Die Verwendbarkeit von (Umwelt-)Gütezeichen in Vergabeverfahren
Normen
§ 34 VgV
Zeitschrift
Heft
5
Jahr
2017
Seite(n)
553-559
Titeldaten
- Knauff, Matthias
- VergabeR - Vergaberecht
-
Heft 5/2017
S.553-559
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz
§ 34 VgV
Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Der Verfasser erläutert die Neureglungen zur Verwendung von Gütezeichen im Vergabeverfahren. Er zeigt auf, dass nach der Neuregelung nunmehr Gütezeichen ausdrücklich als Nachweis dafür, dass die angebotene Leistung die geforderten Anforderungen erfüllt, gefordert werden können. Dadurch sei der Rechtsprechung des EuGH in der Rechtssache Max Havelaar (EuGH, Urt. v. 10.05.2012 – C-368/10) die Grundlage entzogen worden. Nach dieser Entscheidung waren nach dem bisherigen Regelungsrahmen die konkreten Spezifikationen aufzuführen, die durch das Gütezeichen nachgewiesen werden sollten. Anschließend stellt er die Voraussetzungen für die Verwendung eines Gütezeichens im Vergabeverfahren dar. Dabei geht er insbesondere auf den notwendigen Bezug zum Beschaffungsgenstand und auch auf wettbewerbsbeschränkende Auswirkungen durch die Verwendung von Gütezeichen ein.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
nein