Die BVwG-Pauschalgebührenverordnung Vergabe

Autor
Gruber, Thomas
Gruber, Georg
Heft
5
Jahr
2018
Seite(n)
197-201
Titeldaten
  • Gruber, Thomas; Gruber, Georg
  • ZVB - Zeitschrift für Vergaberecht und Bauvertragsrecht
  • Heft 5/2018
    S.197-201
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Johannes Schramm , Herausgeber und Schriftleiter der „Zeitschrift für Vergaberecht und Bauvertragsrecht“ (ZVB) , Wien
Abstract
In den Beitrag werden in einer tabellarischen Übersicht zur leichteren Handhabung für die Praxis die sich aus der BVwG-PauschGebV Vergabe iZm § 318 BVergG 2006 ergebenden Gebührensätze unter
Berücksichtigung der aktuellen Schwellenwerte ausgerec net und dargestellt.
Rezension abgeschlossen
ja

Die Beschaffung von Beratungsleistungen

Autor
Schäffer, Rebecca
Zeitschrift
Heft
2
Jahr
2018
Seite(n)
2-5
Titeldaten
  • Schäffer, Rebecca
  • VergabeFokus
  • Heft 2/2018
    S.2-5
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Der Beitrag gibt einen Überblick über die Vorbereitung eines Vergabeverfahrens für die Beschaffung von
Beratungsleistungen. Zunächst geht die Verfasserin auf die zur Verfügung stehenden Verfahrensarten und
-ausgestaltungen bei Ober- und Unterschwellenvergaben ein. Sie arbeitet heraus, dass das
Verhandlungsverfahren/die Verhandlungsvergabe in der Regel den einfachsten Rahmen bietet.
Anschließend befasst sie sich mit den Eignungsanforderungen an Berater. Hier gibt sie Praxistipps zu
möglichen Eignungskriterien und deren Auswirkungen auf das Bieterfeld. Sodann behandelt sie mögliche
Ausgestaltung der Angebotsbewertung. Sie stellt verschiedene Wertungsansätze dar und erläutert die
jeweiligen Auswirkungen. Dabei zeigt sie auf, das bei einer Preis-/Qualitätswertung und Untergewichtung
des Preises unter Verwendung der linearen Interpolationsmethode der Effekt auftreten kann, dass ein dreioder
viermal teureres Angebot als das günstigste Angebot seinen Punkteabstand im Kriterium „Preis“ noch
relativ einfach durch eine hohe Punktzahl im Kriterium „Qualität“ wieder ausgleichen kann. Abschließend
stellt sie eine Vielzahl von möglichen Kriterien für eine Qualitätswertung dar.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Besonderheiten bei der Einbindung Dritter in Vergabeverfahren

Autor
Greb, Klaus
Zeitschrift
Heft
2
Jahr
2018
Seite(n)
19-21
Titeldaten
  • Greb, Klaus
  • VergabeFokus
  • Heft 2/2018
    S.19-21
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Zunächst arbeitet der Verfasser heraus, in welcher Form Dritte im Vergabeverfahren in Erscheinung treten können. Hierbei nennt er Berater, Projektanten, Planer und Sachverständige. Anschließend stellt er den Grundsatz der Eigenverantwortlichkeit der Vergabestelle dar und zeigt die rechtlichen Rahmenbedingungen in Bezug auf Dritte im Vergabeverfahren auf. Sodann arbeitet er mögliche Interessenkonflikte, die durch Dritte im Vergabeverfahren entstehen können, anhand von Praxisbeispielen heraus und grenzt diese von der Projektantenproblematik ab, die er sodann erläutert. In seinem abschließenden Fazit rät er dazu, durch eine transparente Informationspolitik und einen Informationsausgleich bei möglichen Informationsvorsprüngen einer Wettbewerbsverzerrung schon früh entgegenzuwirken
Rezensent
Rezension abgeschlossen
nein

Division of Public Contracts into Lots and Bid Rigging: Can Economic Theory Provide an Answer?

Autor
Giosa, Penelope Alexia
Heft
1
Jahr
2018
Seite(n)
30-38
Titeldaten
  • Giosa, Penelope Alexia
  • EPPPL - European Public Private Partnership Law
  • Heft 1/2018
    S.30-38
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Sven Tönnemann, Rechtsanwalt, Hamburg
Abstract
Die Autorin untersucht die Fragestellung, inwieweit bei Losaufteilung das Risiko von Absprachen verringert werden kann. Hierzu werden die beiden Grundregeln betrachtet: dass weniger Lose als potentielle Bieter und mindestens 1 Los mehr als etablierte Anbieter vorhanden sind. Besonders kritisch seien die Möglichkeiten, Angebote zurückziehen zu können und unterschiedliche Preise für Einzellose und zusammengefasste Lose anbieten zu dürfen. Hier sei der Gesetzgeber gefordert, die rechtlichen Vorgaben zu präzisieren und die Auftraggeber sollten auf sinnvolle Ausschreibungsregeln achten.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Die Auftragswertschätzung im öffentlichen Auftragswesen

Autor
Schaller, Hans
Normen
§ 3 VgV
Heft
6
Jahr
2018
Seite(n)
342-346
Titeldaten
  • Schaller, Hans
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 6/2018
    S.342-346
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 3 VgV

Filip Lewandowski, Richter (Verwaltungsgericht), Frankfurt (Oder)
Abstract
Der Autor beschäftigt sich in seinem Beitrag mit der in § 3 VgV geregelten Schätzung des Auftragswerts. Die Höhe des Schätzwertes ist maßgeblich für die Entscheidung, ob Unter- oder Oberschwellenvergaberecht in einem Vergabeverfahren anzuwenden ist. Ziel der Schätzung sei die umfassende Berücksichtigung aller Kosten, die mit einem Auftrag in Verbindung stehen. Der Beitrag legt sämtliche Parameter dar, die bei der Schätzung des Auftragswertes zu berücksichtigen sind. Ferner weist der Beitrag auf das vergaberechtliche Umgehungsverbot hin. Danach könne eine Auftragsvergabe nur bei Vorliegen objektiver Gründe so unterteilt werden, dass sie nicht in den Anwendungsbereich des Oberschwellenvergaberechts fällt. Der maßgebliche Zeitpunkt der Schätzung des Auftragswertes hänge von der Art des gewählten Vergabeverfahrens ab. Bei Vergabeverfahren mit Auftragsbekanntmachung sei dies der Tag der Absendung der Auftragsbekanntmachung, bei Vergabeverfahren ohne Auftragsbekanntmachung sei die Aufforderung zur Angebotsabgabe als Tag der Schätzung maßgeblich. Der Beitrag stellt ferner die Besonderheiten der Auftragswertschätzung bei einzelnen Verfahrensarten und Konstellationen dar, wie etwa bei Innovationspartnerschaften, Rahmenvereinbarungen oder gleichartigen Lieferungen. Schließlich wird darauf hingewiesen, dass eine angemessene Dokumentation der Auftragswertschätzung bieterschützenden Charakter habe, deren Fehlen einen Verfahrens-verstoß darstelle.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Open House als dominantes Vertragsmodell - am Beispiel die Hilfsmittelversorgung

Autor
Luthe, Ernst Wilhelm
Gerichtsentscheidung
EuGH, Urteil vom 02.06.2016, Rs.C-410/14
Heft
2
Jahr
2018
Seite(n)
206-212
Titeldaten
  • Luthe, Ernst Wilhelm
  • Sgb - Die Sozialgerichtsbarkeit
  • Heft 2/2018
    S.206-212
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

EuGH, Urteil vom 02.06.2016, Rs.C-410/14

Annett Hartwecker, PricewaterhouseCoopers Legal AG Rechtsanwaltsgesellschaft, Berlin
Abstract
Der Autor setzt sich ausgehend von der Entscheidung des EuGH vom 02.06.2016 (Az.: Rs. C-410/14) mit den Voraussetzungen der vergaberechtsfreien Open-House-Verfahren der gesetzlichen Krankenkassen auf dem Gebiet der Hilfsmittelversorgung auseinander. Nach Erläuterung der aus Sicht des Autors für das Open-House-Modell sprechenden Sachgründe, erörtert er die sogenannten einfachen Zulassungssysteme, die speziell in Deutschland durch die zweiseitigen Vertragsbeziehungen im Sozialrecht sowie im Dreiecksverhältnis Staat-Bürger-Leistungserbringer bestehen. Mit Blick auf die ältere Spruchpraxis des Bundeskartellamtes und der Entscheidungen des OLG Düsseldorf vom 02.11.2016 (VII-Verg 27/16) und vom 21.12.2016 (VII-Verg 26/16) sowie des Bundessozialgerichtes vom 17.07.2008 (B 3 KR 16/97) erörtert er das Beschaffungsermessen der öffentlichen Hand und das Verhandlungsprinzip. In Abkehr von dem Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages vom 26.06.2017 (WD 9-3000-025/17) und dem Rundschreiben des Bundesversicherungsamtes vom 20.07.2017 (211-5417.1-1077/2010) begründet der Autor anschließend, warum aus seiner Sicht Open-House-Verfahren auch für den Bereich der Hilfsmittelversorgung und nicht nur für Arztmittelrabattverträge zulässig sind. Abschließend zeigt der Autor seine Erwartungen für die Praxis auf und stellt fest, dass sich Open-House-Verfahren trotz zunächst möglicher Vollzugsdefizite durchsetzen werden.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Die Ausschreibung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation

Untertitel
Unter den Blickwinkeln der Vergaberechtsreform und Open-House-Rechtsprechung
Autor
Meyer-Hofmann, Bettina
Bördner, Jonas
Kruse, Oliver
Heft
12
Jahr
2018
Seite(n)
473-481
Titeldaten
  • Meyer-Hofmann, Bettina; Bördner, Jonas ; Kruse, Oliver
  • NZS - Neue Zeitschrift für Sozialrecht
  • Heft 12/2018
    S.473-481
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Virginia Meyer, PricewaterhouseCoopers Legal AG Rechtsanwaltsgesellschaft, Berlin
Abstract
Der Beitrag setzt sich mit der vergaberechtlichen Ausschreibungspflicht gesetzlicher Krankenkassen bei der Durchführung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und der Teilhabe am Arbeitsleben auseinander. Dabei wird zunächst dargestellt, dass die Deutsche Rentenversicherung (DRV) momentan ein zweistufiges Verfahren durchführt, das nicht nach den Regeln des Vergaberechts erfolgt. Auf der ersten Stufe steht der Zulassungsakt (Vertrag mit Rehabilitationseinrichtungen) und auf der zweiten Stufe eine Eignungsprüfung anhand von diversen Auswahlkriterien. Die DRV vertrete hierbei den Standpunkt, dass es sich um ein offenes Zulassungsverfahren gem. § 21 SGB IX als lex specialis zum Vergaberecht handele, bei dem jeder geeignete Anbieter für den Abschluss eines Vertrages in Betracht komme. Die Autoren prüfen im Einzelnen die Voraussetzungen zur Anwendbarkeit des Vergaberechts sowie mögliche Ausnahmevorschriften. Speziell wird problematisiert, ob es sich bei den Leistungen der DRV um öffentliche Aufträge handelt. Dies wird konkret dann als fraglich betrachtet, wenn die Krankenversicherungen gegenüber den Rehabilitationseinrichtungen eine Auswahlentscheidung treffen. Im Rahmen der Entgeltlichkeit vergleichen die Autoren diese Konstellation mit der Rechtsprechung zu Arzneimittelrabattverträgen und Verträgen zur hausarztzentrierten Versorgung. Demnach könnten die Wertungen auf die medizinische Rehabilitation ggf. übertragen werden, sodass das Kriterium der Entgeltlichkeit gem. § 103 GWB erfüllt wäre. Weiterhin prüfen die Autoren Parallelen zum offenen Zulassungsverfahren, sog. Open-House-Modell, und gehen auf die diesbezügliche Rechtsprechung des EuGH ein. Eine Übertragung der dort entwickelten Grundsätze auf die vorliegende Konstellation würde zu einer Ablehnung der öffentlichen Auftragseigenschaft führen. Dies wird jedoch aufgrund des Ausnahmecharakters sehr kritisch gesehen. Abschließend beschäftigt sich der Beitrag mit den Regelungen des neuen Vergaberechts und hier speziell mit der Definition von sozialen und andere besonderen Dienstleistungen. Im Ergebnis sei das Vergaberecht - entgegen der Praxis der DRV - jedenfalls dann anzuwenden, wenn eine Auswahlentscheidung getroffen werde. Dies sei jedenfalls auf der 2. Stufe des momentan angewendeten Verfahrens der Fall.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Unternehmens- und Verwaltungsberatung – Ein Überblick

Autor
Deelmann, Thomas
Zeitschrift
Heft
2
Jahr
2018
Seite(n)
8-15
Titeldaten
  • Deelmann, Thomas
  • VergabeFokus
  • Heft 2/2018
    S.8-15
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Marc Pauka, HFK Rechtsanwälte LLP, Frankfurt am Main
Abstract
Einleitend stellt der Verfasser das Berufsbild des Beraters aus gesellschaftlicher Sicht dar. Im zweiten Abschnitt wird der Begriff der Beratung charakterisiert sowie auf Besonderheiten von Beratungsleistungen wie Intangibilität und Interaktion eingegangen. Daraufhin wird die klassische organisationale Beratung von benachbarten Dienstleistungen (Rechts-/Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Marktforschung) abgegrenzt und Umsatzhöhen verglichen. Das dritte Kapitel fokussiert auf die Anbieterseite. Nach einer kurzen Erläuterung des generischen Geschäftsmodells von Beratungen werden unterschiedliche Facetten (Beratungsfelder/-formen) hervorgehoben, um die sehr heterogene Anbieterstruktur besser einschätzen zu können. Das anschließende vierte Kapitel widmet sich der Kundenperspektive und mit ihr zunächst der Besonderheiten der Warengruppe „Beratung“. Sodann werden verschiedene Hebel der Kundenprofessionalisierung im Umgang mit Beratungsdienstleistern skizziert, bevor der Aufsatz mit einem Fazit abschließt. Über den Aufsatz verteilt werden typische Beratungs-Begrifflichkeiten wie Digitalisierung und Automatisierung, Bodyleasing oder Pro bono-Beratung erläutert.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Öffentliches Interesse und Wettbewerb in der Daseinsvorsorge

Autor
Keller, Robert
Hellstern, Mara
Normen
Art. 106 Abs. 2 AEUV
Heft
6
Jahr
2018
Seite(n)
323-327
Titeldaten
  • Keller, Robert ; Hellstern, Mara
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 6/2018
    S.323-327
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Art. 106 Abs. 2 AEUV

Dr. Stephen Lampert, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München
Abstract
Die Verfasser untersuchen die Vergabe von Konzessionen im Bereich der Daseinsvorsorge. Nach ihrer
Ansicht müsse stärker zwischen der Ebene des Auswahlverfahrens und der Ebene des Abschlusses und der
Durchführung des Konzessionsvertrages unterschieden werden (wie bei anderen mehrseitigen
Auswahlverfahren). Die Kontrolle der Auswahlentscheidung sollte den Verwaltungsgerichten zugewiesen
werden, weil sie über Erfahrungen mit den zu beachtenden öffentlich-rechtlichen Bindungen verfügten
(z.B. zur Frage, welches Staatsorgan bei Vergabeverfahren für welche Entscheidung zuständig ist). Dies
würde die zügige und rechtseinheitliche Entscheidung fördern und die Zivilgerichte entlasten. Sinnvoll
wäre eine zweistufige Ausgestaltung des Instanzenzuges mit dem Oberverwaltungsgericht als
Eingangsinstanz.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Rechtssicher in die Biomasse-Ausschreibung 2018

Autor
Christoph Lamy und
Jens Vollprecht
Normen
§ 22 EEG
§ 16 BImSchG
Gerichtsentscheidung
BGH Urteil vom 23.10.2013 – VIII ZR 262/12
OLG Jena Urteil vom 14.2.2007 – 7 U 905/06
Heft
2
Jahr
2018
Seite(n)
54-57
Titeldaten
  • Christoph Lamy und ; Jens Vollprecht
  • IR - InfrastrukturRecht
  • Heft 2/2018
    S.54-57
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 22 EEG, § 16 BImSchG

BGH Urteil vom 23.10.2013 – VIII ZR 262/12, OLG Jena Urteil vom 14.2.2007 – 7 U 905/06

Elias Könsgen, Gasunie Deutschland Transport Services GmbH, Hannover
Abstract
Ausgangspunkt des Beitrages ist die Haltung der Bundesnetzagentur, dass Biomasseanlagen, die vor dem
01.01.2017 nach dem BImSchG genehmigt worden sind, an den bevorstehenden Ausschreibungen nicht
teilnehmen können. Frühestens solle dies erst im Jahr 2019 möglich sein. Nach der ersten
Ausschreibungsrunde (01.09.2017) widmen sich die Autoren nun der Frage, wie Anlagenbetreiber
trotzdem rechtssicher an der nächsten Ausschreibungsrunde am 01.09.2018 für Biomasseanlagen
mitbieten können, sei es, um möglichst zügig die Anlage zu refinanzieren oder sei es, um die
genehmigungsrechtliche Errichtungsfrist einzuhalten. Die Autoren stellen zunächst die Voraussetzungen
für das Vorliegen sog. Übergangsanlagen vor, um dann darzustellen, wie diese Eigenschaft überwunden
werden kann. Einen Ansatz hierfür bietet der Zeitpunkt der Genehmigung. Es folgen Überlegungen, wie
durch Neugenehmigung, Änderungsgenehmigung oder Änderungsanzeige – formal betrachtet – eine
Genehmigung nach dem 31.12.2016 zu erreichen ist, und zwar auch dann, wenn diese eigentlich zu diesem
Zeitpunkt bereits erteilt worden war. Besonderes Gewicht wird hierbei auf die Änderungsgenehmigung
gelegt. Zuletzt werden Überlegungen über die Möglichkeit, schlicht Rechtsschutz gegen das
Ausschreibungsergebnis zu ersuchen, angestellt. Im Hinblick auf den entscheidungserheblichen Zeitpunkt
der Gerichtsentscheidung zeichnen die Autoren ein positives Bild dieser Möglichkeit. Im Ergebnis wird
jedoch die Empfehlung ausgesprochen, sich um eine Änderungsgenehmigung zu bemühen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja