Aufklären und Nachfordern – Möglichkeiten und Grenzen
Normen
§ 15 VgV
§ 56 VgV
§ 133 BGB
§ 157 BGB
Zeitschrift
Heft
1
Jahr
2018
Seite(n)
15-18
Titeldaten
- Ruhland, Bettina
- VergabeFokus
-
Heft 1/2018
S.15-18
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz
§ 15 VgV, § 56 VgV, § 133 BGB, § 157 BGB
Karsten Voigt, Rechtsanwalt, Hamburg
Abstract
Die Verfasser untersucht die Möglichkeiten, uneindeutige oder unvollständige Angebote in der Wertung zu halten. Dabei geht sie auf in der Praxis regelmäßig vorkommende Defizite in den Angebote ein und zeigt, welche Möglichkeiten der öffentlichen Hand offenstehen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja