Flexibilität von Rahmenvereinbarungen bei IT-Beschaffungen

Untertitel
Festlegung von Obergrenzen und Überschreiten geschätzter Auftragswerte
Autor
Koch, Moritz Philipp
Jahr
2020
Seite(n)
213-216
Titeldaten
  • Koch, Moritz Philipp
  • MMR - MultiMedia und Recht
  • 2020
    S.213-216
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Aline Fritz, FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten, Berlin
Abstract
Die Autoren geben Gestaltungshinweise im Zusammenhang mit der Vertragsgestaltung für agile Softwareentwicklung. Die agile Softwareentwicklung biete, so die Autoren, eine Chance für mehr Kontrolle im laufenden Entwicklungsprozess. Der Vertragsgestaltung komme dabei eine mindestens genauso große Bedeutung zu wie bei klassischen Wasserfallprojekten, ohne dass dafür jedoch so viele geeignete Muster zur Verfügung stehen. Als Ausgangspunkt biete sich für öffentliche Auftraggeber die Verwendung der EVB-IT Erstellung an, die eine Softwareentwicklung auf werkvertraglicher Basis vorsehen. Die Autoren geben Hinweise und Erläuterungen zur Abbildung des agilen Vorgehens in den EVB-IT Erstellung, zum Umbau des Erstellungsvertrags in einen Rahmenvertrag sowie zu Regelungen zur Abnahme, Pflege, Dokumentation und Vergütung.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Neue Verpflichtungserklärung zur sozialen Nachhaltigkeit im IT-Einkauf der öffentlichen Hand

Autor
Frank Roth
Jahr
2020
Seite(n)
217-223
Titeldaten
  • Frank Roth
  • CCZ - Corporate Compliance Zeitschrift
  • 2020
    S.217-223
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Silke Renner, AOK-Bundesverband, Berlin
Abstract
Das Bundesbeschaffungsamt des Bundesministeriums des Inneren (BeschA) und der Digitalverband Bitkom haben die Einkaufsbedingungen für die sozial nachhaltige Beschaffung von ITK-Produkten und ITK-Dienstleistungen im Mai 2019 aktualisiert. Gegenüber der Vorgängerregelung vom 18.11.2014 wurden die Pflichten der Anbieter zur Beachtung von fairen Arbeitsbedingungen noch weiter als bisher ausgedehnt und strengere Nachweisanforderungen aufgestellt. Der Verfasser erläutert in seinem Aufsatz die Grundstruktur der Verpflichtungserklärung sowie die Neuerungen im Vergleich zu ihrer vorherigen Fassung. Er erklärt das der Verpflichtungserklärung zugrundeliegende 3-Stufen-System, das neben der Endproduktionsstätte auf weitere Produktionsstätten von Zulieferbetrieben abstellt und den Anbietern von ITK-Produkten und ITK-Dienstleistungen je nach Fertigungsstufe verschiedene Nachweispflichten auferlegt. Neben einer rechtlichen Einordnung der Verpflichtungserklärung werden auch ihre tatsächlichen und rechtlichen Grenzen in Bezug auf Durchsetzbarkeit und Praktikabilität aufgezeigt.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Geltung der vergaberechtlichen Rahmenbedingungen für Versorgungsverträge im Unterschwellenbereich

Autor
Hausmann, Friedrich Ludwig
Heft
4
Jahr
2020
Seite(n)
228-230
Titeldaten
  • Hausmann, Friedrich Ludwig
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 4/2020
    S.228-230
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Florian Wolf, BLOMSTEIN Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Berlin
Abstract
Der Autor setzt sich mit der Entscheidung des EuGH vom 04.04.2019 (Rs. C-699/17) auseinander. Der Entscheidung lag zugrunde, dass öffentliche Arbeitgeber in Österreich (u.a. die Wiener Staatsoper GmbH und Burgtheater GmbH) nach einem nationalen Auswahlverfahren mit einer betrieblichen Vorsorgekasse Verträge zur Einmalzahlung an ihre Arbeitnehmer bei Beendigung des jeweiligen Arbeitsverhältnisses abgeschlossen haben, deren Auftragsvolumen die EU-Schwellenwerte knapp nicht erreichten. Nach österreichischem Recht hat der Betriebsrat bei der Wahl der Vorsorgekasse ein gesetzliches Mitentscheidungsrecht. Der EuGH entschied, dass zwar die Vergaberichtlinien nicht anwendbar seien, aber die allgemeinen Grundsätze der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und Transparenz des AEUV zu berücksichtigen seien, da ein grenzüberschreitendes Interesse bestehe, unter anderem deshalb, weil die Leistung keine physische Präsenz von Arbeitnehmern oder Geräten erfordere, sondern auch vom Ausland aus erbracht werden könne. Dem stehe auch nicht das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates entgegen, da den Auftraggebern zumindest ein mittelbares Bestimmungsrecht bei der Wahl des Vertragspartners erhalten bleibe. Der Autor hält die Entscheidung für bedeutsam, da aufgrund der zunehmenden Digitalisierung ein grenzüberschreitendes Interesse auch bei kleineren Aufträgen angenommen werden könne. Er schließt sich der Einschätzung an, dass Mitbestimmungsrechte von Arbeitnehmern nicht von der Einhaltung eines vergaberechtskonformen Verfahrens entbinden.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Bedarfsoptimierte Vergütung nach HOAI mit Preiswettbewerb

Autor
Tiede, Rudolf
Normen
§ 7 HOAI
Gerichtsentscheidung
EuGH, Urteil v. 04.07.2019, Rs. C-377/17
Heft
4
Jahr
2020
Seite(n)
231-234
Titeldaten
  • Tiede, Rudolf
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 4/2020
    S.231-234
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 7 HOAI

EuGH, Urteil v. 04.07.2019, Rs. C-377/17

Dr. Jan Helge Mey, LL.M. (McGill), BHO Legal, Köln
Abstract
Der Verfasser beschäftigt sich mit den Folgen der EuGH-Entscheidung vom 04.07.2019 zur EU-Rechtswidrigkeit der Mindest- und Höchstsätze der HOAI. Nach einer einleitenden Darstellung der daraufhin ergangenen – und zu der Frage der Rückwirkung auf Bestandsverträge auch divergierenden – nationalen Rechtsprechung des OLG Celle und des OLG München, wird die Bedeutung der geänderten Rechtslage für die Praxis der Vergabestellen beleuchtet und Hinweise zur Handhabung gegeben. So wird insbesondere die Angemessenheitsprüfung nach § 60 VgV und § 44 UVgO bei Unterschreitung der Mindestsätze diskutiert, Möglichkeiten zur Identifikation und Bepreisung der anzubietenden (Teil-) Grundleistungen, besonderer und zusätzlicher Leistungen aufgezeigt sowie ein beispielhaftes Angebotsformular dargestellt. Im Ergebnis geht der Verfasser davon aus, dass die HOAI weiter anwendbar sei und eine Anpassung durch den Verordnungsgeber erfahren werde. Kernelement eines europarechtskonformen Umgangs sei es, Zu- und Abschläge auf die Höchst- bzw. Mindestsätze nach HOAI zuzulassen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Keine Bestätigung der Bereichsausnahme für Vergaben von Rettungsdienstleistungen

Autor
Braun, Christian
Zwetkow, Katrin
Normen
§ 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB
Gerichtsentscheidung
EuGH, Urteil vom 21.03.2019 – C-465/17, "Falck Rettungsdienste"
Heft
4
Jahr
2020
Seite(n)
219-222
Titeldaten
  • Braun, Christian; Zwetkow, Katrin
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 4/2020
    S.219-222
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB

EuGH, Urteil vom 21.03.2019 – C-465/17, "Falck Rettungsdienste"

Dr. Rajiv Chandna , Rechtsanwalt , Frankfurt am Main
Abstract
In ihrem Beitrag setzen sich die Autoren mit der viel diskutierten Frage auseinander, ob und inwieweit die in § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB vorgesehene Bereichsausnahme auf die Vergabe von Rettungsdienstleistungen anzuwenden ist. Die Autoren greifen hierzu das grundlegende Urteil des EuGH (21.03.2019 – C-465/17, „Falck Rettungsdienste") sowie einen Aufsatz von Jaeger (NZBau 2020, 7 ff.) auf und plädieren – in Form einer kritischen Gegendarstellung – für eine allgemeine Ausschreibungspflicht rettungsdienstlicher Leistungen unter Einbindung privater Leistungserbringer. Die Autoren legen hierbei im Einzelnen dar, weshalb aus ihrer Sicht die Bereichsausnahme in § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB verfassungs- und unionsrechtswidrig ist.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Vergaberecht: Grundzüge der öffentlichen Auftragsvergabe

Autor
Naumann, Daniel
Jahr
2020
Seite(n)
XI, 54
Verlag
Titeldaten
  • Naumann, Daniel
  • Springer
    Wiesbaden, 2020
    S.XI, 54
  • ISBN 978-3-658-24895-6
Zusätzliche Informationen:
Fachbuch

Ort
Wiesbaden
Abstract
Aus der Monatsinfo 4/2020: In knapper Weise werden in diesem Buch die Grundzüge des Vergaberechts dargestellt. Nach einer Einleitung geht es um die Grundlagen des Vergaberechts mit den Begrifflichkeiten, den anwendbaren Vorschriften und dem Regelungszweck des Vergaberechts. Nachfolgend wird in Abschnitt 3 die Anwendung des Vergaberechts erläutert, mit Anwendungsbereich, Schwellenwert und Auftragswertermittlung, Ermittlung des anwendbaren Rechts und einem Überblick über die Verfahrensarten. Es schließen sich an zwei Abschnitte zum Ablauf des Vergabeverfahrens und zur E-Vergabe. Abschließend werden die Grundlagen des vergaberechtlichen Rechtsschutzes für Aufträge oberhalb und unterhalb der Schwellenwerte behandelt. Zur Abrundung findet sich eine Zusammenfassung „Was Sie aus diesem essential mitnehmen können“.Aus der Monatsinfo 4/2020: In knapper Weise werden in diesem Buch die Grundzüge des Vergaberechts dargestellt. Nach einer Einleitung geht es um die Grundlagen des Vergaberechts mit den Begrifflichkeiten, den anwendbaren Vorschriften und dem Regelungszweck des Vergaberechts. Nachfolgend wird in Abschnitt 3 die Anwendung des Vergaberechts erläutert, mit Anwendungsbereich, Schwellenwert und Auftragswertermittlung, Ermittlung des anwendbaren Rechts und einem Überblick über die Verfahrensarten. Es schließen sich an zwei Abschnitte zum Ablauf des Vergabeverfahrens und zur E-Vergabe. Abschließend werden die Grundlagen des vergaberechtlichen Rechtsschutzes für Aufträge oberhalb und unterhalb der Schwellenwerte behandelt. Zur Abrundung findet sich eine Zusammenfassung „Was Sie aus diesem essential mitnehmen können“.
ISBN
978-3-658-24895-6
Rezension abgeschlossen
ja

Kapellmann/Messerschmidt - VOB Teile A und B

Untertitel
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen mit Vergabeverordnung (VgV)
Autor
Kapellmann, Klaus Dieter
Messerschmidt, Burkhard
Jahr
2020
Seite(n)
XVII, 1975
Verlag
Titeldaten
  • Kapellmann, Klaus Dieter; Messerschmidt, Burkhard
  • 7. Aufl.,
  • C.H. Beck
    München , 2020
    S.XVII, 1975
  • ISBN 978-3-406-74013-8
Zusätzliche Informationen:
Kommentar

Ort
München
Abstract
Die am 01.03. und 13.07.2019 in Kraft getretenen Abschnitte 1-3 der VOB/A 2019, die VOB/B 2016 im Hinblick auf die Auswirkungen des zum 01.01.2018 rechtswirksamen BGB-Bauvertragsrechts und die aktuelle Rechtsprechung zur Preisanpassung bei Mengenüberschreitungen gaben den Ausschlag für die vorzeitige 7. Auflage 2020 dieses bewährten Standardwerks in der Reihe der Beck’schen Kurz-Kommentare (6. Auflage 2018, s. Monatsinfo 01/18, S. 43). Die Neuauflage umfasst jetzt fast 2.000 Dünndruckseiten. Neben den beiden Herausgebern waren weitere 15 Bearbeiter an der Neuauflage beteiligt. Nach der vollständig überarbeiteten 6. Auflage 2018 bedurfte die 7. Auflage keiner erneuten grundlegenden strukturellen und inhaltlichen Änderungen. Die Dreiteilung des Bands in die Allgemeinen Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen (VOB/A, Abschnitte 1 und 2), die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) und die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) ist unverändert. Bei der notwendigen Anpassung des Kommentars hat außer den bereits genannten Gründen auch die Unterschwellenvergabeverordnung 2017 Eingang in das Werk gefunden.
Auflage
7
ISBN
978-3-406-74013-8
Rezension abgeschlossen
ja

Ingenstau/ Korbion - Kommentar VOB Teile A und B

Herausgeber
Ingenstau, Heinz
Korbion, Hermann
Leupertz Stefan
Wietersheim, Mark von
Jahr
2020
Seite(n)
XXXII, 3054
Verlag
Titeldaten
  • Ingenstau, Heinz, Korbion, Hermann, Leupertz Stefan, Wietersheim, Mark von [Hrsg.]
  • 21. Aufl.,
  • Werner-Verlag
    Köln, 2020
    S.XXXII, 3054
  • ISBN 978-3-8041-5304-2
Zusätzliche Informationen:
Kommentar

Ort
Köln
Abstract
Auf mehr als 3.000 Dünndruckseiten ist dieser umfassende Gesamtkommentar zur VOB in der aktualisierten 21. Auflage 2020 angewachsen. Die Neuauflage hat inzwischen – dem durchschnittlich zwei- bis dreijährigen Abstand zur Vorauflage seit der 1. Auflage 1960 folgend – die 20. Auflage 2017 abgelöst. Auslöser der Neuauflage war aber nicht der Ablauf der Drei-Jahresfrist, sondern die zahlreichen Neuerungen der VOB/A in der neuen VOB/A 2019 und die Auswirkungen des neuen BGB-Bauvertragsrechts auf die VOB/B 2016, die nun Eingang in den Kommentar gefunden haben. Beispiele solcher VOB/A-Änderungen 2019 bilden die Gleichrangigkeit der Öffentlichen und Beschränkten Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb, die vereinfachten Eignungsnachweise und die verbesserten Regelungen zur Nachforderung von Unterlagen. Die Auswirkungen des neuen BGB-Bauvertragsrechts im Bereich der VOB/B 2016 betreffen vor allem die AGB-rechtliche Kontrolle VOB/B-Klauseln, die Anordnungsrechte des Auftraggebers und die rechtsverbindliche Preisgestaltung. Hinzu kommt die aktuelle Rechtsprechung zu früheren Pflichtverletzungen des Auftragnehmers und zur Erstattung von Vorhaltskosten, die in die Neuauflage einbezogen sind. Der umfassende Kommentar, an dessen Überarbeitung neben den beiden Herausgebern weitere 16 Fachautoren beteiligt waren, folgt der Systematik der VOB. Knapp 1.000 Seiten nimmt die Darstellung und Erläuterung der VOB/A 2019 mit den Basisparagraphen, den EU-Vergabebestimmungen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2014/24/EU (VOB/A-EU) und den VS-Vergabebestimmungen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/81/EG (VOB/A-VS) ein. Rund 1.700 Seiten umfasst die anschließende Abhandlung der VOB/B 2016. Den Abschluss des Bands bilden die Anhänge zur Sicherung von Vergütungsansprüchen der Bauunternehmer, dem selbständigen Beweisverfahren (§§ 485 ff. ZPO) und dem Recht der AGB mit weiteren 300 Seiten.
Auflage
21
ISBN
978-3-8041-5304-2
Rezension abgeschlossen
ja

Die Beauftragung von Architekten- und Ingenieurleistungen im Unterschwellenbereich in der Praxis – Verfahrensgestaltungen und „bestmöglicher Wettbewerb“ nach § 50 UVgO

Autor
Tomerius, Stephan
Normen
§ 50 UVgO
Heft
6
Jahr
2020
Seite(n)
646-651
Titeldaten
  • Tomerius, Stephan
  • ZfBR - Zeitschrift für deutsches und internationales Bau- und Vergaberecht
  • Heft 6/2020
    S.646-651
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 50 UVgO

Michael Pilarski, Rechtsanwalt Pilarski, Nienburg(Weser)
Abstract
Der Verfasser beschäftigt sich in seinem Beitrag mit dem „bestmöglichen" Wettbewerb sowie der Verfahrensgestaltung bei der Beauftragung von Architekten- und Ingenieurleistungen im Unterschwellenbereich nach § 50 UVgO. Eingangs wird die vergaberechtliche Ausgangssituation rund um die Anwendung des § 50 UVgO dargestellt. Im Anschluss schildert der Verfasser die Schwierigkeiten beim Erfüllen der Anforderungen des § 50 UVgO bei der praktischen Umsetzung der Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen im Unterschwellenbereich. Im dritten Teil werden die Ergebnisse einer Umfrage zur praktischen Umsetzung dieser Unterschwellenvergabeverfahren, die im Rahmen einer Masterarbeit an der HWR Berlin bei ausgewählten öffentlichen Auftraggebern im Hinblick auf die praktischen Vorgehensweisen durchgeführt wurde, dargestellt und in den Zusammenhang zu § 50 UVgO gestellt. Aus den Ergebnissen dieser Umfrage werden sodann Schlussfolgerungen für die Herleitung eines Regel-Vergabeverfahrens bei der Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen im Unterschwellenbereich gezogen, die Vergabestellen als Basis für interne Arbeitsanweisungen dienen könnten. Abschließend kommt der Verfasser zu seinem Fazit. Bei der Anwendung des § 50 UVgO würden der Wettbewerbsgedanke und die Gewährleistung bestmöglichen Wettbewerbs eine zentrale Rolle spielen. Die sich aus der Umfrage ergebende Tatsache, dass der Leistungswettbewerb gegenüber dem Preiswettbewerb bei der Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen eine untergeordnete Rolle spiele und Verhandlungsgespräche entfallen würden, sei vergaberechtlich zweifelhaft. Die Bezuschlagung erfolge laut der Umfrage vorzugsweise aufgrund der Erstangebote. Grund dürfe die erhöhte Anzahl routinemäßiger Planungsleistungen sein, die auszuschreiben seien. Geeignet sei das von den Verfassern vorgeschlagene „Suchverfahren" in Anlehnung an die Verhandlungsvergabe nach § 12 UVgO.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Offene Deckung

Untertitel
Versicherungsnachweise werfen in Vergabeverfahren viele Fragen auf
Autor
Noch, Rainer
Zeitschrift
Heft
2
Jahr
2020
Seite(n)
21-23
Titeldaten
  • Noch, Rainer
  • Vergabe Navigator
  • Heft 2/2020
    S.21-23
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Anhand eines Praxisfalls und des dazu ergangenen Beschlusses des OLG Karlsruhe (Beschluss vom 17.08.2019 – 15 Verg 10/19) stellt der Verfasser Grenzprobleme der Nachforderungsmöglichkeiten von Eignungsnachweisen im Vergabeverfahren dar. Im zugrundeliegenden Fall war ein Versicherungsnachweis aus dem Vorjahr und nicht aus dem aktuellen Jahr vom Bieter eingereicht worden. Dieser wies zudem eine inzwischen erhöhte aber damals noch geringere Deckungssumme aus. Die Nachforderungsmöglichkeit scheiterte letztlich an der materiell-fehlerhaften Angabe der Deckungssumme im formell veralteten Nachweis. Dieser wäre grundsätzlich als formell fehlerhaft nachforderbar gewesen, wäre nicht die damalige Deckungssumme zu niedrig. Abschließend zeigt der Verfasser noch weitere Praxisprobleme im Vergabeverfahren auf, die sich hinsichtlich der Deckungssummen und Versicherungspolicen im Konzernverbund ergeben können.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja