Geheimhaltungsvereinbarungen und Geheimnisschutz im vorvertraglichen Bereich

Autor
Mayer, Markus
Heft
5
Jahr
2018
Seite(n)
245-249
Titeldaten
  • Mayer, Markus
  • MDR - Monatsschrift für Deutsches Recht
  • Heft 5/2018
    S.245-249
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Der Beitrag geht der Frage nach, welche rechtlichen Instrumentarien geeignet sind, im vorvertraglichen Bereich einen ausreichenden Schutz vertraulicher Informationen vor einer unerlaubten Weitergabe oder Nutzung zu bieten. Zunächst untersucht der Verfasser die Regelungen und die Anwendbarkeit des § 17 UWG. Anschließend stellt er den Inhalt und die Reichweite der Pflicht zur Rücksichtnahme nach § 241 Abs. 2 BGB dar. Sodann stellt er Möglichkeiten zur Ausgestaltung von vertragliche Vereinbarung zur Geheimhaltung dar und erläutert mögliche Folgen der Festlegung einer unangemessen hohen Vertragsstrafe, wie die Unwirksamkeit nach § 307 BGB oder eine Herabsetzung nach § 343 BGB oder § 242 BGB. Abschließend stellt er Musterklauseln für die Formulierung einer Geheimhaltungsvereinbarung dar und empfiehlt im Ergebnis die Anwendung einer Vertragsstrafe nach dem „Neuen Hamburger Brauch", d.h. die Vertragsstrafe wird im konkreten Fall eines Verstoßes nach billigem Ermessen durch den Vertragsstrafengläubiger festgelegt.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Die Rechtsprechung des EuGH auf dem Gebiet des Vergaberechts in den Jahren 2016 und 2017

Autor
Gabriel, Marc
Schulz Andreas
Heft
1
Jahr
2018
Seite(n)
1-10
Titeldaten
  • Gabriel, Marc ; Schulz Andreas
  • EWS - Europäisches Wirtschafts- und Steuerrecht
  • Heft 1/2018
    S.1-10
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Virginia Meyer, PricewaterhouseCoopers Legal AG Rechtsanwaltsgesellschaft, Berlin
Abstract
Der Beitrag fasst die relevanten vergaberechtlichen Entscheidungen des EuGH im Zeitraum November 2016 bis Oktober 2017 zusammen. Einführend wird die Rechtsprechung zunächst in folgende Bereiche kategorisiert: 1. Inhouse-Vergabe bzw. keine Ausschreibungspflicht aus anderen Gründen (vier Entscheidungen), 2. Fragen und Folgen zulässiger Arbeitsteilung (drei Entscheidungen), 3. Eignungsnachweise (drei Entscheidungen), 4. Fragen der Antragsbefugnis (zwei Entscheidungen) und 5. die Vorgabe, nur im Auftraggeberstaat hergestellte Produkte zu liefern (eine Entscheidung). Es handelt sich bei den besprochenen Entscheidungen ausschließlich um Vorabentscheidungsverfahren mit Ausnahme eines Verfahrens über eine Schadensersatzforderung gegen die Europäische Kommission. Sämtliche Entscheidungen betreffen die Auslegung der mittlerweile außer Kraft getretenen Vergaberichtlinien aus dem Jahr 2004. Die Autoren rechnen im nächsten Berichtszeitraum mit ersten Entscheidungen zu den neuen Vergaberichtlinien.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Die Rekommunalisierung in der Beihilfenrechtsfalle?

Autor
Kleve, Guido
Gayger, Michael
Heft
5
Jahr
2018
Seite(n)
273-279
Titeldaten
  • Kleve, Guido ; Gayger, Michael
  • NVWZ - Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht
  • Heft 5/2018
    S.273-279
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Filip Lewandowski, Richter (Verwaltungsgericht), Frankfurt (Oder)
Abstract
Die Autoren befassen sich mit den beihilferechtlichen Risiken der Rekommunalisierung in Bereichen wie der Strom- und Gasversorgung, der Abfallversorgung sowie der Errichtung und des Betriebs kommunaler Infrastrukturen. Einleitend wird darauf hingewiesen, dass auch die im Rahmen der Rekommunalisierung häufig relevante Daseinsvorsorge dem Schutzbereich des Beihilferechts unterliege. In einem ersten Schritt werden der Begriff und die Gestaltungsformen der Rekommunalisierung erläutert. Des Weiteren werden die Risiken der Nichtbeachtung des Beihilferechts bei Rekommunalisierungsvorhaben aufgezeigt, wie die Nichtigkeit von Verträgen mit unzulässigen Beihilfekomponenten. Ferner wird dargelegt, dass für eine beihilferechtskonforme Rekommunalisierung sowohl die Rückführung des Unternehmens als auch die Finanzierung und Markttätigkeit der rekommunalisierten Einheit im Fokus des Beihilferechts liege. Bei der Rückführung eines Unternehmens sei insbesondere darauf zu achten, dass beim Ankauf von Unternehmensanteilen ein marktüblicher Preis gezahlt werde, da nur so die beihilferechtswidrige Bevorteilung eines Privatrechtssubjekts vermieden werde. Als Alternative zur Rückführung von Unternehmen wird die Gründung von kommunalen Unternehmen angeführt, die entweder in Konkurrenz zu privaten Betreibern treten oder sich in Ausschreibungen um die Erteilung von Konzessionen oder Dienstleistungsaufträgen bemühen. Abschließend werden die Möglichkeiten beihilferechtskonformer Förderung kommunaler Unternehmen und Einrichtungen dargestellt.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Wettbewerblicher Dialog in der sozialen Auftragsvergabe

Autor
Frenz, Walter
Normen
§ 99 Nr 2 GWB; § 119 Abs. 2 GWB; §130 GWB; § 18 VgV; §§ 64 ff. VgV;
Heft
3
Jahr
2018
Seite(n)
101-108
Titeldaten
  • Frenz, Walter
  • ZESAR - Zeitschrift für europäisches Sozial- und Arbeitsrecht
  • Heft 3/2018
    S.101-108
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 99 Nr 2 GWB; § 119 Abs. 2 GWB; §130 GWB; § 18 VgV; §§ 64 ff. VgV;

Dr. Christopher Wolters, BLOMSTEIN Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Berlin
Abstract
Der Aufsatz befasst sich mit der Vergabe sozialer Aufträge im Wege des wettbewerblichen Dialogs. Hierfür geht er zunächst auf die Frage ein, welche sozialen Einrichtungen öffentliche Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts sind. Er setzt sich hierbei insbesondere mit Kranken- und Rentenkassen sowie kirchlichen Institutionen und Wohnungsbaugesellschaften auseinander. Im Anschluss gibt der Beitrag einen kurzen Überblick über die Modifikationen der allgemeinen vergaberechtlichen Vorschriften im Rahmen der Vergabe sozialer und anderer besonderer Dienstleistungen. Die Beschreibung der Durchführung eines Vergabeverfahrens in der Form des wettbewerblichen Dialogs ist in fünf Abschnitte gegliedert. Der einleitende Abschnitt erläutert die Voraussetzungen für die Durchführung eines solchen Verfahrens und den groben Ablauf. Der zweite Abschnitt erklärt den Verfahrensablauf von der Veröffentlichung des Verfahrens bis zur Auswahl einzelner Bewerber zum eigentlichen Dialog. Der dritte Abschnitt befasst sich mit den Grundsätzen und dem Ablauf der eigentlichen Dialogphase. Der anschließende vierte Abschnitt geht auf den Prozess der Angebotsabgabe und Zuschlagserteilung ein, bevor der fünfte Abschnitt kurz die Voraussetzungen sowie den Sinn und Zweck von Zahlungen an (unterlegene) Bieter darstellt.
Rezension abgeschlossen
ja

Gemeinnützigkeit von Rettungsdiensten und Vergaberecht

Untertitel
Zugleich Anmerkung zu der EuGH-Vorlage des OLG Düsseldorf vom 12.06.2017
Autor
Cranshaw, Friedrich
Normen
§ 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB
Art. 10 h RL 2014/24/EU
Gerichtsentscheidung
EuGH-Vorlagebeschluss des OLG Düsseldorf vom 12.06.2017, Az.: VII-Verg 34/16
Heft
2
Jahr
2018
Seite(n)
55-58
Titeldaten
  • Cranshaw, Friedrich
  • npoR - Zeitschrift für das Recht der Non Profit Organisationen‎
  • Heft 2/2018
    S.55-58
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB, Art. 10 h RL 2014/24/EU

EuGH-Vorlagebeschluss des OLG Düsseldorf vom 12.06.2017, Az.: VII-Verg 34/16

Annett Hartwecker, PricewaterhouseCoopers Legal AG Rechtsanwaltsgesellschaft, Berlin
Abstract
Der Beitrag geht der Frage nach, inwieweit die inländische Praxis, Rettungsdienstleistungen ohne eine (europaweite) Ausschreibung zu vergeben, mit dem Unionsrecht vereinbar ist. Nach einer Einführung über die Organisation und Ausgestaltung der Leistungserbringung sowie die Wettbewerbslage der inländischen Rettungsdienste setzt sich der Autor ausführlich mit dem EuGH-Vorlagebeschluss des OLG Düsseldorf vom 12.06.2017 (Az.: VII-Verg 34/16) auseinander. Gegenstand des Beschwerdeverfahrens war die Neuvergabe der Rettungsdienstleistungen der Stadt Solingen ohne europaweites Vergabeverfahren. Das OLG Düsseldorf hat vier Fragen an den EuGH gerichtet. Im Vorabentscheidungsverfahren soll durch den EuGH geklärt werden, ob § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB, wonach öffentliche Aufträge und Konzessionen zu Dienstleistungen des Katastrophenschutzes, des Zivilschutzes und der Gefahrenabwehr, die von gemeinnützigen Organisationen oder Vereinigungen erbracht werden, nicht dem EU-Vergaberecht unterfallen, mit der Richtlinie 2014/24/EU unvereinbar ist.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Prognoseentscheidungen bei Frequenzvergaben – wieviel Unsicherheit lässt das Recht zu?

Autor
Fetzer, Thomas
Normen
§ 55 TKG
§ 61 TKG
§ 2 TKG
Gerichtsentscheidung
BVerwG, Urteil vom 23. März 2011 – 6 C 6/10
Heft
4
Jahr
2018
Seite(n)
190-195
Titeldaten
  • Fetzer, Thomas
  • NVWZ - Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht
  • Heft 4/2018
    S.190-195
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 55 TKG, § 61 TKG, § 2 TKG

BVerwG, Urteil vom 23. März 2011 – 6 C 6/10

Elias Könsgen, Gasunie Deutschland Transport Services GmbH, Hannover
Abstract
Hintergrund des Aufsatzes ist die anstehende Neuvergabe der 5G (Mobilfunk-)Frequenzen. Der Autor erörtert zum einen, mit welchem zeitlichen Vorlauf eine Prognoseentscheidung über die zukünftige Verfügbarkeit von Frequenzen von der zuständigen Behörde gefällt werden kann, und zum anderen, wie diese Problematik im Verwaltungsrecht im Allgemeinen zu bewerten ist. Zunächst geht der Autor auf die derzeitige Ausgangslage der für den 5G Standard in Betracht kommenden Frequenzen (2 GHz) ein. Sodann widmet er sich der Frage, wann ein Vergabeverfahren für die Frequenzzuteilung nach § 55 X TKG geboten ist. Insbesondere untersucht er, wie viel Zeit zwischen der Durchführung des Vergabeverfahrens und dem Auslaufen der derzeitigen Frequenzzuteilung liegen darf. Hier zeigt sich der Autor kritisch über einen zu langen (im konkreten Fall 8 Jahre) Vorlaufzeitraum für eine Prognoseentscheidung. Im zweiten Teil des Beitrages überträgt der Autor die gewonnenen Erkenntnisse auf das Verwaltungsrecht im Allgemeinen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Das Verhältnis der nachrangigen Vergabeverfahrensarten

Autor
Knauff, Matthias
Normen
§ 119 GWB
§ 14 Abs. 3 Nr. 5 VgV
Heft
3
Jahr
2018
Seite(n)
134-138
Titeldaten
  • Knauff, Matthias
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 3/2018
    S.134-138
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 119 GWB, § 14 Abs. 3 Nr. 5 VgV

Dr. Stephen Lampert, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München
Abstract
Der Beitrag erörtert das Verhältnis von Verhandlungsverfahren, wettbewerblichem Dialog und Innovationspartnerschaft zueinander. Er untersucht dafür die differenzierten Anwendungs¬voraussetzungen und vertritt die These, dass aus ihnen differenzierte Abstufungen und gegenseitige Ausschlüsse (z.B. Verhandlungsverfahren und Innovationspartnerschaft) folgten. Das Verhandlungs¬verfahren mit Teilnahmewettbewerb und der wettbewerbliche Dialog z.B. stünden nunmehr grundsätzlich zur freien Auswahl der Vergabestelle, allerdings mit der Ausnahme der Konstellation des § 14 Abs. 3 Nr. 5 VgV, § 3a EU Abs. 4, Abs. 2 Nr. 2 VOB/A. Innovationspartnerschaft und wettbewerblicher Dialog seien nur in ihrem sachlichen Überschneidungsbereich austauschbar, der durch „mittlere Innovationserfordernisse" gekennzeichnet sei.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Der richtige Rahmen im richtigen Verfahren

Untertitel
Welche Vergabeart ist für Rahmenvereinbarungen zu wählen?
Autor
Lauterbach, Thomas
Zeitschrift
Heft
1
Jahr
2018
Seite(n)
5-6
Titeldaten
  • Lauterbach, Thomas
  • Vergabe Navigator
  • Heft 1/2018
    S.5-6
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Aline Fritz, FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten, Berlin
Abstract
Der Artikel soll einen Überblick über die Vorteile und Anwendungsmöglichkeiten einer Rahmenvereinbarung verschaffen. Zunächst erklärt der Autor den Charakter einer Rahmenvereinbarung. Sodann beschäftigt er sich mit der Rechtsnatur des Vertrags, wobei er insbesondere Sukzessivlieferungsverträge betrachtet.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
nein

Ausschreibungsfreie Flächenzuweisung für Bodenabfertigungsdienste durch Flughafenbetreiber

Autor
Braun, Peter
Heft
3
Jahr
2018
Seite(n)
139-141
Titeldaten
  • Braun, Peter
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 3/2018
    S.139-141
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Aline Fritz, FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten, Berlin
Abstract
Die Autoren besprechen die Entscheidung des EuGH vom 13.07.2017 vor dem Hintergrund der novellierten Vergaberichtlinie und die damit einhergehende Frage einer erneuten vergaberechtlichen Einordnung von Bodenabfertigungsdiensten an Flughäfen. Das Urteil befasst sich mit der Frage, ob die Sektorenkoordinierungsrichtlinie RL 2004/17/EG (SKR) einer nationalen Regelung entgegensteht, die eine ausschreibungsfreie Zuweisung von Flächen durch einen Flughafenbetreiber an ein Bodenabfertigungsunternehmen zur Erbringung von Bodenabfertigungsdiensten ermöglicht. Der Gerichtshof hat eine nationale Regelung für vereinbar mit der SKR gehalten und auch für das deutsche Vergaberecht bzw. Verwaltungsrecht schien die Frage durch eine Entscheidung des BVerwG (NVwZ-RR 2016, 494) geklärt. Nach einer kurzen Darstellung der EuGH-Entscheidung wird die Einordnung des Gerichtshofs erörtert, dass es sich bei der Zuweisung von Flughafenflächen nicht um Dienstleistungsaufträge i.S.d. SKR handele. Mit Hinblick auf die Konzessions-RL 2014/23/EU wird diskutiert, ob es sich bei der Vereinbarung für die Nutzung der Flächen um einen Konzessionsvertrag handeln könnte. Am Ende wird festgehalten, dass die Verträge über Bodenabfertigungsdienste an Flughäfen keine Dienstleistungsaufträge sind und die unionsrechtliche Erforderlichkeit für eine öffentliche Ausschreibung entfällt. Ob es sich dabei um Dienstleistungskonzessionen i.S.d. Konzessionsrichtlinie handele, kann nicht abschließend beantwortet werden. Es besteht nach Auffassung der Autoren eine Normenkollision zwischen der SKR und der RL 96/67/EG, die den Maßstab für die nationalrechtliche Norm bildet. Diese kann aber wegen der vagen Einlassung in den Erwägungsgründen der Konzessionsrichtlinie nicht abschließend aufgelöst werden. Im Gegensatz dazu kommt das BVerwG überzeugend zu dem Ergebnis, dass die RL 96/67/EG einzig maßgeblich sei.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja