auf § 8 Nr. 1 Abs. 1 VOL/A 2006 (§ 8 EG Abs. 1 VOL/A 2009) anschließend dahingehend ein, dass eine nicht abschließende Beschreibbarkeit und die damit verbundene Möglichkeit mit den Bietern verhandeln zu können, nur dann vorliegen könne, wenn aufgrund der mangelnden Beschreibbarkeit eine Kalkulation der Angebotspreise nicht mehr möglich sei. Dies sei jedoch gerade bei juristischen Beratungsleistungen die nach festen Stundensätzen abgerechnet werden möglich, wenn der Inhalt der Beratungsleistung nur hinreichend genau definiert sei. Abschließend geht er auf die Vorgaben des EG Primärrechts bei der Vergabe von nichtprioritären Dienstleistungen nach der VOF ein. Dabei setzt er sich kritisch mit der Auffassung des Senats auseinander, der hier einen grenzüberschreitenden Bezug verneint hat.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Vergaberecht als Finanzierungshindernis?

Autor
Willenbruch, Klaus
Heft
6
Jahr
2010
Seite(n)
352-354
Titeldaten
  • Willenbruch, Klaus
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 6/2010
    S.352-354
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Aleksandra Elobied, Rechtsanwältin, Berlin
Abstract
Der Beitrag befasst sich mit der Kompatibilität des Vergaberechts mit den Anforderungen des Immobilienmarktes. Nach Ansicht des Verfassers stehen mehrere Aspekte des Vergaberechts einer Beteiligung von Finanzinvestoren an Ausschreibungen von Immobilienprojekten entgegen, vor allem die Verpflichtung zur langfristigen Kapitalbindung und das Verlangen nach eigener Bonität des Bieters. In dem Aufsatz werden auch Lösungsmöglichkeiten erörtert, die hauptsächlich in einer marktfreundlicheren Ausgestaltung der Ausschreibungsbedingungen angesiedelt werden.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Update HOAI

Untertitel
Die wichtigsten Regelungen im Portrait - Teil 4 der neuen Serie “HOAI 2009”
Autor
Welter, Ulrich
Zeitschrift
Heft
3
Jahr
2010
Seite(n)
12-18
Titeldaten
  • Welter, Ulrich
  • Vergabe Navigator
  • Heft 3/2010
    S.12-18
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Anne Bartsch, Referentin im BMUB, Berlin
Abstract
In diesem vierten Abschnitt der fortlaufenden Betrachtung der neuen HOAI 2009 wendet sich der Autor dem Zeithonorar (§ 6 HOAI a.F.) sowie der Honorierung der Leistungen bei der Örtlichen Überwachung (§ 57 HOAI a.F.) zu. Die Besonderheiten liegen dabei darin, dass beide Thematiken nicht mehr dem verbindlichen Teil der HOAI zugeordnet sind, d.h. ersatzlos gestrichen wurden, und daher nunmehr vertraglich zu regeln sind. Insgesamt begrüßt der Autor die mit dem Wegfall der Regelungen einhergehende mögliche Honoraranpassung, kritisiert jedoch gleichzeitig die bisherigen Versuche des Verordnungsgebers, Orientierungspunkte für vertragliche Regelungen zu geben. Letztendlich gibt er selbst Tipps und Anregungen zur Selbsthilfe sowie eine tabellarische Auflistung möglicher Leistungen der Örtlichen Bauüberwachung mit Vergütungsvorschlägen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Das Ausschreibungsregime für Verträge über die hausarztzentrierte Versorgung (§ 73b SGB V) und die besondere ambulante ärztliche Versorgung (§ 73b SGB V)

Autor
Weiner, Katharina
Normen
§ 99 Abs. 1 GWB
§ 73b SGB V
§ 73c SGB V
§ 69 Abs. 2 SGB V
§ 3a Nr. 4 VOL/A
§ 4 EG VOL/A
Heft
5
Jahr
2010
Seite(n)
237-244
Titeldaten
  • Weiner, Katharina
  • GesR - Gesundheitsrecht
  • Heft 5/2010
    S.237-244
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 99 Abs. 1 GWB, § 73b SGB V, § 73c SGB V, § 69 Abs. 2 SGB V, § 3a Nr. 4 VOL/A, § 4 EG VOL/A

Sven Tönnemann, Rechtsanwalt, Hamburg
Abstract
Die Verfasserin gibt zunächst einen kurzen Überblick über den Inhalt von Verträgen zur hausarztzentrierten Versorgung und der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung. Daraufhin untersucht sie die Voraussetzungen für einen öffentlichen Auftrag, insbesondere das Merkmal der Entgeltlichkeit. Dabei werden die für gesetzliche Krankenkassen typischen Problemfelder wie z.B. Leistungsabruf durch Versicherte, Lenkungs- und Steuerungswirkung sowie die Frage nach einem tatsächlichen Wettbewerbsvorteil betrachtet. Schließlich prüft die Verfasserin, ob Regelungen aus dem SGB V dem GWB vorgehen könnten. Hinsichtlich der Pflichtverträge (§ 73b Abs. 4 S. 1 SGB V) sei europarechtskonform keine Ausschreibungsverpflichtung gegeben. Auf die fakultativen Verträge (§§ 73b, 73c SGB V) seien hingegen grundsätzlich die §§ 97 ff GWB anzuwenden. Allerdings handele es sich beim Vertragsgegenstand zumeist um freiberufliche, nicht abschließend beschreibbare, nachrangige Dienstleistungen durch Ärzte, für die das europäische Recht nur sehr geringe Vorgaben macht. Daher reiche in diesen Fällen die Anwendung des in den §§ 73b und 73c SGB V geregelten, speziellen Sozialvergaberechts aus.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Nicht mehr zeitgemäß

Untertitel
Warum das Honorar für Ingenieure deutlich steigen muss - ein Plädoyer
Autor
Welter, Ulrich
Zeitschrift
Heft
4
Jahr
2010
Seite(n)
10-14
Titeldaten
  • Welter, Ulrich
  • Vergabe Navigator
  • Heft 4/2010
    S.10-14
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Anne Bartsch, Referentin im BMUB, Berlin
Abstract
Leistungen von Ingenieuren sind nach der HOAI zu vergüten. Insgesamt wurde diese seit deren Bestehen sechsmal geändert, ohne jedoch die Vergütungsregelungen dem stetigen Wechsel des Bau- und Planungsgeschehens anzupassen. Laut Verfasser hat sich in der Folge in den vergangenen Jahrzehnten ein Anpassungsbedarf entwickelt, welcher u. a. auf höheren technischen und rechtlichen Anforderungen, mehr Bürokratie sowie mangelnder Wettbewerbstransparenz beruht. Dieser fordert daher im Anschluss an eine ausführliche Diskussion der Situation eine Erhöhung der Ingenieurhonorare, um Auskömmlichkeit und Qualität der Leistungen zukünftig zu sichern.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Für tauglich befunden

Untertitel
Im Eignungstest: Die Präqualifikation hilft der Vergabestelle - ein Überblick
Autor
Stinner, Bettina
Normen
§ 6 Abs. 3 VOB/A
Zeitschrift
Heft
4
Jahr
2010
Seite(n)
8-10
Titeldaten
  • Stinner, Bettina
  • Vergabe Navigator
  • Heft 4/2010
    S.8-10
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 6 Abs. 3 VOB/A

Dr. Anne Bartsch, Referentin im BMUB, Berlin
Abstract
Bereits 2006 wurde das Präqualifikationsverfahren “PQ VOB” eingeführt, um die unabhängige, dem Vergabeverfahren vorgelagerte Prüfung von Eignungsnachweisen zu ermöglichen. Durch die neue VOB/A 2009 wurde dieses weiter gestärkt. Im Rahmen des Artikels werden nun diesbezüglich Vorteile und Bedenken erörtert. Laut Urteil des Autors handle es sich letztendlich um ein Verfahren, welches die Erbringung und Prüfung der erforderlichen Eignungsnachweise glaubwürdig, effizient, kostengünstig und unbürokratisch ermögliche.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja