An Inspection of Rail Franchise Procurement: First-Class Regulation for Privatised Passenger Rail?

Autor
Butler, Luke
Heft
5
Jahr
2018
Seite(n)
252-278
Titeldaten
  • Butler, Luke
  • PPLR - Public Procurement Law Review
  • Heft 5/2018
    S. 252-278
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Christopher Wolters, BLOMSTEIN Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Berlin
Abstract
Der englischsprachige Aufsatz behandelt das geltende Recht und Vorschlägen für Reform der Vergabe von „Rail Francising“ (einer Form des Betriebs von Eisenbahnverbindungen) in Großbritannien. Nach einer kurzen Darstellung des gewöhnlichen Inhalts eines solchen Vertrags analysiert der Beitrag zunächst, in welchen europäischen Rechtsrahmen die Vergabe derartiger Verträge fällt. Dabei kommt er zu dem Ergebnis, dass dies die Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße ist. Im Anschluss stellt der Aufsatz die bestehenden Regeln und ihre Vereinbarkeit mit zugrundeliegendem europäischen Recht im Zusammenhang mit verschiedenen Aspekten der Auftragsvergabe dar (namentlich: Verfahrensarten, Veröffentlichungspflichten, Leistungsbeschreibung, Konsultationsverfahren, Eignungsprüfung und Zuschlagskriterien). Danach behandelt er die Frage, inwieweit und unter welchen Voraussetzungen derartige Verträge nach geltender Rechtslage an die öffentliche Hand selbst vergeben werden dürfen. Schließlich legt der Artikel dar, auf welche Weise die Regeln zur Vergabe reformiert werden sollten.
Rezension abgeschlossen
ja

Feuerwehr-Fahrzeugbeschaffung: Leistungsbestimmungsrecht gestärkt, Gesamtlosvergabe infrage gestellt

Autor
Pinkenburg, Günther
Heft
6
Jahr
2018
Seite(n)
63 -648
Titeldaten
  • Pinkenburg, Günther
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 6/2018
    S.63 -648
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Sven Tönnemann, Rechtsanwalt, Hamburg
Abstract
Der Autor nimmt zwei Entscheidungen der VK Südbayern zum Anlass (Beschl. v. 27.03.2017 Z3-3-3194-1-03-02/17 und Beschl. v. 30.03.2017 Z3-3-3194-1-04-02/17), um die aktuelle Entwicklung bei der Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen zu berichten. Hierzu geht er auf die Themen Leistungsbestimmungsrecht des Auftraggebers, unterbliebene Fachlosaufteilung und den Preis als alleiniges Zuschlagskriterium ein. Im Ergebnis teilt er die Auffassung der Vergabekammer, die dem Leistungsbestimmungsrecht einen weiten Spielraum gewährt, sofern es um die Rettung von Menschen aus kritischen Lagen gehe. Anders als die Vergabekammer hält der Autor die Gesamtlosvergabe für komplexe Fahrzeuge für gerechtfertigt. Dies stützt er insbesondere auf die Schnittstellenproblematik zwischen Fahrgestell und Aufbau und führt die vergaberechtlichen Probleme bei alternativen Ausschreibungsvarianten auf. Schließlich weist der Verfasser auf eine Veröffentlichung des Bayerischen Innenministeriums vom 20.04.2018 hin.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Wenn Schlieren bleiben: Die Gründlichkeit einer Selbstreinigung

Autor
Opitz, Marc
Gerichtsentscheidung
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.04.2018 - VII-Verg 28/17
Heft
12
Jahr
2018
Seite(n)
662-665
Titeldaten
  • Opitz, Marc
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 12/2018
    S.662-665
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.04.2018 - VII-Verg 28/17

Aline Fritz, FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten, Berlin
Abstract
Der Autor skizziert die Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 18.04.2018 (VII-Verg 28/17, NZBau 2018, 486). Dabei geht er insbesondere auf die Aussagen der Vergabekammer zum Vorliegen eines Ausschlussgrundes bei der „schweren Verfehlung“ und den Anforderungen an die Selbstreinigung ein. Der Autor bedauert dabei, dass Fragen zur Prognoseentscheidung offen bleiben und betont die prozessrechtliche Relevanz des Urteils. Hervorzuheben ist, dass es der Autor versteht das noch unter altem Recht gesprochene Urteil vor dem Hintergrund des neuen Vergaberechts zu bewerten.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Fahrradverleih und Vergaberecht

Untertitel
Stationäre Systeme sind meist ausschreibungspflichtig
Autor
Noch, Rainer
Zeitschrift
Heft
6
Jahr
2018
Seite(n)
26-29
Titeldaten
  • Noch, Rainer
  • Vergabe Navigator
  • Heft 6/2018
    S.26-29
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Der Beitrag beleuchtete die vergaberechtliche Einordnung von kommunalen Fahrradverleihsystemen. Anhand der aktuellen Rechtsprechung geht der Verfasser der Frage nach, wie die Neuvergabe eines stationären Vermietungssystems, als Betreibermodell durch eine städtische Verkehrsgesellschaft vergaberechtlich zu beurteilen ist. Er zeigt auf, dass es sich nicht um eine Konzession handelt, auch liege im konkreten Fall keine technische Ausschließlichkeit vor. Abschließend grenzt er ausschreibungsbedürftige Fahrradverleihsysteme von rein privat betriebenen Free-Float-Systemen ab.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Welchen Tarif hätten’s denn gern?

Untertitel
Über die Schwierigkeiten mit der Tariftreue im Vergabeverfahren
Autor
Noch, Rainer
Zeitschrift
Heft
6
Jahr
2018
Seite(n)
29-31
Titeldaten
  • Noch, Rainer
  • Vergabe Navigator
  • Heft 6/2018
    S.29-31
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Der Beitrag zeigt, wie eine Tarifbindung ins Vergabeverfahren eingeführt werden kann. Hierbei geht er auf die Ausgestaltung als Eignungskriterium, als Zuschlagskriterium und als Ausführungsbestimmung ein. Er kommt zu dem Ergebnis, dass je ausführlicher der Auftraggeber Vorgaben für die Einhaltung bestimmter Tarife macht, desto höher auch sein Prüfungsaufwand wird. Es sei daher ratsam, die Tarifwerke, auf die man sich stützen will, zuvor genau daraufhin zu untersuchen, ob sich deren Einhaltung tatsächlich im Rahmen der Prüfung der Kalkulation ermitteln lässt. Gegebenenfalls sei es sinnvoll, eher weniger vorzugeben, als mehr und dann an der Verifizierung zu scheitern.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Vergabe versus Zuwendung

Untertitel
Anmerkungen zu OLG Düsseldorf, Beschluss v. 11.7.2018 (VII-Verg 1/18)
Autor
Ohrtmann, Nicola
Gerichtsentscheidung
OLG Düsseldorf, Beschl. v. 11.7.2018, VII-Verg 1/18
Zeitschrift
Heft
6
Jahr
2018
Seite(n)
5-7
Titeldaten
  • Ohrtmann, Nicola
  • Vergabe Navigator
  • Heft 6/2018
    S.5-7
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

OLG Düsseldorf, Beschl. v. 11.7.2018, VII-Verg 1/18

Christian Below, kbk Rechtsanwälte, Hannover
Abstract
Die Autorin kritisiert eine Entscheidung des OLG Düsseldorf, der zufolge Flüchtlingsbetreuungsleistungen, für die Zuwendungen gewährt werden, dem Vergaberecht entzogen seien. Nach Auffassung der Autorin ist es zu pauschal, dass das OLG argumentativ auf die fehlende Einklagbarkeit der Leistung verweise. Da die Unterbringung von Flüchtlingen zu den Pflichtaufgaben der Kommune gehöre, habe sie ein unmittelbares wirtschaftliches Primärinteresse an der Leistung. Die Entscheidung stehe auch in Gegensatz zu einer Entscheidung des OLG Hamburg vom 01.11.2017 (1 Verg 2/17). Weiter entspreche das vereinbarte Konzept einer teilfunktionalen Leistungsbeschreibung, was ebenfalls für einen Beschaffungsvorgang spreche. Auch die Falschbezeichnung durch die Parteien ändere hieran nichts. Durch die Entscheidung werde der wirksame Primärrechtsschutz des Vergaberechts ausgehebelt. Auch die Effektivitätsrechtsprechung des EuGH führe zu einem Vorrang des Vergaberechts. Die Entscheidung des OLG Düsseldorf sei daher nur mit Vorsicht und Bedacht anzuwenden.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Das Verhältnis von AGB-Inhaltskontrolle und Vergaberecht im Sektorenbereich

Autor
Mulert, Gerrit
Normen
§ 305 BGB
§ 307 BGB
Gerichtsentscheidung
OLG Celle NZBau 2018, 314
Heft
12
Jahr
2018
Seite(n)
657-662
Titeldaten
  • Mulert, Gerrit
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 12/2018
    S.657-662
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 305 BGB, § 307 BGB

OLG Celle NZBau 2018, 314

Dr. Stephen Lampert, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München
Abstract
Der Beitrag befasst sich mit der AGB-Inhaltskontrolle von Vertragsunterlagen speziell in Sektorenausschreibungen. Die Verfasser wenden sich gegen eine weite Handhabung der AGB-Kontrolle. „Vorformuliert" sei eine Vertragsbestimmung nur, wenn sie vom Auftraggeber mindestens in drei Ausschreibungen verwendet wurde oder verwendet werden soll (einzelne Lose zählten dabei nicht) und sie zudem als unverhandelbar qualifiziert wird. Da sich der Auftraggeber an den Bieterwettbewerb wendet, seien die Anforderungen an eine „unangemessene Benachteiligung" hoch anzusetzen. Eine vergaberechtlich zumutbare und kalkulierbare Klausel sei auch angemessen. Wurde der AGB-Rechtsverstoß nicht gerügt und im Nachprüfungsverfahren angegriffen, obwohl dies möglich gewesen wäre, sei der Bieter, der den Zuschlag erhalten hat, nach Vertragsschluss mit dem Einwand der AGB-Widrigkeit präkludiert (unter Verweis auf OLG Celle, Urteil vom 18.01.2018 - 11 U 121/17 (NZBau 2018, 314)).
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Human Rights in Public Procurement

Untertitel
Protecting them Properly?
Autor
Lunner, Ragnhild
Heft
3
Jahr
2018
Seite(n)
198-206
Titeldaten
  • Lunner, Ragnhild
  • EPPPL - European Public Private Partnership Law
  • Heft 3/2018
    S.198-206
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Florian Wolf, BLOMSTEIN Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Berlin
Abstract
Thema des Aufsatzes ist die Berücksichtigung von Menschenrechten und Nachhaltigkeit in der Richtlinie 2014/24/EU. Die Autorin zeigt zunächst anhand einer Übersicht über die unionsrechtlichen Grundlagen einen engen Zusammenhang zwischen Menschenrechten, Nachhaltigkeit und Vergaberecht auf. Im Anschluss stellt der Beitrag vor, wie soziale und Umweltaspekte in Normen zu technischen Spezifikationen, Zuschlagskriterien und Ausschlussgründen zum Tragen kommen können. In Bezug auf Anforderungen an technische Spezifikationen und Zuschlagskriterien wird hervorgehoben, dass die weiten Formulierungen zu Unsicherheit und Zurückhaltung bei der Berücksichtigung von sozialen und Umweltaspekten führen können. Die Autorin begrüßt die Möglichkeit zur Berücksichtigung dieser Aspekte im Rahmen eines zwingenden Ausschlussgrundes (Verurteilung wegen Kinderarbeit oder Menschenhandel) sowie zweier fakultativer Ausschlussgründe (Verstoß gegen Art. 18 Abs. 2 der Richtlinie und schwere berufliche Verfehlungen). Kritisiert wird hier, dass der Anwendungsbereich der Ausschlussgründe zu eng sei, um konkreten Einfluss erwarten zu lassen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Was ist eine „Gruppe von Behörden“?

Untertitel
Zur Auslegung des Art. 5 Abs. 2 der VO (EG) 1370/2007 i.d.F. der VO 2016/2338
Autor
Rhein, Kay-Uwe
Dausend, Andreas
Normen
Art. 5 Abs. 2 der VO (EG) 1370/2007
VwVfG
PBefG
GkG NRW
ÖPNVG NRW
Gerichtsentscheidung
EuGH, Rs. C-267/17 (anhängig)
OLG Düsseldorf Beschluss vom 3.5.2017 VII – Verg 51/16
BVerwG, Urteil vom 24.1.1991 – 2 C 16/88
VK Hessen, Beschluss vom 23.2.2017 – 69d-VK-33/2016 –
OLG Düsseldorf, Urteil v. 12.10.2016 – VI-U (Kart) 2/16 –
Zeitschrift
Heft
6
Jahr
2018
Seite(n)
11-15
Titeldaten
  • Rhein, Kay-Uwe; Dausend, Andreas
  • Vergabe Navigator
  • Heft 6/2018
    S.11-15
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Art. 5 Abs. 2 der VO (EG) 1370/2007 , VwVfG, PBefG, GkG NRW, ÖPNVG NRW

EuGH, Rs. C-267/17 (anhängig), OLG Düsseldorf Beschluss vom 3.5.2017 VII – Verg 51/16, BVerwG, Urteil vom 24.1.1991 – 2 C 16/88, VK Hessen, Beschluss vom 23.2.2017 – 69d-VK-33/2016 –, OLG Düsseldorf, Urteil v. 12.10.2016 – VI-U (Kart) 2/16 –

Elias Könsgen, Gasunie Deutschland Transport Services GmbH, Hannover
Abstract
Die Autoren untersuchen den Begriff der „Gruppe von Behörden“ aus Art. 5 Abs. 2 VO (EG) 1370/2007 im ÖPNV-Bereich. Das Thema wird an einem derzeit vom OLG Düsseldorf dem EuGH vorgelegten Verfahren aufgehängt, bei dem es unter anderem um eine Direktvergabe geht. Zunächst untersuchen die Autoren die Schlussanträge des Generalanwaltes in dem EuGH-Verfahren und erläutern, warum § 108 GWB (In-House-Geschäft) keine Anwendung findet. Dann wird die Definition aus Art. 2 b) VO (EG) 1370/2007 sowie der Erwägungsgrund 18 der Verordnung in den Blick genommen. Da eine Auslegung allein nach der VO ergebnislos bleibt, gehen die Autoren ergänzend auf das innerstaatliche Recht ein. Hierbei werden verschiedene Normen des allgemeinen und speziellen Verwaltungsrechts betrachtet. Die Autoren arbeiten anhand der Gesetzestexte genau die Eigenschaften einer Behörde im Sinne des jeweiligen Gesetzes heraus. Sie kommen abschließend zu einer kompakten Definition, die den Zweck der gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung in den Mittelpunkt rückt.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja