Das neue Wettbewerbsregister und das Arbeitsstrafrecht

Untertitel
Verstöße können jetzt erhebliche Wettbewerbsnachteile begründen
Autor
Oberthür, Nathalie
Jahr
2018
Seite(n)
153-154
Titeldaten
  • Oberthür, Nathalie
  • ArbRB - Arbeits-Rechts-Berater
  • 2018
    S.153-154
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Die Verfasserin erläutert die Regelungen des Wettbewerbsregistergesetzes. Zunächst skizziert sie die Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB, dabei liegt der Fokus auf Verstößen von arbeitsrechtlichen und abgaberechtlichen Verstößen. Sie erläutert die Eintragungsvoraussetzungen und die zukünftige praktische Anwendung im Vergabeprozess. Aufgrund der Transparenz durch das Register seien für betroffene Unternehmen künftig empfindliche wettbewerbliche Nachteile zu erwarten. Unternehmen, die von öffentlichen Aufträgen abhängig sind, müssten deshalb noch größeren Wert als zuvor auf ein funktionierendes Compliance-System legen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
nein

Vergabe und "Vergabe"

Untertitel
Konzeptausschreibungsverfahren und Bauleitplanungen für entwidmete Grundstücke der deutschen Bahn AG
Autor
Thiel, Fabian
Zeitschrift
Heft
11
Jahr
2018
Seite(n)
1800-1811
Titeldaten
  • Thiel, Fabian
  • BauR - Baurecht
  • Heft 11/2018
    S.1800-1811
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Rezension abgeschlossen
ja

Die kartellrechtliche Zulässigkeit von Arbeitsgemeinschaften

Autor
Beninca, Jürgen
Gebauer, Nicole
Gerichtsentscheidung
BGH vom 13.12.1983, Az. KRB 3/83
BGH vom 5.2.2002, Az. KZR 3/01
Heft
9
Jahr
2018
Seite(n)
451-458
Titeldaten
  • Beninca, Jürgen; Gebauer, Nicole
  • WuW - Wirtschaft und Wettbewerb
  • Heft 9/2018
    S.451-458
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

BGH vom 13.12.1983, Az. KRB 3/83, BGH vom 5.2.2002, Az. KZR 3/01

Annett Hartwecker, PricewaterhouseCoopers Legal AG Rechtsanwaltsgesellschaft, Berlin
Abstract
Die Autoren diskutieren die „Sektoruntersuchung Zement und Transportbeton, Bericht nach § 32e GWB vom 24.07.2017" des Bundeskartellamtes in Bezug auf die Zulässigkeit der Bildung von Bietergemeinschaften. Dabei gehen sie zunächst auf die Rechtsprechung des BGH vom 13.12.1983, Az. KRB 3/83 und vom 05.02.2002, Az. KZR 3/01, in welcher die kartellrechtlichen Voraussetzungen zur Bildung von Arbeitsgemeinschaften aufgestellt wurden. Nach der Rechtsprechung des BGH ist die Bildung von Arbeitsgemeinschaften dann zulässig, wenn die beteiligten Unternehmen jedes für sich objektiv nicht in der Lage ist, ein Angebot abzugeben, wenn sie zwar leistungsfähig, ihre Kapazitäten aber anderweitig gebunden sind und, wenn nach wirtschaftlich vertretbarer und kaufmännisch vernünftiger Einschätzung ein erfolgversprechendes Angebot nur per Arbeitsgemeinschaft (Bietergemeinschaft) möglich ist. Anschließend erörtern die Autoren, die im Abschlussbericht des Bundeskartellamtes genannten Kriterien für die Bildung von Arbeitsgemeinschaften. Nach Ansicht des Bundeskartellamtes müssten (kumulativ) drei Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Bildung von Arbeitsgemeinschaft gegeben sein: die fehlende individuelle Leistungsfähigkeit (Marktfähigkeit), das Vorliegen einer wirtschaftlich zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Entscheidung und erst die Zusammenarbeit ermöglicht ein Angebot. Diese Voraussetzungen empfinden die Autoren als zu streng, da die Voraussetzungen bei jedem Mitglied der Arbeitsgemeinschaft vorliegen müssten, sodass nach Ansicht der Autoren, vor allem kleine und mittelständische Unternehmen benachteiligt würden. Im weiteren Verlauf des Artikels setzen sich die Autoren kritisch mit der vom Bundeskartellamt geforderten Selbstveranlagung von Arbeitsgemeinschaften auseinander. An diese Auseinandersetzung schließt sich eine Beurteilung der Autoren der Argumente aus der Transportbetonindustrie durch das Bundeskartellamt auseinander. Hierbei gehen sie kritisieren sie insbesondere, dass vom Bundeskartellamt angeregt wurde, dass ggf. auf die Bildung von Arbeitsgemeinschaften verzichtet werden soll und die Ausschreibungsbedingungen teilweise ignoriert werden sollen. Abschließend führen die Autoren aus, dass die Zulässigkeitskriterien für Arbeitsgemeinschaften des Bundeskartellamtes im Widerspruch zur einschlägigen Rechtsprechung stehen und betonen, dass durch die Zulässigkeitskriterien Anbieter mit größeren Ressourcen bevorzugt werden.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Lokalisierungsprogramme in den Mitgliedstaaten des Golfkooperationsrates – auf dem Weg zu einem Sondervergaberecht der Erdöl- und

Autor
Frank-Fahle, Constantin
Heft
8
Jahr
2018
Seite(n)
760-769
Titeldaten
  • Frank-Fahle, Constantin
  • ZfBR - Zeitschrift für deutsches und internationales Bau- und Vergaberecht
  • Heft 8/2018
    S.760-769
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Filip Lewandowski, Richter (Verwaltungsgericht), Frankfurt (Oder)
Abstract
Die Autoren beschreiben in ihrem Beitrag sogenannte Lokalisierungsprogramme im Oman, in Saudi-Arabien und im Emirat Abu Dhabi. Ziel der Lokalisierungsprogramme ist die Verringerung der Abhängigkeit von Öl und Gas. Diese soll mittels einer Diversifizierung der Wirtschaftsstruktur durch den Ausbau lokaler Wertschöpfungsketten anhand lokaler Zulieferer erreicht werden. Darüber hinaus sollen die Programme die Staatsangehörigen des jeweiligen Landes fördern. Die Programme verlangen die Erstellung eines bestimmten Lokalisierungswertes bzw. Prozentsatzes, der im Rahmen eines Vergabeverfahrens neben anderen Kriterien bewertet wird. Der Artikel stellt die Lokalisierungsprogramme in den drei Ländern unter Berücksichtigung ihrer Auswirkungen auf die jeweiligen Vergabeverfahren und bestehende wirtschaftliche Operationen dar. Ebenfalls werden investitions- und steuerrechtliche Überlegungen zu den Programmen angestellt. Für die Bestimmung des Lokalisierungswertes bzw. Prozentsatzes in Vergabeverfahren sieht beispielsweise der Oman in seinem In-Country-Value (ICV) Programm ein „ICV Index Evaluation Model“ vor. Hierbei handelt es sich um eine Tabelle, die Gewichtungsfaktoren wie „Omanisierung in der Belegschaft“ oder „Lokale Beschaffung von Waren“ vorsieht. Die Bieter werden nach Gewichtungsgrad und Erreichung der Ziele bewertet. Unternehmen mit den höchsten Prozentzahlen in den jeweiligen Kategorien würden beim Vergabeverfahren vorgezogen. Saudi-Arabien und Abu Dhabi haben ähnliche Tabellen zur Bestimmung eines Lokalisierungswertes bzw. Prozentsatzes entwickelt.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Von guten und von schlechten Preisen

Untertitel
Entscheidungsanmerkungen zum Urteil des KG vom 10.07.2018
Autor
Roquette, Andreas
Oriwol, Peter
Normen
§ 650c BGB
Gerichtsentscheidung
KG, 10.7.2018 - 21 U 30/17
Zeitschrift
Heft
11
Jahr
2018
Seite(n)
1775-1782
Titeldaten
  • Roquette, Andreas; Oriwol, Peter
  • BauR - Baurecht
  • Heft 11/2018
    S.1775-1782
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 650c BGB

KG, 10.7.2018 - 21 U 30/17

Dr. Stephen Lampert, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München
Abstract
Der Beitrag bespricht die Entscheidung des KG vom 10.07.2018, in der das KG bei einem VOB-Vertrag vom Prinzip „schlechter Preis bleibt schlechter Preis" abweicht und dem Auftragnehmer wegen des geänderten Bau-Solls einen Mehrvergütungsanspruch mit Zuschlägen für allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn zuerkennt. Die Verfasser ordnen dies als im konkreten Einzelfall „pragmatische" und ergebnisorientierte Entscheidung ein, die allerdings BGB-Vertrag und VOB-Vertrag vermische und die VOB/B zu korrigieren versuche, in der eine § 650c BGB vergleichbare Bestimmung fehlt und bewusst nicht aufgenommen wurde. Es sei indes nicht die Aufgabe der Rechtsprechung, die VOB/B zu optimieren.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Selbstreinigung bei nicht rechtskräftiger Verurteilung eines früheren Geschäftsführers

Autor
Fritz, Aline
Gerichtsentscheidung
EuGH, Urteil vom 21.12.2017, Rs. C-178/16
EuGH, Urteil vom 24.10.2018, Rs. C-124/17
Heft
12
Jahr
2018
Seite(n)
735-737
Titeldaten
  • Fritz, Aline
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 12/2018
    S.735-737
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

EuGH, Urteil vom 21.12.2017, Rs. C-178/16, EuGH, Urteil vom 24.10.2018, Rs. C-124/17

Dr. Thorsten Schätzlein, Law and Engineering, Düsseldorf
Abstract
Die Autorin beschäftigt sich in ihrem Beitrag mit dem Urteil des EuGH vom 21.12.2017 (Rs. C-178/16) sowie in einem Hinweis mit der Entscheidung des EuGH vom 24.10.2018 (Rs. C-124/17). Die beiden Entscheidungen ranken sich um den Ausschluss von Bietern wegen früherem Fehlverhalten und der Möglichkeiten der Selbstreinigung. Die Autorin stellt den Sachverhalt und den Kern der ersten Entscheidung des EuGH dar. Die Entscheidung erging zu einer italienischen Regelung und noch zur alten Vergabekoordinierungsrichtlinie. Die Autorin leitet hieraus Folgen für die vergaberechtlichen Regelungen in Deutschland ab. So stellt sie in einem ersten Schritt die vergleichbaren deutschen Regelungen dar und ordnet dann die Entscheidung entsprechend ein. Hierbei betont sie nochmals, dass der EuGH den Mitgliedsstaaten bei der Umsetzung insbesondere der fakultativen Ausschlussgründe einen sehr weitgehenden Ermessensspielraum einräumt und diesen bei seiner Entscheidung nochmals bestätigt hat. In diesem Zusammenhang geht sie auch auf die Selbstreinigungsregelungen ein und hierbei insbesondere auf die deutsche Regelung, nach welcher die Zusammenarbeit nicht nur mit den Ermittlungsbehörden, sondern auch mit den öffentlichen Auftraggebern gefordert wird. Insofern verweist sie auf die aktuelle Entscheidung des EuGH vom 24.10.2018, wonach sich die Entscheidung des Gesetzgebers, auch eine Zusammenarbeit mit dem öffentlichen Auftraggeber zu fordern, im Rahmen des zulässigen Ermessens hält.
Rezension abgeschlossen
ja

Smart Cities and Innovation Partnership

Untertitel
A New Way of Pursuing Economic Wealth and Social Welfare
Autor
Castelli, Andrea
Normen
Art. 31 RL 2014/24/EU
Heft
5
Jahr
2018
Seite(n)
207-213
Titeldaten
  • Castelli, Andrea
  • EPPPL - European Public Private Partnership Law
  • Heft 5/2018
    S.207-213
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Art. 31 RL 2014/24/EU

Peter Oriwol, CMS Hasche Sigle, Leipzig
Abstract
Der Beitrag beleuchtet die vorkommerzielle Auftragsvergabe (Pre-commercial Procurement, PCP) und die Innovationspartnerschaft als zwei Möglichkeiten der Beschaffung von innovativen, effizienten und nachhaltigen Leistungen durch die öffentliche Hand. Der Beitrag vergleicht die unterschiedlichen Ansätze einer Innovationsförderung durch die öffentliche Hand (Bottom-up- und Top-down-Modell) und untersucht im Einzelnen, wie die im Rahmen der Vergaberechtsreform 2016 in das Gesetz integrierte Verfahrensart der Innovationspartnerschaft die Entwicklung städtischer Gebiete zu sogenannten „Smart Cities“ vorantreiben kann. Als „Smart Cities“ werden technologisch fortschrittliche, effiziente, nachhaltige und sozial-inklusive städtische Lebensräume mit hohen Lebensstandards für ihre Bewohner verstanden. Hierzu bedarf es der Entwicklung innovativer Leistungen durch die Wirtschaft, wozu die öffentliche Hand aufgrund besonderer Marktmacht Anreize setzen kann. Der Autor benennt die Vorteile einer Innovationspartnerschaft, befindet aber zugleich, dass von der neuen Verfahrensart bisher nur wenig Gebrauch gemacht wurde. Die Hemmnisse der öffentlichen Auftraggeber zur Beschaffung innovativer Leistungen werden abschließend beleuchtet.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Ein Bescheid ist (k)ein Vertrag?

Autor
Lanser, Cornelia
Heft
12
Jahr
2018
Seite(n)
401-409
Titeldaten
  • Lanser, Cornelia
  • ZVB - Zeitschrift für Vergaberecht und Bauvertragsrecht
  • Heft 12/2018
    S.401-409
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Johannes Schramm , Herausgeber und Schriftleiter der „Zeitschrift für Vergaberecht und Bauvertragsrecht“ (ZVB) , Wien
Abstract
Im Zuge der Vergaberechtsreform 2014 wurden mit der KonzessionsRL Dienstleistungskonzessionen in das sekundäre Vergaberegime aufgenommen. Der Begriff der Dienstleistungskonzession wird darin jedoch nicht scharf konturiert, weshalb der Anwendungsbereich, insbesondere die davon erfassten Übertragungsformen, unklar sind. Dieser Beitrag untersucht, welche Rechtsakte in die KonzessionsRL einbezogen und damit als Dienstleistungskonzessionen qualifiziert werden können.
Rezension abgeschlossen
ja

The Case for Reforming the Rules on Contracting Authority Damages Claims for Bid Rigging in the EU

Autor
Giosa, Penelope-Alexia
Normen
Art. 101, 102 AEUV
RL 2014/104/EU
Heft
5
Jahr
2018
Seite(n)
235-250
Titeldaten
  • Giosa, Penelope-Alexia
  • PPLR - Public Procurement Law Review
  • Heft 5/2018
    S.235-250
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Art. 101, 102 AEUV, RL 2014/104/EU

Dr. Jan Helge Mey, LL.M. (McGill), BHO Legal, Köln
Abstract
Die Abhandlung setzt sich mit dem Themenkomplex der Schadensersatzklagen öffentlicher Auftraggeber gegen Teilnehmer eines Bieterkartells auseinander. Die Autorin stellt fest, dass öffentliche Auftraggeber nur selten eine Schadensersatzklage gegen Kartellanten erheben und macht hierfür als Gründe insbesondere Beweisschwierigkeiten und Kostenrisiken aus. Sie unterzieht die Richtlinie 2014/104/EU „über bestimmte Vorschriften für Schadensersatzklagen nach nationalem Recht wegen Zuwiderhandlungen gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen der Mitgliedstaaten und der Europäischen Union" einer kritischen Analyse und hält sie im Ergebnis für nicht geeignet, die Zahl der Schadensersatzklagen signifikant zu erhöhen. Damit sich öffentliche Auftraggeber vermehrt dem Instrument der Schadensersatzklage gegen Kartellanten bedienen, wird u.a. die Einrichtung eines Fonds vorgeschlagen. Unter Verweis auf die Praxis in Deutschland wird zudem die Vereinbarung pauschalierten Schadensersatzes als mögliche Alternative erörtert.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Die Vergabe von Stellflächen nach dem Carsharinggesetz

Autor
Schröder, Holger
Normen
§ 5 CsgG
Heft
21
Jahr
2018
Seite(n)
1604-1609
Titeldaten
  • Schröder, Holger
  • NVWZ - Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht
  • Heft 21/2018
    S.1604-1609
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 5 CsgG

Dr. Rajiv Chandna , Rechtsanwalt , Frankfurt am Main
Abstract
In seinem Beitrag beleuchtet der Autor den Anwendungsbereich des neuen Carsharinggesetzes (CsgG) in Bezug auf das in § 5 CsgG vorgesehene Auswahlverfahren zur Vergabe von Stellflächen. Nach einem kurzen Überblick über die Intentionen des CsgG und den Regelungsgehalt des § 5 CsgG wird umfassend eruiert, ob auf Ausschreibungsverfahren die Dienstleistungsrichtlinie 2006/123/EG oder die im GWB-Vergaberecht und in der KonzVgV umgesetzte Konzessionsvergaberichtlinie 2014/23/EU Anwendung findet. In seiner Analyse der Rechtsregime kommt der Autor zu dem Ergebnis, dass das Konzessionsvergaberecht – bis auf wenige Sondersituationen – im Rahmen des CsgG grundsätzlich keine Anwendung findet. Für eine Zuteilung der Carsharingstellflächen gelten insoweit allein die in § 5 CsgG vorgezeichneten Maßgaben an ein Auswahlverfahren. Die gesetzlichen Vorgaben zur Durchführung des Auswahlverfahrens in § 5 Abs. 2 bis 7 CsgG werden schließlich im Detail erläutert. Hierbei werden die Bekanntmachungspflichten, Fristanforderungen, die Festlegung von Eignungskriterien, Zuverlässigkeitsgesichtspunkte, das Auswahlprozedere, Dokumentationsanforderungen sowie die Informationspflichten gegenüber den unterlegenen Bietern und deren Rechtsschutzmöglichkeiten dargestellt. Dies alles mündet in ein Resümee, in welchem der Autor seine Ergebnisse noch einmal prägnant zusammenfasst.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja