Überblick über die (neuen) vergaberechtlichen Anforderungen hinsichtlich der Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer und sozialer Aspekte

Autor
Leinemann, Eva-Dorothee
Zeitschrift
Heft
6
Jahr
2017
Seite(n)
82-85
Titeldaten
  • Leinemann, Eva-Dorothee
  • Vergabe News
  • Heft 6/2017
    S.82-85
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Silke Renner, AOK-Bundesverband, Berlin
Abstract
In ihrem Beitrag beschäftigen sich die Autorinnen mit der Berücksichtigung nachhaltiger Aspekte im aktuellen Vergaberecht. Diese können im Vergabeverfahren im Wesentlichen als Ausführungsbedingungen, Leistungsanforderungen, im Rahmen der Preisprüfung sowie als Zuschlagskriterien berücksichtigt werden. Der Aufsatz stellt die rechtlichen Anforderungen dar, die dabei jeweils zu beachten sind. Anhand des Beispiels „Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen bei der Beschaffung von Natursteinpflaster“ werden ferner Probleme erläutert, vor denen öffentliche Auftraggeber und Bieter derzeit bei der Berücksichtigung nachhaltiger Aspekte im Vergabeverfahren stehen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Neues zum Wesentlichkeitskriterium beim Inhouse-Geschäft?

Autor
Ziekow, Jan
Normen
§ 108 GWB
Art. 12 Abs. 1 lit. b) RL 2014/24/EU
Gerichtsentscheidung
EuGH, Urteil vom 8. Dezember 2016 – C-553/15 – Undis Servizi
Heft
6
Jahr
2017
Seite(n)
339-342
Titeldaten
  • Ziekow, Jan
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 6/2017
    S.339-342
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 108 GWB, Art. 12 Abs. 1 lit. b) RL 2014/24/EU

EuGH, Urteil vom 8. Dezember 2016 – C-553/15 – Undis Servizi

Dr. Christopher Wolters, BLOMSTEIN Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Berlin
Abstract
Der Beitrag beschäftigt sich mit einem noch zur alten Richtlinie 2004/18/EG ergangenen Urteil des EuGH
(Urteil vom 08.12.2016 – Undis Ervizi Srl./.Comune di Sulmona) zum Wesentlichkeitskriterium im Rahmen
der Prüfung der Vergabefreiheit eines Inhouse-Geschäfts. Nach einer kurzen Darstellung der diesbezüglichen Grundsätze des EuGH fasst der Aufsatz zunächst den zugrundeliegenden Sachverhalt und die zentralen Aspekte der rechtlichen Würdigung zusammen. Als entscheidenden Punkt stellt er heraus, dass der EuGH nur solche juristischen Personen öffentlichen Rechts als für die Wesentlichkeit maßgeblich ansieht, die auch die Kontrolle über das jeweilige Unternehmen ausüben. Anschließend erwägt er, ob das Wesentlichkeitskriterium nach diesem Urteil auch dann erfüllt ist, wenn eine öffentlichen Auftraggebern übergeordnete Behörde Kontrolle über das Unternehmen ausübt, der jeweilige öffentliche Auftraggeber jedoch nicht. Abschließend werden die Feststellungen des Urteils in den Kontext des § 108 GWB gesetzt.
Rezension abgeschlossen
ja

Die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen nach der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)

Autor
Zimmermann, Eric
Normen
§ 50 UVgO
Heft
3
Jahr
2017
Seite(n)
334-339
Titeldaten
  • Zimmermann, Eric
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 3/2017
    S.334-339
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 50 UVgO

Dr. Rajiv Chandna , Rechtsanwalt , Frankfurt am Main
Abstract
In seinem Beitrag geht der Autor der Frage nach, welche inhaltlichen Anforderungen die neue Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) in § 50 UVgO an die Vergabe von freiberuflichen Leistungen stellt. Hierbei richtet er den Blick vor allem auf unterschwellige Vergaben von Architekten- und Ingenieurleistungen. Nach einer Einführung in die Thematik stellt der Autor zunächst die bisherige Rechtlage nach der VOL/A sowie bestehende haushaltsrechtliche Vorgaben dar. Daran anschließend erörtert er den Entwicklungsprozess der neuen UVgO – vom ersten Diskussionsentwurf bis zur finalen Fassung –, welche im Februar 2017 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde. Sodann widmet er sich im Detail dem Regelungs- und Anwendungsbereich des § 50 UVgO zu. Dieser wird anhand einer umfassenden Analyse der Verordnungsmaterialien sowie den Besonderheiten von Architekten- und Ingenieurleistungen praxisgerecht ermittelt.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Ausschreibungspflicht wesentlicher Vertragsverlängerungen und - änderungen

Autor
Frenz, Walter
Jahr
2017
Seite(n)
323-334
Titeldaten
  • Frenz, Walter
  • 2017
    S.323-334
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Thorsten Schätzlein, Law and Engineering, Düsseldorf
Abstract
Der Autor setzt sich mit der Ausschreibungspflicht wesentlicher Vertragsverlängerung und -änderungen auseinander. Ausgangspunkt sind hierbei die Pressetext-Entscheidung des EuGH sowie die Anpassungen in der Vergaberichtlinie RL 2014/24/EU und in § 132 GWB. Der Autor beleuchtet zuerst die Optionsrechte und im Anschluss die sonstigen Vertragsverlängerungsmöglichkeiten. Dabei geht er insbesondere auf die Begrenzung unbefristeter Verträge, ungeschriebene Höchstlaufzeiten und die Nichtausübung eines Kündigungsrechtes ein. Hinsichtlich der nachträglichen Vertragsverlängerung kommt er zu dem eindeutigen Ergebnis, dass diese grundsätzlich der vergaberechtlichen Beurteilung unterfällt. Der Autor geht dann weiter auf die inhaltlichen Vertragsänderungen ein. Hierbei beleuchtet er den Tatbestand der wesentlichen Vertragsänderung näher. Er streift dabei auch die Frage der Ausnahmen nach § 132 Abs. 2 und 3 GWB. Der Autor schließt seinen Beitrag mit der Darstellung der Regelungen zur Umstrukturierung und der möglichen Ausnahme solcher Umstrukturierungen von einer Neuvergabepflicht. Der Autor schafft mit seinem Beitrag einen umfassenden Überblick über die Regelungen zur wesentlichen Vertragsverlängerung und -änderung. Leider bleiben aufgrund des Überblickcharakters einige für die Praxis sehr interessante Fragen offen. So bleibt leider unbeantwortet, wie in Zukunft mit den in der VOB/B vorgesehenen Anordnungsrechten umzugehen ist und ob und inwieweit diese als Anpassungsklauseln nach § 132 GWB privilegiert sind. Gleiches gilt für die Neuregelungen nach § 650b BGB n.F.
Rezension abgeschlossen
ja

Frühzeitiger Zugang zu den Vergabeunterlagen

Untertitel
Schießt § 12a EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A über das Ziel hinaus?
Autor
Amelung, Steffen
Normen
§ 12a EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A
Heft
2a
Jahr
2017
Seite(n)
294-299
Titeldaten
  • Amelung, Steffen
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 2a/2017
    S.294-299
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 12a EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Der Verfasser untersucht die Neuregelung des § 12a EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A zum unmittelbaren Zugang zu den Vergabeunterlagen. Ausgehend von der Problemstellung, dass der Wortlaut der Neuregelung darauf hindeutet, dass nun auch im Verhandlungsverfahren die gesamten Vergabeunterlagen bereits zum Zeitpunkt der Bekanntmachung bereitstehen müssen, nimmt er zunächst eine richtlinienkonforme Auslegung der Vorschrift vor. Er stellt fest, dass Art. 29 Abs. 1 Unterabsatz 2 und 3 RL 2014/24/EU durchaus Ansatzpunkte für eine abweichende bzw. einschränkende Auslegung des Begriffs „Auftragsunterlagen“ im Verhandlungsverfahren bieten könnte. Dieses Auslegungsergebnis werde jedoch durch den eindeutigen weiten Wortlaut der nationalen Umsetzungsnorm beschränkt und sei somit nicht übertragbar. Ein Verstoß gegen die Regelung zum Zugang zu den Vergabeunterlagen könne zudem nicht nur bis zum Ablauf der Teilnahmefrist, sondern bis zum Ablauf der Angebotsfrist zulässigerweise gerügt werden.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Die Umsetzung der EU-Vergaberechtsreform in Ungarn

Autor
Gyulai-Schmidt, Andrea
Heft
2a
Jahr
2017
Seite(n)
247-266
Titeldaten
  • Gyulai-Schmidt, Andrea
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 2a/2017
    S.247-266
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Die Verfasserin berichtet über die Neufassung des ungarischen Vergaberechts durch das ungarische VergG 2015. Einleitend stellt sie die Entwicklung des ungarischen Vergaberechts in den letzten Jahrzehnten dar. Anschließend geht sie auf die Neuregelungen ein. Hierbei werden besondere Regelungen zur Mittestandförderung, zum Anwendungsbereich und zur Nachhaltigkeit hervorgehoben. Die Verfasserin zeigt auf, dass das ungarische Vergaberecht zur Umsetzung der RL 2014/24/EU bereits im Jahr 2015 eingeführt wurde. Es weise jedoch Defizite, insbesondere im Bereich wirtschaftliche Beschaffung und E-Vergabe auf. Durch das ungarische VergG 2015 müsse neben Preis nun stets auch ein weiteres Zuschlags-kriterium benannt werden. Dies könne zu Lasten einer wirtschaftlichen Beschaffung gehen. Auch der Bereich E-Vergabe wurde in Praxis und Gesetzgebung zu lange nicht ausreichend berücksichtigt, sodass nun die Einhaltung der Frist der RL 2014/24/EU zur Einführung der E-Vergabe fraglich sei.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Für alle gemacht – eine verpflichtende Koordinate öffentlicher Beschaffung

Autor
Kirch, Thomas
Normen
§ 121 Abs. 2 GWB
Heft
2a
Jahr
2017
Seite(n)
234-240
Titeldaten
  • Kirch, Thomas
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 2a/2017
    S.234-240
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 121 Abs. 2 GWB

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Der Beitrag gibt einen Überblick über die Regelung des § 121 Abs. 2 GWB nach der bei der Ausschreibung von Leistungen, die zur Nutzung durch natürliche Personen vorgesehen ist, die Zugänglichkeitskriterien für Menschen mit Behinderungen oder die Konzeption für alle Nutzer zu berücksichtigen sind. Der Verfasser zeigt auf, dass der Regelung die UN-Behindertenrechtskonvention zugrunde liegt und die Anwendung der Regelung nicht nur auf Leistungen, die durch die Öffentlichkeit genutzt werden beschränkt ist, sondern alle Leistungen erfasst, die natürliche Personen später nutzen. Diese Personen können auch Beschäftigte des öffentlichen Auftraggebers selbst sein. Anschließend geht er auf die Merkmale „Konzeption für alle Nutzer“ und „Zugänglichkeit“ ein. Abschließend untersucht er den Ausnahmetatbestand der Regelung. Hierbei orientiert er sich an § 12 BGG und kommt zu dem Ergebnis, dass ein ordnungsgemäß begründeter Ausnahmefall erfordere, dass eine Gesamtbetrachtung zu dem Ergebnis komme, dass die Umsetzung der Zugänglichkeitskriterien für Menschen mit Behinderungen oder die Konzeption für alle Nutzer für den Auftraggeber unverhältnismäßige oder unbillige Nachteile mit sich bringe.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
nein

Die Vergaberechtsmodernisierung 2016

Untertitel
Einbeziehung von Drittunternehmen im Rahmen der Eignungsleihe bzw. durch Unteraufträge
Autor
Losch, Alexandra
Jahr
2017
Seite(n)
275-285
Titeldaten
  • Losch, Alexandra
  • 2017
    S.275-285
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Der Beitrag stellt die Neuregelung zur Eingungsleihe dar. Nach einer einleitenden Begriffsklärung geht die Verfasserin auf die spezifischen Anforderungen an die Eingungsleihe ein. Dabei differenziert sie nach beruflicher Eignung, finanzieller sowie technischer Eignung. Anschließend geht sie der Frage nach, ob ein ungeeigneter Eignungsverleiher im Vergabeverfahren ersetzt werden kann. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe bzw. nicht nachgewiesener Eignung des Drittunternehmens es im Ermessen der Vergabestellen liege, die Ersetzung zu verlangen. Dem Bieter sei es jedoch verwehrt, die Ersetzung einzufordern. Abschließend geht sie auf die Frage der Zumutbarkeit der Benennung der Unterauftragnehmer schon bei der Angebotsabgabe, das Selbstausführungsgebot und Aufklärungspflichten des öffentlichen Auftraggebers ein.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

„Wann ist der Bieter geeignet?“

Autor
Meißner, Barbara
Heft
2a
Jahr
2017
Seite(n)
270-275
Titeldaten
  • Meißner, Barbara
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 2a/2017
    S.270-275
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Verfasserin den zulässigen Rahmen für Eignungskriterien dar. Davon ausgehend geht sie auf die Regelungen zum Nachweis der gestellten Eignungsanforderungen ein. Abschließend stellt sie die fakultativen und obligatorischen Ausschlussgründe sowie den Rahmen für eine Selbstreinigung dar.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja