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Untertitel
Zur Ausschreibung von Funkalarmsystemen
Autor
Noch, Rainer
Zeitschrift
Heft
6
Jahr
2020
Seite(n)
28-30
Titeldaten
  • Noch, Rainer
  • Vergabe Navigator
  • Heft 6/2020
    S.28-30
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, BMDS, Berlin
Abstract
Der Beitrag stellt ausgehend von der Entscheidung des OLG Celle vom 31.03.2020 – 13 Verg 13/19 die Rechtsprechung zur Anforderung an produktspezifische Beschreibungen bei der Beschaffung von Komponenten für Funkalarmsystemen dar. sDabei zeigt der Verfasser auf, dass pauschale Behauptungen zur fehlenden Komptabilität und nicht untersuchten Hypothesen zu möglichen Anwendungsproblemen eine Abweichung vom Grundsatz der Produktneutralität nicht rechtfertigen können. Die zitierte Rechtsprechung habe keine fachliche Position zur Komptabilität bei Komponenten von Funkalarmierungen eingenommen, sondern nur Anforderungen an die Begründungs- und Untersuchungstiefe für die Behauptung der fehlenden Kompatibilität in der Vergabedokumentation aufgestellt.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
nein

Administrative Arbitration in Public Procurement in Portugal: State-of-the-Art

Autor
Pedro, Ricardo
Heft
3
Jahr
2020
Seite(n)
225-235
Titeldaten
  • Pedro, Ricardo
  • EPPPL - European Public Private Partnership Law
  • Heft 3/2020
    S.225-235
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, BMDS, Berlin
Abstract
Der Artikel befasst sich mit den Regelungen des portugiesischen Verwaltungsgerichtsverfahrensrechts zu Streitigkeiten im öffentlichen Auftragswesen. Die portugiesische Verwaltungsgerichtsordnung ermöglicht die Durchführung von Schiedsverfahren. Solche sind auch im Vergabenachprüfungsbereich möglich. Der Verfasser zeigt die Entwicklung und Vorteile der Schiedsgerichtsverfahren im allgemeine sowie in Bezug auf Streitigkeiten im Bereich des öffentlichen Auftragswesen auf. Anschließend benennt er aber auch Mängel und ungeklärte Fragen insbesondere im Bereich der weiteren Rechtszüge. Auf europarechtliche Implikationen geht der Artikel nicht vertieft ein.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

EU Public Procurement Law: Amendments of Public Works Contracts After the Award due to Additional Works and Unforeseeable Circumstances

Autor
Wangelow, Vincent
Heft
2
Jahr
2020
Seite(n)
107-123
Titeldaten
  • Wangelow, Vincent
  • EPPPL - European Public Private Partnership Law
  • Heft 2/2020
    S.107-123
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Abstract
Untersucht werden am Beispiel des Artikel 72 der Richtlinie 2014/24/EU die Regelungen der EU-Vergaberichtlinien betreffend Vertragsänderungen (speziell bei öffentlichen Bauaufträgen über dem Schwellenwert) nach erfolgter Auftragsvergabe (ausgenommen der nachträgliche Wechsel eines Auftragnehmers). Der Fokus liegt insoweit auf Vertragsänderungen aufgrund geänderter/zusätzlicher Leistungen (gleich ob auf Grundlage von Überprüfungsklauseln oder aus wirtschaftlichen/technischen Gründen erforderlich geworden) sowie aufgrund trotz gebotener Sorgfalt für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbarer Umstände. Die jeweiligen Ausnahmen vom Grundsatz der Neuausschreibungspflicht bei wesentlichen Vertragsänderungen werden im Einzelnen unter Hinzuziehung des rechtswissenschaftlichen Schrifttums aus diversen EU-Mitgliedsstaaten (insbesondere Deutschland sowie Frankreich und Spanien) und Großbritannien (inhaltlich im Regelfall jeweils die nationale Umsetzung der Richtlinien betreffend) sowie unter Beachtung der Rechtsprechung des EuGH analysiert und eingeordnet. Punktuell werden die sich hieraus ergebenden (insbesondere auch bauauftragsspezifischen) (Folge-)Fragestellungen herausgearbeitet. Insoweit wird bspw. das Verhältnis von Artikel 72 der Richtlinie 2014/24/EU (oder respektive dessen Umsetzung u. a. in § 132 GWB und § 22 EU VOB/A) zum Anordnungsrecht des Auftraggebers nach § 1 Abs. 3 und 4 VOB/B sowie den korrespondierenden Vergütungsansprüchen nach § 2 Abs. 5 und 6 VOB/B thematisiert. Ferner wird etwa auch auf die Frage eingegangen, ob eine Vergleichsvereinbarung iSv § 779 BGB (sei es im Wege des gegenseitigen Nachgebens im Zuge einer Ergänzungsvereinbarung oder im Rahmen von Nachtragsverhandlungen) ebenfalls in den Anwendungsbereich des Artikels 72 fällt.
Rezension abgeschlossen
ja

Petroleum licensing in the European Union: the allocation of E&P rights in Denmark

Autor
Wangelow, Vincent
Heft
11
Jahr
2018
Seite(n)
145-163
Titeldaten
  • Wangelow, Vincent
  • JWELB - The Journal of World Energy Law & Business
  • Heft 11/2018
    S.145-163
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Abstract
Untersucht werden am Beispiel Dänemarks die rechtlichen und insbesondere (soweit einschlägig) vergaberechtlichen Voraussetzungen über die Erteilung und Nutzung von Genehmigungen zur Prospektion, Exploration und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen (im Wesentlichen Erdöl und Erdgas) in der EU.
Rezension abgeschlossen
ja

Zur Beschaffung von Laborleistungen

Untertitel
Einige Hinweise zum Vergabeverfahren in Zeiten der Corona-Pandemie
Autor
Uslu, Aykut
Zeitschrift
Heft
6
Jahr
2020
Seite(n)
11-14
Titeldaten
  • Uslu, Aykut
  • Vergabe Navigator
  • Heft 6/2020
    S.11-14
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Christian Below, kbk Rechtsanwälte, Hannover
Abstract
Der Beitrag thematisiert aus aktuellem Anlass die Beschaffung von Laborleistungen für den Regelbetrieb durch Krankenhäuser. Diese Regelbetriebsleistungen unterliegen nach Auffassung des Autors nicht den Verfahrenserleichterungen aus Anlass der Corona-Pandemie. Der Autor grenzt anhand des gebührenrechtlichen Hintergrunds zur Abrechnung von Laborleistungen zwischen Dienstleistungskonzession und öffentlichem Auftrag ab und thematisiert die einschlägigen Besonderheiten sozialer und besonderer Dienstleistungen. Dabei wird insbesondere auf den entsprechenden Schwellenwert, die zulässige Höchstlaufzeit von Rahmenvereinbarungen und die generelle Zulässigkeit des Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb eingegangen. Der Beitrag gibt außerdem konkrete Praxistipps zur Verfahrensgestaltung.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Architektenverträge nach neuer HOAI

Untertitel
Was kommunale Auftraggeber in Zukunft beachten müssen
Autor
Beckmann-Oehmen, Katrin
Zeitschrift
Heft
6
Jahr
2020
Seite(n)
5-8
Titeldaten
  • Beckmann-Oehmen, Katrin
  • Vergabe Navigator
  • Heft 6/2020
    S.5-8
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Annett Hartwecker, PricewaterhouseCoopers Legal AG Rechtsanwaltsgesellschaft, Berlin
Abstract
Die Autorin zeigt in ihrem Beitrag die Reform der neuen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) anhand des Entwurfs der „Ersten Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure“ und dessen Auswirkungen auf den kommunalen Auftraggeber auf. Der Entwurf passt die HOAI den Vorgaben des EuGH-Urteils vom 4.7.2019 (Rs. C-377/17) an. Im Urteil wurde festgestellt, dass die verbindlichen Mindest- und Höchsthonorarsätze der HOAI nicht mit der EU-Dienstleistungsrichtlinie (2006/123/EG) vereinbar sind. Nach einem einleitenden Problemaufriss zeigt die Autorin den rechtlichen Rahmen der Architekten- und Ingenieurleistungen und anschließend die wesentlichen Änderungen der neuen HOAI auf. Danach geht die Autorin auf die bisher verwendeten vertraglichen Klauseln in Architekten- und Ingenieurverträgen ein und konstatiert, dass es zwar nicht ausgeschlossen sei, dieses Muster weiter zu verwenden, auch wenn sie einen Wettbewerb der Angebotspreise ausblenden, empfiehlt aber gleichwohl in den in den Ausschreibungsunterlagen deutlich zu machen, dass ein Preis- und Qualitätswettbewerb durchgeführt wird. Abschließend stellt die Autorin fest, dass wegen einer Vielzahl von vertraglichen Fragen, die durch die Änderungen der HOAI aufgeworfen worden sind, alle in den Verträgen enthaltenen Regelungen auf den Prüfstand zu stellen seien. Außerdem sei der im Gesetzesentwurf enthaltene Honorarwettbewerb, der jedoch einer Vereinbarung der Honorare als Basishonorar nicht entgegensteht, im Hinblick auf die Prüftätigkeit der staatlichen Rechnungsprüfung nicht ohne Risiko, da auf Grundlage des Haushaltsrechtes oder von Förderbedingungen ein Preiswettbewerb notwendig sei.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
nein

Das Weißbuch der Kommission zur Gewährleistung fairer Wettbewerbsbedingungen bei Subventionen aus Drittstaaten

Untertitel
Eine erste Analyse
Autor
Trapp, Patricia
Jahr
2020
Seite(n)
964-971
Titeldaten
  • Trapp, Patricia
  • EuZW - Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht
  • 2020
    S.964-971
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Moritz Philipp Koch, Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW), Düsseldorf
Abstract
Die Autorin beschäftigt sich in ihrem Beitrag mit dem durch die Europäische Kommission vorgestellten „Weißbuch über die Gewährleistung fairer Wettbewerbsbedingungen bei Subventionen aus Drittstaaten“. Sie informiert einleitend über Hintergründe sowie über die Beweggründe der Kommission, Änderungen anzustreben und einen besseren Schutz des Wettbewerbs herzustellen. Dazu stellt sie die Ausgangslage im Umgang mit Subventionen aus Drittstaaten dar. Hierbei weist sie darauf hin, dass zahlreiche Formen der Unterstützung der Tätigkeiten von Unternehmen mit Drittstaatszugehörigkeit durch ihre jeweiligen Heimregierungen in Betracht kommen. Daneben können auch EU-Unternehmen von derartigen Subventionen profitieren. Die Autorin hebt zutreffend die Gefahr hervor, dass es zu einer Verzerrung des Wettbewerbs im Binnenmarkt kommen kann, weil Subventionen aus Drittstaaten nicht unter das EU-Beihilferecht fallen. Anschließend beschreibt die Autorin die von der Kommission vorgeschlagenen Ansätze zur Beseitigung von Verzerrungen durch Subventionen an drittstaatliche Unternehmen. Inhaltlich stehen dabei drei „Teilinstrumente“ im Fokus. „Teilinstrument 1“ ist die Einführung eines allgemeinen Instruments zur Erfassung von Subventionen aus Drittstaaten, das greifen soll, wenn ein in der EU ansässiges oder tätiges Unternehmen begünstigt wird. „Teilinstrument 2“ befasst sich mit drittstaatlichen Subventionen zur Erleichterung des Erwerbs von EU-Zielunternehmen. „Teilinstrument 3“ befasst sich mit Subventionen aus Drittstaaten im Rahmen der öffentlichen Auftragsvergabe: Danach sollen Wirtschaftsbeteiligte, die verzerrende Subventionen aus Drittstaaten erhalten haben, von öffentlichen Vergabeverfahren ausgeschlossen werden können. An diese neuen Instrumente anknüpfend untersucht die Autorin das Verhältnis zu den bestehenden Instrumenten des Wettbewerbsrechts und zur gemeinsamen Handelspolitik. Dabei werden verschiedene Überschneidungen festgestellt und genauer beleuchtet. Der Beitrag schließt mit einem Fazit und einem Ausblick.
Rezension abgeschlossen
ja

Kosten des Rechtsschutzes im Vergaberecht

Untertitel
Eine systematische Darstellung für die Praxis
Autor
Zinger, Christoph
Heft
12
Jahr
2020
Seite(n)
695-701
Titeldaten
  • Zinger, Christoph
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 12/2020
    S.695-701
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Michael Pilarski, Rechtsanwalt Pilarski, Nienburg(Weser)
Abstract
Der Beitrag behandelt die Kostenaspekte des vergaberechtlichen Rechtsschutzes im Oberschwellenbereich sowohl im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer als auch im Beschwerdeverfahren vor dem Oberlandesgericht, um zu verdeutlichen, dass die Kosten im Rahmen des vergaberechtlichen Rechtsschutzes im Unterliegensfall beträchtlich sein können. Er liefert einen Überblick über die wesentlichen Bestimmungen des Kostenrechts unter Berücksichtigung der ergangenen Rechtsprechung. Der Verfasser schildert, dass sich die Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren beim OLG nach § 50 Abs. 2 GKG sowie für das Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer analog nach dem Streitwert richten, wobei sich dieser wiederum nach der Bruttoauftragssumme orientiert und fünf Prozent von diesem beträgt. Die Bruttoauftragssumme resultiert aus der Bruttovergütung des Auftragnehmers bzw. dessen in dem dafür maßgeblichen Angebot kalkulierten Erlöserwartungen, sodass auf das eingereichte Angebot abzustellen ist. Trotz der klar klingenden Regelung sieht der Verfasser Probleme bei der praktischen Umsetzung dieser Regelung. Schwierigkeiten bereite die Ermittlung des Streitwertes insbesondere dann, wenn kein Angebot eingegangen sei, die Leistung in Lose aufgeteilt sei, bei Aufträgen mit längeren Vertragslaufzeiten, bei durchlaufenden Posten sowie bei Beschwerden, die sich nicht gegen die Hauptsacheentscheidung, sondern gegen die Kostenentscheidung als Nebenentscheidung richteten. In der Folge geht der Verfasser auf die Höhe der Gebühren für das Verfahren vor der Vergabekammer selbst und die entsprechende Kostenverteilung ein. Sodann befasst sich der Beitrag mit den zusätzlich entstehenden zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Anwaltsgebühren der Beteiligten und der Kostenfestsetzung. Abschließend behandelt der Beitrag die Kosten des Beschwerdeverfahrens vor dem OLG, sowohl bezogen auf die Gerichts- als auch Anwaltskosten. Der Verfasser zieht das Fazit, dass eine Auseinandersetzung mit den Kostenrisiken eines Nachprüfungsverfahrens vor seiner Einleitung sowohl auf der Auftraggeber- als auch auf der Antragstellerseite erfolgen sollte. Insbesondere sei zu empfehlen, eine Abwägung vorzunehmen, ob eine Abhilfeentscheidung durch den Auftraggeber nach einer Rüge gegenüber erheblichen Verfahrensverzögerungen und Kostenrisiken des Nachprüfungsverfahrens nicht unter Umständen das kleinere Übel darstelle.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Thüringer Vergabegesetz – erfolgreich novelliert?

Autor
Weirauch, Moritz
Normen
UVgO
ThürVG
Heft
6
Jahr
2020
Seite(n)
871-880
Titeldaten
  • Weirauch, Moritz
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 6/2020
    S.871-880
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

UVgO, ThürVG

Daniel Bens, avocado rechtsanwälte, München
Abstract
In seinem Beitrag beschreibt und bewertet der Autor die am 01.12.2019 in Kraft getretene Novelle des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVG). Hierfür setzt er sich vorab mit dem Ziel des Gesetzgebers für die Novellierung, mithin der Herbeiführung einer Vereinfachung des Vergaberechts, auseinander, um sodann die jeweiligen Änderungen des Gesetzes an diesem Maßstab zu messen. Dementsprechend stellt er in einem ersten Schritt die erfolgten Änderungen im Überblick dar, um sich nachfolgend mit einzelnen Aspekten genauer auseinanderzusetzen. Hierbei beschreibt er die Änderungen im sachlichen Anwendungsbereich des ThürVG und bemängelt, dass unklar bleibe, ob das ThürVG auch auf Rahmenvereinbarungen und Wettbewerbe Anwendung finde. Daran anknüpfend befasst sich der Autor mit der Anwendung der Vergabeverordnungen und stellt fest, dass durch § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2 ThürVG nun auch in Thüringen die UVgO und der 1. Abschnitt der VOB/A unterhalb der Schwellenwerte anzuwenden sind, wobei die Regelungen des ThürVG denen der UVgO bzw. der VOB/A vorgehen. Anschließend stellt er den persönlichen Anwendungsbereich des Gesetzes dar und zeigt auf, dass dieser nach dem ThürVG immer noch primär institutioneller Art sei. Weiter konstatiert er, dass das ThürVG sogenannte „klassische“ Vergaberegelungen beinhalte, welche seiner Ansicht nach redundant und damit überflüssig seien. Im Anschluss setzt sich der Autor intensiv mit den im Gesetz vorgesehenen umweltbezogenen und sozialen Aspekten auseinander. Das ThürVG sei hier im Gegensatz zur Vorgängerregelung um weitere Bestimmungen ergänzt worden. Hierzu gehörten u. a. ein Katalog mit beispielhaft in Betracht kommenden Aspekten, ein vergabespezifisches Mindeststundenentgelt und eine Bonusregelung für gleichwertige Angebote. Der Autor bewertet diese Neuerungen jedoch als redundant gegenüber den bestehenden Vorschriften bzw. die Bonusregelung in Bezug auf den praktischen Anwendungsbereich zumindest als fragwürdig. Hiernach beschäftigt sich der Autor noch ausführlich mit den Regelungen zur Tariftreue, zum Mindeststundenentgelt und zur Entgeltgleichheit, wobei er die Regelungen zum Mindeststundenentgelt als politisch bedeutendste Neuregelung im ThürVG einordnet. Nach einer Darstellung der thüringischen Regelung, welche u. a. auf landesspezifische Tarifverträge abstelle, kritisiert er dieses Kaskadenprinzip als für nicht ortsansässige Unternehmen als wenig „anwenderfreundlich“. Anschließend stellt der Autor noch fest, dass das ThürVG nun auch das sogenannte Bestbieterprinzip eingeführt habe, wonach nur noch der Bestbieter aufgefordert werde, Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Darüber hinaus setzt sich der Autor noch mit dem bereits im ThürVG vor der Novellierung vorhandenen Rechtsschutzverfahren auseinander und stellt fest, dass eine weitere Ausdifferenzierung stattgefunden habe. Dies gelte v. a. für die Präzisierung bei der Nichtberücksichtigungsmitteilung und für die automatische Übersendung der Vergabeakte an die Nachprüfungsbehörde, wenn ein unterlegener Bieter innerhalb der Frist eine Beanstandung erhebt. Abschließend zieht der Autor ein Fazit zu den Neuregelungen und kommt zu dem Ergebnis, dass das Ziel der Vereinfachung des Vergaberechts nur in Teilen als gelungen bezeichnet werden könne.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja