Green-IT – Umweltverträgliche Beschaffung

Autor
Jentzsch, Laura
Kirch, Thomas
Normen
§ 97 Abs. 3 GWB
§ 67 Abs. 2 GWB
§ 127 Abs. 3 GWB
§ 128 Abs.2 GWB
Zeitschrift
Heft
3
Jahr
2018
Seite(n)
34-37
Titeldaten
  • Jentzsch, Laura ; Kirch, Thomas
  • Vergabe News
  • Heft 3/2018
    S.34-37
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 97 Abs. 3 GWB, § 67 Abs. 2 GWB, § 127 Abs. 3 GWB, § 128 Abs.2 GWB

Christian Below, kbk Rechtsanwälte, Hannover
Abstract
Der Beitrag thematisiert die vergaberechtlichen Möglichkeiten, umweltbezogene Aspekte in Beschaffungsvorhaben zu berücksichtigen. Ausgangspunkt der Betrachtung ist § 97 Abs. 3 GWB, der es ermögliche, umweltbezogene Aspekte in jede Phase eines Vergabeverfahrens einzubeziehen. Im Einzelnen wird auf die Gestaltungsmöglichkeiten bei den Eignungsanforderungen, der Definition des Leistungsgegenstandes, den Zuschlagskriterien und den Bedingungen der Leistungsausführung eingegangen. Der Sachzusammenhang zum Beschaffungsgegenstand als Voraussetzung der Berücksichtigungsfähigkeit umweltbezogener Aspekte wird vertieft. Die Autoren geben Hinweise, unter welchen Voraussetzungen die Betrachtung von Lebenszykluskosten auch Emissionskosten u.ä. beinhalten darf. Auf die Beschaffung energieverbrauchsrelevanter Leistungen und die damit einhergehende Verpflichtung, die Energieeffizienz als Zuschlagskriterium angemessen zu berücksichtigen, wird ebenso eingegangen wie auf die Berücksichtigung sogenannter Umweltzeichen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Wettbewerbsregistergesetz: Korruptionsprävention im Vergabeverfahren

Autor
Meixner, Rüdiger
Heft
4
Jahr
2018
Seite(n)
215 - 221
Titeldaten
  • Meixner, Rüdiger
  • DVBl - Deutsches Verwaltungsblatt
  • Heft 4/2018
    S.215 - 221
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Rajiv Chandna , Rechtsanwalt , Frankfurt am Main
Abstract
In seinem Beitrag stellt der Autor die Hintergründe, Ziele und den Anwendungsbereich des neuen Wettbewerbsregisters vor, welches aufgrund des am 29.07.2017 in Kraft getretenen Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) voraussichtlich ab dem Jahr 2020 beim Bundeskartellamt in Betrieb genommen wird. Nach einer Einführung in die Zusammenhänge zwischen Korruption, Wirtschaftskriminalität und Vergabeentscheidungen wird der wesentliche Regelungsgehalt des neuen Wettbewerbsregistergesetzes erörtert. Hierbei skizziert der Autor vornehmlich die Eintragungsvoraussetzungen in das Wettbewerbsregister, den Eintragungsinhalt sowie verfahrensrechtliche Fragen in Bezug auf Mitteilungspflichten, Auskunftsansprüche oder Abfrageplichten.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Die Bußgeldrelevanz des Compliance-Managements

Autor
Bürkle, Jürgen
Normen
§ 125 Abs. 1 GWB
§§ 2, 8 WRegG
§§ 30, 130 OWiG
Gerichtsentscheidung
BGH, Urteil vom 09.05.2017 - 1 StR 265/16
Zeitschrift
Heft
10
Jahr
2018
Seite(n)
525-529
Titeldaten
  • Bürkle, Jürgen
  • BB - Betriebs Berater
  • Heft 10/2018
    S.525-529
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 125 Abs. 1 GWB, §§ 2, 8 WRegG, §§ 30, 130 OWiG

BGH, Urteil vom 09.05.2017 - 1 StR 265/16

Dr. Jan Helge Mey, LL.M. (McGill), BHO Legal, Köln
Abstract
Der Autor setzt sich mit den Hinweisen des 1. Strafsenats aus der „Panzerhaubitzen-Entscheidung" (BGH, Urteil vom 09.05.2017 - 1 StR 265/16) zum Verhältnis der Bußgeldhöhe zum Compliance-Management auseinander. Die grundsätzlichen Ausführungen zu diesem Themenkomplex seien klare und verbindliche Aussagen, sog. „Segelanweisungen". Es sei zu unterscheiden zwischen proaktivem Compliance-Management, das als relevantes Vortatverhalten zwingend bei der Bußgeldbemessung zu berücksichtigen sei, sowie reaktivem Compliance-Management, das als Nachtatverhalten Berücksichtigung finden könne, aber sich nicht zwingend im selben Ausmaß auswirken müsse. Für die Bewertung reaktiver Maßnahmen böten die Voraussetzungen der vergaberechtlichen Selbstreinigung gemäß § 125 Abs. 1 GWB einen sinnvollen Anknüpfungspunkt. Die Gesamtbetrachtung des Compliance-Managements könne im Rahmen der Bußgeldbemessung sowohl zu einer Reduzierung als auch – bei deutlichen Defiziten – zu einer Erhöhung führen. Der Autor erläutert zudem die Begriffe „Effektivität" und „Effizienz" im Zusammenhang mit Compliance-Management.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Wie können Bieter reagieren, wenn sie im Zuge der Preisaufklärung Fehler in ihrem Angebot erkennen?

Autor
Figgen, Markus
Schäffer, Rebecca
Zeitschrift
Heft
1
Jahr
2018
Seite(n)
24-26
Titeldaten
  • Figgen, Markus; Schäffer, Rebecca
  • VergabeFokus
  • Heft 1/2018
    S.24-26
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Zunächst stellen die Verfasser die Rechtslage bei Vorliegen eines Erklärungsirrtums des Bieters dar. Hier könne der Bieter der sich lediglich verschrieben habe, sein Angebot nach § 119 BGB anfechten. Eine Korrektur sei aber nicht mehr möglich. Danach gehen sie auf die Situation des Kalkulationsirrtums ein, bei dem sich der Bieter nicht verschrieben, sondern die Leistungsbeschreibung falsch verstanden oder sich auf eine falsche Einheit bezogen hat. Hier scheide eine Anfechtung aus, die Vergabestelle könne den Bieter an seinem Preis festhalten. Sofern jedoch ein grobes Missverhältnis besteht, könne der Bieter einen Anspruch darauf haben dass die Vergabestelle von einem Zuschlag auf das Angebot absieht.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Beschaffung von Umzugs- und Speditionsleistungen

Autor
Greb, Klaus
Zeitschrift
Heft
1
Jahr
2018
Seite(n)
2-6
Titeldaten
  • Greb, Klaus
  • VergabeFokus
  • Heft 1/2018
    S.2-6
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Der Verfasser gibt einen Überblick über die Vorbereitung der Ausschreibung von Umzugs- und Speditionsleistungen. Dabei geht er insbesondere auf die Schwellenwertberechnung, die Festlegung der Verfahrensart, mögliche Eignungs- und Wertungskriterien sowie auf Aspekte der Losteilung ein. In seinem abschließenden Fazit weist er daraufhin, das Umzugs- und Speditionsleistungen eine hohe Koordinations- und Planungskompetenz erfordern und daher der Preis nicht das alleinige Zuschlagskriterium sein sollte. Für die Bewertung würde sich insbesondere die Abfrage von Konzeptionen anbieten.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

RAL-Gütezeichen in der Vergabe

Untertitel
Das Leistungsbestimmungsrecht auf dem Prüfstand des OLG Düsseldorf
Autor
Beckmann-Oehmen, Katrin
Normen
§ 46 Abs. 3 Nr. 11 VgV
Zeitschrift
Heft
6
Jahr
2017
Seite(n)
8-11
Titeldaten
  • Beckmann-Oehmen, Katrin
  • Vergabe Navigator
  • Heft 6/2017
    S.8-11
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 46 Abs. 3 Nr. 11 VgV

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Der Beitrag geht der Frage nach, ob die Forderung eines Gütezeichens wie das RAL-Gütezeichen Kanalbau zum Nachweis der Bietereignung in einem Vergabeverfahren zulässig ist. Anhand der Entscheidung des OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.12.2016 – VII Verg 20/16, zeigt die Verfasserin auf, dass § 7 EG Abs. 3 VOL/A bzw. § 46 Abs. 3 Nr. 11 VgV eine abschließende Aufzählung der zulässigerweise zu fordernden Nachweise enthält. Die Verleihungsurkunde eines privatrechtlichen Vereins sei keine Bescheinigung eines zuständigen Qualitätskontrollinstituts oder -Dienststelle und falle daher nicht unter dieses Merkmal. Bei der Forderung des RAL-Gütezeichens Kanalbau handele es sich auch nicht um eine Leistungsanforderung, sondern um Anforderungen an das Qualitätsmanagements und somit im Ergebnis um Eignungsanforderungen. Soweit die Anforderungen des RAL-Gütezeichens der Beurteilung der Eignung und der Auftragsdurchführung zu Grunde gelegt werden sollen, seien die jeweiligen Anforderungen künftig einzeln zu benennen und auch die Nachweisführung anders zu fassen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Keine Gnadenfrist

Autor
Noch, Rainer
Zeitschrift
Heft
6
Jahr
2017
Seite(n)
25-27
Titeldaten
  • Noch, Rainer
  • Vergabe Navigator
  • Heft 6/2017
    S.25-27
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Aline Fritz, FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten, Berlin
Abstract
Der Artikel setzt sich mit der Frage auseinander, bis zu welchem Zeitpunkt und unter welchen Voraussetzungen das Vergabeverfahren wegen des Verstoßes gegen Informations- und Wartepflichten noch einer Rechtmäßigkeitsprüfung durch ein Nachprüfungsverfahren unterzogen werden kann. Zur Beurteilung dieser Frage legt der Autor zunächst einen fiktiven Sachverhalt zugrunde und greift bei der rechtlichen Bewertung des Grundfalles sowie der hieraus abgeleiteten Fallkonstellationen auf aktuelle Entscheidungen der Rechtsprechung zurück. Anhand der unterschiedlichen Fallvariationen beschreibt der Autor, welche Anforderungen im Einzelfall an die Rüge- und Antragsobliegenheit der Bieter zur ordnungsgemäßen Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zu stellen sind. Abschließend kommt der Verfasser zu dem Ergebnis, dass die meisten Fälle, in denen die Bieter nach Ablauf der Präklusionsfristen ein Nachprüfungsverfahren anstrengen, welches sich auf einen Verstoß gegen die Vorabinformationen stützt, regelmäßig keine Aussicht auf Erfolg haben werden. Grund dafür sei, dass der Ausschluss der Rüge auch in einem solchen Verfahren fortgelte. Allenfalls bei besonders schweren Vergabeverstößen könne die Vergabekammer von Amts wegen einen präkludierten Verstoß aufgreifen. Soweit also der öffentliche Auftraggeber das Informationsschreiben ordnungsgemäß formuliert, zustellt und die Wartefrist einhält, bestehe nicht die Gefahr, dass der Auftrag nachträglich noch angegriffen werden könne.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Vergaberechtliche Compliance im Fokus - Aktuelle Relevanz für die Praxis, Änderungen nach der Vergaberechtsreform 2016 und das neue Wettbewerbsregistergesetz (WRegG)

Autor
Reichling, Ingrid
Scheumann, Kristin
Heft
1
Jahr
2018
Seite(n)
1-8
Titeldaten
  • Reichling, Ingrid; Scheumann, Kristin
  • GewArch - Gewerbe Archiv
  • Heft 1/2018
    S.1-8
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Aline Fritz, FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten, Berlin
Abstract
Der Artikel geht auf die aktuellen Entwicklungen zur vergaberechtlichen Compliance ein. Nach der allgemeinen Auseinandersetzung mit dem Begriff der Compliance und des Compliance-Management- Systems (CMS), folgt eine Betrachtung der Rechtsprechungspraxis sowie der rechtlichen Vorgaben zur Compliance im Vergaberecht. Dabei gehen die Autorinnen sowohl auf die aktuelle Rechtsprechung des BGH als auch auf die in den letzten Jahren neu eingeführten Compliance-Vorschriften im GWB und denen des Wettbewerbsregistrierungsgesetzes (WRegG) ein. So hat etwa der BGH in seiner Entscheidung vom 09.05.2017 ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dem Compliance-Management-System bei der Bemessung von Geldbußen bei Steuerstraftatbeständen eine erheblich gesteigerte Bedeutung zukommt. Ferner normieren nunmehr auch die Neuregelungen der §§ 122-126 GWB „compliance-relevante“ Tatbestände. Wie die Darstellungen der jeweiligen Vorschriften im Artikel zeigen, wirken sich die Regelungen sowohl auf das Verhalten der Auftraggeber als auch auf das der Bewerber aus. In diesem Zusammenhang nimmt der Artikel ebenfalls Bezug auf die Vorschriften des 2017 in Kraft getretenen WRegG. Sinn und Zweck des Gesetzes ist es, den öffentlichen Auftraggebern durch die Einrichtung eines Wettbewerbsregisters die Möglichkeit zu bieten, die am Vergabeverfahren teilnehmenden Bieter und Bewerber auf etwaig begangene Wirtschaftsdelikte und insoweit auf das Vorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB) nach dem GWB zu überprüfen. Abschließend kommen die Autorinnen zu dem Ergebnis, dass die aktuellen Entwicklungen darauf schließen lassen, dass das Ergreifen und die Beachtung von Compliance-Maßnahmen neben den öffentlichen Auftraggebern insbesondere für die Unternehmen immer wichtiger sei, wenn sie ihre Chancen auf eine Auftragserteilung auch zukünftig wahren möchten.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Interessenkonflikte im Lichte des Vergaberechtsreformgesetzes

Autor
Öhler, Matthias
Heft
1
Jahr
2018
Seite(n)
5-9
Titeldaten
  • Öhler, Matthias
  • ZVB - Zeitschrift für Vergaberecht und Bauvertragsrecht
  • Heft 1/2018
    S.5-9
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Johannes Schramm , Herausgeber und Schriftleiter der „Zeitschrift für Vergaberecht und Bauvertragsrecht“ (ZVB) , Wien
Abstract
Die Vergaberichtlinien 2014 und das Vergaberechtsreformgesetz regeln erstmals ausdrücklich Interessenkonflikte. Für Auftraggeber und insbesondere ihre externen Dienstleister hat dies weitreichende Auswirkungen.
Rezension abgeschlossen
ja

Zentral oder dezentral? Zur Organisation der Auftragsvergabe – Teil 1

Autor
Werner, Adams
Zeitschrift
Heft
5
Jahr
2017
Seite(n)
15-19
Titeldaten
  • Werner, Adams
  • VergabeFokus
  • Heft 5/2017
    S.15-19
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Im ersten Teil des Beitrages zeigt der Verfasser Gründe auf, die für die Einrichtung einer zentralen Vergabestelle in Organisationen – die dem Vergaberecht unterliegen – sprechen. Dabei stellt er insbesondere auf die Bündelung von vergaberechtlichen Fachwissen und von Beschaffungskompetenz für die Einführung der E-Vergabe ab. Im zweiten Teil des Beitrages geht er auf mögliche Aufgaben und Kompetenzen zwischen Fachabteilungen und der zentralen Vergabestelle ein. Hierbei zählt er die Aufgabe im Rahmen der Vorbereitung einer Ausschreibung zur Fachabteilung und die Aufgaben im Rahmen der Durchführung der konkreten Ausschreibung, der Gesamtkoordination sowie der Vertragsgestaltung zur zentralen Vergabestelle, wobei die Fachabteilung die Kontrolle über den eigentlichen Beschaffungsvorgang behalten solle. Insgesamt führe die Zentralisierung von Vergabestellen und die Einführung der E-Vergabe zu einem Abbau von Schnittstellen der Bündelung von Kompetenzen, einer Standardisierung und somit zu einer effizienten und sicheren Durchführung von Vergabeverfahren.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja