Using the World Bank Anti-Corruption Sanctions System to Address Labour Trafficking

Autor
Haque, Maheema
Heft
2
Jahr
2020
Seite(n)
57-71
Titeldaten
  • Haque, Maheema
  • PPLR - Public Procurement Law Review
  • Heft 2/2020
    S.57-71
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Peter Oriwol, CMS Hasche Sigle, Leipzig
Abstract
Der Beitrag beleuchtet die Möglichkeiten der Weltbank, bei der Auftragsvergabe im Rahmen ihrer Projekte einen Beitrag zur Bekämpfung von Zwangsarbeit zu leisten. Die Autorin meint, die Weltbank schöpfe ihr Potential in dieser Hinsicht bisher nicht aus, und fordert eine extensive Anwendung des Sanktionssystems, das bei Korruptionsfällen Anwendung findet. Die Autorin erläutert, dass Korruption und Zwangsarbeit oft Hand in Hand gingen, und leitet daraus ab, dass Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung („labour trafficking“) im weiteren Sinne als Korruption und Betrug verstanden werden könne. Bei einem solchen Verständnis sei es möglich, das auf die Bekämpfung von Korruption angelegte Sanktionssystem der Weltbank auch in Fällen der Zwangsarbeit anzuwenden.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Ausschluss ohne Nachforderung

Untertitel
Grenzen nationaler Regelungen beim Ausschluss von Angeboten
Autor
Fritz, Aline
Heft
4
Jahr
2020
Seite(n)
151-154
Titeldaten
  • Fritz, Aline
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 4/2020
    S.151-154
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Jan Helge Mey, LL.M. (McGill), BHO Legal, Köln
Rezensent
Rezension abgeschlossen
nein

Ausschluss ohne Nachforderung

Untertitel
Grenzen nationaler Regelungen beim Ausschluss von Angeboten
Autor
Fritz, Aline
Gerichtsentscheidung
EuGH, Urteil vom 02.05.2019, Rs. C-309/18
Heft
3
Jahr
2020
Seite(n)
151-154
Titeldaten
  • Fritz, Aline
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 3/2020
    S.151-154
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

EuGH, Urteil vom 02.05.2019, Rs. C-309/18

Dr. Thorsten Schätzlein, Law and Engineering, Düsseldorf
Abstract
Die Autorin setzt sich mit der Entscheidung des EuGH vom 02.05.2019 (Rs. C-309/18) und den vergleichbaren Regelungen im deutschen Recht auseinander. Der Entscheidung lag zugrunde, dass nach dem italienischen Vergabegesetz ein Angebot auszuschließen ist, wenn es die gesetzlich vorgegebenen Angaben zu den Arbeitskosten nicht enthält. Der EuGH bestätigte grundsätzlich diese Ausschlusspflicht, machte jedoch im entschiedenen Einzelfall eine Ausnahme. Grund hierfür war, dass die Vergabeunterlagen keine Eintragungsmöglichkeit für die Arbeitskosten enthielten. Unter Anwendung der allgemeinen Vergabegrundsätze kam der EuGH daher zum Entfallen der Ausschlussverpflichtung. Die Autorin beleuchtet daraufhin die deutschen Regelungen zum Nachfordern von Unterlagen. Sie beleuchtet in diesem Zusammenhang auch die Verpflichtung zur Aufnahme ausschlussrelevanter Erklärungen in der Bekanntmachung. In diesem Zusammenhang widmet sie sich auch der Abgrenzung zwischen dem Nachfordern von Unterlagen und der Aufklärung. Sie verweist in ihrer Zusammenfassung darauf, dass sowohl der EuGH als auch die nationale Rechtsprechung zuletzt sehr bieterfreundlich bei Ausschlüssen entschieden haben, was formale Hürden reduziert. Auf der anderen Seite sind diese Entscheidungen nach ihrer Auffassung aber wenig dogmatisch und eher ergebnisorientiert, was auf allen Seiten zu Rechtsunsicherheit führt.
Rezension abgeschlossen
ja

Kurzabriss zu Entstehungsgeschichte und Zwecksetzung des BöB vom 21. Juni 2019

Autor
Steiner, Marc
Zeitschrift
Heft
1
Jahr
2020
Seite(n)
8-10
Titeldaten
  • Steiner, Marc
  • BR/DC - Baurecht
  • Heft 1/2020
    S.8-10
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Martin Dieckmann, ESCHE SCHÜMANN COMMICHAU, Hamburg
Abstract
Der Aufsatz befasst sich mit der aktuellen Umsetzung des Government Procurement Act (GPA) 2012 in der Schweiz und den sich ergebenden Auswirkungen auf die Ausrichtung des Schweizer Beschaffungsrechts. Neben einer Darstellung der Umsetzungsgeschichte geht der Autor insbesondere auf die Verankerung der Nachhaltigkeitsvorgaben und der Funktion des Vergaberechts zur Bekämpfung von Korruption und Kollusion ein. Auch gleicht er die Neuregelungen punktuell mit den bisherigen gesetzlichen Vorgaben und der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ab. Besonderes Augenmerk wird dann auf die Frage einer Akzentverschiebung von einem tendenziell preisorientierten hin zu einem Qualitätswettbewerb gelegt. Insoweit lässt der Verfasser offen, ob es sich bei den Neuregelungen um einen regelrechten Paradigmenwechsel handelt, hält diese aber zumindest für eine Aufforderung zu einem Wandel in der Vergabekultur.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Some African Responses to Public Procurement for During COVID-19

Autor
Quinot, Geo
Williams-Elegbe, Sope
Heft
4
Jahr
2020
Seite(n)
232-238
Titeldaten
  • Quinot, Geo; Williams-Elegbe, Sope
  • PPLR - Public Procurement Law Review
  • Heft 4/2020
    S.232-238
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Michael Pilarski, Rechtsanwalt Pilarski, Nienburg(Weser)
Abstract
Die Autoren erläutern in ihrem Artikel die Reaktionen und Antworten insbesondere des südafrikanischen und nigerianischen öffentlichen Vergaberechts auf die sozialen und administrativen Herausforderungen in Folge der Corona-Pandemie. Während einige Staaten ihre Regelungen als Antwort auf die Corona-Pandemie speziell angepasst haben, verließen sich andere Staaten auf die bereits bestehenden vergaberechtlichen Regelungen. Südafrika hat sich auf zwei Mechanismen verlassen: Zum einen auf bestehende Rahmenvereinbarungen und zum anderen auf Dringlichkeitsverfahren, wobei beide durch zusätzliche Regelungen ergänzt worden sind. Die nationale Schatzkammer darf Beschaffungen für mehrere öffentliche Einrichtungen zentral tätigen. Die Verträge sind für weitere Einrichtungen geöffnet worden. Zusätzlich sind Angebote von Interessenten eingeholt worden, die nicht Partei der bestehenden Verträge waren und die diesem zur Verfügung gestellt werden sollten. Die zentralisierte Kontrolle bezüglich des Beschaffungswesens sei damit gerechtfertigt worden, die Preise sowie die Versorgungssicherheit sicherstellen zu wollen. Ersteres sei fraglich. Ohne diese Kontrolle sei die Gefahr vorhanden, dass öffentliche Stellen um die gleichen Leistungen konkurrieren. Der Versuch, die Preise auf diese Weise kontrollieren zu wollen, erscheine unter den gegebenen Bedingungen ineffektiv. Zwei Varianten sind von Interesse: Die Änderungen der Zollbestimmungen, die die Sicherstellung der Versorgung mit Gütern sicherstellen soll, um den Bedarf zu decken, und ein Projekt des Ministeriums für Handel, Industrie und Wettbewerb, um die Beschaffung von Beatmungsgeräten zu fördern. In Nigeria liegt die Zuständigkeit für das öffentliche Vergaberecht sowohl bei der Bundesrepublik Nigeria als auch bei den einzelnen Bundesstaaten, sodass ein unterschiedliches Vergaberecht entstanden ist. Nigeria hat anders als Südafrika auf die Krise reagiert. Die Bundesrepublik und die Staaten verließen sich auf die bestehenden Rahmenvereinbarungen. Neue Regelungen sind nicht erlassen worden. Coronabedingte Beschaffungen sind über Dringlichkeits- und Direktvergaben der bereits existierenden Regelungen erfolgt. Die meisten Beschaffungen wie Isolationscenter, Ventilatoren und Schutzausrüstung sind durch ausländische Einrichtungen und Regierungen sowie durch die Bürger und regionale Einrichtungen zur Verfügung gestellt worden. Dabei handelte es sich nicht um Konstellationen des „public-privat-partnership". Nach Ansicht der Autoren liege der Grund für die geschilderte Vorgehensweise darin, dass das öffentliche Vergaberecht wie das Gesundheitssystem dezentral organisiert seien. Im Ergebnis kommen die Autoren zu der Überzeugung, dass das öffentliche Beschaffungswesen Nigerias nicht so organisiert sei wie dasjenige in Südafrika. Bestätigt werde das durch die niedrigen Testraten sowie die Ablehnung der Regierung, sich private Krankenhäuser als Testeinrichtungen zu Nutze zu machen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Einführung in die VOB/B: Basiswissen für die Praxis

Autor
Langen, Werner
Berger, Andreas
Jahr
2020
Seite(n)
XXIII, 398
Verlag
Titeldaten
  • Langen, Werner; Berger, Andreas
  • 28. Aufl.,
  • Werner-Verlag
    Köln, 2020
    S.XXIII, 398
  • ISBN 978-3-8041-5324-0
Zusätzliche Informationen:
Fachbuch

Ort
Köln
Abstract
Aus der Monatsinfo 3/2020: Diese Einführung in die VOB/B liegt in der neu bearbeiteten 28. Auflage 2020 vor. Gemäß dem Untertitel des Werks wird es auch weiterhin seiner Aufgabe gerecht, dem Nutzer das nötige Basiswissen für die Bauvertragspraxis informativ, prägnant und knapp gefasst zu vermitteln. Auf dem langen Weg von der 1. Auflage 1991 mit nur 82 Seiten hat die Neuauflage mit 321 Seiten dennoch erheblich zugelegt.
Traditionell beginnt der neue Band mit der Darstellung und Kurzkommentierung von 10 Urteilen vor allem des BGH aus 2018 und eines weiteren Urteils des BGH aus 2019.
Die nachfolgende Einführung umfasst die Abschnitte A bis M. Es werden zunächst die bauvertraglich relevanten Vorschriften des BGB-Werk- und Bauvertragsrechts, der VOB/B und des AGB-Rechts in allgemeiner Form vorgestellt und kurz erörtert, auch die Vorschriften des Bauvergaberechts nach GWB und VOB/A bleiben darüber nicht außen vor.
Die folgenden Abschnitte der Einführung behandeln im Einzelnen die „Stationen“ des Bauvertrags vom Abschluss des Vertrags über die Baubeteiligten einschließlich Architektenvollmacht, Bausoll und Vergütungsregelungen, Verzug und Behinderung beim Bauablauf und Kündigungen der Beteiligten bis zur Abnahme.
In den nachfolgenden Abschnitten stellen die Verfasser die Vorschriften des Bauvertragsrechts bei Mängelansprüchen, zur Zahlung des Werklohns und zur Sicherheitsleistung der Vertragspartner vor. Den Abschluss des Bands bildet der Anhang mit dem Abdruck der VOB-Texte.
Wie die früheren Auflagen zeichnet sich auch die 28. Auflage 2020 durch zahlreiche praktische Hilfestellungen für den Nutzer aus. Neben den üblichen Verzeichnissen, Abbildungen und Fußnoten im Text sind es insbesondere die aus Wissen und Erfahrung gewonnenen Erkenntnisse, die in einer Fülle praktischer Beispiele Eingang in den neuen Band gefunden haben und seinen Wert ausmachen.
Auflage
28
ISBN
978-3-8041-5324-0
Rezension abgeschlossen
ja

VOB-Kommentar: Bauvergaberecht, Bauvertragsrecht, Bauprozessrecht

Herausgeber
Franke, Horst
Grünhagen, Matthias
Mertens, Susanne
Kemper, Ralf
Jahr
2020
Seite(n)
XXVI, 1994
Verlag
Titeldaten
  • Franke, Horst, Grünhagen, Matthias, Mertens, Susanne, Kemper, Ralf [Hrsg.]
  • 7.. Aufl.,
  • Werner-Verlag
    Köln, 2020
    S.XXVI, 1994
  • ISBN 978-3-8041-5318-9
Zusätzliche Informationen:
Kommentar

Ort
Köln
Abstract
Aus der Monatsinfo 3/2020: Die 7. Auflage 2020 bringt diesen Kommentar zum Bauvergaberecht, Bauvertragsrecht und Bauprozessrecht auf den aktuellen Stand der Rechtsetzung, Rechtsprechung und Fachliteratur. Die Neuauflage hat die 6. Auflage dieses VOB-Kommentars abgelöst, deren Grundlage noch die VOB-Ausgabe 2016 bildete (s. Monatsinfo 01/2017, S. 40 und Monatsinfo 02/2017, S. 82).
Demgegenüber beruht die Kommentierung der 7. Auflage auf der VOB/A-Ausgabe 2019 – allerdings fehlen sowohl die Wiedergabe des Textes als auch die Kommentierung des Abschnitts 3 Vergabebestimmungen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/81/EG (VOB/A-VS).
Der Kommentierung der VOB/B liegt wie bisher die VOB/B-Ausgabe 2016 zugrunde. In die Kommentierung einbezogen in der Neuauflage sind aber jetzt auch die AGB-rechtlichen Regelungen der §§ 305 ff BGB und die neuen BGB-Bestimmungen über den Bauvertrag nach §§ 650a ff BGB. Hinzu kommen die den Band durchziehenden Hinweise zum Rechtsschutz.
Mit der Neuauflage ist der Kommentar, an dem einschließlich der Herausgeber 17 Autoren und weitere Mitarbeiter teilhaben, auf nun 2.020 Druckseiten in drei Hauptabschnitten gewachsen. Mit mehr als 800 bzw. 900 Seiten nehmen die Kommentierungen der VOB/A-EU und der VOB/B davon den weitaus größten Raum in Anspruch.
Auflage
7.
ISBN
978-3-8041-5318-9
Rezension abgeschlossen
ja

Die Beschaffung von Druck- und Kopiersystemen

Autor
Schäffer, Rebecca
Zeitschrift
Heft
1
Jahr
2020
Seite(n)
2-6
Titeldaten
  • Schäffer, Rebecca
  • VergabeFokus
  • Heft 1/2020
    S.2-6
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Die Verfasserin beschreibt die Vorbereitung und Durchführung eines Vergabeverfahrens zur Beschaffung von Druck- und Kopiersystemen. Dabei erläutert sie wesentliche Aspekte anhand von Praxisbeispielen und zeigt auf, welche Themen in der Leistungsbeschreibung geregelt werden müssen. Zudem skizziert sie die Rahmenbedingungen für ein mögliches Preismodell und gibt Tipps zu Wertungskriterien und Teststellungen. In ihrem Fazit weist sie darauf hin, dass die Beschaffung von Druck- und Kopiersystemen sehr komplex ist und eine sorgfältige Bedarfsanalyse und die Erarbeitung von Konzepten zur Bedarfsdeckung für eine wirtschaftliche Beschaffung in diesem Bereich sehr maßgeblich sind.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Alle Wege führen über die Vergabeplattform – außer bei der Vorabinformation

Autor
Schäffer, Rebecca
Normen
§ 134 GWB
§ 11 VgV
Gerichtsentscheidung
VK Südbayern Beschluss vom 29.3.2019 Az.: Z3-3-3194-1-07-03/19
EFTA-Gerichtshofs Urteil vom 27.1.2010 (Az. E-4/09, VersR 2010, S. 793)
BGH Urteil vom 29.4.2010, I ZR 66/08
BGH, Urt. v. 19.2.2014, IV ZR 163/13
VK Bund, Beschl. v. 5.11.2012, VK 3 – 120/12
Zeitschrift
Heft
1
Jahr
2020
Seite(n)
13-16
Titeldaten
  • Schäffer, Rebecca
  • VergabeFokus
  • Heft 1/2020
    S.13-16
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 134 GWB, § 11 VgV

VK Südbayern Beschluss vom 29.3.2019 Az.: Z3-3-3194-1-07-03/19, EFTA-Gerichtshofs Urteil vom 27.1.2010 (Az. E-4/09, VersR 2010, S. 793), BGH Urteil vom 29.4.2010, I ZR 66/08, BGH, Urt. v. 19.2.2014, IV ZR 163/13, VK Bund, Beschl. v. 5.11.2012, VK 3 – 120/12

Elias Könsgen, Gasunie Deutschland Transport Services GmbH, Hannover
Abstract
Ausgehend von einer aktuellen Entscheidung der VK Südbayern vom 29.3.2019 (Z3-3-3194-1-07-03/19) stellt die Autorin die Anforderungen an die technische Kommunikation über die Vergabeplattform, insbesondere für den Fall der Vorabinformation nach § 134 GWB, dar. Eingangs wird der Hintergrund der Entscheidung dargestellt. Zusammengefasst vertritt die VK Südbayern darin die Ansicht, dass die Bieterinformation gemäß § 134 GWB in jedem Fall (zusätzlich zur Versendung über eine Vergabeplattform) papiergebunden, per Fax oder aber per E-Mail an die Bieter übermittelt werden muss. Sodann stellt die Autorin den Diskussionsstand hierzu in Literatur und Rechtsprechung umfassend dar. Die Autorin schließt sich der auch im „cosinex Blog“ (www.blog.cosinex.de) vertretenen Ansicht an, dass die Bereitstellung in einem Projektraum einer Vergabeplattform grundsätzlich die Anforderungen des § 134 GWB einhalten könne. Die genauen Voraussetzungen hierfür werden detailliert dargestellt. Auch die Reaktionen der verschiedenen Plattformbetreiber auf die Entscheidung der VK Südbayern werden anschließend näher beleuchtet. Die Autorin flechtet an verschiedenen Stellen des Beitrags hilfreiche Praxishinweise ein und zeigt schließlich mehrere gangbare Lösungswege für die Praxis auf.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja