Das neue Wettbewerbsregister

Autor
Fülling, Daniel
Freiberg, Tobias
Normen
WRegG
Heft
5
Jahr
2018
Seite(n)
259-263
Titeldaten
  • Fülling, Daniel ; Freiberg, Tobias
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 5/2018
    S.259-263
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

WRegG

Dr. Christopher Wolters, BLOMSTEIN Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Berlin
Abstract
Der Beitrag befasst sich mit dem Wettbewerbsregistergesetz, das nach Plan des zuständigen Bundeswirtschaftsministeriums im Laufe des Jahres 2020 Auswirkungen auf die vergaberechtliche Praxis haben wird. Dazu schildert er zunächst die derzeitige Rechtslage, um daraus im Folgenden die Vorteile der zukünftigen Rechtslage abzuleiten. Im Anschluss erläutert er die gesetzlichen Regelungen der Voraussetzungen, des Verfahrens und der Dauer einer Eintragung. Hiernach geht er auf die Folgen einer Eintragung für Unternehmen im Rahmen ihrer Teilnahme an Vergabeverfahren ein. Schließlich thematisiert der Beitrag die Möglichkeit des Nachweises einer Selbstreinigung gegenüber dem Bundeskartellamt, über die Unternehmen eine vorzeitige Löschung ihres Eintrags aus dem Register erreichen können.
Rezension abgeschlossen
ja

Die Vereinbarung der VOB/B als Ganzes – ein untauglicher Versuch?

Autor
Schmidt, Volker
Normen
§ 8a Abs. 1 S. 1 VOB/A
§ 8a EU Abs. 1 S. 1 VOB/A
§ 310 Abs. 1 S. 3 BGB
Jahr
2018
Seite(n)
236-237
Titeldaten
  • Schmidt, Volker
  • NJW Spezial - Neue Juristische Wochenschrift
  • 2018
    S.236-237
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 8a Abs. 1 S. 1 VOB/A, § 8a EU Abs. 1 S. 1 VOB/A, § 310 Abs. 1 S. 3 BGB

Peter Oriwol, CMS Hasche Sigle, Leipzig
Abstract
Das neue Bauvertragsrecht wirft die Frage nach der AGB-rechtlichen Zulässigkeit einzelner Klauseln der VOB/B neu auf, zu deren Einbeziehung öffentliche Auftraggeber im Anwendungsbereich der VOB/A verpflichtet sind. Nach § 310 Abs. 1 Satz 3 BGB kann der Verwender im unternehmerischen Verkehr die Klauseln einer AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle zwar entziehen, wenn er mit dem Vertragspartner die VOB/B "ohne inhaltliche Abweichungen insgesamt" vereinbart. Der Autor ist aber der Auffassung, dass eine rechtssichere Vereinbarung der VOB/B als Ganzes in der Praxis nahezu unmöglich sei. Der Beitrag verweist auf Beispiele aus der Rechtsprechung.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Öffentliche Beschaffungen: EuGH untersagt den Ausschlusss von Anbietern von Arzneimitteln aus dem Ausland gewonnen Humanblutplasma

Untertitel
Anmerkungen
Gerichtsentscheidung
EuGH, Urteil vom 08.06.2017 - C-296/15
Heft
3
Jahr
2018
Seite(n)
123-124
Titeldaten
  • npoR - Zeitschrift für das Recht der Non Profit Organisationen‎
  • Heft 3/2018
    S.123-124
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

EuGH, Urteil vom 08.06.2017 - C-296/15

Rezension abgeschlossen
nein

Zurückversetzung von Vergabeverfahren

Autor
Herrmann, Alexander
Heft
2
Jahr
2018
Seite(n)
196-206
Titeldaten
  • Herrmann, Alexander
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 2/2018
    S.196-206
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Filip Lewandowski, Richter (Verwaltungsgericht), Frankfurt (Oder)
Abstract
Der Autor beschäftigt sich in seinem Beitrag mit der Zurückversetzung von Vergabeverfahren, einem Gestaltungsmittel zur Wiederholung eines oder mehrerer Abschnitte eines Vergabeverfahrens. Unterschieden werde zwischen der selbst- und der fremdbestimmten Zurückversetzung, je nachdem ob der Auftraggeber zur Zurückversetzung durch äußere Einflüsse motiviert wurde. Durch die Zurückversetzung habe der Auftraggeber die Möglichkeit, Fehler im Vergabeverfahren zu heilen. Die Zurückversetzung des Vergabeverfahrens bedürfe zum Schutz der Bieterrechte einer gesonderten Rechtfertigung des Auftraggebers. Die Zurückversetzung des Vergabeverfahrens sei mit einer (Teil-)Aufhebung gleichzusetzen. Daher gelte auch für die Zurückversetzung die Unterscheidung zwischen Wirksamkeit und Rechtmäßigkeit. Abschließend behandelt der Beitrag die Möglichkeiten des Rechtsschutzes gegen eine Zurückversetzung des Vergabeverfahrens. Werde eine Zurückversetzung als unwirksam angegriffen, könne im Nachprüfungsverfahren der Antrag auf Aufhebung der Zurückversetzung gerichtet werden. Ist eine Zurückversetzung wirksam, jedoch rechtswidrig, könne im Nachprüfungsverfahren allenfalls ein diesbezüglicher Feststellungsantrag mit dem Ziel einer Bindungswirkung für einen möglichen zivilrechtlichen Schadensersatzprozess gestellt werden.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Wettbewerbsregister und Selbstreinigung im Spannungsfeld zwischen Arbeits- und Vergaberecht

Untertitel
Risiko Fremdpersonaleinsatz
Autor
Brüggemann, Michael
Vogel, Jan-Patrick
Normen
§ 124 GWB
§ 124 GWB
Gerichtsentscheidung
VK Südbayern, Beschluss vom 7.3.2017 - Z3-3-3194-1-45-11/16
Heft
5
Jahr
2018
Seite(n)
263-268
Titeldaten
  • Brüggemann, Michael; Vogel, Jan-Patrick
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 5/2018
    S.263-268
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 124 GWB, § 124 GWB

VK Südbayern, Beschluss vom 7.3.2017 - Z3-3-3194-1-45-11/16

Annett Hartwecker, PricewaterhouseCoopers Legal AG Rechtsanwaltsgesellschaft, Berlin
Abstract
Die Autoren befassen sich in ihrem Beitrag mit dem Risiko des Fremdpersonaleinsatzes von Unternehmen im Hinblick auf einen möglichen Ausschluss von Vergabeverfahren nach den §§ 123, 124 GWB. Nach einer Einführung und der Erörterung der möglichen strafrechtlichen Ahndung der fehlerhaften Einschätzung über den Fremdpersonaleinsatz, gehen sie vertieft auf den zwingenden Ausschlussgrund wegen Nichtabführung von Steuern oder Sozialabgaben (§ 123 Abs. 4 GWB) und den fakultativen Ausschlussgrund wegen des Verstoßes gegen sozial- und arbeitsrechtliche Verpflichtungen bei der Aus-führung öffentlicher Aufträge (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB) ein. Anschließend folgt ein kurzer Abriss über die erhöhte Aufdeckungswahrscheinlichkeit bei der Eintragung von Verstößen gegen „sozial- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen“ in das Wettbewerbsregister. Die Eintragungsvoraussetzungen, Abfragepflichten und die Lösch- und Sperrfristen werden allgemein erörtert. Danach widmen sich die Autoren der Selbstreinigung (§ 125 GWB) und Compliance-Maßnahmen. Die Autoren besprechen hierbei die speziellen Selbstreinigungsmaßnahmen durch Nachverbeitragung (§ 123 Abs. 4 Satz 2 GWB), das Verhältnis der speziellen Selbstreinigungsmaßnahme zur allgemeinen Selbstreinigung nach § 125 GWB und die Voraussetzungen der allgemeinen Selbstreinigung. In diesem Zusammenhang geben sie Beispiele für konkrete Compliance-Maßnahmen technischer, organisatorischer und personeller Art, die geeignet sind, weitere Straftaten oder weiteres Fehlverhalten zu vermeiden.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Rahmenverträge richtig ausgestalten

Untertitel
Flexibilität der Rahmenvereinbarung vs. eindeutige Leistungsbeschreibung
Autor
Steiniger, Robert
Normen
§ 7 EU Abs. 1 VOB/A
§ 4a (EU) VOB/A
§ 21 VgV
§ 4 VOL/A
§ 15 UVgO
§ 19 SektVO
§ 14 VSVgV
§ 103 Abs. 5 GWB
Zeitschrift
Heft
3
Jahr
2018
Seite(n)
11-16
Titeldaten
  • Steiniger, Robert
  • Vergabe Navigator
  • Heft 3/2018
    S.11-16
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 7 EU Abs. 1 VOB/A, § 4a (EU) VOB/A, § 21 VgV, § 4 VOL/A, § 15 UVgO, § 19 SektVO, § 14 VSVgV, § 103 Abs. 5 GWB

Christian Below, kbk Rechtsanwälte, Hannover
Abstract
Der Autor problematisiert das Spannungsverhältnis zwischen einer flexiblen Gestaltung von Rahmenvereinbarungen und dem Grundsatz der eindeutigen und erschöpfenden Leistungsbeschreibung. Dabei geht er auf die jeweiligen Regelungen in VOB/A, VgV, UVgO, VOL/A und SektVO ein. Das Verhältnis von Rahmenvereinbarung und Einzelauftrag wird skizziert, und es werden Hinweise zur Festlegung des Leistungsgegenstandes gegeben. Auf Einzelheiten zur Vergabe der Einzelaufträge, zum Missbrauchsverbot (§ 4a Abs. 1 Satz 3 VOB/A) sowie zur Festlegung der Preisberechnungsparameter wird ebenso eingegangen wie auf die zulässige Laufzeit der Rahmenvereinbarung. Hierzu gibt der Autor jeweils Praxis- und Formulierungsbeispiele. Abschließend wird auf die Auftragswertschätzung und die Zuschlagskriterien bei Rahmenvereinbarungen eingegangen. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass der Abschluss von Rahmenvereinbarungen für Auftraggeber mit sich wiederholendem Beschaffungsbedarf erhebliche Vorteile mit sich bringe.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Gestaltungsmöglichkeiten im Verhandlungsverfahren

Autor
Gesing, Simon
Kirch, Thomas
Normen
§ 119 Abs. 5 GWB
§ 14 VGV
§ 17 VgV
§ 3a EU VOB/A
Zeitschrift
Heft
5
Jahr
2018
Seite(n)
74-77
Titeldaten
  • Gesing, Simon; Kirch, Thomas
  • Vergabe News
  • Heft 5/2018
    S.74-77
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 119 Abs. 5 GWB, § 14 VGV, § 17 VgV, § 3a EU VOB/A

Elias Könsgen, Gasunie Deutschland Transport Services GmbH, Hannover
Abstract
Die Autoren stellen in ihrem Beitrag die Möglichkeiten des öffentlichen Auftraggebers im recht frei gestaltbaren Verhandlungsverfahren vor. Zunächst ordnen sie das Verhandlungsverfahren in die Systematik des seit 2016 geltenden, „neuen“ Vergaberechts ein und grenzen es von den anderen Verfahrensarten ab. Sodann erläutern sie, was „Verhandeln“ in diesem Zusammenhang heißt, nämlich das Finden einer interessengerechten Lösung in einem dynamischen Prozess. Die Vorteile dieser Verfahrensart, wie etwa die Reduktion des Bieterkreises oder die Findung einer individuell passenden Lösung, kämen danach besonders in komplexen Großprojekten positiv zum Tragen. Gerade im IT-Bereich seien komplexe Dienstleistungen nur durch Verhandlungsrunden bedarfsgerecht zu präzisieren und zu erklären. Schließlich gehen die Autoren auf das Spannungsverhältnis zur bloßen Markterkundung und die Grenzen des Verhandlungsverfahrens ein, welche sich in den allgemeinen Prinzipien des Vergaberechts fänden.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Losweise Vergabe vs. gesamthafte Ausschreibung

Untertitel
Grenzen, Gestaltungsmöglichkeiten und Bedürfnisse öffentlicher Auftraggeber im Planungsund Baubereich
Autor
Buhr, Barbara
Gerichtsentscheidung
OLG Koblenz, Beschluss vom 04.04.2012 - 1 Verg 2/11
OLG Düsseldorf Beschluss vom 11.01.2012 - VII-Verg 52/11
Heft
2a
Jahr
2018
Seite(n)
207-210
Titeldaten
  • Buhr, Barbara
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 2a/2018
    S.207-210
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

OLG Koblenz, Beschluss vom 04.04.2012 - 1 Verg 2/11, OLG Düsseldorf Beschluss vom 11.01.2012 - VII-Verg 52/11

Virginia Meyer, PricewaterhouseCoopers Legal AG Rechtsanwaltsgesellschaft, Berlin
Abstract
Der Beitrag befasst sich mit der losweisen Vergabe von Aufträgen und geht auf Besonderheiten und Ausnahmen zur Bündelung von Losen im Planungs- und Baubereich ein. Zunächst wird die Intention des Grundsatzes der Losvergabe erläutert, nämlich insbesondere die Unterstützung kleiner und mittelständischer Unternehmen. Die Autorin stellt unterschiedliche Interessen des öffentlichen Auftraggebers bei der Bündelung von Losen dar und befasst sich mit den möglichen Bündelungsmöglichkeiten im Planungs- und Baubereich. Ein Abweichen vom Grundsatz der Losvergabe sei möglich, wenn die Gründe für die Abweichung im Einzelfall überwiegen. Einer losweisen Vergabe immanente Gründe, wie höherer Koordinierungsaufwand des öffentlichen Auftraggebers oder eine Vielzahl an Vertragspartnern, seien für sich genommen grds. nicht ausreichend, um eine Abweichung vom Grundsatz der Losvergabe zu rechtfertigen. Ein Sonderfall könne ausnahmsweise gelten, wenn bei Befolgung des Grundsatzes eine unwirtschaftliche Loszersplitterung droht. Hierzu werden zwei Beispiele aus der Rechtsprechung angeführt, wonach bei einem Losauftragswert von lediglich 10 % (OLG Düsseldorf Beschl. v. 11.01.2012, VII-Verg 52/11) bzw. 7 % (OLG Koblenz, Beschl. v. 04.04.2012, 1 Verg 2/11) des Gesamtauftragswerts eine Zusammenfassung von Losen angenommen wurde. Abschließend empfiehlt die Autorin bei der Bündelung von Losen im Rahmen von geförderten Projekten eine Abstimmung mit der Fördermittelbehörde.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
nein

Zur funktionalen Annäherung des Haushaltsvergaberechts an das Kartellvergaberecht durch die UVgO: Wächst zusammen, was zusammengehört?

Autor
Siegel, Thorsten
Normen
§ 2 UVgO
Heft
2a
Jahr
2018
Seite(n)
183-189
Titeldaten
  • Siegel, Thorsten
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 2a/2018
    S.183-189
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 2 UVgO

Dr. Stephen Lampert, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München
Abstract
Der Beitrag untersucht den Stand der konzeptionellen Annäherung der Unterschwellenvergabe an das Kartellvergaberecht am Beispiel der UVgO. Während bei Begrifflichkeiten, Ausnahmen, allgemeinen Grundsätzen (§ 2 UVgO) und der Wahl der Zuschlagskriterien Fortschritte bis hin zu Übereinstimmungen erzielt worden seien, blieben grundsätzliche Unterschiede bestehen (insbesondere beim sachlichen und persönlichen Anwendungsbereich, den Verfahrensarten, Fehlerfolgen und Rechtsschutz). Die Gründe verortet der Verfasser v.a. in der unterschiedlichen Zielsetzung beider Vergabebereiche und der Zweigleisigkeit von UVgO und VOB/A 2016.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja