Ausschreibungspflicht von Rechtsberatungsleistungen?
Normen
§ 5 S. 2 VgV
Gerichtsentscheidung
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.04.2010, Verg 55/09
Zeitschrift
Heft
10
Jahr
2010
Seite(n)
702-704
Titeldaten
- Kern, Hannes; Würtenberger, Thomas
- AnwBl - Anwaltsblatt
-
Heft 10/2010
S.702-704
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz
§ 5 S. 2 VgV
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.04.2010, Verg 55/09
Aleksandra Elobied, Rechtsanwältin, Berlin
Abstract
Die Verfasser stellen eine Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 21.04.2010, Verg 55/09, zur Ausschreibung von Rechtsberatungsleistungen vor. Zentrales Abgrenzungskriterium für eine Ausschreibungspflicht sei die Beschreibbarkeit der Leistung, die beispielsweise für den Fall der Prozessvertretung denkbar ist. Sofern weiterhin keine spezifischen Kenntnisse des deutschen Rechts erforderlich seien, sei ein grenzüberschreitender Bezug gegeben, so dass sich eine Bekanntmachungspflicht aus dem europäischen Primärrecht ergebe.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja