Die Rechtsprechung des EuGH auf dem Gebiet des Vergaberechts in den Jahren 2017/2018

Autor
Gabriel, Marc
Schulz, Andreas
Heft
1
Jahr
2019
Seite(n)
4-13
Titeldaten
  • Gabriel, Marc; Schulz, Andreas
  • EWS - Europäisches Wirtschafts- und Steuerrecht
  • Heft 1/2019
    S.4-13
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, BMDS, Berlin
Abstract
Der Beitrag fasst die Rechtsprechung des EuGH zum Vergaberecht für den Berichtzeitraum November 2017 bis Oktober 2018 zusammen. Es werden prägnant 15 relevante Entscheidungen dargestellt. Betroffene Themenbereiche waren insbesondere die parallele Beteiligung konzernverbundener Unternehmen an derselben Ausschreibung sowie Strukturierung und Begründung der Angebotsprüfung und -wertung, die (Nicht-)Anwendbarkeit der RL 2014/24/EU auf Open-House Verträge, die (Un-)Zulässigkeit von bestimmten Direktvergaben sowie die EU-rechtlich noch zulässigen Voraussetzungen für eine Schadensersatzklage nach festgestelltem Vergabeverstoß. Es handelte sich ganz überwiegend um Vorabentscheidungsverfahren. Neben einem Verfahren, in dem das Eigenvergaberecht des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum betroffen war, gab es zudem ein Urteil in einem Vertragsverletzungsverfahren. Die folgenden Entscheidungen werden in dem Beitrag dargestellt: EuGH, Urteil vom 06.12.2017 – C-408/16 (Compania Nationala de Administrare a Infrastructurii Rutiere), EuGH, Urteil vom 20.12.2017 – C-178/16 (Impresa di Costruzioni Ing. E. Mantovani und Guerrato), EuGH, Urteil vom 08.02.2018 – C-144/17 (Lloyd's of London), EuGH, Urteil vom 20.12.2017 – C-677/15 P (EUIPO/ European Dynamics Luxembourg u. a), EuGH, Urteil vom 28.02.2018 – C-523/16, (MA.T.I. SUD, und C-536/16, Duemme SGR), EuGH, Urteil vom 01.03.2018 – C-9/17 (Tirkkonen), EuGH, Urteil vom 20.03.2018 – C-187/16 (Kommission/Österreich), EuGH, Urteil vom 19. 04.2018 – C-152/17 (Consorzio Italian Management und Catania Multiservizi), EuGH, Urteil vom 19. 04.2018 – C-65/17 (Oftalma Hospital), EuGH, Urteil vom 03.05.2018 – C-376/16 P (UIPO / European Dynamics Luxembourg u.a.), EuGH, Urteil vom 17.05.2018 – C-531/16 (Specializuotas transportas), EuGH, Urteil vom 12.07.2018 – C-14/17 (VAR/ATM), EuGH, Urteil vom 07.08.2018 – C-300/17 (Hochtief), EuGH, Urteil vom 20.09.2018 – C-518/17 (Rudigier), EuGH, Urteil vom 20.09.2018 – C-546/16 (Montte).
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Beck'sches Formularbuch Vergaberecht

Herausgeber
Prieß, Hans-Joachim
Hausmann, Friedrich Ludwig
Kulartz, Hans-Peter
Jahr
2018
Seite(n)
XXII, 630
Verlag
Titeldaten
  • Prieß, Hans-Joachim, Hausmann, Friedrich Ludwig, Kulartz, Hans-Peter [Hrsg.]
  • 3. Aufl.,
  • C.H. Beck
    München, 2018
    S.XXII, 630
  • ISBN 978-3-406-69630-5
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Ort
München
Abstract
Aus der Monatsinfo 7/2019: Die überarbeitete 3. Auflage 2018 bringt dieses bewährte Handbuch auf den aktuellen Rechtsstand nach der Vergaberechtsreform 2016 einschließlich der Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO), des neuen Vergabehandbuchs (VHB 2017) und des zum 01.01.2018 eingeführten Bauvertragsrechts. Wie schon zur 2. Auflage 2011 nach der Vergaberechtsreform 2009/2010 (s. Monatsinfo 02/12, S. 77) waren die in das Handbuch aufgenommenen Vordrucke, Muster und Formblätter ebenso wie die individuellen Texte, Rechtsmittel und -behelfe zu überprüfen und der geltenden Rechtslage anzupassen.
Die 3. Auflage im Umfang von nun 650 Druckseiten unterscheidet in den Teilen A und B zwischen Bauvergaben und Vergaben von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen. Beide Kategorien sind nach einem einheitlichen System geordnet: Ablaufschema, Vergabevorbereitung, Vergabeunterlagen, Bewerbungs- und Angebotsfragen, Wertungen/Dokumentation; hinzu kommen nur für Bauvergaben die Abschnitte Planungswettbewerbe für Architekten- und Ingenieurleistungen sowie andere Verträge. Diese neue Systematik beschleunigt und erleichtert den Zugriff des Nutzers auf den benötigten Text; dazu tragen auch das Inhalts- und Stichwortverzeichnis bei. Grafische Darstellungen und Checklisten ebenso wie erläuternde Anmerkungen zu den einzelnen Texten durchziehen das Handbuch und steigern die Praktikabilität des Buchs. Der abschließende Teil C des Bands informiert wie bisher über die verschiedenen Rechtsschutzmöglichkeiten.
Auflage
3
ISBN
978-3-406-69630-5
Rezension abgeschlossen
ja

Mindestlohn und soziale Lohnaspekte im Vergaberecht - Teil 1

Autor
Oppel, Albert
Heft
3
Jahr
2019
Seite(n)
122-127
Titeldaten
  • Oppel, Albert
  • ZVB - Zeitschrift für Vergaberecht und Bauvertragsrecht
  • Heft 3/2019
    S.122-127
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Johannes Schramm , Herausgeber und Schriftleiter der „Zeitschrift für Vergaberecht und Bauvertragsrecht“ (ZVB) , Wien
Abstract
Der EuGH hat sich in einer Reihe von rezenten Erkenntnissen zu Mindestlöhnen und sozialen Kriterien im Vergaberecht geäußert. Die neue Vergaberichtlinie und das BVergG 2018 haben diese Rechtsprechung kodifiziert. In der Literatur hat dieses Thema vor allem auf europäischer Ebene eine umfangreiche Aufarbeitung erfahren. Der Themenkomplex zählt zu den komplexesten und kontroversesten des Vergaberechts. Der Beitrag versucht, die wichtigsten Aspekte darzustellen und praktische Lösungsansätze aufzuzeigen.
Rezension abgeschlossen
ja

Die E-Rechnung im täglichen „Workflow“

Untertitel
Tipps zur technischen Umsetzung in Vergabeverfahren
Autor
Otto, Franziska
Rhein, Kay-Uwe
Zeitschrift
Heft
3
Jahr
2019
Seite(n)
5-11
Titeldaten
  • Otto, Franziska; Rhein, Kay-Uwe
  • Vergabe Navigator
  • Heft 3/2019
    S.5-11
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, BMDS, Berlin
Abstract
Der Beitrag skizziert den Regelungsrahmen zur elektronischen Rechnung, erläutert die Anforderungen an die Interoperabilität und die Merkmale des elektronischen Formats. Er zeigt auf, das mit dem Standard „XRechnung" ein geeignetes Datenmodell für öffentliche Auftraggeber besteht. Anschließend geht er auf Praxisfragen bei der Einführung der elektronischen Rechnung ein.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Vertretung des Auftraggebers in Submission und Wertung

Untertitel
Was muss der Auftraggeber selbst ausführen?
Autor
Gaus, Michael
Normen
§ 55 VgV
§ 58 VgV
Gerichtsentscheidung
VK Niedersachsen v. 2.11.1018 - VgK - 40/18
VK Südbayern v. 2.1.2018 - Z3-3-3194-1-47-08/17
Heft
6
Jahr
2019
Seite(n)
358-361
Titeldaten
  • Gaus, Michael
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 6/2019
    S.358-361
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 55 VgV, § 58 VgV

VK Niedersachsen v. 2.11.1018 - VgK - 40/18, VK Südbayern v. 2.1.2018 - Z3-3-3194-1-47-08/17

Martina Hadasch, avocado rechtsanwälte, München
Abstract
Der Autor setzt sich aus Anlass zweier kürzlich ergangener (im Ergebnis unterschiedlicher) Entscheidungen der VK Niedersachsen und der VK Südbayern mit dem Begriff des bei der Submission anwesenden Vertreters des Auftraggebers auseinander. Er nimmt eine umfassende Untersuchung vor, ob eine enge oder weite Auslegung des Begriffs geboten ist und erläutert die in diesem Zusammenhang ergangene Rechtsprechung. Als Ergebnis dieser Untersuchung steht eine enge Auslegung, nach der die Anwesenheit mindestens eines Bediensteten des Auftraggebers bei der Submission erforderlich wäre. Demgegenüber sehen die Vertreter einer weiten Auslegung im Sinne von § 164 BGB die völlige Delegation der Submission auf externe Berater als zulässig an. Nach Ansicht des Autors sieht die aktuelle Rechtslage keine Begrenzung der Delegationsmöglichkeit auf externe Berater vor, sodass es letztlich beim jeweiligen Auftraggeber verbleibe, wie weit er das Vergabeverfahren und damit verbundene Entscheidungen und Aufgaben aus der Hand gibt. Der Autor plädiert im Ergebnis, nicht zuletzt wegen der erheblichen Manipulationsgefahr, für eine begrenzende Klarstellung des Vertreterbegriffs durch den Normgeber.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Delegation erlaubt

Untertitel
OLG Düsseldorf: Die Angebotsöffnung darf auch allein durch Berater erfolgen
Autor
Noch, Rainer
Zeitschrift
Heft
3
Jahr
2019
Seite(n)
31-33
Titeldaten
  • Noch, Rainer
  • Vergabe Navigator
  • Heft 3/2019
    S.31-33
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Annett Hartwecker, PricewaterhouseCoopers Legal AG Rechtsanwaltsgesellschaft, Berlin
Abstract
Ausgehend von drei Nachprüfungsverfahren, in denen sich die Vergabekammern (VK Südbayern, Beschluss vom 02.01.2013 – Z3-3-3194-1-47-08/17 und VK Niedersachen, Beschluss vom 18.11.2015 – VgK-42/2015) bzw. der Vergabesenat des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 14.11.2018 – Verg 31/18) mit der Frage der Delegation der Angebotsöffnung auf externe Berater beschäftigt haben und die teilweise im Widerspruch zueinanderstehen, zeigt der Autor anhand von Beispielen aus der Rechtsprechung auf, welche weiteren Fehlerquellen für den öffentlichen Auftraggeber bei der Angebotsöffnung noch entstehen können.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Vorsorglich aussortiert

Untertitel
Ausschluss von Interessenten auch schon vor Angebotsabgabe möglich
Autor
Noch, Rainer
Zeitschrift
Heft
3
Jahr
2019
Seite(n)
29-31
Titeldaten
  • Noch, Rainer
  • Vergabe Navigator
  • Heft 3/2019
    S.29-31
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Filip Lewandowski, Richter (Verwaltungsgericht), Frankfurt (Oder)
Abstract
Anhand eines Beschlusses der Vergabekammer Südbayern vom 08.08.2018 (Z3-3-3194-1-21-06/18) widmet sich der Autor in seinem Beitrag der Rügeobliegenheit aus § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beim Ausschluss eines Unternehmens vor Angebotsabgabe. Ein Unternehmen wurde nach Bekanntmachung, jedoch vor Abgabe eines Angebots, über den Ausschluss von dem Vergabeverfahren wegen vorangegangener Schlechtleistung gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB schriftlich unterrichtet. Das Unternehmen rügte den Ausschluss vor Abgabe seines Angebots, hielt jedoch hierbei die Frist von zehn Kalendertagen des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB nach Mitteilung des Ausschlusses nicht ein. Im Nachprüfungsverfahren war das Unternehmen der Ansicht, die Fristenregelung des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB sei auf den vorliegenden Fall weder direkt noch analog anwendbar. Die Vergabekammer nahm hingegen die Anwendbarkeit der Fristenregelung an. Die Rügeobliegenheit bestehe bereits ab Beginn eines Vergabeverfahrens. Aufgrund der bereits erfolgten Einleitung des Vergabeverfahrens habe der Ausschluss der Antragstellerin gem. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB auch Rechtswirkung entfalten können. Da die Rüge nicht innerhalb der Frist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB nach Mitteilung des Ausschlusses eingegangen war, war der Nachprüfungsantrag des Unternehmens folglich unzulässig. Abweichend von der Auffassung der Vergabekammer, sieht der Verfasser jedoch für ein Eingreifen der Rügebestimmungen des § 160 Abs. 3 GWB die Notwendigkeit eines begründeten Ausschlussschreibens in Form eines Bescheids einschließlich Entscheidungsgründen und Rechtsbehelfsbelehrung.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
nein

The Revised WTO Agreement on Government Procurement: Evolving Global Footprin, Economic Impact and Policy Significance

Autor
Anderson, Robert
Sporysheva, Nadezhda
Heft
3
Jahr
2019
Seite(n)
71-90
Titeldaten
  • Anderson, Robert; Sporysheva, Nadezhda
  • PPLR - Public Procurement Law Review
  • Heft 3/2019
    S.71-90
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Aline Fritz, FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten, Berlin
Abstract
Der Artikel beschäftigt sich mit den Einflüssen des Government Procurement Agreement (GPA) unter Beachtung ökonomischer und politischer Aspekte. Das GPA setze grundsätzlich Wohlstandsgewinne frei und baue globale Handelsspannungen ab. Der Artikel stellt fest, dass sich die Mitgliederzahl des GPA seit 2014 stetig erhöht habe. Es entstünden dadurch Synergieeffekte, insbesondere mit dem UNICITRAL-Modellgesetz sowie dem Beschaffungsrahmen der Weltbank. Die Prinzipien und Anforderungen des GPA fänden sich daneben auch zunehmend in regionalen Handelsabkommen wieder, was die Reichweite des GPA verdeutliche. Im Rahmen der „vereinbarten Arbeitsprogramme der Vertragsparteien“ schaffe das Abkommen die Möglichkeit des internationalen Austauschs, beispielsweise über aktuelle Fragen der Nachhaltigkeit und der Digitalisierung im öffentlichen Beschaffungswesen. Neben der internationalen Durchmischung der Märkte gebe es weitere Auswirkungen wie die Erhöhung von Direktinvestitionen und die Unterstützung der Regierungen bei der Bewältigung von Korruption und Lieferantenabsprachen. Zudem könne dadurch politischer Rückschritt verhindert werden. Das GPA diene dabei als ergänzendes Regelwerk, stelle aber kein Ersatz für nationale Regelungen und Umsetzungsanstrengungen dar. Allerdings schaffe bereits die Aussicht auf einen Beitritt zum GPA einen positiven Einfluss auf die nationalen Beschaffungssysteme.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Die Entwicklung des Vergaberechts seit 2018

Autor
Byok, Jan
Normen
§ 55 II VgV
§ 20 III VgV
§ 41 VgV
§ 46 I 1 VgV
§ 51 II SektVO
§ 125 I Nr. 2 GWB
§ 127 I Nr. 7 GWB
§ 108 VI GWB
§ 2 VII PersBefG
§ 160 III 1 GWB
Gerichtsentscheidung
OLG München, NZBau 2019, 205
OLG Düsseldorf, NZBau 2019, 129
OLG Düsseldorf, Beschl. v. 19.9.2018 – Verg 37/17, BeckRS 2018, 38967
EuGH, ECLI:EU:C:2018:865 = BeckRS 2018, 26103
OLG München, NZBau 2019, 205
OLG München, NZBau 2019, 138
OLG Karlsruhe, NZBau 2019, 200
BGH, Urteil vom 19. Juni 2018 – X ZR 100/16 –, BGHZ 219, 108-120 = NZBau 2018, 776
OLG Koblenz, NZBau 2018, 381
OLG Düsseldorf, NZBau 2019, 126
VK Niedersachsen, Beschl. v. 30.10.2018 – VgK-41/2018
OLG Frankfurt a. M., EnWZ 2018, 272
Heft
23
Jahr
2019
Seite(n)
1650-1656
Titeldaten
  • Byok, Jan
  • NJW - Neue Juristische Wochenschrift
  • Heft 23/2019
    S.1650-1656
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 55 II VgV, § 20 III VgV, § 41 VgV, § 46 I 1 VgV, § 51 II SektVO, § 125 I Nr. 2 GWB, § 127 I Nr. 7 GWB, § 108 VI GWB, § 2 VII PersBefG, § 160 III 1 GWB

OLG München, NZBau 2019, 205, OLG Düsseldorf, NZBau 2019, 129, OLG Düsseldorf, Beschl. v. 19.9.2018 – Verg 37/17, BeckRS 2018, 38967, EuGH, ECLI:EU:C:2018:865 = BeckRS 2018, 26103, OLG München, NZBau 2019, 205, OLG München, NZBau 2019, 138, OLG Karlsruhe, NZBau 2019, 200, BGH, Urteil vom 19. Juni 2018 – X ZR 100/16 –, BGHZ 219, 108-120 = NZBau 2018, 776, OLG Koblenz, NZBau 2018, 381, OLG Düsseldorf, NZBau 2019, 126, VK Niedersachsen, Beschl. v. 30.10.2018 – VgK-41/2018, OLG Frankfurt a. M., EnWZ 2018, 272

Elias Könsgen, Gasunie Deutschland Transport Services GmbH, Hannover
Abstract
Der Autor führt systematisch die wichtigsten Gerichtsentscheidungen und sonstigen Entwicklungen des letzten Jahres im Vergaberecht auf. Teils sind diese nach Themen, teils nach Rechtsregimen sortiert. Er beschränkt sich dabei nicht nur auf obergerichtliche Entscheidungen, wenngleich hierauf ein Schwerpunkt liegt. Die Inhalte der Entscheidungen werden teils sehr knapp in einem Leitsatz zusammengefasst. Der Autor beschränkt sich auf die übersichtliche Darstellung der Entscheidungen. Hinweise auf abweichende Meinungen oder Kritik werden nicht gegeben. Eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den Entscheidungen leistet der Autor in Anbetracht der großen Zahl an dargestellten Entscheidungen ebenfalls nicht. Der Autor gibt auch kurze Hinweise zu Entwicklungen im Bereich der Gesetzgebung. Zuletzt gibt der Autor einen kurzen Ausblick auf das kommende Jahr.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja