Schadenspauschalierungen und Vertragsstrafen in AGB der öffentlichen Hand, insbesondere in BVB und EVB-IT
Normen
§ 307 BGB
Zeitschrift
Heft
11
Jahr
2010
Seite(n)
693-710
Titeldaten
- Schmitt, Michaela C.
- CR - Computer und Recht
-
Heft 11/2010
S.693-710
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz
§ 307 BGB
Sven Tönnemann, Rechtsanwalt, Hamburg
Abstract
Die Verfasserin stellt zunächst die Auswirkungen unwirksamer Klauseln aus vertrags- und vergaberechtlicher Sicht dar und prüft so dann, ob es sich bei den VOL/B, VOB/B, BVB und den EVB-IT jeweils um AGB handelt. Im zweiten Schritt werden dann die in den BVB und EVB-IT Verträgen enthaltenen Klauseln zur Schadenspauschalierung und den Vertragsstrafen auf AGB-rechtliche Vereinbarkeit am Maßstab des § 307 BGB geprüft. Die Verfasserin kommt zu dem Ergebnis, dass ohne dokumentierte Begründung insbesondere die Vertragsstrafen oder Schadenspauschalierungen in Verträgen der öffentlichen Hand erhebliche vergabe- und AGB-rechtliche Bedenken aufwerfen. Vielmehr sollten auf den Einzelfall zugeschnittene Individualvereinbarungen gewählt werden.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja