Die Rekommunalisierung in der Beihilfenrechtsfalle?

Autor
Kleve, Guido
Gayger, Michael
Heft
5
Jahr
2018
Seite(n)
273-279
Titeldaten
  • Kleve, Guido ; Gayger, Michael
  • NVWZ - Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht
  • Heft 5/2018
    S.273-279
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Filip Lewandowski, Richter (Verwaltungsgericht), Frankfurt (Oder)
Abstract
Die Autoren befassen sich mit den beihilferechtlichen Risiken der Rekommunalisierung in Bereichen wie der Strom- und Gasversorgung, der Abfallversorgung sowie der Errichtung und des Betriebs kommunaler Infrastrukturen. Einleitend wird darauf hingewiesen, dass auch die im Rahmen der Rekommunalisierung häufig relevante Daseinsvorsorge dem Schutzbereich des Beihilferechts unterliege. In einem ersten Schritt werden der Begriff und die Gestaltungsformen der Rekommunalisierung erläutert. Des Weiteren werden die Risiken der Nichtbeachtung des Beihilferechts bei Rekommunalisierungsvorhaben aufgezeigt, wie die Nichtigkeit von Verträgen mit unzulässigen Beihilfekomponenten. Ferner wird dargelegt, dass für eine beihilferechtskonforme Rekommunalisierung sowohl die Rückführung des Unternehmens als auch die Finanzierung und Markttätigkeit der rekommunalisierten Einheit im Fokus des Beihilferechts liege. Bei der Rückführung eines Unternehmens sei insbesondere darauf zu achten, dass beim Ankauf von Unternehmensanteilen ein marktüblicher Preis gezahlt werde, da nur so die beihilferechtswidrige Bevorteilung eines Privatrechtssubjekts vermieden werde. Als Alternative zur Rückführung von Unternehmen wird die Gründung von kommunalen Unternehmen angeführt, die entweder in Konkurrenz zu privaten Betreibern treten oder sich in Ausschreibungen um die Erteilung von Konzessionen oder Dienstleistungsaufträgen bemühen. Abschließend werden die Möglichkeiten beihilferechtskonformer Förderung kommunaler Unternehmen und Einrichtungen dargestellt.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Wettbewerblicher Dialog in der sozialen Auftragsvergabe

Autor
Frenz, Walter
Normen
§ 99 Nr 2 GWB; § 119 Abs. 2 GWB; §130 GWB; § 18 VgV; §§ 64 ff. VgV;
Heft
3
Jahr
2018
Seite(n)
101-108
Titeldaten
  • Frenz, Walter
  • ZESAR - Zeitschrift für europäisches Sozial- und Arbeitsrecht
  • Heft 3/2018
    S.101-108
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 99 Nr 2 GWB; § 119 Abs. 2 GWB; §130 GWB; § 18 VgV; §§ 64 ff. VgV;

Dr. Christopher Wolters, BLOMSTEIN Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Berlin
Abstract
Der Aufsatz befasst sich mit der Vergabe sozialer Aufträge im Wege des wettbewerblichen Dialogs. Hierfür geht er zunächst auf die Frage ein, welche sozialen Einrichtungen öffentliche Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts sind. Er setzt sich hierbei insbesondere mit Kranken- und Rentenkassen sowie kirchlichen Institutionen und Wohnungsbaugesellschaften auseinander. Im Anschluss gibt der Beitrag einen kurzen Überblick über die Modifikationen der allgemeinen vergaberechtlichen Vorschriften im Rahmen der Vergabe sozialer und anderer besonderer Dienstleistungen. Die Beschreibung der Durchführung eines Vergabeverfahrens in der Form des wettbewerblichen Dialogs ist in fünf Abschnitte gegliedert. Der einleitende Abschnitt erläutert die Voraussetzungen für die Durchführung eines solchen Verfahrens und den groben Ablauf. Der zweite Abschnitt erklärt den Verfahrensablauf von der Veröffentlichung des Verfahrens bis zur Auswahl einzelner Bewerber zum eigentlichen Dialog. Der dritte Abschnitt befasst sich mit den Grundsätzen und dem Ablauf der eigentlichen Dialogphase. Der anschließende vierte Abschnitt geht auf den Prozess der Angebotsabgabe und Zuschlagserteilung ein, bevor der fünfte Abschnitt kurz die Voraussetzungen sowie den Sinn und Zweck von Zahlungen an (unterlegene) Bieter darstellt.
Rezension abgeschlossen
ja

Gemeinnützigkeit von Rettungsdiensten und Vergaberecht

Untertitel
Zugleich Anmerkung zu der EuGH-Vorlage des OLG Düsseldorf vom 12.06.2017
Autor
Cranshaw, Friedrich
Normen
§ 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB
Art. 10 h RL 2014/24/EU
Gerichtsentscheidung
EuGH-Vorlagebeschluss des OLG Düsseldorf vom 12.06.2017, Az.: VII-Verg 34/16
Heft
2
Jahr
2018
Seite(n)
55-58
Titeldaten
  • Cranshaw, Friedrich
  • npoR - Zeitschrift für das Recht der Non Profit Organisationen‎
  • Heft 2/2018
    S.55-58
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB, Art. 10 h RL 2014/24/EU

EuGH-Vorlagebeschluss des OLG Düsseldorf vom 12.06.2017, Az.: VII-Verg 34/16

Annett Hartwecker, PricewaterhouseCoopers Legal AG Rechtsanwaltsgesellschaft, Berlin
Abstract
Der Beitrag geht der Frage nach, inwieweit die inländische Praxis, Rettungsdienstleistungen ohne eine (europaweite) Ausschreibung zu vergeben, mit dem Unionsrecht vereinbar ist. Nach einer Einführung über die Organisation und Ausgestaltung der Leistungserbringung sowie die Wettbewerbslage der inländischen Rettungsdienste setzt sich der Autor ausführlich mit dem EuGH-Vorlagebeschluss des OLG Düsseldorf vom 12.06.2017 (Az.: VII-Verg 34/16) auseinander. Gegenstand des Beschwerdeverfahrens war die Neuvergabe der Rettungsdienstleistungen der Stadt Solingen ohne europaweites Vergabeverfahren. Das OLG Düsseldorf hat vier Fragen an den EuGH gerichtet. Im Vorabentscheidungsverfahren soll durch den EuGH geklärt werden, ob § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB, wonach öffentliche Aufträge und Konzessionen zu Dienstleistungen des Katastrophenschutzes, des Zivilschutzes und der Gefahrenabwehr, die von gemeinnützigen Organisationen oder Vereinigungen erbracht werden, nicht dem EU-Vergaberecht unterfallen, mit der Richtlinie 2014/24/EU unvereinbar ist.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Prognoseentscheidungen bei Frequenzvergaben – wieviel Unsicherheit lässt das Recht zu?

Autor
Fetzer, Thomas
Normen
§ 55 TKG
§ 61 TKG
§ 2 TKG
Gerichtsentscheidung
BVerwG, Urteil vom 23. März 2011 – 6 C 6/10
Heft
4
Jahr
2018
Seite(n)
190-195
Titeldaten
  • Fetzer, Thomas
  • NVWZ - Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht
  • Heft 4/2018
    S.190-195
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 55 TKG, § 61 TKG, § 2 TKG

BVerwG, Urteil vom 23. März 2011 – 6 C 6/10

Elias Könsgen, Gasunie Deutschland Transport Services GmbH, Hannover
Abstract
Hintergrund des Aufsatzes ist die anstehende Neuvergabe der 5G (Mobilfunk-)Frequenzen. Der Autor erörtert zum einen, mit welchem zeitlichen Vorlauf eine Prognoseentscheidung über die zukünftige Verfügbarkeit von Frequenzen von der zuständigen Behörde gefällt werden kann, und zum anderen, wie diese Problematik im Verwaltungsrecht im Allgemeinen zu bewerten ist. Zunächst geht der Autor auf die derzeitige Ausgangslage der für den 5G Standard in Betracht kommenden Frequenzen (2 GHz) ein. Sodann widmet er sich der Frage, wann ein Vergabeverfahren für die Frequenzzuteilung nach § 55 X TKG geboten ist. Insbesondere untersucht er, wie viel Zeit zwischen der Durchführung des Vergabeverfahrens und dem Auslaufen der derzeitigen Frequenzzuteilung liegen darf. Hier zeigt sich der Autor kritisch über einen zu langen (im konkreten Fall 8 Jahre) Vorlaufzeitraum für eine Prognoseentscheidung. Im zweiten Teil des Beitrages überträgt der Autor die gewonnenen Erkenntnisse auf das Verwaltungsrecht im Allgemeinen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Das Verhältnis der nachrangigen Vergabeverfahrensarten

Autor
Knauff, Matthias
Normen
§ 119 GWB
§ 14 Abs. 3 Nr. 5 VgV
Heft
3
Jahr
2018
Seite(n)
134-138
Titeldaten
  • Knauff, Matthias
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 3/2018
    S.134-138
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 119 GWB, § 14 Abs. 3 Nr. 5 VgV

Dr. Stephen Lampert, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München
Abstract
Der Beitrag erörtert das Verhältnis von Verhandlungsverfahren, wettbewerblichem Dialog und Innovationspartnerschaft zueinander. Er untersucht dafür die differenzierten Anwendungs¬voraussetzungen und vertritt die These, dass aus ihnen differenzierte Abstufungen und gegenseitige Ausschlüsse (z.B. Verhandlungsverfahren und Innovationspartnerschaft) folgten. Das Verhandlungs¬verfahren mit Teilnahmewettbewerb und der wettbewerbliche Dialog z.B. stünden nunmehr grundsätzlich zur freien Auswahl der Vergabestelle, allerdings mit der Ausnahme der Konstellation des § 14 Abs. 3 Nr. 5 VgV, § 3a EU Abs. 4, Abs. 2 Nr. 2 VOB/A. Innovationspartnerschaft und wettbewerblicher Dialog seien nur in ihrem sachlichen Überschneidungsbereich austauschbar, der durch „mittlere Innovationserfordernisse" gekennzeichnet sei.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Der richtige Rahmen im richtigen Verfahren

Untertitel
Welche Vergabeart ist für Rahmenvereinbarungen zu wählen?
Autor
Lauterbach, Thomas
Zeitschrift
Heft
1
Jahr
2018
Seite(n)
5-6
Titeldaten
  • Lauterbach, Thomas
  • Vergabe Navigator
  • Heft 1/2018
    S.5-6
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Aline Fritz, FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten, Berlin
Abstract
Der Artikel soll einen Überblick über die Vorteile und Anwendungsmöglichkeiten einer Rahmenvereinbarung verschaffen. Zunächst erklärt der Autor den Charakter einer Rahmenvereinbarung. Sodann beschäftigt er sich mit der Rechtsnatur des Vertrags, wobei er insbesondere Sukzessivlieferungsverträge betrachtet.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
nein

Ausschreibungsfreie Flächenzuweisung für Bodenabfertigungsdienste durch Flughafenbetreiber

Autor
Braun, Peter
Heft
3
Jahr
2018
Seite(n)
139-141
Titeldaten
  • Braun, Peter
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 3/2018
    S.139-141
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Aline Fritz, FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten, Berlin
Abstract
Die Autoren besprechen die Entscheidung des EuGH vom 13.07.2017 vor dem Hintergrund der novellierten Vergaberichtlinie und die damit einhergehende Frage einer erneuten vergaberechtlichen Einordnung von Bodenabfertigungsdiensten an Flughäfen. Das Urteil befasst sich mit der Frage, ob die Sektorenkoordinierungsrichtlinie RL 2004/17/EG (SKR) einer nationalen Regelung entgegensteht, die eine ausschreibungsfreie Zuweisung von Flächen durch einen Flughafenbetreiber an ein Bodenabfertigungsunternehmen zur Erbringung von Bodenabfertigungsdiensten ermöglicht. Der Gerichtshof hat eine nationale Regelung für vereinbar mit der SKR gehalten und auch für das deutsche Vergaberecht bzw. Verwaltungsrecht schien die Frage durch eine Entscheidung des BVerwG (NVwZ-RR 2016, 494) geklärt. Nach einer kurzen Darstellung der EuGH-Entscheidung wird die Einordnung des Gerichtshofs erörtert, dass es sich bei der Zuweisung von Flughafenflächen nicht um Dienstleistungsaufträge i.S.d. SKR handele. Mit Hinblick auf die Konzessions-RL 2014/23/EU wird diskutiert, ob es sich bei der Vereinbarung für die Nutzung der Flächen um einen Konzessionsvertrag handeln könnte. Am Ende wird festgehalten, dass die Verträge über Bodenabfertigungsdienste an Flughäfen keine Dienstleistungsaufträge sind und die unionsrechtliche Erforderlichkeit für eine öffentliche Ausschreibung entfällt. Ob es sich dabei um Dienstleistungskonzessionen i.S.d. Konzessionsrichtlinie handele, kann nicht abschließend beantwortet werden. Es besteht nach Auffassung der Autoren eine Normenkollision zwischen der SKR und der RL 96/67/EG, die den Maßstab für die nationalrechtliche Norm bildet. Diese kann aber wegen der vagen Einlassung in den Erwägungsgründen der Konzessionsrichtlinie nicht abschließend aufgelöst werden. Im Gegensatz dazu kommt das BVerwG überzeugend zu dem Ergebnis, dass die RL 96/67/EG einzig maßgeblich sei.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Green-IT – Umweltverträgliche Beschaffung

Autor
Jentzsch, Laura
Kirch, Thomas
Normen
§ 97 Abs. 3 GWB
§ 67 Abs. 2 GWB
§ 127 Abs. 3 GWB
§ 128 Abs.2 GWB
Zeitschrift
Heft
3
Jahr
2018
Seite(n)
34-37
Titeldaten
  • Jentzsch, Laura ; Kirch, Thomas
  • Vergabe News
  • Heft 3/2018
    S.34-37
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 97 Abs. 3 GWB, § 67 Abs. 2 GWB, § 127 Abs. 3 GWB, § 128 Abs.2 GWB

Christian Below, kbk Rechtsanwälte, Hannover
Abstract
Der Beitrag thematisiert die vergaberechtlichen Möglichkeiten, umweltbezogene Aspekte in Beschaffungsvorhaben zu berücksichtigen. Ausgangspunkt der Betrachtung ist § 97 Abs. 3 GWB, der es ermögliche, umweltbezogene Aspekte in jede Phase eines Vergabeverfahrens einzubeziehen. Im Einzelnen wird auf die Gestaltungsmöglichkeiten bei den Eignungsanforderungen, der Definition des Leistungsgegenstandes, den Zuschlagskriterien und den Bedingungen der Leistungsausführung eingegangen. Der Sachzusammenhang zum Beschaffungsgegenstand als Voraussetzung der Berücksichtigungsfähigkeit umweltbezogener Aspekte wird vertieft. Die Autoren geben Hinweise, unter welchen Voraussetzungen die Betrachtung von Lebenszykluskosten auch Emissionskosten u.ä. beinhalten darf. Auf die Beschaffung energieverbrauchsrelevanter Leistungen und die damit einhergehende Verpflichtung, die Energieeffizienz als Zuschlagskriterium angemessen zu berücksichtigen, wird ebenso eingegangen wie auf die Berücksichtigung sogenannter Umweltzeichen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Wettbewerbsregistergesetz: Korruptionsprävention im Vergabeverfahren

Autor
Meixner, Rüdiger
Heft
4
Jahr
2018
Seite(n)
215 - 221
Titeldaten
  • Meixner, Rüdiger
  • DVBl - Deutsches Verwaltungsblatt
  • Heft 4/2018
    S.215 - 221
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Rajiv Chandna , Rechtsanwalt , Frankfurt am Main
Abstract
In seinem Beitrag stellt der Autor die Hintergründe, Ziele und den Anwendungsbereich des neuen Wettbewerbsregisters vor, welches aufgrund des am 29.07.2017 in Kraft getretenen Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) voraussichtlich ab dem Jahr 2020 beim Bundeskartellamt in Betrieb genommen wird. Nach einer Einführung in die Zusammenhänge zwischen Korruption, Wirtschaftskriminalität und Vergabeentscheidungen wird der wesentliche Regelungsgehalt des neuen Wettbewerbsregistergesetzes erörtert. Hierbei skizziert der Autor vornehmlich die Eintragungsvoraussetzungen in das Wettbewerbsregister, den Eintragungsinhalt sowie verfahrensrechtliche Fragen in Bezug auf Mitteilungspflichten, Auskunftsansprüche oder Abfrageplichten.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Die Bußgeldrelevanz des Compliance-Managements

Autor
Bürkle, Jürgen
Normen
§ 125 Abs. 1 GWB
§§ 2, 8 WRegG
§§ 30, 130 OWiG
Gerichtsentscheidung
BGH, Urteil vom 09.05.2017 - 1 StR 265/16
Zeitschrift
Heft
10
Jahr
2018
Seite(n)
525-529
Titeldaten
  • Bürkle, Jürgen
  • BB - Betriebs Berater
  • Heft 10/2018
    S.525-529
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 125 Abs. 1 GWB, §§ 2, 8 WRegG, §§ 30, 130 OWiG

BGH, Urteil vom 09.05.2017 - 1 StR 265/16

Dr. Jan Helge Mey, LL.M. (McGill), BHO Legal, Köln
Abstract
Der Autor setzt sich mit den Hinweisen des 1. Strafsenats aus der „Panzerhaubitzen-Entscheidung" (BGH, Urteil vom 09.05.2017 - 1 StR 265/16) zum Verhältnis der Bußgeldhöhe zum Compliance-Management auseinander. Die grundsätzlichen Ausführungen zu diesem Themenkomplex seien klare und verbindliche Aussagen, sog. „Segelanweisungen". Es sei zu unterscheiden zwischen proaktivem Compliance-Management, das als relevantes Vortatverhalten zwingend bei der Bußgeldbemessung zu berücksichtigen sei, sowie reaktivem Compliance-Management, das als Nachtatverhalten Berücksichtigung finden könne, aber sich nicht zwingend im selben Ausmaß auswirken müsse. Für die Bewertung reaktiver Maßnahmen böten die Voraussetzungen der vergaberechtlichen Selbstreinigung gemäß § 125 Abs. 1 GWB einen sinnvollen Anknüpfungspunkt. Die Gesamtbetrachtung des Compliance-Managements könne im Rahmen der Bußgeldbemessung sowohl zu einer Reduzierung als auch – bei deutlichen Defiziten – zu einer Erhöhung führen. Der Autor erläutert zudem die Begriffe „Effektivität" und „Effizienz" im Zusammenhang mit Compliance-Management.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja