Der öffentliche Dienstleistungsauftrag nach der VO (EG) 1370/2007

Autor
Oebbecke,Janbernd
Normen
Art. 5 VO (EG) Nr. 1370/2007
Gerichtsentscheidung
EuGH NZBau 2019, 319
OLG Düsseldorf BeckRS 2019, 17034
Heft
23
Jahr
2019
Seite(n)
1724-1728
Titeldaten
  • Oebbecke,Janbernd
  • NVWZ - Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht
  • Heft 23/2019
    S.1724-1728
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Art. 5 VO (EG) Nr. 1370/2007

EuGH NZBau 2019, 319, OLG Düsseldorf BeckRS 2019, 17034

Dr. Stephen Lampert, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München
Abstract
Der Beitrag beleuchtet das Verhältnis des Sondervergaberechts in der ÖPNV-VO zum allgemeinen GWBVergaberecht.
Letzteres ist nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 anwendbar, wenn ein
öffentlicher Dienstleistungsauftrag i.S.d. Vergaberichtlinien vorliegt. Das ist für den EuGH auch dann nicht
anders, wenn eine „Direktvergabe" in Rede steht. Vor diesem Hintergrund kritisiert der Verfasser den
Beschluss des OLG Düsseldorf vom 03.07.2019, bei dem ein Vertrag durch eine Gesellschafterweisung für
verbindlich erklärt wurde. In dem Fall habe es an einer „Übereinkunft" als notwendiger Voraussetzung
gefehlt. Richterweise hätte daher nicht das GWB-Vergaberecht zur Anwendung gebracht werden dürfen.
Gleiches gelte bei Zuwendungsbescheiden, Verwaltungsakten oder anderen einseitigen Regelungen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Die Notfalldirektvergabe nach Art. 5 Abs. 5 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 im öffentlichen Personenverkehr – oder: vergaberechtliche Grenzen von Ausnahmetatbeständen

Autor
Linke, Benjamin
Heft
6
Jahr
2019
Titeldaten
  • Linke, Benjamin
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 6/2019
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Rajiv Chandna , Rechtsanwalt , Frankfurt am Main
Abstract
In seinem Beitrag setzt sich der Autor mit den Anforderungen an eine „Notfalldirektvergabe" i.S.v. Art. 5 Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 auseinander. Danach wird Vergabestellen im öffentlichen Personennahverkehr die Möglichkeit eingeräumt, in Notfallsituationen einen Auftrag unmittelbar an einen Bieter zu vergeben. Der Autor stellt zunächst die Voraussetzungen der Norm dar, insbesondere die tatbestandlichen Anforderungen an die Notfallsituationen „Unterbrechung des Verkehrsdienstes" sowie „Unmittelbare Gefahr der Dienstunterbrechung". Daran anknüpfend wendet er sich der Frage zu, welche Restriktionen und sonstigen vergaberechtliche Grenzen erforderlich sind, um Art. 5 Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 sinnvoll und wettbewerbskonform einzuschränken. Im Ergebnis plädiert der Autor für eine restriktive Handhabung der „Notfalldirektvergabe" und eine Begrenzung auf tatsächliche Ausnahmesituationen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
nein

Die praktische Umsetzung der EuGH-Rechtsprechung zu Rahmenvereinbarungen

Autor
Csaki, Alexander
Winkelmann, Fin
Heft
12
Jahr
2019
Seite(n)
758-662
Titeldaten
  • Csaki, Alexander ; Winkelmann, Fin
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 12/2019
    S.758-662
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Zunächst skizzieren die Verfasser die wesentlichen Aussagen des EuGH Urteils vom 19.12.2018 – C-216/17 (Autorità). Der EuGH hatte darin zur alten Vergabekoordinierungsrichtlinie 2004/18/EG entschieden, dass in Rahmenvereinbarungen zwingend eine Höchstmenge der abrufbaren Leistungen festzulegen ist. Anschließend stellen sie die Entscheidung der VK Bund vom 19.07.2019 – VK 1-39/19 in einer kurzen Besprechung vor. Die VK Bund hatte darin eine Übertragbarkeit des oben genannte EuGH-Urteils auf die aktuelle Rechtslage der Richtlinie 2014/24/EU verneint. Die Verfasser arbeiten heraus, dass sich die VK Bund in ihrer Begründung nur auf die von der alten Rechtslage abweichenden Bekanntmachungsregeln nach der neuen Vergaberichtlinie stützt und die andere wesentliche Argumentation des EuGH hinsichtlich der gleich geblieben Regelungen zur Schätzung der Auftragswerte außer Betracht lässt. Sodann untersuchen die Verfasser, ob sich die EuGH-Entscheidung auch auf die Sektorenverordnung übertragen lässt. Anschließend gehen sie der Frage nach, wie die Anforderungen des EuGH sich nun in der Praxis umsetzen lassen. Eine korrekte Auftragswertschätzung sei hierfür die richtige Grundlage. Sicherheitszuschläge könnten nur in Ausnahmefällen erfolgen und die Gründe müssten begründet und dokumentiert werden. Auch auf „circa“-Angaben solle verzichtet werden, da diese im Kontext zu § 132 GWB Unsicherheiten schaffen würden. Unklarheiten hinsichtlich des tatsächlichen Beschaffungsbedarfs könnten mit den klassischen Mitteln wie Optionen oder eindeutigen Vertragsänderungsklauseln begegnet werden. Darüber hinaus weisen sie auf das Model der Open-House-Verträge als Beschaffungsmöglichkeit hin. In ihrem abschließenden Fazit kommen sie zu dem Ergebnis, dass das EuGH-Urteil vom 19.12.2018 – C-216/17 (Autorità) auf die gegenwärtige Rechtslage übertragbar und auch auf Sektorenaufträge anwendbar ist. Der Entscheidung der VK Bund vom 19.07.2019 – VK 1-39/19 stimmen sie nicht zu.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
nein

Die historische Entwicklung des Vergabeverfahrens in Deutschland, Österreich und der Schweiz: Von den antiken Ursprüngen bis zur Gegenwart

Autor
Schoenmaker, Simon
Jahr
2019
Seite(n)
905
Verlag
Titeldaten
  • Schoenmaker, Simon
  • Nomos
    Baden-Baden, 2019
    S.905
    Schriften zum Vergaberecht , Band 55
  • ISBN 978-3-8487-6239-2
Zusätzliche Informationen:
Fachbuch

Ort
Baden-Baden
Reihe
Schriften zum Vergaberecht
Abstract
Dissertation, Universität Osnabrück, 2019
Band
55
ISBN
978-3-8487-6239-2
Rezension abgeschlossen
ja

Strafbarkeit des Kick-back-Vorgangs in der öffentlichen Auftragsvergabe

Autor
Portner, David
Jahr
2019
Seite(n)
497
Verlag
Titeldaten
  • Portner, David
  • Nomos
    Baden-Baden, 2019
    S.497
    Schriftenreihe zum deutschen, europäischen und internationalen Wirtschaftsstrafrecht , Band 37
  • ISBN 978-3-8487-6023-7
Zusätzliche Informationen:
Fachbuch

Ort
Baden-Baden
Reihe
Schriftenreihe zum deutschen, europäischen und internationalen Wirtschaftsstrafrecht
Abstract
Dissertation Universität Potsdam
Band
37
ISBN
978-3-8487-6023-7
Rezension abgeschlossen
ja

Sektorenverordnung

Untertitel
Verordnung über die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung
Autor
Eschenbruch, Klaus
Opitz, Marc
Röwekamp, Hendrik
Jahr
2019
Seite(n)
XVIII, 888
Verlag
Titeldaten
  • Eschenbruch, Klaus; Opitz, Marc ; Röwekamp, Hendrik
  • C.H. Beck
    München, 2019
    S.XVIII, 888
  • ISBN 978-3-406-71401-6
Zusätzliche Informationen:
Kommentar

Ort
München
ISBN
978-3-406-71401-6
Rezension abgeschlossen
ja

E-Vergabe. : Systematische Darstellung der Vorschriften des Vergaberechts im Lichte der europäischen Richtlinien

Autor
Victor Vogt
Jahr
2019
Seite(n)
349
Titeldaten
  • Victor Vogt
  • Duncker & Humblot
    Berlin, 2019
    S.349
    Beiträge zum Vergaberecht, Band 4
  • ISBN 978-3-428-15851-5
Zusätzliche Informationen:
Fachbuch

Ort
Berlin
Reihe
Beiträge zum Vergaberecht
Abstract
Aus der Monatsinfo 12/2019: Das Buch stellt umfassend die rechtlichen Vorgaben für die Durchführung elektronischer Vergaben dar, enthält aber auch zahlreiche technische Erläuterungen und geht auch auf praxisrelevante Fragen wie etwa die Vereinheitlichung von Schnittstellen ein.
Eingeleitet wird das Buch mit einer grundlegenden Darstellung der Funktionsweisen der elektronischen Kommunikation und mit den sich aus dieser Funktionsweise ergebenden tatsächlichen und rechtlichen Anforderungen an die Datensicherheit. Nachfolgend wird die Entwicklung des Rechtsrahmens, ausgehend von den europäischen Vorgaben, erläutert. Der Hauptteil ist dann der Erläuterung der aktuellen Vorschriften des nationalen Vergaberechts gewidmet, stets unter dem Blick der E-Vergabe. Dementsprechend hat die Darstellung eine erhebliche thematische Breite, weil die elektronische Vergabe praktisch alle Verfahrensschritte von Vergabeverfahren erfasst und z.B. bei den Anforderungen an die zu verwendenden elektronischen Mittel weit über die einzelnen Verfahren hinausgehen.
Die Anforderungen an die elektronischen Mittel werden ebenso dargestellt wie die Ausnahmevorschriften. Vorgaben für die Bekanntmachung, Zugang zu den Vergabeunterlagen, Risikozuweisung bei der Übermittlung von elektronischen Erklärungen, Reichweite der elektronischen Kommunikation, Signaturen und Siegel, Einheitliche Europäische Eigenerklärung: Das ist nur ein Ausschnitt der behandelten Fragen und Themen. Neben technischen Erläuterungen bildet der Abgleich mit den europarechtlichen Vorgaben einen Schwerpunkt der Darstellungen.
Band
4
ISBN
978-3-428-15851-5
Rezension abgeschlossen
ja

Nachhaltigkeit und wirtschaftliche Beschaffung (Teil 2)

Autor
Ferber, Thomas
Zeitschrift
Heft
5
Jahr
2019
Seite(n)
17-20
Titeldaten
  • Ferber, Thomas
  • VergabeFokus
  • Heft 5/2019
    S.17-20
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Nachdem im ersten Teil des Beitrags aufgezeigt wurde, dass Nachhaltigkeit außer über die Zuschlagskriterien auch über die Leistungsbeschreibung und die Ausführungsbestimmungen Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit nehmen kann, sodass selbst bei einer nur Preis-Wertung Nachhaltigkeit berücksichtigt werden kann, befasst sich der zweite Teil damit, wie Nachhaltigkeit im Rahmen der Auftragsvergabe mittels Zuschlagskriterien umgesetzt werden kann. Zunächst skizziert er die Wertungskonzepte 100 % Leistung, Preis-Leistung und Kostenleistung und geht der Frage nach, wie Kosten der Zuschlagskriterien im Bezug zum Preis ermittelt werden können. Anschließend behandelt er die Gewichtung der Nachhaltigkeitskriterien. Dabei zeigt er anhand von einem Beispiel auf, wie sich eine zu niedrige Gewichtung der Nachhaltigkeitskriterien auswirken kann.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
nein