Gesteuerter Informationsfluss

Untertitel
Was in der neuen Vorabinformation stehen muss
Autor
Noch, Rainer
Normen
§ 101a GWB
Zeitschrift
Heft
4
Jahr
2010
Seite(n)
28-29
Titeldaten
  • Noch, Rainer
  • Vergabe Navigator
  • Heft 4/2010
    S.28-29
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 101a GWB

Dr. Anne Bartsch, Referentin im BMUB, Berlin
Abstract
Im dem Beitrag erläutert der Verfasser, welche Angaben in der Vorabinformation nach § 101a GWB enthalten sein müssen. Insbesondere geht er dabei auf die zu benennenden Gründe der Nichtberücksichtigung ein. Danach genügen zum einen keine formelhaften allgemeingültigen Formulierungen. Zum anderen sei es notwendig, neben dem Preis weitere entscheidende Gründe, welche regelmäßig aus den übrigen bekanntgemachten Zuschlagskriterien resultieren, ausführlich zu erläutern.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Das passende Verfahren

Untertitel
Für komplexe Aufträge: Das Verhandlungsverfahren
Autor
Noch, Rainer
Gerichtsentscheidung
VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 26.11.2009 - VK-SH 22/09
Zeitschrift
Heft
4
Jahr
2010
Seite(n)
26-27
Titeldaten
  • Noch, Rainer
  • Vergabe Navigator
  • Heft 4/2010
    S.26-27
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 26.11.2009 - VK-SH 22/09

Dr. Anne Bartsch, Referentin im BMUB, Berlin
Abstract
Anhand eines praktischen Fallbeispiels (VK Schleswig-Holstein, Beschl. v. 26.11.2009, Az. VK-SH 22/09) wird erläutert, inwieweit die mangelhafte Formulierung von Vergabeunterlagen zu nicht miteinander vergleichbaren Angeboten führen kann. Tritt diese Konsequenz ein, so darf ein Zuschlag nicht erteilt werden. Als Lösung komme die Aufhebung des Vergabeverfahrens zwar nicht ohne Weiteres in Betracht, sei wohl aber kaum zu umgehen. Daher wird vorgeschlagen, zu erwartenden unterschiedlichen Verfahren/Konzepten dadurch gerecht zu werden, indem als Vergabeart das Verhandlungsverfahren genutzt wird.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Dokumentation im Vergabeverfahren

Autor
Nelskamp, Ulrich
Dahmen, Carolin
Heft
6
Jahr
2010
Seite(n)
208 - 215
Titeldaten
  • Nelskamp, Ulrich; Dahmen, Carolin
  • KommJur - Kommunaljurist
  • Heft 6/2010
    S.208 - 215
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Christine , forum vergabe e.V. , Berlin
Abstract
Im Beitrag wird erläutert, welche Regelungen in GWB, VOL/A, VOB/A und VOF eine Dokumentationspflicht begründen und inwieweit eine ordnungsgemäße Dokumentation dem Auftraggeber in etwaigen Vergabenachprüfungsverfahren oder Schadensersatzprozessen hilft. Es werden die Anforderungen, denen die Dokumentation genügen muss, und die Folgen einer unzureichenden Dokumentation aufgezeigt und zum Schluss auch noch das Akteneinsichtsrecht bei Vergaben oberhalb und unterhalb der Schwellenwerte dargestellt. Fazit der Verfasser: Eine gute Dokumentation stärke in jedem Fall die Position des Auftraggebers, da für jeden transparent und nachvollziehbar die Vergabeentscheidung getroffen werde.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Kommunales Wirtschaftsrecht als Vorfrage des Vergaberechts?

Autor
Mann, Thomas
Heft
14
Jahr
2010
Seite(n)
857-862
Titeldaten
  • Mann, Thomas
  • NVWZ - Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht
  • Heft 14/2010
    S.857-862
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Aleksandra Elobied, Rechtsanwältin, Berlin
Abstract
Der Verfasser behandelt die Frage, ob in einem Vergabenachprüfungsverfahren die Zulässigkeit von wirtschaftlicher Betätigung eines kommunalen Unternehmens nach der Gemeindeordnung überprüft werden darf. Als Einfallstore für eine solche Prüfung werden der Ausschluss vom Wettbewerb wegen schwerer Verfehlung, die Zuverlässigkeitsprüfung, eine fehlende rechtliche Leistungsfähigkeit sowie der Wettbewerbsgrundsatz untersucht. Im Ergebnis spricht der Verfasser den Auftraggebern und den Vergabenachprüfungsstellen eine Prüfungskompetenz für Verstöße gegen das kommunale Wirtschaftsrecht einer als Bieter auftretenden Gemeinde ab.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Verpflichtungen aus dem AEUV für Vergaben die nicht unter die Vergaberichtlinien fallen

Autor
Leinemann, Eva Dorothee
Lazay, Anna-Sophia
Gerichtsentscheidung
EuG, Urteil vom 20.04.2010 - C-265/08
Zeitschrift
Heft
7
Jahr
2010
Seite(n)
74-76
Titeldaten
  • Leinemann, Eva Dorothee; Lazay, Anna-Sophia
  • Vergabe News
  • Heft 7/2010
    S.74-76
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

EuG, Urteil vom 20.04.2010 - C-265/08

Robert Thiele, MBA, BMDS, Berlin
Abstract
Die Verfasser befassen sich mit den Anforderungen an die Vergabe öffentlicher Aufträge, die nicht den Vergaberichtlinien unterfallen. Ausgehend vom Urteil des EuG vom 20.04.2010 - C-265/08 stellen sie die Anforderungen, die sich aus dem europäischen Primärrecht ergeben, dar. Dabei gehen sie auf die wesentlichen Vergabeverfahrensschritte von der Bekanntmachung bis zur Wertung sowie auf den Rechtsschutz ein.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Zum Rechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte

Untertitel
Vorschläge für eine Gesetzgebung
Autor
Lauterbach, Thomas
Zeitschrift
Heft
3
Jahr
2010
Seite(n)
6-9
Titeldaten
  • Lauterbach, Thomas
  • Vergabe Navigator
  • Heft 3/2010
    S.6-9
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Anne Bartsch, Referentin im BMUB, Berlin
Abstract
Im dem Beitrag wird die unsichere Rechtslage im Bereich des Bieterrechtsschutzes bei Auftragsvergaben unterhalb der Schwellenwerte kritisiert. So gäbe es weder eine besondere sachliche Zuständigkeit der Gerichte, noch sei der Prüfungsmaßstab einer gerichtlichen Entscheidung festgelegt. Daher fordert der Autor Regelungen für den Rechtsschutz bei Unterschwellenvergaben und gibt diesbezüglich Anregungen, wie ein solches Rechtsschutzverfahren ausgestaltet werden könnte.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Vergaberechtsnovelle 2010/2011: Reformbedarf bei den vergabefremden Ausführungsbedingungen nach § 97 Abs. 4 S. 2 GWB?

Autor
Kühling, Jürgen
Normen
§ 97 Abs. 4 S. 2 GWB
Heft
4
Jahr
2010
Seite(n)
545-554
Titeldaten
  • Kühling, Jürgen
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 4/2010
    S.545-554
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 97 Abs. 4 S. 2 GWB

Aleksandra Elobied, Rechtsanwältin, Berlin
Abstract
Der Beitrag beschäftigt sich mit der Auslegung des § 97 Abs. 4 S. 2 GWB und der dogmatischen Einordnung der vergabefremden Anforderungen. Er behandelt zudem die Abgrenzungsschwierigkeiten zwischen vergabefremden Kriterien und technischen Spezifikationen sowie das Problem der Kontrollmöglichkeit hinsichtlich der Ausführungsbedingungen nach § 97 Abs. 4 S. 2 GWB vor Zuschlagserteilung. Abgerundet wird er durch konkrete Reformvorschläge für die Vorschrift.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Organisation gegen Korruption

Untertitel
Die Compliance-Gestaltung von Vergabeverfahren am Beispiel der Bundesstadt Bonn
Autor
Krämer, Martin
Zeitschrift
Heft
3
Jahr
2010
Seite(n)
9-11
Titeldaten
  • Krämer, Martin
  • Vergabe Navigator
  • Heft 3/2010
    S.9-11
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Anne Bartsch, Referentin im BMUB, Berlin
Abstract
Die Ausgestaltung (kommunaler) Vergabeverfahren verlangt einerseits nach Bürokratieabbau, andererseits nach höheren Kontrolldichten bei der Auftragsvergabe. In diesem Sinne befasst sich der Beitrag mit effektiver Korruptionsbekämpfung. So werden das nordrhein-westfälische Korruptionsbekämpfungsgesetz kurz umrissen und Organisationsfragen bei kommunalen Vergabeverfahren diskutiert. Ferner wird am Beispiel der „Vergabeordnung“ der Stadt Bonn aufgezeigt, wie mögliche Richtlinien für die Vergabe von Aufträgen für Dienststellen ausgestalten werden können. Auch das elektronische Vergabemanagementsystem „FAIRgabe“ wird vorgestellt und dessen Nutzen hervorgehoben.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Rügepräklusion und Rechtsmittelfristen nach neuem GWB

Autor
Kirch, Thomas
Leinemann, Eva-Dorothee
Normen
§ 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB
§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB
Zeitschrift
Heft
6
Jahr
2010
Seite(n)
62-64
Titeldaten
  • Kirch, Thomas; Leinemann, Eva-Dorothee
  • Vergabe News
  • Heft 6/2010
    S.62-64
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB, § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB

Dr. Anne Bartsch, Referentin im BMUB, Berlin
Abstract
Mit Inkrafttreten des modernisierten GWB im April 2009 sollten u. a. die gesetzlichen Voraussetzungen für die Einleitung von Vergabenachprüfungsverfahren klargestellt werden. In diesem Sinne wurde eine neue Rügeverpflichtung für aus den Vergabeunterlagen erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften eingeführt. Auch sind Nachprüfungsverfahren nunmehr fristgebunden einzuleiten. Der Beitrag erläutert die eingeführten Instrumente und bewertet diese. Im Ergebnis wird der Erfolg der bezweckten Verbesserung der prozessualen Stellung der öffentlichen Auftraggeber jedoch bezweifelt.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Zum Verhältnis von Vergabe- und Beihilferecht bei ÖPP Projekten

Autor
Jellinghaus, Lorenz
Normen
Art. 3 Abs. 1 EGV
Art. 88 EGV
§ 99 GWB
Heft
4
Jahr
2010
Seite(n)
574-582
Titeldaten
  • Jellinghaus, Lorenz
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 4/2010
    S.574-582
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Art. 3 Abs. 1 EGV, Art. 88 EGV, § 99 GWB

Sven Tönnemann, Rechtsanwalt, Hamburg
Abstract
Der Autor setzt sich mit der Frage der vergabe- und beihilferechtlichen Anforderungen an ÖPP-Projekte in Form gemischt-wirtschaftlicher Gesellschaften auseinander. Hierzu untersucht er, wann ein Leistungsauftrag eine Beihilfe darstellt und welche beihilferechtlichen Anforderungen an einen Anteilsverkauf zu stellen sind. Der Verfasser stellt fest, dass Vergaberecht und Beihilferecht nebeneinander stünden. Eine Auftragserteilung sei jedenfalls dann keine Beihilfe, wenn die Leistung des Staates durch eine Gegenleistung zu Marktpreisen kompensiert werde. Im Anschluss arbeitet der Autor drei Fallgruppen heraus, die trotz eines ordnungsgemäßen Vergabeverfahrens beihilferechtlich problematisch sein könnten, da kein echter Marktpreis ermittelt würde. Bei Anteilsveräußerungen an der gemischt-wirtschaftlichen Gesellschaft käme es für eine vergabe- und beihilfrechtliche Vereinbarkeit darauf an, dass keine diskriminierenden Bedingungen gestellt würden. Nach der Entscheidung „Bank Burgenland“ der EU-Kommission sei dies anhand des „private vendor test“ zu prüfen. Dieser Test sei derzeit noch nicht ausreichend konkretisiert und daher mit großer Rechtsunsicherheit behaftet.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja