Die Wirtschaftlichkeit als treibende Kraft in der historischen Entstehung von Vergabeverfahren und ihre Bedeutung im heutigen Vergaberecht

Autor
Hattenhauer, Daniela
Butzert, Clemens
Heft
3
Jahr
2018
Seite(n)
229.232
Titeldaten
  • Hattenhauer, Daniela ; Butzert, Clemens
  • ZfBR - Zeitschrift für deutsches und internationales Bau- und Vergaberecht
  • Heft 3/2018
    S.229.232
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Florian Wolf, BLOMSTEIN Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Berlin
Abstract
Der Beitrag beschäftigt sich mit den historischen Ursprüngen und der Bedeutung des Wirtschaftlichkeitsgrundsatzes in heutigen Vergabeverfahren. Die Autoren stellen zunächst historische Ausformungen des Wirtschaftlichkeitsgrundsatzes z.B. in der Hamburger Bauhofordnung von 1617 oder beim Festungsbau in Mannheim 1700 dar. Anschließend befasst sich der Aufsatz mit dem Wirtschaftlichkeitsgrundsatz in verschiedenen Stadien von Vergabeverfahren nach dem heutigen Vergaberecht. Der Beitrag schließt mit Ausführungen zum Drittschutz der Vorschrift zu ungewöhnlich niedrigen Angeboten.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Vorsicht bei „Bedarfspositionen“: Keine Anpassung der Einheitspreise bei unklaren Mengen!

Autor
Kues, Jarl-Hendrik
Deppenkemper, Jonas
Gerichtsentscheidung
BGH, Urteil vom 11.10.2017, Az. XII ZR 8/17
Heft
4
Jahr
2018
Seite(n)
195-197
Titeldaten
  • Kues, Jarl-Hendrik ; Deppenkemper, Jonas
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 4/2018
    S.195-197
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

BGH, Urteil vom 11.10.2017, Az. XII ZR 8/17

Dr. Thorsten Schätzlein, Law and Engineering, Düsseldorf
Abstract
Die Autoren setzen sich mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 11.10.2017 (XII ZR 8/17) zur Preisanpassung bei Mehrmengen für Bedarfspositionen auseinander. Die Autoren arbeiten dabei die wesentlichen und wichtigen Aspekte der Entscheidung praxisgerecht heraus. Sie verweisen darauf, dass der BGH die Regelung des § 2 Abs. 3 VOB/B grundsätzlich auch bei einem mietvertraglichen Charakter der Vereinbarung für anwendbar erachte, sofern keine zwingenden Vorschriften des Mietrechts hierdurch verletzt werden. Ob die Preisanpassungsregelung allerdings im konkreten Fall auf Bedarfspositionen angewendet werden könne, sei eine Frage der Auslegung. Sollte die Bedarfsposition ein für beide Parteien unklares Mengenrisiko umfassen, scheide eine Preisanpassung aus. Auf der anderen Seite komme eine Preisanpassung in Betracht, wenn die Parteien von einer übereinstimmenden Mengenannahme ausgegangen seien. Zutreffend heben die Autoren einen ergänzenden Hinweis des BGH hervor. Danach scheide eine Anwendung der Preisanpassung nach § 2 Abs. 3 VOB/B für den Auftraggeber jedenfalls dann aus, wenn die Mengenänderung aus dem Risikobereich des Auftraggebers herrühre.
Rezension abgeschlossen
ja

Mittelstandsförderung in der Auftragsvergabe und Unionsrecht

Autor
Frenz, Walter
Normen
§ 97 Abs. 4 GWB
Heft
3
Jahr
2018
Seite(n)
95-98
Titeldaten
  • Frenz, Walter
  • GewArch - Gewerbe Archiv
  • Heft 3/2018
    S.95-98
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 97 Abs. 4 GWB

Dr. Rajiv Chandna , Rechtsanwalt , Frankfurt am Main
Abstract
In seinem Beitrag setzt sich der Autor mit den vergaberechtlichen Bestimmungen zur Förderung kleinerer und mittlerer Unternehmen (KMU) auseinander. Im Kontext des § 97 Abs. 4 GWB wird vor allem der übergreifende europäische Rechtsrahmen zur Mittelstandsförderung dargestellt. In inhaltlicher Hinsicht werden insoweit die Pflicht zur Aufteilung von Teil- und Fachlosen, die Anforderungen an eine ausnahmsweise Gesamtlosvergabe, Loslimitierungen sowie Fragen zur Zulassung von Generalübernehmern und Unteraufträgen erörtert. Im Anschluss widmet sich der Autor der Frage, ob kommunale bzw. inländische KMU in Ausschreibungen bevorzugt berücksichtigt werden können. Der Beitrag endet mit einem Fazit.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Kommentar Vergaberecht

Autor
Völlink, Uwe-Carsten
Ziekow, Jan
Jahr
2018
Seite(n)
XXXVI, 2396
Verlag
Titeldaten
  • Völlink, Uwe-Carsten; Ziekow, Jan
  • 3. Aufl.,
  • C.H. Beck
    München, 2018
    S.XXXVI, 2396
  • ISBN 978-3-406-69504-9
Zusätzliche Informationen:
Kommentar

Ort
München
Abstract
Aus der Monatsinfo 4/2018: Das gesamte deutsche Vergaberecht in einem Band enthält die 3., völlig neu bearbeitete und erweiterte Auflage 2018 dieses Kommentars mit der Darstellung und Erläuterung des geltenden Vergaberechts nach dessen umfassender Reform 2016. Trotz des notwendigen partiellen Neuaufbaus des Buchs gegenüber den beiden ersten Auflagen (s. zuletzt Monatsinfo 01/2014, S. 38) halten die Herausgeber/Verfasser an ihrem Konzept fest, dem Leser/Nutzer eine kompakte, praxisorientierte, systematische und gut lesbare Kommentierung mit rechtssicheren Lösungsvorschlägen unter Berücksichtigung des vorgesehenen Rechtsschutzes und der einschlägigen Rechtsprechung zu bieten. Durch die anhaltende Zunahme vergaberechtlicher Vorschriften ist der Band auf mehr als 2.400 Dünndruckseiten in neun Regelwerken angewachsen. Es sind dies die Kommentierungen des GWB-Teil 4, der VgV, SektVO, VSVgV, KonzVgV, VOB/A, VOL/A – neben der neuen UVgO – sowie der VO (EG) 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße pp. Der Darstellung und Erläuterung der Vorschriften ist jeweils eine informative Einleitung vorangestellt, an die sich der Abdruck der Vorschrift, Literaturhinweise und die Inhaltsübersicht der nachfolgenden Kommentierung anschließen. Hinzu kommen jeweils zahlreiche Hinweise in Fußnoten insbesondere auf die einschlägige Rechtsprechung.
Auflage
3
ISBN
978-3-406-69504-9
Rezension abgeschlossen
ja

Handbuch Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen

Herausgeber
Reichert, Friedhelm
Reuber, Norbert
Siegburg, Frank
Jahr
2017
Seite(n)
XVII, 316
Verlag
Titeldaten
  • Reichert, Friedhelm , Reuber, Norbert , Siegburg, Frank [Hrsg.]
  • Werner-Verlag
    Köln, 2017
    S.XVII, 316
  • ISBN 978-3-8041-4663-1
Zusätzliche Informationen:
Fachbuch

Ort
Köln
Abstract
Aus der Monatsinfo 4/2018: Die Neuauflage unter dem neuen Buchtitel ersetzt das Handbuch für freiberufliche Leistungen (VOF) der Verfasser, nachdem die Systematik des deutschen Vergaberechts durch die umfassende Rechtsreform 2016 grundlegende Änderungen erfahren hat, die zum Wegfall der VOF zugunsten der erweiterten (VgV) für Vergaben oberhalb der Schwellenwerte, der neuen Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) und der Sektorenverordnung (SektVO) geführt haben. Der neue Titel des Handbuchs trägt auch dem Umstand Rechnung, dass Architekten- und Ingenieurleistungen einen besonderen Schwerpunkt freiberuflicher Leistungen bilden, die wie in der VOF auch im neuen Abschnitt 6 der VgV spezifische Regelungen vorsehen. Das umfassend überarbeitete „neue“ Handbuch entspricht diesem Anspruch vor allem aber auch inhaltlich, geht es doch wie bisher darum, insbesondere den Bedürfnissen der Praxis bei der Vergabe und Vertragsgestaltung von Architekten- und Ingenieurleistungen zu genügen. Der handliche Band im Umfang von 333 Druckseiten umfasst zehn Kapitel sowie die üblichen Verzeichnisse, beginnend mit einer Darstellung der Grundlagen des Vergaberechts. Die nächsten Kapitel behandeln die Anwendungsvoraussetzungen des vorgenannten Abschnitts 6 VgV sowie die geltenden Verfahrensgrundsätze. Besondere Bedeutung in der Praxis kommt sicherlich den Planungswettbewerben im Kapitel 4 zu. Die Vorbereitung des Verfahrens, die Bekanntmachung und der Teilnahmewettbewerb werden in den nächsten Kapiteln vorgestellt. Die potentiellen vertraglichen Regelungen folgen. In den drei abschließenden Kapiteln geht es um die Modalitäten der Angebots- und Verhandlungsphase, die Informationspflichten und die Vergabedokumentation sowie den Rechtsschutz und etwaige Schadensersatzansprüche. Wichtige Rechtsänderungen wie z.B. zum Ablauf des Vergabeverfahrens, zur Bedeutung umweltpolitischer und sozialer Rücksichten, persönlichen Bieterqualifikationen oder dem elektronischen Vergabeverfahren werden ebenso angesprochen wie andere praxis-, vergabe- und vertragsrelevante Themen.
ISBN
978-3-8041-4663-1
Rezension abgeschlossen
ja

"Planung“ ist nicht gleich Planung

Untertitel
Zur Auslegung des § 5 HOAI
Autor
Welter, Ulrich
Zeitschrift
Heft
1
Jahr
2018
Seite(n)
13-14
Titeldaten
  • Welter, Ulrich
  • Vergabe Navigator
  • Heft 1/2018
    S.13-14
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Der Beitrag befasst sich mit der Auslegung des § 5 HOAI. Dabei geht der Verfasser der Frage nach, was unter „Planung“ nach § 5 Abs. 1 HOAI zu verstehen ist. Der Verfasser zeigt auf, dass in der Praxis häufig der Schwerpunkt auf der Betrachtung der Leistungsphasen 1 bis 4 liegt. Diese Einengung gebe die Norm jedoch nicht her. Der Verordnungsgeber spreche vielmehr von der Schwierigkeit des Objekts bzw. der Schwierigkeit des Bauwerks. Durch die Formulierungen „Schwierigkeit des Objekts“ und „Schwierigkeit eines Bauvorhabens“ sei anzunehmen, dass der Verordnungsgeber gerade keine Einengung auf die reinen Planungsphasen (Leistungsphasen 1–4) wollte.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
nein

Nicht mehr als ein Anhaltspunkt

Untertitel
Der CPV-Code kann die nachgefragte Leistung nicht exakt beschreiben
Autor
Noch, Rainer
Zeitschrift
Heft
1
Jahr
2018
Seite(n)
26-28
Titeldaten
  • Noch, Rainer
  • Vergabe Navigator
  • Heft 1/2018
    S.26-28
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Der Verfasser zeigt anhand von Praxisfällen Fehler und Ungenauigkeiten bei der Beschreibung des Leistungsgenstands durch CPV-Codes auf und stellt die rechtlichen Folgen anhand von Entscheidungen der Nachprüfungsinstanzen dar. Anhand einer Entscheidung der VK Südbayern (Beschluss vom 23.08.2017 -Z3-3-3194-1-24-05/17) skizziert er die Problematik der Einordnung von verschiedenen Ausgestaltungen der Schulverpflegung in CPV-Codes, welche insbesondere im Hinblick auf den höheren Schwellenwert für bestimmte Ausgestaltungen der Schulverpflegungen nach Anhang XIV der Richtlinie 2014/24/EU für die Praxis relevant sind. Anschließend weist er anhand einer Entscheidung der VK Bund (Beschluss vom 05.03.2014 - VK 1-8/14) darauf hin, dass es sich bei der Vorgabe der CPV-Code-Verwendung grundsätzlich um eine reine Ordnungsvorgabe handelt, die bei Verwendung eines richtigen CPV-Oberbegriffs bei gleichzeitiger Möglichkeit einer präziseren CPV-Bezeichnung keine bieterschützende Wirkung entfaltet. Er arbeitet heraus, dass eine eindeutige Zuordnung des Beschaffungsgegenstandes zu einem bestimmten Code auch nicht immer möglich sei, da auch die unterschiedlichen Sprachfassungen nicht immer zu identischer Auslegung führen. Diese Unschärfe müssten die Interessenten daher aushalten und seien deswegen gehalten, alle irgendwie passenden Codes in ihre Auftragssuche einzubeziehen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
nein

Spät ist schnell zu spät

Untertitel
Echte und vermeintliche Verspätungen bei der Angebotsabgabe
Autor
Noch, Rainer
Normen
§ 57 VgV
Gerichtsentscheidung
OLG Frankfurt vom 9.5.2017 (11 Verg 5/17)
OLG Naumburg vom 31.3.2008 (1 Verg 1/08)
Zeitschrift
Heft
1
Jahr
2018
Seite(n)
24-26
Titeldaten
  • Noch, Rainer
  • Vergabe Navigator
  • Heft 1/2018
    S.24-26
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 57 VgV

OLG Frankfurt vom 9.5.2017 (11 Verg 5/17), OLG Naumburg vom 31.3.2008 (1 Verg 1/08)

Karsten Voigt, Rechtsanwalt, Hamburg
Abstract
Am Beispiel der Entscheidung des OLG Naumburg vom 31.03.2008 (1 Verg 1/08) stellt der Verfasser die Anforderungen an die Dokumentation des Angebotseingangs dar. Er legt offen, welche Pflichten Bieter und öffentliche Auftraggeber treffen und welchen Anforderungen ein Eingangsvermerk zu genügen hat. Dabei wird auch erläutert, wann ein Rechtsschutz sinnvoll in Anspruch genommen werden kann, wenn ein Angebot als verfristet von der Wertung ausgeschlossen werden soll.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Vertragsstrafe & Co

Untertitel
Die verschiedenen Instrumente zur Sicherung der Ausführungsfristen
Autor
Kay Uwe Rhein
Zeitschrift
Heft
1
Jahr
2018
Seite(n)
7-9
Titeldaten
  • Kay Uwe Rhein
  • Vergabe Navigator
  • Heft 1/2018
    S.7-9
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Sven Tönnemann, Rechtsanwalt, Hamburg
Abstract
Der Autor erläutert das Instrument der Vertragsstrafe anhand der Regelungen des Vergabehandbuchs des Bundes. Insbesondere wird der Begriff der Leistungszeit näher definiert. In der Folge werden vertragliche Regelungen zur Vertragsstrafe aus der VOL/B und VOB/B dargestellt und auch gegenüber dem pauschalierten Schadensersatz abgegrenzt. Im Ergebnis seien die Ausführungsfristen von der Vergabestelle sinnvoll und mit Bedacht zu wählen und dann auch vertraglich abzusichern.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja