Vergaberechtliche Selbstreinigung und kartellrechtliche Schadensersatzklagen - Teil 2

Autor
Dreher, Meinrad
Engel, Lasse
Heft
9
Jahr
2020
Seite(n)
457-468
Titeldaten
  • Dreher, Meinrad; Engel, Lasse
  • WuW - Wirtschaft und Wettbewerb
  • Heft 9/2020
    S.457-468
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Ahdia Waezi , FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten , Berlin
Abstract
Anknüpfend an die Darstellung der Grundsätze der Selbstreinigung in Teil 1 des Beitrags, setzen sich die Autoren in Teil 2 detailliert mit den Inhalten des EuGH-Urteils in Sachen Vossloh Laeis auseinander und ordnen dies in das System der Selbstreinigung ein. Sie arbeiten heraus, dass im kartellrechtlichen Kontext eine Pflicht zur Kooperation mit dem öffentlichen Auftraggeber nur dann besteht, wenn keine Bußgeldentscheidung einer Behörde vorliege und der öffentliche Auftraggeber sich auf eigene Nachforschungen für die Entscheidung über einen Ausschluss berufen müsse. Weiterhin wird betont, dass es keinen rechtlich vorgegebenen Modus des Nachweises der Kooperation mit den Ermittlungsbehörden gebe: Kann das Unternehmen auf andere Weise als durch Vorlage des Bußgeldbescheides diese Kooperation nachweisen, so stehe ihm auch dieser Weg offen. Die durch den EuGH in der Entscheidung formulierte Vorlagepflicht des Bußgeldbescheides müsse richtigerweise als eine Ausgestaltung des Merkmals „nachgewiesen“ eingeordnet werden. Die Autoren betonen, dass der EuGH keinesfalls das Unternehmen zu einer Selbstinkriminierung habe verpflichten wollen; zu fordern sei nur, das, was der Auftraggeber zur Entscheidung über die Selbstreinigung an Informationen benötige. Er schließt mit der Feststellung, dass die anknüpfende Entscheidungspraxis in Deutschland, nach der die Vorlage des (ungeschwärzten) Bußgeldbescheides als zwingende Voraussetzung einer Selbstreinigung gefordert würde, nicht durch das EuGH Urteil gedeckt ist.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Vergaberechtliche Selbstreinigung und kartellrechtliche Schadensersatzklagen - Teil 1

Autor
Dreher, Meinrad
Engel, Lasse
Heft
9
Jahr
2020
Seite(n)
363-370
Titeldaten
  • Dreher, Meinrad; Engel, Lasse
  • WuW - Wirtschaft und Wettbewerb
  • Heft 9/2020
    S.363-370
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Aline Fritz, FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten, Berlin
Abstract
Die Autoren setzen sich in Teil 1 dieses Doppelbeitrags mit dem sich aus § 125 GWB ergebenden Zusammenspiel von zur vergaberechtlichen Selbsteinigung geforderten Aufklärung und kartellrechtlicher Schadenersatzklage auseinander. Da § 125 GWB anders als die Richtlinienregelung eine umfassende Klärung der „Tatsachen und Umstände des Fehlverhaltens nicht nur mit den Ermittlungsbehörden, sondern auch gegenüber dem Auftraggeber fordere, bestehe das Risiko für den Bieter als Kartellanten, dass er sich im Rahmen einer Ausklärung zur Selbstreinigung selbst inkriminiere. Der vorliegende erste Teil des Beitrags erläutert zunächst die dogmatischen Grundlagen der Selbstreinigung, sowohl gegenüber dem Auftraggeber, also auch in Erläuterung der zukünftigen Handhabung des Wettbewerbsregistergesetzes gegenüber dem Bundeskartellamt. Hier wird hervorgehoben, dass in Bezug auf Kartellsachen das Vorliegen eines Bußgeldbescheides für eine Eintragung ausreiche, wohingegen die weiteren erfassten Sachverhalte eine Eintragung nur bei Bestands- oder Rechtskraft vorsähen. Die Autoren zeigen schließlich auf, dass die nach der bisherigen deutschen Entscheidungspraxis zur erfolgreichen Selbstreinigung geforderte Vorlage des Bußgeldbescheides an den öffentlichen Auftraggeber den Bieter verpflichtet – entgegen der im Zivilprozess vorgesehenen Beweislastverteilung- den Auftraggeber mit dem zur Durchsetzung seines Schadenersatzanspruches notwendigen Beweismaterials zur versehen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Zur unionsrechtskonformen Auslegung des § 280 I Satz 2 BGB in Bezug auf kartellvergaberechtliche Schadensersatzansprüche

Autor
Römling, Dominik
Normen
§ 181 GWB
Heft
1
Jahr
2021
Seite(n)
34-39
Titeldaten
  • Römling, Dominik
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 1/2021
    S.34-39
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 181 GWB

Silke Renner, AOK-Bundesverband, Berlin
Abstract
In seinem Aufsatz untersucht der Autor die Frage, ob der Haftungsanspruch aus vorvertraglichem Vertrauensverhältnis (§§ 280 Abs. 1, 311 Abs. 2, 241 Abs. 2 BGB) von einem Verschulden des öffentlichen Auftraggebers abhängig gemacht werden darf. Für § 181 Satz 1 GWB ist inzwischen anerkannt, dass Unternehmen, die eine echte Chance auf Erteilung des Zuschlags hatten, im Falle eines Verstoßes des öffentlichen Auftraggebers gegen bieterschützende Vergabevorschriften einen verschuldensunabhängigen Anspruch auf Schadensersatz für die Kosten der Vorbereitung des Angebotes oder der Verfahrensteilnahme haben. Weiterführende Schadensersatzansprüche wegen Vergaberechtsverstößen, die sich insbesondere auf das positive Interesse und den entgangenen Gewinn beziehen, können sich gemäß § 181 Satz 2 GWB aus dem allgemeinen Zivilrecht, hier insbesondere aus §§ 280 Abs. 1, 311 Abs. 2, 241 Abs. 2 BGB ergeben. Grundsätzlich setzt § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB eine schuldhafte Pflichtverletzung voraus. Aufgrund der unionsrechtlichen Anforderungen, die sich insbesondere aus Art. 2 Abs 1 c) der Rechtsmittelrichtlinie und dem unionsrechtlichen Grundsatz der effektiven und vollständigen Umsetzung ergeben, kommt der Autor zu dem Ergebnis, dass öffentliche Auftraggeber im Rahmen von § 181 Satz 2 GWB verschuldensunabhängig haften.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Amendments to Public Contracts: In Search of a Sufficient Degrce of Transparency

Autor
Plas, Erik
Heft
1
Jahr
2021
Seite(n)
1-29
Titeldaten
  • Plas, Erik
  • PPLR - Public Procurement Law Review
  • Heft 1/2021
    S.1-29
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, BMDS, Berlin
Abstract
Der Beitrag behandelt die Transparenzpflichten bei der Änderung von Verträgen. Zunächst erläutert der Verfasser, wann Transparenzpflichten entstehen. Anschließend steht die Frage im Mittelpunkt welchen Umfang diese Transparenzpflichten haben und wie sie erfüllt werden können. Hierbei arbeitet er zunächst Argumente, die gegen eine umfassen Transparenzpflicht sprechen, heraus. Sodann beleuchtet er die Gegenseite und stellt Argumente für eine umfassende Transparenz dar. Ausgehend von einer Betrachtung des gegenwärtigen Regelungsrahmens arbeitet er Vorschläge für einen zukünftigen Regelungsrahmen für Transparenzpflichten im Rahmen von Vertragsänderungen heraus. In seinem Fazit zeigt er auf, dass Transparenz immer nur ein Werkzeug für bestimmte Zwecke und Ziele seien und nicht Selbstzweck sind.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Differing Perspectives on Defence Procurement: The Relative Composition of Purchases as a Barrier to Transatlantic Understanding and Trade Liberalisation

Autor
Schoeni, Daniel
Heft
1
Jahr
2021
Seite(n)
45-61
Titeldaten
  • Schoeni, Daniel
  • PPLR - Public Procurement Law Review
  • Heft 1/2021
    S.45-61
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Jan Helge Mey, LL.M. (McGill), BHO Legal, Köln
Abstract
Der Aufsatz basiert auf dem Dissertationsvorhaben des Verfassers zur rechtsvergleichenden Analyse von offenen und versteckten Handelshemmnissen sowie Missverständnissen, die einer Liberalisierung der öffentlichen Beschaffugnsmärkte der USA und der EU entgegenstehen. Ausgehend von dem hypothetischen Szenario, dass TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership) bzw. eine andere robuste Version hiervon zur Beseitigung offener Hemmnisse im transatlantischen Handel zwischen den öffentlichen Beschaffungsmärkten geführt habe, würden erhebliche praktische Unterschiede insbesondere wegen unterschiedlicher Rechtskulturen verbleiben (embedded legal culture). Der Autor analysiert die konzeptionellen Probleme bei Vergleichen zwischen den USA und der EU und stellt seinen eigenen vergleichenden Ansatz vor, der die US-Bundesregierung und das an die Mitgliedstaaten gerichtete EU-Vergaberechtsregime in den Blick nimmt. Der Aufsatz konzentriert sich auf den Verteidigungssektor, der für Beschaffungen der US-Bundesregierung eine zentrale Rolle spiele, während dessen Anteil an den Beschaffungen auf Basis der EU-Richtlinien relativ gering sei. Es wird erörtert, wie die unterschiedliche Zusammensetzung der Beschaffungsgegenstände die jeweiligen Beschaffungsregeln ganz entscheidend präge. Vor diesem Hintergrund wird insbesondere nachgezeichnet, wie unterschiedlich die Rolle von Verhandlungen in den USA und der EU gesehen werde. Während in den USA Verhandlungen als ein Mittel zur Optimierung von Wettbewerb wahrgenommen werde und als Normalfall (sobald kein reiner Preiswettbewerb möglich ist) bei der weit überwiegenden Zahl der Beschaffungen zum Einsatz komme, wären in der EU Verhandlungen als ein den Wettbewerb einschränkendes Mittel bei komplexen Vergaben geduldet. Der Autor erläutert die daraus folgenden Probleme bei der transatlantischen Beteiligung von Unternehmen an Vergabeverfahren: Selbst wenn alle offenen Hemmnisse beseitigt würden, brauche es vertiefte Studien und einen langen Atem, um auch solche versteckten Hemmnisse abzubauen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Second medical use Patente und Arzneimittelrabattverträge – Ein ganzheitlicher Lösungsvorschlag auf kartellrechtlichem Wege

Autor
Leistner, Matthias
Perino, Gianna
Zeitschrift
Heft
12
Jahr
2020
Seite(n)
743-749
Titeldaten
  • Leistner, Matthias; Perino, Gianna
  • PharmR - Pharma Recht
  • Heft 12/2020
    S.743-749
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Rajiv Chandna , Rechtsanwalt , Frankfurt am Main
Abstract
In ihrem Beitrag setzen sich die Autoren mit aktuellen Rechtsfragen im Kontext von second mecial use Patenten und Arzneimittelrabattverträgen auseinander. Diskutiert werden vor allem Rechtfragen hinsichtlich bestehender Marktzutrittshürden für Generikahersteller. Neben den patentrechtlichen und vergaberechtlichen Rahmenbedingungen werden hierbei vornehmlich Lösungsansätze erörtert, welche die Verletzung von second medical use Patenten durch Generikahersteller unterbinden, diesen unter den gegebenen regulatorischen Bedingungen aber gleichwohl einen angemessenen Marktzugang ermöglichen. Die Autoren präsentieren hierzu einen neuen – interessensgerechten – Lösungsansatz in Anknüpfung an kartellrechtliche Wertungen und Maßstäbe.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Second medical use Patente und Arzneimittelrabattverträge – Ein ganzheitlicher Lösungsvorschlag auf kartellrechtlichem Wege

Autor
Leistner, Matthias
Perino, Gianna
Zeitschrift
Heft
12
Jahr
2020
Seite(n)
743-749
Titeldaten
  • Leistner, Matthias; Perino, Gianna
  • PharmR - Pharma Recht
  • Heft 12/2020
    S.743-749
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Thorsten Schätzlein, Law and Engineering, Düsseldorf
Abstract
In ihrem Beitrag setzen sich die Autoren mit aktuellen Rechtsfragen im Kontext von second medical use Patenten und Arzneimittelrabattverträgen auseinander. Diskutiert werden vor allem Rechtfragen hinsichtlich bestehender Marktzutrittshürden für Generikahersteller. Neben den patentrechtlichen und vergaberechtlichen Rahmenbedingungen werden hierbei vornehmlich Lösungsansätze erörtert, welche die Verletzung von second medical use Patenten durch Generikahersteller unterbinden, diesen unter den gegebenen regulatorischen Bedingungen aber gleichwohl einen angemessenen Marktzugang ermöglichen. Die Autoren präsentieren hierzu einen neuen – interessensgerechten – Lösungsansatz in Anknüpfung an kartellrechtliche Wertungen und Maßstäbe.
Rezension abgeschlossen
ja

Vereinbarung angemessener und rechtssicherer Honorare bei Beratungsprojekten in öffentlichen Institutionen

Autor
Hoffjan, Andreas
Mengis, Jonas
Hinz, Tim
Heft
1
Jahr
2021
Seite(n)
22-34
Titeldaten
  • Hoffjan, Andreas ; Mengis, Jonas ; Hinz, Tim
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 1/2021
    S.22-34
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Moritz Philipp Koch, Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW), Düsseldorf
Abstract
Die Autoren beschäftigen sich in ihrem Beitrag mit dem Einsatz von Beratern in öffentlichen Institutionen. Zu Beginn des Beitrags weisen die Autoren auf die regelmäßig kritische Wahrnehmung von Beratereinätzen durch die Medien und die allgemeine Öffentlichkeit hin. Gründe hierfür seien vor allem fehlende Transparenz, mangelnde Überwachung und zu starke Abhängigkeitsverhältnisse. Die Autoren wollen mit dem Beitrag einen Vorschlag für ein Prüfschema für öffentliche Beratungsaufträge unterbreiten und dadurch zu einer Objektivierung der auftragsspezifischen Bewertung sowie zu einer Versachlichung der Diskussion beitragen. Zunächst stellen die Autoren die Anbahnung und Abwicklung von Beratungsaufträgen aus der Sicht der öffentlichen Verwaltung dar. Sie heben zutreffend hervor, dass der Einkauf von Beratungsleistungen regelmäßig mit hohen zeitlichen, personellen und finanziellen Aufwänden verbunden ist, gleichzeitig jedoch keine Garantie dafür besteht, dass das Beratungsprojekt wirklich substantiierte Ergebnisse liefert. Öffentliche Auftraggeber müssten sich daher hinreichend von den tatsächlichen Fähigkeiten der Berater überzeugen. Weiterhin sei ein regelmäßiger Austausch während der Auftragsausübung erforderlich. Sodann erläutern die Autoren die typischen Honorarstrukturen von Beratungsdienstleistungen. Anschließend werden – in drei Stufen – die zu beachtenden Vorschriften des Haushalts-, Vergabe- und Preisrechts skizziert. Das Haushaltsrecht verlange insbesondere die sparsame Verwendung von Haushaltsmitteln und sei gesetzlicher Anker für die Verpflichtung zur Ausschreibung öffentlicher Aufträge. Die Bedeutung des Vergaberechts wird in aller Kürze hervorgehoben, um den Rahmen des Beitrags nicht zu sprengen. Insbesondere die Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze sei auch und vor allem bei der Beauftragung von Beratern bedeutsam. Die Aufrechterhaltung des Wettbewerbs sowie die Gewährleistung von Transparenz und Gleichbehandlung seien ebenfalls besonders wichtig. Schließlich folgt eine ausführliche Betrachtung des Preisrechts, wobei u.a. auf die Besonderheiten bei IT-Beratungen hingewiesen wird. Der Beitrag schließt mit der Vorstellung des entwickelten Prüfschemas und mit einer Zusammenfassung der wesentlichen Aussagen.
Rezension abgeschlossen
ja

Rechtshandbuch Anlagenbau : Praxisfragen deutscher und internationaler Anlagenbauprojekte

Autor
Bock, Yves
Zons, Jörn
Jahr
2020
Seite(n)
XL, 798
Verlag
Titeldaten
  • Bock, Yves; Zons, Jörn
  • C.H. Beck
    München, 2020
    S.XL, 798
  • ISBN 978-3-406-71980-6
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Ort
München
Abstract
Aus der Monatsinfo 1/2021: Am Aufbau des Bands in vier Hauptteilen hat sich gegenüber der 1. Auflage nichts geändert (s. dazu ausführlich Monatsinfo 07/15, S. 274). Die vorgenommenen Änderungen betreffen insbesondere die Einbeziehung der Neuauflage der FIDIC Bedingungen („Fédération Internationale des Ingénieurs Conseils“) 2017 in das Handbuch. Im Hauptteil B des Handbuchs zu den grundlegenden allgemeinen und einschlägigen Regelungen und ihrer Anwendung auf Anlagebauprojekte wurde das Kapitel Force Majeure und Hardship im Rechtsvergleich des deutschen, englischen und französischen Rechts neu bearbeitet. Das gleiche gilt für die Kapitel Compliance, Industrie 4.0/digitale Geschäftsmodelle im Anlagenbau und das Kapitel Versicherung und Produkthaftung als Bestandteile der wichtigen praktischen Querschnittsmaterien des Hauptteils D des neuen Handbuchs. Die Änderungen gegenüber der 1. Auflage im Übrigen sind eher redaktioneller Art, immerhin sind z.B. die Fußnoten zum Text und das Schrifttumverzeichnis auf den aktuellen Stand gebracht.
ISBN
978-3-406-71980-6
Rezension abgeschlossen
ja

Developments in Substainable Public Procurement Law and Policy in Ghana and Australia

Autor
Dagbanja, Dominic
Heft
6
Jahr
2020
Seite(n)
359-380
Titeldaten
  • Dagbanja, Dominic
  • PPLR - Public Procurement Law Review
  • Heft 6/2020
    S.359-380
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, BMDS, Berlin
Abstract
Im September 2015 wurde von den Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen die Agenda 2030 für
nachhaltige Entwicklung verabschiedet. Mit der Agenda 2030 haben sich Mitgliedsstaaten 17 Ziele für eine
sozial, wirtschaftlich und ökologisch nachhaltige Entwicklung gesetzt. Ziel Nr. 12 verpflichtet die Staaten,
für nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster zu sorgen. Der Beitrag untersucht, ob und inwieweit die
Rechtsordnung und die Praxis der Länder Ghana und Australien dieses Ziel umsetzten. Insbesondere wird
untersucht, ob diese Ziele im Regelungsrahmen für öffentliche Beschaffung verankert sind und wie sie sich
im Bereich der Beschaffungsplanung, der Anforderungen an die Qualifikation der Auftragnehmer, der
Beschaffungsmethoden, der Bewertung der Angebote und der Ausführung von Beschaffungsaufträgen
auswirken. Die Verfasserin kommt zu dem Ergebnis, dass der Regelungsrahmen für öffentliche Beschaffungen von Ghana und Australien Nachhaltigkeitsthemen in allen Phasen des Beschaffungsprozesses, von der Planung bis zur Auftragsausführung abbildet. Es müsse jedoch abgewartet werden, ob die Beschaffungspraxis diese Vorgaben auch umsetzt.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja