Wie können Bieter reagieren, wenn sie im Zuge der Preisaufklärung Fehler in ihrem Angebot erkennen?

Autor
Figgen, Markus
Schäffer, Rebecca
Zeitschrift
Heft
1
Jahr
2018
Seite(n)
24-26
Titeldaten
  • Figgen, Markus; Schäffer, Rebecca
  • VergabeFokus
  • Heft 1/2018
    S.24-26
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, BMDS, Berlin
Abstract
Zunächst stellen die Verfasser die Rechtslage bei Vorliegen eines Erklärungsirrtums des Bieters dar. Hier könne der Bieter der sich lediglich verschrieben habe, sein Angebot nach § 119 BGB anfechten. Eine Korrektur sei aber nicht mehr möglich. Danach gehen sie auf die Situation des Kalkulationsirrtums ein, bei dem sich der Bieter nicht verschrieben, sondern die Leistungsbeschreibung falsch verstanden oder sich auf eine falsche Einheit bezogen hat. Hier scheide eine Anfechtung aus, die Vergabestelle könne den Bieter an seinem Preis festhalten. Sofern jedoch ein grobes Missverhältnis besteht, könne der Bieter einen Anspruch darauf haben dass die Vergabestelle von einem Zuschlag auf das Angebot absieht.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Beschaffung von Umzugs- und Speditionsleistungen

Autor
Greb, Klaus
Zeitschrift
Heft
1
Jahr
2018
Seite(n)
2-6
Titeldaten
  • Greb, Klaus
  • VergabeFokus
  • Heft 1/2018
    S.2-6
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, BMDS, Berlin
Abstract
Der Verfasser gibt einen Überblick über die Vorbereitung der Ausschreibung von Umzugs- und Speditionsleistungen. Dabei geht er insbesondere auf die Schwellenwertberechnung, die Festlegung der Verfahrensart, mögliche Eignungs- und Wertungskriterien sowie auf Aspekte der Losteilung ein. In seinem abschließenden Fazit weist er daraufhin, das Umzugs- und Speditionsleistungen eine hohe Koordinations- und Planungskompetenz erfordern und daher der Preis nicht das alleinige Zuschlagskriterium sein sollte. Für die Bewertung würde sich insbesondere die Abfrage von Konzeptionen anbieten.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

RAL-Gütezeichen in der Vergabe

Untertitel
Das Leistungsbestimmungsrecht auf dem Prüfstand des OLG Düsseldorf
Autor
Beckmann-Oehmen, Katrin
Normen
§ 46 Abs. 3 Nr. 11 VgV
Zeitschrift
Heft
6
Jahr
2017
Seite(n)
8-11
Titeldaten
  • Beckmann-Oehmen, Katrin
  • Vergabe Navigator
  • Heft 6/2017
    S.8-11
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 46 Abs. 3 Nr. 11 VgV

Robert Thiele, MBA, BMDS, Berlin
Abstract
Der Beitrag geht der Frage nach, ob die Forderung eines Gütezeichens wie das RAL-Gütezeichen Kanalbau zum Nachweis der Bietereignung in einem Vergabeverfahren zulässig ist. Anhand der Entscheidung des OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.12.2016 – VII Verg 20/16, zeigt die Verfasserin auf, dass § 7 EG Abs. 3 VOL/A bzw. § 46 Abs. 3 Nr. 11 VgV eine abschließende Aufzählung der zulässigerweise zu fordernden Nachweise enthält. Die Verleihungsurkunde eines privatrechtlichen Vereins sei keine Bescheinigung eines zuständigen Qualitätskontrollinstituts oder -Dienststelle und falle daher nicht unter dieses Merkmal. Bei der Forderung des RAL-Gütezeichens Kanalbau handele es sich auch nicht um eine Leistungsanforderung, sondern um Anforderungen an das Qualitätsmanagements und somit im Ergebnis um Eignungsanforderungen. Soweit die Anforderungen des RAL-Gütezeichens der Beurteilung der Eignung und der Auftragsdurchführung zu Grunde gelegt werden sollen, seien die jeweiligen Anforderungen künftig einzeln zu benennen und auch die Nachweisführung anders zu fassen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Keine Gnadenfrist

Autor
Noch, Rainer
Zeitschrift
Heft
6
Jahr
2017
Seite(n)
25-27
Titeldaten
  • Noch, Rainer
  • Vergabe Navigator
  • Heft 6/2017
    S.25-27
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Aline Fritz, FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten, Berlin
Abstract
Der Artikel setzt sich mit der Frage auseinander, bis zu welchem Zeitpunkt und unter welchen Voraussetzungen das Vergabeverfahren wegen des Verstoßes gegen Informations- und Wartepflichten noch einer Rechtmäßigkeitsprüfung durch ein Nachprüfungsverfahren unterzogen werden kann. Zur Beurteilung dieser Frage legt der Autor zunächst einen fiktiven Sachverhalt zugrunde und greift bei der rechtlichen Bewertung des Grundfalles sowie der hieraus abgeleiteten Fallkonstellationen auf aktuelle Entscheidungen der Rechtsprechung zurück. Anhand der unterschiedlichen Fallvariationen beschreibt der Autor, welche Anforderungen im Einzelfall an die Rüge- und Antragsobliegenheit der Bieter zur ordnungsgemäßen Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zu stellen sind. Abschließend kommt der Verfasser zu dem Ergebnis, dass die meisten Fälle, in denen die Bieter nach Ablauf der Präklusionsfristen ein Nachprüfungsverfahren anstrengen, welches sich auf einen Verstoß gegen die Vorabinformationen stützt, regelmäßig keine Aussicht auf Erfolg haben werden. Grund dafür sei, dass der Ausschluss der Rüge auch in einem solchen Verfahren fortgelte. Allenfalls bei besonders schweren Vergabeverstößen könne die Vergabekammer von Amts wegen einen präkludierten Verstoß aufgreifen. Soweit also der öffentliche Auftraggeber das Informationsschreiben ordnungsgemäß formuliert, zustellt und die Wartefrist einhält, bestehe nicht die Gefahr, dass der Auftrag nachträglich noch angegriffen werden könne.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Vergaberechtliche Compliance im Fokus - Aktuelle Relevanz für die Praxis, Änderungen nach der Vergaberechtsreform 2016 und das neue Wettbewerbsregistergesetz (WRegG)

Autor
Reichling, Ingrid
Scheumann, Kristin
Heft
1
Jahr
2018
Seite(n)
1-8
Titeldaten
  • Reichling, Ingrid; Scheumann, Kristin
  • GewArch - Gewerbe Archiv
  • Heft 1/2018
    S.1-8
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Aline Fritz, FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten, Berlin
Abstract
Der Artikel geht auf die aktuellen Entwicklungen zur vergaberechtlichen Compliance ein. Nach der allgemeinen Auseinandersetzung mit dem Begriff der Compliance und des Compliance-Management- Systems (CMS), folgt eine Betrachtung der Rechtsprechungspraxis sowie der rechtlichen Vorgaben zur Compliance im Vergaberecht. Dabei gehen die Autorinnen sowohl auf die aktuelle Rechtsprechung des BGH als auch auf die in den letzten Jahren neu eingeführten Compliance-Vorschriften im GWB und denen des Wettbewerbsregistrierungsgesetzes (WRegG) ein. So hat etwa der BGH in seiner Entscheidung vom 09.05.2017 ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dem Compliance-Management-System bei der Bemessung von Geldbußen bei Steuerstraftatbeständen eine erheblich gesteigerte Bedeutung zukommt. Ferner normieren nunmehr auch die Neuregelungen der §§ 122-126 GWB „compliance-relevante“ Tatbestände. Wie die Darstellungen der jeweiligen Vorschriften im Artikel zeigen, wirken sich die Regelungen sowohl auf das Verhalten der Auftraggeber als auch auf das der Bewerber aus. In diesem Zusammenhang nimmt der Artikel ebenfalls Bezug auf die Vorschriften des 2017 in Kraft getretenen WRegG. Sinn und Zweck des Gesetzes ist es, den öffentlichen Auftraggebern durch die Einrichtung eines Wettbewerbsregisters die Möglichkeit zu bieten, die am Vergabeverfahren teilnehmenden Bieter und Bewerber auf etwaig begangene Wirtschaftsdelikte und insoweit auf das Vorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB) nach dem GWB zu überprüfen. Abschließend kommen die Autorinnen zu dem Ergebnis, dass die aktuellen Entwicklungen darauf schließen lassen, dass das Ergreifen und die Beachtung von Compliance-Maßnahmen neben den öffentlichen Auftraggebern insbesondere für die Unternehmen immer wichtiger sei, wenn sie ihre Chancen auf eine Auftragserteilung auch zukünftig wahren möchten.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Interessenkonflikte im Lichte des Vergaberechtsreformgesetzes

Autor
Öhler, Matthias
Heft
1
Jahr
2018
Seite(n)
5-9
Titeldaten
  • Öhler, Matthias
  • ZVB - Zeitschrift für Vergaberecht und Bauvertragsrecht
  • Heft 1/2018
    S.5-9
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Johannes Schramm , Herausgeber und Schriftleiter der „Zeitschrift für Vergaberecht und Bauvertragsrecht“ (ZVB) , Wien
Abstract
Die Vergaberichtlinien 2014 und das Vergaberechtsreformgesetz regeln erstmals ausdrücklich Interessenkonflikte. Für Auftraggeber und insbesondere ihre externen Dienstleister hat dies weitreichende Auswirkungen.
Rezension abgeschlossen
ja

Zentral oder dezentral? Zur Organisation der Auftragsvergabe – Teil 1

Autor
Werner, Adams
Zeitschrift
Heft
5
Jahr
2017
Seite(n)
15-19
Titeldaten
  • Werner, Adams
  • VergabeFokus
  • Heft 5/2017
    S.15-19
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, BMDS, Berlin
Abstract
Im ersten Teil des Beitrages zeigt der Verfasser Gründe auf, die für die Einrichtung einer zentralen Vergabestelle in Organisationen – die dem Vergaberecht unterliegen – sprechen. Dabei stellt er insbesondere auf die Bündelung von vergaberechtlichen Fachwissen und von Beschaffungskompetenz für die Einführung der E-Vergabe ab. Im zweiten Teil des Beitrages geht er auf mögliche Aufgaben und Kompetenzen zwischen Fachabteilungen und der zentralen Vergabestelle ein. Hierbei zählt er die Aufgabe im Rahmen der Vorbereitung einer Ausschreibung zur Fachabteilung und die Aufgaben im Rahmen der Durchführung der konkreten Ausschreibung, der Gesamtkoordination sowie der Vertragsgestaltung zur zentralen Vergabestelle, wobei die Fachabteilung die Kontrolle über den eigentlichen Beschaffungsvorgang behalten solle. Insgesamt führe die Zentralisierung von Vergabestellen und die Einführung der E-Vergabe zu einem Abbau von Schnittstellen der Bündelung von Kompetenzen, einer Standardisierung und somit zu einer effizienten und sicheren Durchführung von Vergabeverfahren.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Aufklären und Nachfordern – Möglichkeiten und Grenzen

Autor
Ruhland, Bettina
Normen
§ 15 VgV
§ 56 VgV
§ 133 BGB
§ 157 BGB
Zeitschrift
Heft
1
Jahr
2018
Seite(n)
15-18
Titeldaten
  • Ruhland, Bettina
  • VergabeFokus
  • Heft 1/2018
    S.15-18
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 15 VgV, § 56 VgV, § 133 BGB, § 157 BGB

Karsten Voigt, Rechtsanwalt, Hamburg
Abstract
Die Verfasser untersucht die Möglichkeiten, uneindeutige oder unvollständige Angebote in der Wertung zu halten. Dabei geht sie auf in der Praxis regelmäßig vorkommende Defizite in den Angebote ein und zeigt, welche Möglichkeiten der öffentlichen Hand offenstehen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Die Feuerwehr und die Fachlose

Untertitel
Der Deutsche Feuerwehrverband überrascht mit einer Kehrtwende
Autor
Noch, Rainer
Zeitschrift
Heft
6
Jahr
2017
Seite(n)
27-30
Titeldaten
  • Noch, Rainer
  • Vergabe Navigator
  • Heft 6/2017
    S.27-30
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, BMDS, Berlin
Abstract
Der Beitrag geht der Frage nach, welche Auswirkung die neue Fachempfehlung des Deutschen Feuerwehrverbands zur Fachlosteilung bei der Feuerwehrfahrzeugbeschaffung hat. Zunächst stellt er die Entwicklung der bisherigen Rechtsprechung der Vergabekammern und Verwaltungsgerichte dar und zeigt auf, dass die Fachempfehlung Deutscher Feuerwehrverband aus dem Jahr 2012 - die im Regelfall eine Austeilung zwischen Fahrgestell, feuerwehrtechnischen Aufbau und feuerwehrtechnische (Standard-) Beladung vorsah - mitursächlich für die gegenwärtige Rechtslage sei. Anschließend erläutert er die neue Empfehlung des Deutschen Feuerwehrverbandes, die nun von der pauschalen Verpflichtung zur Ausschreibung in mindestens drei Losen abrückt. Da diese Empfehlung jedoch keine Rechtsvorschrift sondern allenfalls ein Hinweis auf eine gesicherte Verkehrsauffassung darüber, was technisch möglich ist sei, rät er den öffentlichen Auftraggebern zukünftig nicht pauschal auf die Fachlosteilung zu verzichten.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
nein

Schadenersatz wegen fehlender Mitwirkung

Untertitel
Haftet ein Bieter für das unterbliebene Nachreichen fehlender Unterlagen?
Autor
Teßmer, Daria
Rhein, Kay-Uwe
Normen
§ 16a (EU) VOB/A, § 56 Abs. 2 VgV, § 41 Abs. 2 UVgO
§§ 280 Ab. 1, 241 Abs. 2, 311 Abs. 2 BGB
Zeitschrift
Heft
6
Jahr
2017
Seite(n)
5-9
Titeldaten
  • Teßmer, Daria; Rhein, Kay-Uwe
  • Vergabe Navigator
  • Heft 6/2017
    S.5-9
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 16a (EU) VOB/A, § 56 Abs. 2 VgV, § 41 Abs. 2 UVgO, §§ 280 Ab. 1, 241 Abs. 2, 311 Abs. 2 BGB

Dr. Jan Helge Mey, LL.M. (McGill), BHO Legal, Köln
Abstract
Die Autoren gehen der Frage nach, ob sich ein Bieter schadensersatzpflichtig macht, wenn er einer Aufforderung der Vergabestelle zur Nachreichung fehlender Unterlagen nicht nachkommt. Während die Vergabestelle einen Bieter zur Vervollständigung seines Angebots auffordern kann bzw. muss, untersuchen die Autoren, welche Mitwirkungspflichten umgekehrt den Bieter treffen und ziehen die Rechtsprechung zum Abbruch von Vertragsverhandlungen heran. Unkooperatives Verhalten eröffne Bietern einerseits ein „Schlupfloch", um sich von einem bindenden Angebot zu lösen. Andererseits könnten Vergabestellen einen Schadensersatzanspruch aus vorvertraglicher Pflichtverletzung (culpa in contrahendo) geltend machen, wenn der Bieter die unterlassene Mitwirkung zu vertreten hat, wobei ein Vertretenmüssen gemäß § 280 Abs. 1 S. 2 BGB vermutet werde.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja