Die Vergabe von Planungsleistungen unter dem Einfluss der Entscheidung des EuGH zu der Verbindlichkeit von Mindest- und Höchstsätzen nach der HOAI
Gerichtsentscheidung
EuGH ECLI:EU:C:2019:562
Heft
5
Jahr
2020
Seite(n)
534-541
Titeldaten
- Petschulat, Alexander
- ZfBR - Zeitschrift für deutsches und internationales Bau- und Vergaberecht
-
Heft 5/2020
S.534-541
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz
EuGH ECLI:EU:C:2019:562
Dr. Stephen Lampert, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München
Abstract
Der Beitrag erläutert die Folgen der EuGH-Entscheidung zu Mindest- und Höchstsätzen der HOAI auf verschiedenen Ebenen. Die HOAI könne auch weiterhin Ausschreibungen zugrunde gelegt werden, solange auf den ermittelten Wert Zu- und Abschläge zugelassen sind (und damit auch Angebote über dem Mindestsatz berücksichtigt werden). Grundsätzlich sollte ober- und unterhalb der Schwellenwerte der Preis nicht mit mehr als 25 % gegenüber qualitativen Kriterien gewichtet werden. Die Auftragswertschätzung sollte nicht abstrakt auf den Mindestsatz gestützt werden, sondern ergänzend auf Erfahrungswerte.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja