Aufklären und Nachfordern – Möglichkeiten und Grenzen

Autor
Ruhland, Bettina
Normen
§ 15 VgV
§ 56 VgV
§ 133 BGB
§ 157 BGB
Zeitschrift
Heft
1
Jahr
2018
Seite(n)
15-18
Titeldaten
  • Ruhland, Bettina
  • VergabeFokus
  • Heft 1/2018
    S.15-18
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 15 VgV, § 56 VgV, § 133 BGB, § 157 BGB

Karsten Voigt, Rechtsanwalt, Hamburg
Abstract
Die Verfasser untersucht die Möglichkeiten, uneindeutige oder unvollständige Angebote in der Wertung zu halten. Dabei geht sie auf in der Praxis regelmäßig vorkommende Defizite in den Angebote ein und zeigt, welche Möglichkeiten der öffentlichen Hand offenstehen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Die Feuerwehr und die Fachlose

Untertitel
Der Deutsche Feuerwehrverband überrascht mit einer Kehrtwende
Autor
Noch, Rainer
Zeitschrift
Heft
6
Jahr
2017
Seite(n)
27-30
Titeldaten
  • Noch, Rainer
  • Vergabe Navigator
  • Heft 6/2017
    S.27-30
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Der Beitrag geht der Frage nach, welche Auswirkung die neue Fachempfehlung des Deutschen Feuerwehrverbands zur Fachlosteilung bei der Feuerwehrfahrzeugbeschaffung hat. Zunächst stellt er die Entwicklung der bisherigen Rechtsprechung der Vergabekammern und Verwaltungsgerichte dar und zeigt auf, dass die Fachempfehlung Deutscher Feuerwehrverband aus dem Jahr 2012 - die im Regelfall eine Austeilung zwischen Fahrgestell, feuerwehrtechnischen Aufbau und feuerwehrtechnische (Standard-) Beladung vorsah - mitursächlich für die gegenwärtige Rechtslage sei. Anschließend erläutert er die neue Empfehlung des Deutschen Feuerwehrverbandes, die nun von der pauschalen Verpflichtung zur Ausschreibung in mindestens drei Losen abrückt. Da diese Empfehlung jedoch keine Rechtsvorschrift sondern allenfalls ein Hinweis auf eine gesicherte Verkehrsauffassung darüber, was technisch möglich ist sei, rät er den öffentlichen Auftraggebern zukünftig nicht pauschal auf die Fachlosteilung zu verzichten.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
nein

Schadenersatz wegen fehlender Mitwirkung

Untertitel
Haftet ein Bieter für das unterbliebene Nachreichen fehlender Unterlagen?
Autor
Teßmer, Daria
Rhein, Kay-Uwe
Normen
§ 16a (EU) VOB/A, § 56 Abs. 2 VgV, § 41 Abs. 2 UVgO
§§ 280 Ab. 1, 241 Abs. 2, 311 Abs. 2 BGB
Zeitschrift
Heft
6
Jahr
2017
Seite(n)
5-9
Titeldaten
  • Teßmer, Daria; Rhein, Kay-Uwe
  • Vergabe Navigator
  • Heft 6/2017
    S.5-9
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 16a (EU) VOB/A, § 56 Abs. 2 VgV, § 41 Abs. 2 UVgO, §§ 280 Ab. 1, 241 Abs. 2, 311 Abs. 2 BGB

Dr. Jan Helge Mey, LL.M. (McGill), BHO Legal, Köln
Abstract
Die Autoren gehen der Frage nach, ob sich ein Bieter schadensersatzpflichtig macht, wenn er einer Aufforderung der Vergabestelle zur Nachreichung fehlender Unterlagen nicht nachkommt. Während die Vergabestelle einen Bieter zur Vervollständigung seines Angebots auffordern kann bzw. muss, untersuchen die Autoren, welche Mitwirkungspflichten umgekehrt den Bieter treffen und ziehen die Rechtsprechung zum Abbruch von Vertragsverhandlungen heran. Unkooperatives Verhalten eröffne Bietern einerseits ein „Schlupfloch", um sich von einem bindenden Angebot zu lösen. Andererseits könnten Vergabestellen einen Schadensersatzanspruch aus vorvertraglicher Pflichtverletzung (culpa in contrahendo) geltend machen, wenn der Bieter die unterlassene Mitwirkung zu vertreten hat, wobei ein Vertretenmüssen gemäß § 280 Abs. 1 S. 2 BGB vermutet werde.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Der Einfluss des Lkw-Kartells auf die Eignung der Kartellanten bei zukünftigen Ausschreibungen

Autor
Pauka, Benedikt
Pauka, Marc
Heft
2
Jahr
2018
Seite(n)
84-92
Titeldaten
  • Pauka, Benedikt; Pauka, Marc
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 2/2018
    S.84-92
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Filip Lewandowski, Richter (Verwaltungsgericht), Frankfurt (Oder)
Abstract
In ihrem Beitrag befassen sich die Autoren mit den wesentlichen Rechtsfolgen des sog. Lkw-Kartells für
zukünftige Ausschreibungen durch Kommunen und kommunale Unternehmen. In ihren Ausführungen
begutachten die Autoren zunächst die Verfolgbarkeit der Mitglieder des Kartells sowie der sie vertretenden
Personen nach deutschem Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht. Hinsichtlich der Strafbarkeit von
Individualpersonen geht der Artikel auf wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen
sowie Betrug nach den §§ 298, 263 StGB ein. Darüber hinaus wird im Zusammenhang mit der
Kartellabsprache auch die Begehung von Ordnungswidrigkeiten nach GWB und Wirtschaftsstrafgesetz
diskutiert. Hinsichtlich der an dem Kartell beteiligten Unternehmen, stellen die Autoren die Möglichkeit
der Sanktionierung gemäß § 30 OWiG dar. Im Hinblick auf die vergaberechtlichen Rechtsfolgen der zu
Anfang dargestellten Verstöße, gehen die Autoren zunächst auf die zwingenden und fakultativen
Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB ein. Das Vorliegen eines zwingenden Ausschlussgrundes
nach § 123 GWB sei in der Regel mangels Erfüllung einer Katalogstraftat nicht gegeben. Nach Ansicht der
Autoren stellten die Kartellabsprachen jedoch wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen und schwere
Verfehlungen dar, weshalb fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorlägen. Schließlich werden in
einem letzten Schritt die Voraussetzungen für eine Selbstreinigung der Kartellanten nach § 125 GWB
besprochen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Kommunales Konzessionierungsverfahren – am Beispiel der Strom-/Gas- und Wasserkonzessionsverträge

Autor
Katz, Alfred
Heft
1
Jahr
2018
Seite(n)
1-11
Titeldaten
  • Katz, Alfred
  • KommJur - Kommunaljurist
  • Heft 1/2018
    S.1-11
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Virginia Meyer, PricewaterhouseCoopers Legal AG Rechtsanwaltsgesellschaft, Berlin
Abstract
Der Aufsatz behandelt Inhalt und Natur von Konzessionsverträgen in den Bereichen Strom/Gas und Wasser
aus kommunaler Sicht. Der Autor befasst sich detailliert mit der Ausgestaltung von Konzessions- bzw.
Wegenutzungsverträgen und ihren Rechtsgrundlagen. Dabei behandelt der Beitrag Ausschreibungs- und
Verfahrensgestaltungspflichten und die konkreten Anforderungen an den Inhalt von
Ausschreibungsunterlagen. Auch die Möglichkeiten von In-House-Vergaben werden im Einzelnen erörtert.
Weiterhin wird das Verhältnis des EU-Primärrechts zu den Regelungen des EnWG, GWB und der KonzVgV
analysiert. Der Autor stellt die Aufgaben und Pflichten der Gemeinden vor und formuliert konkrete
Empfehlungen hinsichtlich Inhalt und Ausgestaltung von Vergabeverfahren jeweils für Energie- und
Wasserkonzessionen. Abschließend stellt er fest, dass die Regelungsdichte unausgewogen und nicht
zufriedenstellend ist, sodass manche Bereiche über-, andere unterreguliert sind. Die Kommunen sollten
daher stets mindestens die „Auffanggrundanforderungen“ des EU-Primärrechts beachten.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Was sind eigentlich Alibi-Kriterien?

Autor
Ferber, Thomas
Zeitschrift
Heft
6
Jahr
2017
Seite(n)
11-14
Titeldaten
  • Ferber, Thomas
  • Vergabe Navigator
  • Heft 6/2017
    S.11-14
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Christian Below, kbk Rechtsanwälte, Hannover
Abstract
Der Autor stellt Überlegungen zum Zustandekommen von sog. Alibi-Kriterien an. Darunter versteht der Autor gewichtete Leistungskriterien, die faktisch keine Auswirkung auf die Zuschlagsentscheidung haben. Es wird anschaulich dargestellt, dass die Verwendung grober Punkteskalen (z.B. 0, 1, 2, 3) Leistungskriterien zu bloßen Alibi-Kriterien degradieren könne, da eine punktemäßige Differenzierung der Angebote trotz bestehender Leistungsunterschiede dann nicht mehr gewährleistet sei. Dieser Effekt könne auch bei Verwendung differenzierterer Wertungsskalen (z.B. 0, 1, 2, .... 15) entstehen, wenn das Kriterium so gewählt wird, dass es alle Angebote in gleichem Maße erfülle. Umgekehrt führe eine geringe Gewichtung eines Kriteriums nicht per se zu einem Alibi-Kriterium. Als Fazit wird die Verwendung einer ausdifferenzierten Wertungsskala empfohlen. Gleichzeitig sollten die Leistungskriterien so gewählt werden, dass nicht alle Angebote sie in gleichem Maße erfüllen. Auf ein angemessenes Verhältnis der Gewichtung von Preis- und Leistungswertung sei zu achten.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Das neue Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt – Ein Anlass für (noch) mehr Compliance im Unternehmen

Autor
Rieder, Markus
Dammann, Jana
Normen
WRegG
§ 123 GWB
Heft
1
Jahr
2018
Seite(n)
8-12
Titeldaten
  • Rieder, Markus; Dammann, Jana
  • Heft 1/2018
    S.8-12
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

WRegG, § 123 GWB

Dr. Stephen Lampert, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München
Abstract
Der Beitrag erläutert praktische Auswirkungen des neuen Wettbewerbsregisters beim Bundeskartellamt. Einleitend erfolgt ein Überblick über die eintragungsfähigen Taten und die Zurechnungstatbestände. Aufgrund der Zurechnungsanforderungen werden in der Praxis eher kleine und mittlere Unternehmen eingetragen als weitverzweigte Konzerne, bei denen sich eine übergreifend verantwortliche Leitungsperson regelmäßig nicht identifizieren lässt. Das Bundeskartellamt werde sich über die ihm zugewiesene Prüfung der Selbstreinigung durch die Hintertür zu einer Behörde zur Bekämpfung und Prävention von Wirtschaftskriminalität entwickeln, was den Ablasshandel in Form von freiwilligen Wiedergutmachungen begünstige und die Attraktivität des kartellrechtlichen Kronzeugenantrags steigere (da gegen den erfolgreichen Kronzeugen i.d.R. kein Bußgeld verhängt wird).
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Ökologische und innovative Vergabe in der Kreislaufwirtschaft

Autor
Frenz, Walter
Normen
§ 97 Abs. 3 GWB
§ 127 Abs. 3 GWB
§ 45 KrWG
§ 123 GWB
§ 122 GWB
Gerichtsentscheidung
OLG Düsseldorf, Beschl. vom 14.12.2016, VII Verg 20/16
Heft
1
Jahr
2018
Seite(n)
10-20
Titeldaten
  • Frenz, Walter
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 1/2018
    S.10-20
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 97 Abs. 3 GWB, § 127 Abs. 3 GWB, § 45 KrWG, § 123 GWB, § 122 GWB

OLG Düsseldorf, Beschl. vom 14.12.2016, VII Verg 20/16

Dr. Marc Pauka, HFK Rechtsanwälte LLP, Frankfurt am Main
Abstract
Der Autor untersucht, inwieweit das Vergaberecht es ermöglicht, umfassende ökologische und innovative
Aspekte bei Vergaben in der Kreislaufwirtschaft entsprechend den Vorgaben des § 45 KrWG
durchzuführen. Dazu stellt er zunächst am Beispiel des Niedrigstenergiehauses und der Abfallentsorgung
die Vorbildfunktion öffentlicher Auftragsvergaben dar und bettet die umweltrechtlichen Anforderungen
zunächst überblicksartig in das neue GWB ein. In einem weiteren Teil wird dargelegt, dass im Vergaberecht
eine Konvergenz mit der Kreislaufwirtschaft besteht, da in alle Phasen der Vergabe wie in allen Phasen der
Kreislaufwirtschaft die entsprechenden Kriterien hereinspielen können. Dabei stellt der Autor fest, dass die
wesentlichen Grundsätze des § 45 KfWG – ebenso wie die des Vergaberechts – generell für Bundes- wie
für Landesbehörden gelten. Im Folgenden hebt der Autor bevorzugte Produkteigenschaften der
Kreislaufwirtschaft und die Einbeziehung der Produktnachsorge als besonders bedeutsam hervor.
Anschließend ordnet der Aufsatz die ökologischen, sozialen und innovativen Aspekte in das
Instrumentarium des Vergaberechts ein. Dies erfolgt als Mindest- und Wertungskriterien der Eignung und
als Leistungskriterien. Besonders hervorgehoben werden anschließend die innovativen Kriterien der
Beschaffung, der zu beachtende Gleichbehandlungsgrundsatz und die vergaberechtlichen Anforderungen
an technische Spezifikationen und Gütezeichen (unter besonderer Berücksichtigung der Entscheidung des
OLG Düsseldorf (Beschl. vom 14.12.2016, VII Verg 20/16).
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Markterkundung, Vergabeverfahren ohne Bieter und die Bestimmungsfreiheit öffentlicher Auftraggeber

Autor
Roth, Frank
Heft
2
Jahr
2018
Seite(n)
77-82
Titeldaten
  • Roth, Frank
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 2/2018
    S.77-82
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Silke Renner, AOK-Bundesverband, Berlin
Abstract
Der Verfasser würdigt in seinem Aufsatz den Beschluss des OLG Düsseldorf hinsichtlich der Unwirksamkeit einer Direktvergabe zur Beschaffung zweier PET-MRT-Geräte für Bundeswehrkrankenhäuser. Das OLG Düsseldorf betont hier die verschärften Anforderungen des § 14 Abs. 6 VgV an eine Direktvergabe. Eine solche sei nur dann zulässig, wenn es keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung gebe und der mangelnde Wettbewerb nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter sei. Der Autor stellt die sich daraus ergebenden Grenzen der Bestimmungsfreiheit öffentlicher Auftraggeber und die Bedeutung von Markterkundungen dar und geht dabei auch auf die bisherigen Leitlinien verschiedener Oberlandesgerichte zu dieser Thematik ein. Zudem arbeitet er die sich aus der Entscheidung ergebenden Anforderungen zu einschränkenden Produktvorgaben im Rahmen von § 31 Abs. 6 VgV heraus. Er kommt zu dem Ergebnis, dass dem gesetzlichen Gebot, dass allen Bietern der gleiche Zugang zum Vergabeverfahren gewährt wird und die Öffnung des Marktes für den Wettbewerb nicht in ungerechtfertigter Weise behindert werden darf sowohl bei der Formulierung der Leistungsbeschreibung als auch bei der Festlegung der Zuschlagskriterien Rechnung zu tragen ist.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
nein

Die „vergaberechtsfreie“ Auftragsänderung – Chancen, Risiken und Nebenwirkungen (Teil 2/2)

Autor
Summa, Hermann
Normen
§ 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB
Heft
1
Jahr
2018
Seite(n)
1-8
Titeldaten
  • Summa, Hermann
  • vpr - Vergabepraxis & -recht
  • Heft 1/2018
    S.1-8
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB

Dr. Florian Wolf, BLOMSTEIN Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Berlin
Abstract
Der Beitrag ist die Fortsetzung von VPR 2017, 207. Der Autor erläutert die Reglungen zur Auftragsänderung aus § 132 Abs. 2 und 3 GWB. Dabei untersucht er, wie schon im ersten Teil, detailliert die Reichweite der einzelnen Tatbestände. Nach einer Betrachtung der Fallgruppe „geringfügige Änderung“ wird dargestellt, wann eine Auftragsänderung im Falle einer im ursprünglichen Vertrag angelegten Änderung zulässig ist. Es schließt sich eine umfassende Untersuchung von § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB an. Nach einer Erläuterung der Fallgruppen „unvorhersehbare Umstände“ und „Auftragnehmerwechsel“ endet der Beitrag mit Ausführungen zur Bekanntmachungspflicht, dem Umfang einer Neuausschreibung sowie zum Schicksal des Altvertrags und zum Rechtsschutz.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja