Umsatzsteuerpflicht im Konzern öffentliche Verwaltung Ausnahmetatbeständen des § 2b UStG

Autor
Schulz, Sönke
Normen
§ 2b UStG
§ 108 GWB
Heft
3
Jahr
2018
Seite(n)
264-271
Titeldaten
  • Schulz, Sönke
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 3/2018
    S.264-271
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 2b UStG, § 108 GWB

Dr. Rajiv Chandna , Rechtsanwalt , Frankfurt am Main
Abstract
In seinem Beitrag beleuchtet der Autor das Verhältnis der vergaberechtlich privilegierten Inhouse- Geschäfte i.S.v. § 108 GWB zu den Ausnahmebestimmungen des § 2b UStG. Letztere Vorschrift wurde im Zuge des Steueränderungsgesetzes 2015 in das Umsatzsteuergesetz aufgenommen und regelt dezidiert die umsatzsteuerrechtliche Unternehmereigenschaft von juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Nachdem der Autor zunächst die wesentlichen Regelungsinhalte der beiden Normkomplexe darstellt, werden anschließend die vergabe- und umsatzsteuerrechtlichen Tatbestände ins Verhältnis zueinander gesetzt. Dies gilt vornehmlich in Bezug auf die Regelung in § 2b Abs. 3 Nr. 2 UStG, wonach unter bestimmten Voraussetzungen die Zusammenarbeit öffentlicher Einrichtungen nicht der Umsatzbesteuerung unterliegt. Der Beitrag endet mit einem Fazit und einem konkreten Vorschlag für eine gesetzliche Ergänzung des § 2b Abs. 3 Nr. 2 UStG.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

The World Bank Sanction System: Moving Towards a Present Responsibility Model

Autor
Peirone, Franco
Heft
1
Jahr
2018
Seite(n)
18-29
Titeldaten
  • Peirone, Franco
  • EPPPL - European Public Private Partnership Law
  • Heft 1/2018
    S.18-29
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Jan Helge Mey, LL.M. (McGill), BHO Legal, Köln
Abstract
Der Verfasser analysiert die Sanktionsmechanismen der Weltbank im Umgang mit Verfehlungen und Unregelmäßigkeiten bei Bietern, Auftragnehmern und Unterauftragnehmern. Er untersucht zunächst die institutionellen Rahmenbedingungen und charakterisiert das weit überwiegend angewandte Verfahren zum Ausschluss von Unternehmen als besonders rigide. Es lasse insbesondere wenig Ermessensspielräume, die eine Einzelfallentscheidung ermöglichten. Auf die Darstellung der historischen Entwicklung des Systems der Weltbank folgt ein Vergleich mit dem in den USA verfolgten Modell. Der Verfasser zeigt eine Reihe von Reformansätzen auf, um das Ausschlusssystem der Weltbank nachhaltiger auszurichten. Es müssten vor allem Anreize für Unternehmen gesetzt werden, sich ihrer Verantwortung zu stellen und Selbstreinigungsmaßnahmen zu ergreifen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Zur Rügeobliegenheit bei de-facto-Vergaben

Autor
Wolf, Florian
Wolters, Christopher
Normen
§ 160 Abs. 3 Satz 2 GWB
Jahr
2018
Seite(n)
106-114
Titeldaten
  • Wolf, Florian; Wolters, Christopher
  • VergabeR - Vergaberecht
  • 2018
    S.106-114
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 160 Abs. 3 Satz 2 GWB

Dr. Stephen Lampert, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München
Abstract
Der Beitrag beschäftigt sich mit dem Anwendungsbereich der Ausnahmevorschrift des § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB. Die Verfasser zeigen auf, dass sie nicht nur für Feststellungsanträge nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB gilt, sondern analog auch in Fällen Anwendung findet, in denen die Unterlassung des drohenden Vertragsschlusses beantragt wird. Die Rügeobliegenheit greift dagegen ein, wenn der Antragsteller am Vergabeverfahren beteiligt wurde oder der Auftraggeber eine freiwillige ex-ante-Bekanntmachung nach § 135 Abs. 3 GWB vorgenommen hat.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Das Gebot der Verfahrenstransparenz und die Angebotswertung nach Schulnoten

Autor
Müller-Wrede, Malte
Jahr
2018
Titeldaten
  • Müller-Wrede, Malte
  • VergabeR - Vergaberecht
  • 2018
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Marc Pauka, HFK Rechtsanwälte LLP, Frankfurt am Main
Abstract
Im ersten Teil des Aufsatzes legt der Verfasser unter anderem anhand der „Dimarso-Rechtsprechung“ des EuGH dar, wieso der Auftraggeber nicht verpflichtet ist, die Bewertungsmethode zu veröffentlichen. Sodann wird im Hauptteil die Entwicklung der sog. Schulnoten-Rechtsprechung des OLG Düsseldorf anhand der Beschlüsse vom 30.07.2009 (VII-Verg 10/09), 16.12.2015 (VII-Verg 25/15), 02.11.2016 (VII-Verg 25/16) und 08.03.2017 (VII-Verg 39/16) vorgestellt und analysiert. Für jeden Beschluss werden Zuschlagskriterien und Punktesystem der jeweiligen Ausschreibung, sowie die Entscheidung des Senats dargestellt. Den vorläufigen Schlusspunkt setzt das Urteil des BGH vom 04.04.2017 (X ZB 3/17). Aus der bisherigen Rechtsprechung werden abschließend die folgenden Maßstäbe für die Transparenz der Angebotswertung abgeleitet: keine Verpflichtung zur Formulierung konkreter Zielerfüllungsgrade oder zur „Schließung“ des Bewertungssystems, Erfordernis der Festlegung hinreichend bestimmter Zuschlagskriterien sowie der nachvollziehbaren Dokumentation des Wertungsvorgangs.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Verhängnisvolle Formulierungen

Untertitel
Kleine Fehler im Zuschlagsschreiben können gravierende Folgen haben
Autor
Noch, Rainer
Normen
§ 134 GWB
Gerichtsentscheidung
LG Cottbus, Urteil vom 21.12.2010. 11 O 82/10
OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.2.2017 – 11 Verg 14/16
Jahr
2018
Seite(n)
32-34
Titeldaten
  • Noch, Rainer
  • 2018
    S.32-34
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 134 GWB

LG Cottbus, Urteil vom 21.12.2010. 11 O 82/10, OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.2.2017 – 11 Verg 14/16

Karsten Voigt, Rechtsanwalt, Hamburg
Abstract
Unklare Zuschlagsschreiben sind ein Risikofaktor für beide Parteien. Der Verfasser geht auf die üblichen Formulierungsfehler ein und erklärt, nach welchen Regeln unklare Formulierungen ausgelegt werden. Darüber hinaus geht er noch auf Versuche ein, mit dem Zuschlagsschreiben Angebote zu heilen oder im Sinne des Auftraggebers umzudeuten.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen

Autor
Lübeck, Dagmar
Heft
2a
Jahr
2018
Seite(n)
224-226
Titeldaten
  • Lübeck, Dagmar
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 2a/2018
    S.224-226
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Die Verfasserin stellt das neue amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen vor. In der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich werden Unternehmen eingetragen, die ihre Eignung für öffentliche Aufträge gegenüber den Präqualifizierungsstellen d.h. Auftragsberatungsstellen oder Industrie- und Handelskammern nachgewiesen haben. Nach abschließender Prüfung durch die zuständige Industrie- und Handelskammer wird das Unternehmen im amtlichen Verzeichnis eingetragen. Bei jeder Angebotsabgabe muss das Unternehmen jetzt nur noch die Urkunde als Kopie beifügen bzw. seinen individuellen Unternehmenscode angeben. Das Zertifikat über die Eintragung in das amtliche Verzeichnis enthält drei Zahlenkombinationen. Die Zertifikatsnummer ermöglicht die Suche nach dem konkreten Unternehmen im amtlichen Verzeichnis und die eindeutige Identifikation. Die Eintragung im amtlichen Verzeichnis schaffe daher sowohl für die Unternehmen als auch für die öffentlichen Auftraggeber eine wesentlich höhere Rechtssicherheit als das Beibringen der Einzelnachweise
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Zugangshindernisse für e-Angebote

Untertitel
Technische Probleme der Vergabeplattformen und ihre Folgen
Autor
Lauterbach, Thomas
Zeitschrift
Heft
3
Jahr
2018
Seite(n)
9-11
Titeldaten
  • Lauterbach, Thomas
  • Vergabe Navigator
  • Heft 3/2018
    S.9-11
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Der Beitrag befasst sich mit den Konsequenzen von Zugangshindernissen für elektronische Angebote, die durch technische Probleme der Vergabeplattformen entstehen. In der Praxis kommt es vor, dass die Angebotsabgabe über Vergabeplattformen aus technischen Gründen zeitweilig nicht möglich ist. Die Gründe hierfür sind vielfältig, sie können u.a. in Mängeln der Software, in Wartungs- oder Aktualisierungsarbeiten sowie einer möglichen Fehlbedienung des Bieters liegen. Das Vergabeportal habe im Vergabeverfahren die Stellung eines Empfangsboten der Vergabestelle. Fehlfunktionen, welche die Eingabe oder das Hochladen von Angeboten verhindern, seien daher grundsätzlich der Vergabestelle zuzurechnen. Bei der verspäteten Angebotsabgabe aufgrund technischer Probleme liege jedoch die Darlegungs- und Beweislast für das Vertretenmüssen bei dem Bieter. Den Bieter treffe im Vergabeverfahren bei der Angebotsabgabe eine besondere Mitwirkungsverpflichtung die darin bestehe, dass er alles getan haben muss, um sich des Eingangs seines Angebots bei dem in Anspruch genommenen Portal zu vergewissern. Vertraut er darauf, dass sein Angebot eingegangen ist, ohne dass ihm eine übliche Bestätigungserklärung zugegangen ist, habe er den fehlenden Zugang selbst zu vertreten, denn in diesem Fall müsse der Bieter ggf. außerhalb des Portals mit der Vergabestelle Kontakt aufnehmen. Im Fall unverschuldet verspätet eingegangener Angebote, habe die Vergabestelle nur die Möglichkeit das Verfahren aufzuheben, oder auf den Stand nach Bekanntmachung zurückversetzen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
nein

Praxisrelevante Schnittstellen zwischen EU-Beihilfenrecht und Vergaberecht – ein Überblick über die Entscheidungspraxis (Teil 2)

Autor
Wimmer-Nistelberger, Marlene
Heft
4
Jahr
2018
Seite(n)
151-156
Titeldaten
  • Wimmer-Nistelberger, Marlene
  • ZVB - Zeitschrift für Vergaberecht und Bauvertragsrecht
  • Heft 4/2018
    S.151-156
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Johannes Schramm , Herausgeber und Schriftleiter der „Zeitschrift für Vergaberecht und Bauvertragsrecht“ (ZVB) , Wien
Abstract
Privatisierungen und PPP-Projekte sind wesentliche Aspekte im Beihilfenrecht, die jeweils auch stark mit vergaberechtlichen Grundsätzen und Normen in Zusammenhang stehen. Bei beiden Arten von Projekten ist jeweils zu prüfen, ob die Verfahrensvorschriften eingehalten wurden und ob ein (ungerechtfertigter) Vorteil ausgeschlossen werden kann.
Rezension abgeschlossen
ja