„Investorenverträge und Vergaberecht - das Damoklesschwert des neuen GWB“

Autor
Jasper, Ute
Recke, Barbara Freifrau von der
Zeitschrift
Heft
10
Jahr
2009
Seite(n)
53-54
Titeldaten
  • Jasper, Ute; Recke, Barbara Freifrau von der
  • Kommunalwirtschaft
  • Heft 10/2009
    S.53-54
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, BMDS, Berlin
Abstract
Die Verfasserinnen unterziehen die Neuregelung des § 99 Abs. 3 und Abs. 6 GWB n.F. einer kritischen Betrachtung. Zunächst zeigen sie auf, dass die Kommune zwischenzeitlich durchaus positive Erfahrungen mit Inverstorenwettbewerben unter Beachtung des Vergaberechts gemacht haben. Die Neuregelung dieser Materie in § 99 Abs. 3 und Abs. 6 GWB n.F. schaffe hingegen keine Rechtsicherheit. Sie bezweifeln, die Richtlinienkonformität dieser Regelungen. Solange der EuGH hierzu im Vorabentscheidungsverfahren C - 451/08 nicht eindeutig Stellung genommen hat, sei davon abzuraten die Vergaberechtsfreiheit von Grundstücksgeschäften anzunehmen, da hier nachträglich die Unwirksamkeit drohe. In der Praxis sehen die Verfasserinnen in der Anwendung des Vergaberechts bei Grundstücksgeschäften für die Kommunen vielmehr eine Chance ihre Vorstellungen zielführend umzusetzen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Neuerungen zur Rügeobliegenheit (§ 107 III GWB) durch das Vergaberechtsmodernisierungsgesetz

Autor
Jaeger, Wolfgang
Normen
§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB
§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB
§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB
Heft
9
Jahr
2009
Seite(n)
558-562
Titeldaten
  • Jaeger, Wolfgang
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 9/2009
    S.558-562
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB, § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB, § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB

Abstract
Zunächst untersucht der Verfasser die Neuregelung des § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und Nr. 3 GWB. Danach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig wenn der Antragsteller Vergaberechtsverstöße die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind nicht bis zum Ablauf der Angebots-/ Bewerbungsfrist gerügt hat. Er kommt zu dem Ergebnis, dass § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 und Nr. 4 GWB N.F. mit Art. 1 Abs. 4 der Rechtsmittelrichtlinie 2007/66/EG unvereinbar seien. Den Beschwerdegerichten empfiehlt er dieser Regelungen nicht ohne eine vorheriges Vorabenscheidungsersuchen an den EuGH anzuwenden. Anschließend widmet er sich der Regelung des § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB. Danach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig wenn mehr als 15 Tage, nach Zurückweisung der Rüge durch den dem Auftraggeber verstrichen sind. Hinsichtlich dieser Regelung sei zu beachten, dass Anhang VII Teil A (zu Bekanntmachung Nr. 24) der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2004/18/EG vorschreibt, dass die Bekanntmachung genaue Hinweise hinsichtlich der Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen bzw. die Kontaktdaten des Dienstes, bei dem solche Auskünfte eingeholt werden können enthalten muss. Diese Vorschriften haben Rechtnormqualität und seien mangels Umsetzung in deutsches Recht unmittelbar anwendbar. Ein Verstoß gegen diese Regelung führe zur unanwendbarkeit der Ausschlussfrist des § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB.
[Robert Thiele, forum vergabe e.V.]
Rezension abgeschlossen
nein

Die grundfreiheitlichen Beschränkungsverbote und die Beschaffungstätigkeit des Staates

Autor
Huerkamp, Florian
Zeitschrift
Heft
4
Jahr
2009
Seite(n)
563-576
Titeldaten
  • Huerkamp, Florian
  • EuR - Europarecht
  • Heft 4/2009
    S.563-576
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Abstract
Der Autor untersucht im Rahmen des vorliegenden Artikels Probleme, welche sich bei der Anwendung der grundfreiheitlichen Beschränkungsverbote im Vergaberecht ergeben können. Dazu wird zu Beginn die Reichweite der Beschränkungsverbote erläutert, um im Weiteren eine Eingrenzungen des weitreichenden Umfangs der Grundfreiheiten in ihrer Funktion als Beschränkungsverbote vorzunehmen. In einem abschließenden Fazit wird die Anwendung der grundfreiheitlichen Beschränkungsverbote bei der staatlichen Beschaffung mit Hilfe des allgemeinen Gleichheitssatzes als begrüßenswert angesehen, der Rechtsprechung des EuGH folgend.
[Anne Körner, forum vergabe e.V.]
Rezension abgeschlossen
nein

Zwischenruf – Unzulässige Qualitätsmanagementsystem (QMS)-Forderung gegenüber Apotheken bei Ausschreibung der Hilfsmittelversorgung gemäß § 127 SGB V

Autor
Friedrich, Thomas
Zillmer, Matthias
Normen
§ 127 SGB V
Heft
6
Jahr
2009
Seite(n)
351-352
Titeldaten
  • Friedrich, Thomas; Zillmer, Matthias
  • Sgb - Die Sozialgerichtsbarkeit
  • Heft 6/2009
    S.351-352
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 127 SGB V

Abstract
Die gesetzlichen Krankenversicherungen organisieren die Hilfsmittelversorgung durch exklusive oder offene Ausschreibungsverträge neu. Ein Kriterium für den Vertragsschluss ist zuweilen die QMS-Zertifizierung (Qualitätsmanagementsystem) der Leistungserbringer, i.d.R. nach DIN EN ISO. Diesbezüglich stellt der Verfasser die aktuelle gesetzliche Grundlage der Hilfsmittelversorgung nach §§ 126 I 1, 127 SGB V dar. Seiner Ansicht zufolge, fehle es an einer Rechtgrundlage für die Zertifizierungsforderung gegenüber Apotheken. Die QMS-Zertifizierung sei daher vielfach – im Fall von Apotheken immer - wegen Überschreitung der Ermächtigungsgrundlage verfassungswidrig.
[Anne Körner, forum vergabe e.V.]
Rezension abgeschlossen
nein

Mietverträge mit Neubau- oder Umbauverpflichtungen im Kartellvergaberecht

Autor
Dreher, Meinrad
Normen
§ 100 Abs. 2 lit. h GWB
Heft
9
Jahr
2009
Seite(n)
542-546
Titeldaten
  • Dreher, Meinrad
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 9/2009
    S.542-546
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 100 Abs. 2 lit. h GWB

Abstract
Der Verfasser untersucht wann Mietverträge mit Neubau- oder Umbauverpflichtungen noch unter die mietbezogenen Ausnahme der Ausschreibungspflicht gemäß § 100 Abs. 2 lit. h GWB fallen und wann bereits die Voraussetzungen eines ausschreibungspflichtigen öffentlichen Auftrags vorliegen. Er kommt zu dem Ergebnis, dass § 100 Abs. 2 lit. h GWB entgegen des Wortlauts auch Mietverträge über Neubauten erfasst. Der eng auzulegene Ausnahmebereich werde jedochdann verlassen, wenn der öffentliche Auftraggeber nicht nur im untergeordneten Umfang Einfluss auf die Planung oder die Ausführung des Neubaus nimmt. Gleiches gelte für die Anmietung eines Bestandsbaus der vom Vermieter erst noch umzubauen ist. Unproblematisch seinen somit alle für Mietverhältnisse typischen Anforderungen des Mieters an ein Mietobjekt, die zu Bauleistungen vom Vermieters führen. Sofern die oben genannte Grenze überschritten ist, liege ein atypischer Mietvertrag vor, welcher entweder als öffentlicher Bauauftrag, oder als öffentlicher Dienstleistungsvertrag einzuordnen sei.
[Robert Thiele, forum vergabe e.V.]
Rezension abgeschlossen
nein

Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen bei PPP-Projekten

Autor
Diederichs, Jürgen
Heft
9
Jahr
2009
Seite(n)
547-552
Titeldaten
  • Diederichs, Jürgen
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 9/2009
    S.547-552
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Abstract
Eine kritische Würdigung des „Gutachtens zu Öffentlich Privaten Partnerschaften (ÖPP) im Bundesfernstraßenbau“ durch den Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung. Der Artikel befasst sich vor allem mit der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, die einer ÖPP in der Regel vorausgehen sollte, aber auch mit den A- und F-Modellen und ihrem sinnvollen Einsatz.
[Karsten Voigt, forum vergabe e.V.]
Rezension abgeschlossen
nein

Rabattverträge

Untertitel
- Sind Rahmenvereinbarungen zwischen Krankenkassen und mehreren pharmazeutischen Unternehmen unzulässig?
Autor
Boldt, Antje
Normen
§ 3 Nr. 4 Abs. 1 VOL/A
Zeitschrift
Heft
8
Jahr
2009
Seite(n)
377-382
Titeldaten
  • Boldt, Antje
  • PharmR - Pharma Recht
  • Heft 8/2009
    S.377-382
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 3 Nr. 4 Abs. 1 VOL/A

Abstract
Die Verfasserin bezieht sich in Ihrem Beitrag auf eine Entscheidung der 2. Vergabekammer des Bundes vom 19.05.2009, in welcher die Vergabekammer den Abschluss von Rabattverträgen mit mehreren pharmazeutischen Unternehmen für vergaberechtlich unzulässig erachtet. Der Beitrag stellt sowohl die vergaberechtlichen als auch die sozialrechtlichen relevanten Regelungen dar und geht auf die Problematik der vergaberechtkonformen Umsetzung einer Rahmenvereinbarung mit mehreren Unternehmen ein. Die Verfasserin nennt mögliche Bespiele einer Umsetzung, deren Zulässigkeit sie jedoch im Ergebnis bei der derzeitigen Gesetzeslage für unzulässig bewertet.
Sonja van der Ploeg, Leiterin der Vergabestelle des AOK-Bundesverbands
Rezension abgeschlossen
nein

Konzessionsvergabe im öffentlichen Personenverkehr – Betriebsübergang durch behördliche Anordnung?

Autor
Bayreuther, Frank
Normen
Art. 4 Abs. 5 VO Nr. 1370/2007 EG
Heft
9
Jahr
2009
Seite(n)
582-584
Titeldaten
  • Bayreuther, Frank
  • NZA - Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht
  • Heft 9/2009
    S.582-584
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Art. 4 Abs. 5 VO Nr. 1370/2007 EG

Abstract
Der Verfasser untersucht die Regelung des Art. 4 Abs. 5 der VO (EG) Nr. 1370/2007. Diese ermächtigt den öffentlichen Auftraggeber bei Vergabe von Verkehrsdienstleistungen einen Betriebsübergang durch behördliche Anordnung herbeizuführen. Zunächst arbeitet er heraus, wann Auftragsvergaben im ÖPNV in den Anwendungsbereich der Verordnung fallen und wann sie vom Anwendungsbereich des Vergaberechts nach der RL 2004/18/EG erfasst werden. Anschließend untersucht er die Anwendbarkeit der Regelung des Art. 4 Abs. 5 VO (EG) Nr. 1370/2007 im Vergabeverfahren. Er kommt zu dem Ergebnis, das die Regelung auch im Vergabeverfahren anwendbar ist und zeigt verschiedene Umsetzungsmöglichkeiten auf.
[Robert Thiele, forum vergabe e.V.]
Rezension abgeschlossen
nein

Der Erwerb von Gemeindegrundstücken

Autor
Bartlik, Martin
Heft
6
Jahr
2009
Seite(n)
650-658
Titeldaten
  • Bartlik, Martin
  • ZfBR - Zeitschrift für deutsches und internationales Bau- und Vergaberecht
  • Heft 6/2009
    S.650-658
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Abstract
Beim Erwerb eines Grundstücks von einer Gemeinde sind nicht nur die üblichen geltenden Vorschriften, etwa des BGB oder der GBO, zu beachten, sondern weiterhin aufgrund deren Eigenschaft als Körperschaft des öffentlichen Rechts auch Gemeindeordnung, Kommunalabgabengesetz, Vergaberecht, etc. Von dieser durchaus komplexen Situation ausgehend, stellt der Verfasser einige Problemsituationen vor und gibt diesbezügliche Hinweise. Zu beachten sei beispielsweise das Vergaberecht, welches (der „Ahlhorn“- Rechtsprechung des OLG Düsseldorf folgend) beim Verkauf eines gemeindlichen Grundstücks Anwendung finden kann. Auch die Verpflichtung der Gemeinden, Vermögensgegenstände grundsätzlich nur zu ihrem vollen Wert zu verkaufen, kann durch eine Bauverpflichtung oder ein Rückkaufsrecht der Gemeinde aufgeweicht werden, bringt jedoch weitere vergaberechtliche Schwierigkeiten und kann bei Verstößen zur Unwirksamkeit oder sogar Nichtigkeit des Vertrages führen. Auch wenn es um Vereinbarungen zu Erschließungs- und Anliegerbeiträge geht, kann es zu Schwierigkeiten kommen. So ist etwa das grundsätzliche Verbot der vertraglichen Abwälzung von Erschließungskosten auf Anlieger nur unter engen Voraussetzungen zu umgehen, welche der Autor eingehend bespricht.
[Anne Körner, forum vergabe e.V.]
Rezension abgeschlossen
nein

Kommunale Darlehen und Bürgschaften im Lichte des Vergabe- und Beihilfenrechts

Autor
Ax, Thomas
Gundacker, Sven
Heft
9
Jahr
2009
Seite(n)
298-301
Titeldaten
  • Ax, Thomas; Gundacker, Sven
  • VR - Verwaltungsrundschau
  • Heft 9/2009
    S.298-301
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Abstract
Gegenstand der Untersuchung sind durch kommunale Darlehen und Bürgschaften finanzierte Projekte. Die sich in diesem Zusammenhang ergebenden Probleme, oft bei sog. ÖPP-Projekten anzutreffen, werden anhand eines Fallbeispieles untersucht. Dabei sollen mögliche Auswirkungen der Darlehensbereitstellung im Bereich des Beihilfen- und des Vergaberechts aufgezeigt und ein Problembewusstsein geschaffen werden; so können etwa die Nichtigkeit des geschlossenen Darlehensvertrages oder des Bauvertrages die Konsequenzen von Rechtsverstößen sein.
[Anne Körner, forum vergabe e. V.]
Rezension abgeschlossen
nein